W3: TTIP (2014): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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* für die Zukunft werden Geheimverhandlungen ausgeschlossen, alle Verhandlungen werden transparent durchgeführt.
* für die Zukunft werden Geheimverhandlungen ausgeschlossen, alle Verhandlungen werden transparent durchgeführt.
* Sozial-, Arbeitsrechts-, Verbraucherschutz-, Naturschutz- und Umweltschutzstandards der EU und der USA werden nicht herabgesetzt, ebenso bleibt die Tarifautonomie, sowie die eigenständigen Normen des Wettbewerbs- und Unternehmensrechts der EU und ihrer Mitgliedsländer unangetastet.
* Sozial-, Arbeitsrechts-, Verbraucherschutz-, Naturschutz- und Umweltschutzstandards der EU und der USA werden nicht herabgesetzt, ebenso bleibt die Tarifautonomie, sowie die eigenständigen Normen des Wettbewerbs- und Unternehmensrechts der EU und ihrer Mitgliedsländer unangetastet.
* der geplante Streitbeilegungsmechanismus, über den private Investoren Nationalstaaten direkt auf Schadensersatz verklagen können, wird nicht eingeführt. Es wird eine Kammer am Internationalen Gerichtshof geschaffen die evtl. Streitigkeiten schlichtet.

Version vom 13. Oktober 2014, 14:39 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: W3
Antragsteller: Ortsverein Sereetz


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:

  • die Namen und Funktionen der Verhandlungsteilnehmer werden bekannt gegeben.
  • der Stand der Verhandlungen inkl. Geheimverhandlungen wird bekannt gegeben.
  • für die Zukunft werden Geheimverhandlungen ausgeschlossen, alle Verhandlungen werden transparent durchgeführt.
  • Sozial-, Arbeitsrechts-, Verbraucherschutz-, Naturschutz- und Umweltschutzstandards der EU und der USA werden nicht herabgesetzt, ebenso bleibt die Tarifautonomie, sowie die eigenständigen Normen des Wettbewerbs- und Unternehmensrechts der EU und ihrer Mitgliedsländer unangetastet.
  • der geplante Streitbeilegungsmechanismus, über den private Investoren Nationalstaaten direkt auf Schadensersatz verklagen können, wird nicht eingeführt. Es wird eine Kammer am Internationalen Gerichtshof geschaffen die evtl. Streitigkeiten schlichtet.