W2: ÖPNV-Gesetz überarbeiten (2016): Unterschied zwischen den Versionen

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   |Sitzung      =Landesparteitag Neumünster 2016
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   |Nr            = W2
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   |Kategorien    = ÖPNV, Öffentlicher Personennahverkehr‏‎, Kommunalpolitik
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   |Antragsteller = Ortsverein Uetersen
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   |Status        =  Überwiesen
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Aktuelle Version vom 1. Dezember 2016, 10:01 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2016
Bezeichnung: W2
Antragsteller: Ortsverein Uetersen


Beschluss: Überwiesen an Koalitionsverhandlungen

Der Landesparteitag möge beschließen:

"Das ÖPNV-Gesetz des Landes Schleswig-Holstein ist zu überarbeiten und zu aktualisieren. In § 3 „Aufgabenträger“ ist unter Absatz 3) der nachfolgend fett gedruckte Satz ersatzlos zu streichen:

3) Die Kreise können die Planung und die Organisation des örtlichen ÖPNV sowie die Finanzverantwortung für den örtlichen ÖPNV kreisangehörigen Gemeinden auf deren Antrag übertragen. Soweit kreisangehörige Gemeinden bereits freiwillig diese Aufgaben wahrnehmen, gelten die Aufgaben als übertragen.