U1: Keine CO2 Verpressung unter Schleswig-Holstein und kein CCS-Gesetz ohne eine klar definierte Länderbeteiligung (2010): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Ein CCS-Gesetz, dass den Ländern keine Möglichkeit gibt, über eine Einlagerung auf ihrem Gebiet zu entscheiden, wird abgelehnt.
Ein CCS-Gesetz, dass den Ländern keine Möglichkeit gibt, über eine Einlagerung auf ihrem Gebiet zu entscheiden, wird abgelehnt.
Begründung:
Die Gründe für die Ablehnung der CO2-Einlagerung und gegen das CCS-Gesetz sind hinreichend bekannt. Auch wenn die ablehnende Haltung der SPD in Schleswig-Holstein in
Beschlüssen und in der Verankerung im Regierungsprogramm eine CO2-Einlagerung in Schleswig-Holstein schon dokumentiert wurde, ist eine stetige Bekräftigung dieser Haltung angebracht.
Gerade vor dem Hintergrund, dass die neue Bundesregierung an einem neuen Entwurf zum CCS-Gesetz arbeitet, muss die SPD in Schleswig-Holstein mit Nachdruck ihre ablehnende Haltung bekräftigen und ihre Möglichkeiten der Einflussnahme auf Bundesebene intensivieren.
Nach wie vor lehnt die Bevölkerung in Nordfriesland und fast im gesamten Schleswig-Holstein die CO2-Einlagerung ab. Der Widerstand gegen CCS und den damit verbundenen Folgen wächst auch in anderen Bundesländern, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Es ist ein Signal an die Menschen in diesem Land, dass die SPD zu ihren Beschlüssen und damit hinter ihnen steht.

Aktuelle Version vom 25. April 2013, 13:30 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: U1
Antragsteller: Kreisverband Nordfriesland


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:


Die SPD Schleswig-Holstein spricht sich nach wie vor gegen eine Einlagerung von CO2 in den Untergrund Schleswig-Holsteins aus.

Ein CCS-Gesetz, dass den Ländern keine Möglichkeit gibt, über eine Einlagerung auf ihrem Gebiet zu entscheiden, wird abgelehnt.