V8: Recht Vorrang vor Markt. Literatur schützen (2010)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: V8
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:

Wir Jusos Schleswig-Holstein bekennen uns klar zum deutschen Urheberrechtsgesetz. Dies besagt u.a., dass der Urheber das Recht hat zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

Diese Bestimmung wird zu Beispiel durch das Vorgehen des Unternehmens Google missachtet: Rund sieben Millionen Bücher, darunter womöglich mehr als 100.000 deutsche Bücher hat Google bereits bearbeitet, das bedeutet eingescannt und teilweise auch bei GoogleBookSearch ins Netz gestellt – es hat aber niemand die Rechteinhaber der Bücher gefragt, ob sie das auch wollen.

Möchte ein Autor (auch ein deutscher) nun erreichen, dass Google seine Bücher wieder aus dem Netz nimmt, muss er Google zivilrechtlich verklagen. Die Formulierung des deutschen Urheberrechts besagt aber ganz eindeutig, dass eine Einwilligung des Urhebers einzuholen ist, bevor eine derartige Veröffentlichung stattfindet.

Diese Praxis von Google, international durch die nach deutschem Recht illegale Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke geistiges Eigentum ohne strafrechtliche Konsequenzen zu entwenden, verurteilen wir und fordern Bundestag und Bundesregierung auf, sich für die Einhaltung deutschen Rechts auch durch global agierende Unternehmen und Konzerne einzusetzen, sofern und insbesondere wenn nach diesem Recht eigentlich zu schützende Personen geschädigt werden.

An das Unternehmen Google appellieren wir, diese Praxis umgehend einzustellen und die dadurch geschädigten Urheber finanziell angemessen zu entschädigen.