Unser Weg zu einer guten Rente (2019): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Aktuelle Version vom 26. September 2019, 12:52 Uhr

Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Beschluss per Umlauf, 11. September 2019
Bezeichnung:
Antragsteller: Sönke Rix


Beschluss: Angenommen


Der Kampf gegen Altersarmut ist eines unserer wichtigsten gesellschaftspolitischen Themen. Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, verdienen Respekt, vor allem auch dann, wenn sie im Erwerbsleben hart arbeiten mussten, mit niedrigen Löhnen abgespeist wurden oder wegen Familienarbeit und Pflege von Angehörigen im Beruf zurückstecken mussten. Besonders Frauen sind heute von Altersarmut betroffen.

Wir kommen um einen Systemwechsel nicht herum. Eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung, ein flexibler Renteneinstieg, ein Rentenniveau von mindestens 65 Prozent und faire Löhne mit einem Mindestlohn von 12,63 Euro sind dazu die ersten notwendigen Schritte ändern.

Eine Erhöhung des Renteneintrittalters lehnen wir ab.

Wir fordern die Bundes-SPD auf, ein Konzept für die Rente vorzulegen, das folgende Aspekte berücksichtigt:

  1. Die Erwerbstätigenversicherung, in der alle Berufsstände einschließlich Selbstständige, Beamte und Abgeordnete solidarisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, ist unser Ziel.
  2. Das Rentenniveau soll über 2025 hinaus bis 2040 auf dem Niveau von mindestens 65 Prozent gehalten werden, wobei wir eine Erhöhung des Rentenniveaus auf maximal 80 Prozent für erstrebenswert halten.
  3. Die gesetzliche Rente mit ihrem System des Umlageverfahrens soll die tragende Säule der gesetzlichen Rente bleiben. Aktuell bestehende teilstaatliche und private Rentenprodukte ergänzen diese, aber es findet keine Anrechnung statt. Langfristig sollen private Zusatzabsicherungen zur Rente durch eine Erhöhung des Rentenniveaus überflüssig werden. Bestehende private Rentenversicherungsprodukte bleiben unangetastet und genießen Bestandsschutz
  4. Die Riesterrente läuft aus. Sie soll bei Neuabschlüssen als zusätzliche private Vorsorgemöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung überführt werden und es sollen bessere Anreize für Geringverdiener geschaffen werden.
  5. Entgeltumwandlungen zulasten der Sozialsysteme werden abgeschafft.
  6. Die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente werden abgeschafft. Diese Regelung soll dann auch rückwirkend für Bestandsrentnerinnen und -rentner gelten, die die Erwerbsminderungsrente beziehen.
  7. Die Flexirente wird weiter ausgebaut. Der Bezug einer Teilrente wird ab dem 60. Lebenjahr ermöglicht. Eine Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters lehnen wir ab.
  8. Die Ungleichbehandlung bei der Mütterrente für Anspruchsberechtigte mit Kindern, die vor 1992 georen wurden, wird abgeschafft. Entsprechende Mehrkosten werden durch Steuermittel aufgefangen.
  9. Die Doppelverbeitragung bei Direktversicherungen und Betriebsrenten wird zurückgenommen. Pflegeversicherungsbeiträge von gesetzlich versicherten Renterinnen und Rentnern werden zur Hälfte von der Rentenversicherung getragen.
  10. Die jährliche schriftliche Renteninformation der Gesetzlichen Rentenversicherung wird durch ein digitales Rentenkonto ergänzt, zu dem die Versicherten jederzeit Zugang haben.
  11. Die Grundrente wird als Teil der Gesetzlichen Rentenversicherung ohne Bedürftigkeitsprüfung für alle eingeführt, die mindestens 35 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Rentenversicherung kennt keine Bedürftigkeitsprüfung.
  12. Die Finanzierung der Gesetzlichen Rente soll durch Steuermittel des Bundes gesichert werden. Dabei sollen z.B.
    • die Steueroasen vor allem in der EU beseitigt werden.
    • die Transaktionssteuer und die Gleichstellung der Kapitalertragssteuer mit der Einkommens- und Lohnsteuer durchgesetzt werden.
    • internationale Konzerne wie Apple, Windows, facebook oder Amazon durch die Einführung einer Digitalsteuer zu Abgaben verpflichtet werden.