U6: Endlich Bergrecht ändern! (2014): Unterschied zwischen den Versionen

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Die SPD Schleswig-Holstein fordert die Bundesregierung auf, endlich das Bergrecht
Die SPD Schleswig-Holstein fordert die Bundesregierung auf, endlich das Bergrecht grundlegend zu ändern. Trotz der restriktiven Festlegungen der Bundesregierung zum Fracking in Deutschland versuchen internationale Konzerne in vielen Regionen auf der Grundlage des geltenden Bergrechts mit Genehmigung durch die Landesbergämter mögliche Standorte für die Gewinnung von „Schiefergas“ zu untersuchen. Dabei gibt es keine Beteiligung der kommunalen Vertretungen. Eine öffentliche Debatte wird mit dem Hinweis auf „Betriebsgeheimnisse“ verweigert.
grundlegend zu ändern. Trotz der restriktiven Festlegungen der Bundesregierung zum
Fracking in Deutschland versuchen internationale Konzerne in vielen Regionen auf der
Grundlage des geltenden Bergrechts mit Genehmigung durch die Landesbergämter
mögliche Standorte für die Gewinnung von „Schiefergas“ zu untersuchen. Dabei gibt es
keine Beteiligung der kommunalen Vertretungen. Eine öffentliche Debatte wird mit dem
Hinweis auf „Betriebsgeheimnisse“ verweigert.


Ein neues Bergrecht muss den Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes Rechnung
Ein neues Bergrecht muss den Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes Rechnung tragen, insbesondere dem Schutz der Ökosysteme sowie der Tier- und Pflanzenwelt, und den Rechtsschutz betroffener Bürger und Umweltverbände sichern. Schwerpunkte der Reformen müssen sein:
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den Rechtsschutz betroffener Bürger und Umweltverbände sichern. Schwerpunkte der
Das Zulassungs- und Genehmigungsrecht,
Reformen müssen sein:

Version vom 13. Oktober 2014, 13:37 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: U6
Antragsteller: Umweltforum


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Die SPD Schleswig-Holstein fordert die Bundesregierung auf, endlich das Bergrecht grundlegend zu ändern. Trotz der restriktiven Festlegungen der Bundesregierung zum Fracking in Deutschland versuchen internationale Konzerne in vielen Regionen auf der Grundlage des geltenden Bergrechts mit Genehmigung durch die Landesbergämter mögliche Standorte für die Gewinnung von „Schiefergas“ zu untersuchen. Dabei gibt es keine Beteiligung der kommunalen Vertretungen. Eine öffentliche Debatte wird mit dem Hinweis auf „Betriebsgeheimnisse“ verweigert.

Ein neues Bergrecht muss den Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes Rechnung tragen, insbesondere dem Schutz der Ökosysteme sowie der Tier- und Pflanzenwelt, und den Rechtsschutz betroffener Bürger und Umweltverbände sichern. Schwerpunkte der Reformen müssen sein:

Das Zulassungs- und Genehmigungsrecht,