VI 3: Programmierter Verschleiß (1977)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Tönning 1977
Bezeichnung: VI 3
Antragsteller: Kreisverband Plön


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 4, August 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Die Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, den programmierten Verschleiß unter Berücksichtigung folgender Vorschläge zu bekämpfen:


A. Beeinflussung der Nachfrage

  1. Die Testinstitute müssen öffentlich-rechtlich und unabhängig sein. Sie sind zu spezialisieren und zu beauftragen, ständig Produktentests und Produktenvergleiche durchzuführen. Auch über die Umweltbelastung der Produkte sind Aussagen zu machen.
    Die Firmen sind zu verpflichten, den Testinstituten Konstruktionsunterlagen, Materialzusammensetzungslisten und Reparaturstatistiken zu liefern.
  2. Den Verbrauchern muss der Produktionsvergleich dadurch erleichtert werden, dass die Geschäfte verpflichtet werden, für die von ihnen vertriebenen Waren die Tests zur Einsicht im Laden auszulegen.
  3. Die Werbung für gesundheitsschädliche Produkte (z. B. Tabak, Alkohol) ist zu verbieten. Außerdem muss die Exekutive ermächtigt werden, die Werbung für Produkte zu untersagen, deren Umsatz aus volkswirtschaftlichen Gründen beschränkt werden muss.
    Produzenten, die Produkte herstellen, die schädliche Nebenwirkungen oder Gefährdungen einschließen, sind zu verpflichten, auf derartige Folgen in Prospekten bzw. Aufschriften hinzuweisen.
  4. Die vergleichende Werbung ist zuzulassen, und zwar für solche Sachverhalte der Produkte, die auch den Testinstituten für Vergleichszwecke dienen.
  5. Verbraucherkunde und Gesundheitslehre sind in die Lehrpläne allgemeinbildender Schulen aufzunehmen.
    Verbraucherinstitute sollen die Schulen unterstützen und sind entsprechend finanziell zu fördern.


B. Beeinflussung des Angebots

  1. Test- und Materialprüfungsstationen sind zusammenzufassen.
  2. Die Aufgabenstellung der Testinstitute ist derart zu erweitern, dass sie Verbesserungen vorschlagen und dem Staat den Erlass von Produktionsauflagen empfehlen.
  3. In der Gewerbeordnung ist die Sozialpflichtigkeit der Gewerbebetriebe gesetzlich zu verankern. Hierzu wird folgender Formulierungsvorschlag unterbreitet: "Gewerbebetriebe haben die Aufgabe, die Bevölkerung bestmöglich mit Gütern und Dienstleistungen zu versorgen."
  4. Analog zu diesen Einzelvorschriften ist die Exekutive generell durch Gesetz zu ermächtigen, im Einzelfall erforderliche Produktionsauflagen, Produktionsgebote und -verbote‚ Einlagerungsgebote und Hortungsverbote zu erlassen. (Produktionsgebote sind z. B. erforderlich, um die Lieferung von Ersatzteilen sicherzustellen. Bei fehlenden Ersatzteilen müsste der Kunde vorzeitig neue Produkte kaufen.)
  5. Bei wirksamer Bekämpfung von Verschleißproduktion könnte Arbeitslosigkeit entstehen. Dieser kann durch Verkürzung von Arbeitszeit und strukturverändernde Maßnahmen begegnet werden (z. B. Schaffung von Arbeitsplätzen hauptsächlich im tertiären Bereich der gewerblichen Dienstleistungen und in dem quartären Bereich der öffentlichen Dienstleistungen).
  6. Der Wettbewerb ist zu verstärken, u. a. durch schärfere Fusionskontrolle, Missbrauchsaufsicht und durch Entflechtungsauflagen.


C. Regelung von Schadenersatzansprüchen

  1. Die Haftung der Produzenten als Gefährdungshaftung ist einzuführen. Die hierzu verabschiedeten Richtlinien-Vorschläge der EG-Kommission sind zu verwirklichen.
  2. Sofern private Schadenersatzansprüche nicht erhoben werden, sollen öffentliche Stellen in die Lage versetzt werden, kollektiv Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
  3. Eine Verlängerung von Garantiezeiten (§ 477 BGB) ist anzustreben.