U1: Umweltpolitik in der Föderalismusreform (2006)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2006
Bezeichnung: U1
Antragsteller: Umweltforum


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundestagsfraktion, Bundesparteirat

Die SPD-Bundestagsfraktion und die von der SPD allein oder in Koalitionen regierten Länder werden aufgefordert, die historische Chance der Reform des Föderalismus zu einer nachhaltig wirksamen Neufassung des Umweltrechts im Grundgesetz zu nutzen. Dazu gehört insbesondere die Schaffung eines besonderen Kompetenztitels „Recht des Umweltschutzes“ in der konkurrierenden Gesetzgebung. Nur ein solcher Kompetenztitel kann die Basis für sektorenübergreifende und integrative Regelungen für den dauerhaften Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a Grundgesetz) schaffen. Dadurch werden bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zur Sicherung des Naturerbes ermöglicht, die auch wegen der zunehmenden verbindlichen europäischen bzw. internationalen Regelungen dringend erforderlich sind. Den Ländern sollten über Öffnungsklauseln im Bundesrecht Gestaltungsspielräume in klar definierten und einzeln aufgezählten Bereichen ermöglicht werden, soweit dies aus landesspezifischen Gründen erforderlich ist.

Eine solche Regelung würde die derzeitige Zersplitterung des Umweltrechts aufheben und hätte gegenüber dem Entwurf des Berliner Koalitionsvertrags folgende Vorzüge:

  1. Sie würde den Rechtsunsicherheiten ein Ende setzen, die heute mit dem „Kompetenzmix“ verbunden sind. Das Recht des Umweltschutzes müsste dabei auch von der „Erforderlichkeitsregel“ in ihrer derzeitigen Form freigestellt werden.
  2. Mit der einheitlichen Kompetenzzuweisung könnten auch die Voraussetzungen für ein einheitliches Planungsgenehmigungsrecht (Anforderung an ein „Umweltgesetzbuch“) geschaffen werden.
  3. Das einheitliche Recht „aus einem Guss“ würde die Grundlage für das geplante und seit langem geforderte Umweltgesetzbuch bilden.
  4. Eine Bundeskompetenz würde die Voraussetzung für eine Wahrung aller Umweltbelange durch den Bund schaffen und durch bundesweite gültige Standards einen möglichen Deregulierungswettbewerb der Länder verhindern.

Die von der Berliner Koalition geplanten Kompetenzregelungen sind lückenhaft, unsystematisch, anfällig für weitere Rechtsstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern und nicht europatauglich. Sie dürfen deshalb in der vorliegenden Fassung nicht im Bundesgesetzblatt erscheinen.