U6: Endlich Bergrecht ändern! (2014): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 16: Zeile 16:
* die Definition des "Gemeinwohls" unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen,
* die Definition des "Gemeinwohls" unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen,
* die Abwägung zwischen Rohstoffsicherung auf der einen und Klima- und Bodenschutz, Schutz der Ökosysteme sowie des Wasserhaushalts auf der anderen Seite,
* die Abwägung zwischen Rohstoffsicherung auf der einen und Klima- und Bodenschutz, Schutz der Ökosysteme sowie des Wasserhaushalts auf der anderen Seite,
* die Frage der Enteignung und der erforderlichen Entschädigungen,

Version vom 13. Oktober 2014, 13:38 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: U6
Antragsteller: Umweltforum


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Die SPD Schleswig-Holstein fordert die Bundesregierung auf, endlich das Bergrecht grundlegend zu ändern. Trotz der restriktiven Festlegungen der Bundesregierung zum Fracking in Deutschland versuchen internationale Konzerne in vielen Regionen auf der Grundlage des geltenden Bergrechts mit Genehmigung durch die Landesbergämter mögliche Standorte für die Gewinnung von „Schiefergas“ zu untersuchen. Dabei gibt es keine Beteiligung der kommunalen Vertretungen. Eine öffentliche Debatte wird mit dem Hinweis auf „Betriebsgeheimnisse“ verweigert.

Ein neues Bergrecht muss den Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes Rechnung tragen, insbesondere dem Schutz der Ökosysteme sowie der Tier- und Pflanzenwelt, und den Rechtsschutz betroffener Bürger und Umweltverbände sichern. Schwerpunkte der Reformen müssen sein:

  • Das Zulassungs- und Genehmigungsrecht,
  • die Definition des "Gemeinwohls" unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen,
  • die Abwägung zwischen Rohstoffsicherung auf der einen und Klima- und Bodenschutz, Schutz der Ökosysteme sowie des Wasserhaushalts auf der anderen Seite,
  • die Frage der Enteignung und der erforderlichen Entschädigungen,