W2: ÖPNV-Gesetz überarbeiten (2016): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Neumünster 2016 |Nr …“) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
|Sitzung =Landesparteitag Neumünster 2016 | |Sitzung =Landesparteitag Neumünster 2016 | ||
|Nr = W2 | |Nr = W2 | ||
|Kategorien = ÖPNV, Öffentlicher Personennahverkehr, Kommunalpolitik | |Kategorien = ÖPNV, Öffentlicher Personennahverkehr, Kommunalpolitik | ||
|Antragsteller = Ortsverein Uetersen | |Antragsteller = Ortsverein Uetersen | ||
|Status = Überwiesen | |Status = Überwiesen |
Aktuelle Version vom 1. Dezember 2016, 10:01 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2016 |
Bezeichnung: W2 |
Antragsteller: Ortsverein Uetersen
|
Beschluss: Überwiesen an Koalitionsverhandlungen |
Der Landesparteitag möge beschließen:
"Das ÖPNV-Gesetz des Landes Schleswig-Holstein ist zu überarbeiten und zu aktualisieren. In § 3 „Aufgabenträger“ ist unter Absatz 3) der nachfolgend fett gedruckte Satz ersatzlos zu streichen:
3) Die Kreise können die Planung und die Organisation des örtlichen ÖPNV sowie die Finanzverantwortung für den örtlichen ÖPNV kreisangehörigen Gemeinden auf deren Antrag übertragen. Soweit kreisangehörige Gemeinden bereits freiwillig diese Aufgaben wahrnehmen, gelten die Aufgaben als übertragen.