V7 Neu: Finanzlage der Kommunen (2010)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: V7 Neu
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


Nach dem Ergebnis der letzten Steuerschätzung vom November erleiden die Kommunen überproportionale Einbrüche von 90 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Kommunen gehören zu den Hauptverlierern der aktuellen Finanzkrise und die Lage wird sich in den kommenden Jahren noch verschärfen.

Eine zusätzliche Belastung ist das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz der schwarzgelben Koalition. Die derzeitige Landesregierung beklagt zwar die Finanzlage der Kommunen, hat aber im Bundesrat offenbar 130 Mio. Euro über für Steuergeschenke an Hoteliers und reiche Erben, die zudem auch noch mit 60 Mio. Euro von den Kommunen mitfinanziert werden müssen. Einmalige Kompensationszahlungen, wie z B. die zugesagten Ausgleichszahlungen bei der Zerschlagung der Jobcenter, sind kein Ausgleich für dauerhafte Einnahmeverluste. Dieses gilt insbesondere, wenn der Verursacher der Mehrkosten nicht etwa die Kommunen sind sondern der Bund selbst ist.

Verschärft wird die Situation durch die stetig steigenden sozialen Transferleistungen. Insbesondere bei größeren Kommunen ist die Grenze der finanziellen Belastbarkeit überschritten und die öffentliche kommunale Daseinsvorsorge grundsätzlich in Frage gestellt. Ein weiteres Ausbluten der Kommunen zu Ungunsten von KiTas, Schulen, Büchereien, Schwimmbädern, Vereinen etc., die wichtige Aufgaben für die Allgemeinheit wahrnehmen zu Gunsten weniger Menschen mit hohem Einkommen ist nicht hinnehmbar.

Auch kleine und mittlere Handwerksbetriebe, die gerade ein wenig von den Investitionen des Konjunkturpakets II profitieren, sind auf öffentliche Investitionen angewiesen.

Die kommunalen Einnahmen müssen zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben dauerhaft gesichert werden:

  1. Wir lehnen deshalb weitere geplante Steuerentlastungen der schwarzgelben Koalition im zweistelligen Milliardenbereich grundsätzlich ab.
  2. Die kommunalen Einnahmeverluste durch das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz müssen dauerhaft und nicht durch einmalige Leistungen kompensiert werden.
  3. Wir lehnen eine Abschaffung der Gewerbesteuer und eine Verlagerung auf den Hebesatz auf Einkommen- und Körper­schaftsteuer ab, da dieses bundesweit zu einem schädlichen Wettbewerb zwischen den Kommunen führen würde. In Schleswig-Holstein wäre ein massiver Verlust an Arbeitsplätzen und Finanz­kraft die Folge.
  4. Der jährliche Eingriff des Landes in den kommunalen Finanzausgleich von 120 Mio. Euro war u. a. gekoppelt an erwar­tete und erfolgte Steuermehreinnahmen in der letzten Legis­laturperiode. Angesichts der gegenwärtigen Steuerentwicklung mit erwarteten erheblichen Steuerminder­einnahmen ist die Höhe des Eingriffs auf den tatsächlich kompensierten Betrag zurückzuführen.
  5. Mittelfristig ist ein kommunales Leistungsgesetz für die langfristigen Planungsperspektiven der Kommunen und des Landes erforderlich, das alle Finanzbeziehungen sowie die damit verbundenen Aufgaben transparent und nachvollziehbar regelt. Hierbei muss ohne Benachteiligung des ländlichen Raumes ein besonderer Schwerpunkt auf die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und Stadtrandkerne liegen. Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, zunächst ein entspre­chen­des Konzept zu erarbeiten.