U6: Endlich Bergrecht ändern! (2014): Unterschied zwischen den Versionen

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Die SPD Schleswig-Holstein fordert die Bundesregierung auf, endlich das Bergrecht
Die SPD Schleswig-Holstein fordert die Bundesregierung auf, endlich das Bergrecht grundlegend zu ändern. Trotz der restriktiven Festlegungen der Bundesregierung zum Fracking in Deutschland versuchen internationale Konzerne in vielen Regionen auf der Grundlage des geltenden Bergrechts mit Genehmigung durch die Landesbergämter mögliche Standorte für die Gewinnung von „Schiefergas“ zu untersuchen. Dabei gibt es keine Beteiligung der kommunalen Vertretungen. Eine öffentliche Debatte wird mit dem Hinweis auf „Betriebsgeheimnisse“ verweigert.
grundlegend zu ändern. Trotz der restriktiven Festlegungen der Bundesregierung zum
Fracking in Deutschland versuchen internationale Konzerne in vielen Regionen auf der
Grundlage des geltenden Bergrechts mit Genehmigung durch die Landesbergämter
mögliche Standorte für die Gewinnung von „Schiefergas“ zu untersuchen. Dabei gibt es
keine Beteiligung der kommunalen Vertretungen. Eine öffentliche Debatte wird mit dem
Hinweis auf „Betriebsgeheimnisse“ verweigert.


Ein neues Bergrecht muss den Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes Rechnung
Ein neues Bergrecht muss den Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes Rechnung tragen, insbesondere dem Schutz der Ökosysteme sowie der Tier- und Pflanzenwelt, und den Rechtsschutz betroffener Bürger und Umweltverbände sichern. Schwerpunkte der Reformen müssen sein:
tragen, insbesondere dem Schutz der Ökosysteme sowie der Tier- und Pflanzenwelt, und
* Das Zulassungs- und Genehmigungsrecht,
den Rechtsschutz betroffener Bürger und Umweltverbände sichern. Schwerpunkte der
* die Definition des "Gemeinwohls" unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen,
Reformen müssen sein:
* die Abwägung zwischen Rohstoffsicherung auf der einen und Klima- und Bodenschutz, Schutz der Ökosysteme sowie des Wasserhaushalts auf der anderen Seite,
* die Frage der Enteignung und der erforderlichen Entschädigungen,
* die Bergsicherung und die Haftung für Bergschäden,
* die Erfassung der bestehenden und potenziell möglichen Nutzung der Bodenschichten als Entscheidungsgrundlage,
* der Vorrang der Energiespeicherung gegenüber anderen wirtschaftlichen Nutzungen
* die Einführung eines Verbandsklagerechts und schließlich
* eine Beweislastumkehr für Bergschäden, bei der nicht die Betroffenen die die Schadensursache beweisen müssen.

Aktuelle Version vom 13. Oktober 2014, 13:39 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: U6
Antragsteller: Umweltforum


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Die SPD Schleswig-Holstein fordert die Bundesregierung auf, endlich das Bergrecht grundlegend zu ändern. Trotz der restriktiven Festlegungen der Bundesregierung zum Fracking in Deutschland versuchen internationale Konzerne in vielen Regionen auf der Grundlage des geltenden Bergrechts mit Genehmigung durch die Landesbergämter mögliche Standorte für die Gewinnung von „Schiefergas“ zu untersuchen. Dabei gibt es keine Beteiligung der kommunalen Vertretungen. Eine öffentliche Debatte wird mit dem Hinweis auf „Betriebsgeheimnisse“ verweigert.

Ein neues Bergrecht muss den Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes Rechnung tragen, insbesondere dem Schutz der Ökosysteme sowie der Tier- und Pflanzenwelt, und den Rechtsschutz betroffener Bürger und Umweltverbände sichern. Schwerpunkte der Reformen müssen sein:

  • Das Zulassungs- und Genehmigungsrecht,
  • die Definition des "Gemeinwohls" unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen,
  • die Abwägung zwischen Rohstoffsicherung auf der einen und Klima- und Bodenschutz, Schutz der Ökosysteme sowie des Wasserhaushalts auf der anderen Seite,
  • die Frage der Enteignung und der erforderlichen Entschädigungen,
  • die Bergsicherung und die Haftung für Bergschäden,
  • die Erfassung der bestehenden und potenziell möglichen Nutzung der Bodenschichten als Entscheidungsgrundlage,
  • der Vorrang der Energiespeicherung gegenüber anderen wirtschaftlichen Nutzungen
  • die Einführung eines Verbandsklagerechts und schließlich
  • eine Beweislastumkehr für Bergschäden, bei der nicht die Betroffenen die die Schadensursache beweisen müssen.