V1: Feste Fehmarnbeltquerung ablehnen (2010)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: V1
Antragsteller: Kreisverband Ostholstein


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat


Der Landesparteitag möge beschließen:

  1. Der Bau einer Festen Fehmarnbeltquerung mit der dazugehörigen Schienen- und Straßen-Hinterlandanbindung wird von der SPD Schleswig-Holstein aus ökologischen und ökonomischen Gründen abgelehnt.
  2. Sollte der Bau der festen Beltquerung nicht zu verhindern sein, fordert die SPD:
    1. Die Verwirklichung eines leistungsfähigen regionalen Verkehrskonzeptes für die Anschlussinfrastruktur auf der Schiene und Straße unter Berücksichtigung gewachsener Siedlungsstrukturen. Der Erhalt des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs ohne zusätzliche Trasse. Diese könnte eine Tür für Hochgeschwindigkeitszüge ohne Stopps durch unsere Region öffnen. Die Einbeziehung der Betroffenen, der Interessenvertreter zwischen Fehmarn und Lübeck (Städte u. Gemeinden).
    2. Die Berücksichtigung regionaler Interessen und unmittelbare Einbindung der Region in Entscheidungs- und Planungsprozesse
    3. Vertraglich fixierte Kompensationsmaßnahmen für die zu erwartenden Arbeitsplatzverluste im derzeitigen Fährbetrieb sowie in vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen
    4. Minimierung der Gefährdungen für den Tourismus auf Fehmarn während der Bauphase der festen Querung
    5. Finanzierung ergänzender und begleitender Regionalentwicklungs-maßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen in Abstimmung mit der Region.
    6. Differenzierter Zuschnitt der Baulose für eine mögliche Beteiligung regionaler Baufirmen an den Baumaßnahmen
    7. Differenzierte Preisgestaltung für die Brückenmaut unter Berücksichtung von Pendlern und speziellen Regionaltarifen zur Stärkung der Integration in der grenzübergreifenden Fehmarnbelt-Region
    8. Nachtfahrverbot für Güterzüge
    9. Verbot von Gefahrguttransporten durch Wohn- und Urlaubsgebiete
    10. Es wird ein Maßnahmengesetz gefordert, in dem Schallschutzmaßnahmen an der Schienenhinterlandanbindung verbindlich zugesagt werden, auch wenn sich an der Trassenführung keine oder nur unwesentliche Änderungen ergeben.
    11. Das Bahnkreuzungsgesetz wird für die Schienenhinterlandanbindung der ersten und der wohl kommenden zweiten Trasse außer Kraft gesetzt."