U4: Verbot von Fracking im Zusammenhang mit der Aufsuchung und Förderung von fossilen Brennstoffen, insbesondere Erdgas und Erdöl (2014): Unterschied zwischen den Versionen

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|Kategorien    =Fracking, Energiewende, Fossile Energien, Bergrecht, Hydraulic Fracturing
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Ziel
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Bevölkerung, Umwelt und Natur müssen vor den nachgewiesenen Belastungen, die durch
Bevölkerung, Umwelt und Natur müssen vor den nachgewiesenen Belastungen, die durch Maßnahmen im Zusammenhang mit Fracking entstehen umfangreich geschützt werden.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Fracking entstehen umfangreich geschützt werden.
 
Sofortiges Verbot von sämtlichen Formen von Fracking, egal ob mit oder ohne Chemieeinsatz
 
Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertagigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwässer
 
Novellierung des Bergrechts mit dem Ziel der frühzeitigen Einbindung der Öffentlichkeit bei allen Aufsuch- und Fördermaßnahmen. Die Beweislast bei eingetretenen Schäden muss umgekehrt werden.


Sofortiges Verbot von sämtlichen Formen von Fracking, egal ob mit oder ohne
Chemieeinsatz
Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertagigen Ablagerung von Fluiden und
Lagerstättenwässer
Novellierung des Bergrechts mit dem Ziel der frühzeitigen Einbindung der Öffentlichkeit
bei allen Aufsuch- und Fördermaßnahmen. Die Beweislast bei eingetretenen Schäden muss
umgekehrt werden.
Schutz vor kalter Enteignung.
Schutz vor kalter Enteignung.
Bestehende Einnahmequellen aus Tourismus und Gesundheitsindustrie ( z.B. wie in SH)
 
Bestehende Einnahmequellen aus Tourismus und Gesundheitsindustrie ( z.B. wie in SH) müssen geschützt werden. Die Belange des Naturschutzes müssen ausreichend beachtet werden.

Aktuelle Version vom 13. Oktober 2014, 13:23 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: U4
Antragsteller: Ortsverein Quern-Steinbergkirch


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Ziel

Bevölkerung, Umwelt und Natur müssen vor den nachgewiesenen Belastungen, die durch Maßnahmen im Zusammenhang mit Fracking entstehen umfangreich geschützt werden.

Sofortiges Verbot von sämtlichen Formen von Fracking, egal ob mit oder ohne Chemieeinsatz

Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertagigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwässer

Novellierung des Bergrechts mit dem Ziel der frühzeitigen Einbindung der Öffentlichkeit bei allen Aufsuch- und Fördermaßnahmen. Die Beweislast bei eingetretenen Schäden muss umgekehrt werden.

Schutz vor kalter Enteignung.

Bestehende Einnahmequellen aus Tourismus und Gesundheitsindustrie ( z.B. wie in SH) müssen geschützt werden. Die Belange des Naturschutzes müssen ausreichend beachtet werden.