Weiterbildung für die Welt von morgen (2017): Unterschied zwischen den Versionen

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''Überwiesen als Material an den Parteivorstand für das Bundestagswahlprogramm''
''Überwiesen als Material an den Parteivorstand für das Bundestagswahlprogramm''
== Gute Chancen auf Bildung – ein Leben lang ==
Der Anspruch auf gute Bildung für alle und auf qualitativ hohe Bildungsangebote und Bildungseinrichtungen richtet sich auf alle Abschnitte in der Bildungsbiographie eines Menschen. Weiterbildung muss zu einem selbstverständlich genutzten Recht für jeden Menschen werden. Gerade wenn wir den demographischen Wandel gestalten wollen, müssen wir uns an den Grundsatz orientieren: Es ist nie zu spät für gute Bildung. Bildung kennt kein Alter.
Chancengleichheit in der Bildung ist heute nicht nur eine Kernfrage sozialer Gerechtigkeit, sondern auch die Grundvoraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb brauchen alle Menschen - unabhängig von Herkunft, sozialem Status oder finanziellen Möglichkeiten – gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Bildung. Mit einem umfassenden System zur Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung, das auf verschiedenen Instrumenten aufbaut, müssen Brüche in der Bildungsbiographie vermieden und Förderlücken geschlossen werden.
Wir brauchen in Deutschland deshalb dringend eine Aufwertung der Weiterbildung, und zwar der allgemeinen wie der beruflichen Weiterbildung. Die Arbeitslosenversicherung muss hierfür zu einer Arbeitsversicherung ausgebaut werden. Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Bildungsberatung und den schrittweisen Aufbau eines Weiterbildungszeitkontos über mindestens drei Jahre Weiterbildung in einem Erwerbsleben insgesamt, und zwar für die berufliche Weiterbildung, aber auch für rechtlich abgesicherte und geförderte Bildungszeiten für politische, kulturelle und allgemeine Bildungsinteressen.
== Berufliche Weiterbildung – ein Schlüsselthema für die Arbeitswelt von morgen ==
Die Weiterbildung ist ein Schlüsselthema sowohl der Arbeitsmarkt- als auch der Innovationspolitik. In ihr kristallisiert sich der sozialdemokratische Anspruch, soziale Gerechtigkeit für den Einzelnen mit wirtschaftlicher Stärke der Volkswirtschaft zu verbinden. Alle Menschen müssen die Möglichkeit haben, Qualifikationen und Kompetenzen durch lebensbegleitendes Lernen und Weiterbildung zu erhalten, zu erneuern und auszubauen. Angebote für Weiterbildung sollten massiv ausgebaut werden, um mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den regelmäßigen Zugang zu beruflicher Weiterbildung, aber auch zu allgemeiner Weiterbildung zu ermöglichen.
Qualifizierung und Bildung finden nicht nur während eng begrenzter Lebensabschnitte statt, sondern sind während ganz verschiedener Lebensphasen sinnvoll und notwendig. So kann mehr Beschäftigungssicherheit, Aufstiegsmobilität und zugleich mehr persönliche Zufriedenheit erreicht werden. Damit Menschen selbstbestimmt ihre beruflichen Ziele verwirklichen können und Arbeitslosigkeit gar nicht erst entsteht, soll die Arbeitslosen- zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden.
'''Von der Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung'''
Um eine echte Weiterentwicklung der Qualifikationen im Laufe des Erwerbslebens zu ermöglichen, ist zuallererst eine unabhängige, transparente und verlässliche Bereitstellung von Informationen über Weiterbildungsangebote notwendig. Hierzu soll die Bundesagentur für Arbeit als organisatorische Komponente der Arbeitsversicherung zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickelt werden. Sie soll als zentrale Anlaufstelle Informationen über Weiterbildungsangebote im Rahmen von Qualifizierungsnetzen gebündelt zur Verfügung stellen und zugleich Qualifizierungsbedarf erkennen. Die Arbeitsversicherung unterstützt durch berufsbegleitende Beratung und Weiterqualifizierung die Menschen vorsorgend und nicht erst im Fall von Arbeitslosigkeit.
Das Konzept der Arbeitsversicherung soll Schritt für Schritt umgesetzt werden. In der kurz- bis mittelfristigen Perspektive sollen
* flächendeckend leistungsfähige Beratungs- und Coaching-Strukturen mit fest verankerten Rechten auf Kompetenzerfassung und Beratungsleistungen (Qualifizierungsstützpunkte) etabliert werden,
* lebenslaufbezogene und rechtskreisübergreifende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen zur Förderung von Aus- und Fortbildungen in „Teilzeit“ eingeführt werden,
* die zielgerichtete Nutzung von Weiterbildungsprämien insbesondere zur Stärkung der Weiterbildungsmotivation von Geringqualifizierten flankierend zu lebensunterhaltssichernden Leistungen ausgebaut werden,
* die rechtlichen Rahmenbedingungen für langfristige, berufsbezogene Qualifizierung unter anderem auch durch verbesserte echte Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte, weiterentwickelt werden
* und die Nutzungsmöglichkeiten von Bildungs- Zeitwertkonten einschließlich einer verlässlichen Insolvenzsicherung verbessert werden.
Den Rechtsanspruch auf Weiterbildung schrittweise ausbauen
In der weiteren Perspektive sollte die Arbeitsversicherung um die folgenden Elemente erweitert werden:
* Ergänzungen der bestehenden Möglichkeiten der Förderung von Weiterbildung durch einen Rechtsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitslose auf präventive und begleitende berufliche Weiterbildung,
* Rechtsanspruch auf Freistellung der Beschäftigten und eine weitergeführte angemessene Bezahlung für die Zeit der Weiterbildung,
* sozialpartnerschaftliche Begleitung durch tarifliche Fonds zur Aufstockung und Erweiterung der Leistung für Weiterbildung, flankiert durch eine staatliche Förderung, beispielsweise über die steuerliche Begünstigung von Weiterbildungsaktivitäten.
Zur Etablierung eines umfassenden Systems zur Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Deutschland sind vor allem auch bildungspolitische Förderinstrumente deutlich stärker auszubauen. Sie müssen so ausgestaltet werden, dass Bildung und Weiterbildung zu jeder Zeit und in allen Lebenslagen möglich wird.
Das Aufstiegs-BAföG für Ausbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher wird zu einem Erwachsenen-BAföG weiterentwickelt. Das heißt, dass es für Fortbildungen nach Phasen der Berufstätigkeit wie Bachlelor- und Masterstudiengänge, aber auch für duale und schulische Ausbildungen geöffnet wird.
Es soll ein Rechtsanspruch auf umfassende Bildungsgutscheine etabliert werden, welcher Weiterbildungen, die von den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder anerkannt sind, finanziell unterstützt. Bis hierher muss alles neu formatiert werden.
'''Die gemeinsame Verantwortung von Sozialpartnern und der öffentlichen Hand'''
Die Perspektiven und Interessen der verschiedenen Akteure an Weiterbildung unterscheiden sich. Erhaltungs-, Entwicklungs- und Aufstiegsqualifizierungen müssen dabei gleichermaßen bei der Weiterentwicklung von Angeboten und Maßnahmen berücksichtig werden. Für die genannten Qualifizierungsebenen müssen Arbeitnehmer, Unternehmen und Staat in geeigneter Weise Verantwortung tragen. Während die Finanzierung von Weiterbildungen zum Erhalt der Qualifikation im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegt, sollten die Kosten bei Entwicklungs- und Aufstiegsqualifizierungen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Arbeitsversicherung gemeinsam getragen werden. Entscheidungsgrundlage für den Anspruch gegenüber der Arbeitsversicherung ist das Ergebnis der Weiterbildungsberatung.
Die Arbeitsversicherung kann und soll die Aktivitäten von Tarifpartnern, Unternehmen, anderen staatlichen Institutionen oder den Beschäftigten selbst nicht ersetzen oder überflüssig machen. Diese Stakeholder bleiben wie bisher auch in der Verantwortung und leisten entsprechend ihren Beitrag.
== Grundbildung – ein Menschenrecht ==
Das Recht auf Bildung schließt das Recht auf weitere Chancen zur Erweiterung der eigenen Kompetenzen und Qualifikationen ein, wann und wo immer sie ergriffen werden, Das gilt vor allem für den Bereich der Grundbildung. 7,5 Millionen funktionale Analphabeten in Deutschland dürfen niemanden ruhen lassen.
Mangelhafte Grundbildungskompetenzen verhindern Teilhabe nicht nur am gesellschaftlichen Leben, sondern auch in der Arbeitswelt. Um Personen mit Lese- und Schreibschwäche zu unterstützen, wurde 2016 eine Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung eingerichtet. Die Initiative zu einer Alpha-Dekade von Bund, Ländern und Kommunen, um Alphabetisierung zu stützen und Grundbildung auszubauen, muss weiter unterstützt werden.
Im Rahmen dieser Dekade sollen in den nächsten Jahren von Bundesseite familien- und arbeitsplatzorientierte Kursangebote ausgebaut werden. Der Erwerb von Grundbildungskompetenzen muss ausgebaut werden und flankierend dazu müssen die bundesfinanzierten Prämien erweitert und als Motivationsinstrument evaluiert werden. Aufklärung und Motivierung, Alpha-Kurse und Alpha-Prämien für einen erfolgreichen Kompetenzerwerb, Netzwerke in Betrieben und Alphabetisierung bei der Integration von Migranten sind hier die grundsätzlichen Forderungen, die mit eigenen Anstrengungen auch im kommunalen Bereich begleitet werden müssen und können.
Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Insbesondere die Volkshochschulen als Bildungseinrichtungen in kommunaler Verantwortung tragen zur sprachlichen, kulturellen und politischen Integration Entscheidendes bei. Bei den Integrationskursen, die jetzt als zentrales Bildungsangebot für alle Migranten, vom Flüchtling bis zum Einwanderer, breit und differenziert zielgruppengerecht aufgebaut werden müssen, können gerade die Volkshochschulen als „Offene Bildungshäuser“ des Bildungseinstieges und der Bildungsintegration nachhaltig wirken. Deshalb ist die Finanzierung der Volkshochschulen, aber auch die anderer öffentlicher und freier Bildungshäuser in der Grundfinanzierung deutlich stärker abzusichern. Die Bildungshäuser müssen gerade für den Bereich der Grundbildung und der Bildungsintegration ausreichend Personal- und Gestaltungsmittel zur Verfügung haben, um diesen anspruchsvollen Bildungsaufgaben gerecht werden zu können. Feste Strukturen von qualifizierter hauptamtlicher Arbeit sind möglichst schnell auszubauen. Allen muss dabei klar sein: Die Integration von Migranten ist eine dauerhafte Zukunftsaufgabe.
In der Bildungsarbeit muss das ehrenamtliche Engagement fachlich begleitet und auch geschult werden. Hierfür ist auch eine angemessene öffentliche Würdigung im ehrenamtlichen Engagement zu schaffen. Die Freiwilligendienste im Bereich der Bildungsförderung sind auszubauen.
== Weiterbildung kennt kein Alter ==
Unsere Lebenserwartung steigt. Der Anteil an Älteren in der Gesellschaft wächst. Dabei reicht die Spanne von Partizipation und Aktivität zum Beispiel von älteren Menschen, die noch ein Studium aufnehmen, bis zu solchen, deren gesellschaftliche Teilhabe z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder nur grundlegender Medienkompetenz stark abnimmt. Wir müssen die Seniorenbildung in alle Richtungen ausbauen, um auch älteren Menschen ein gesundes, selbstbestimmtes, aktives und engagiertes Leben in der Nacherwerbsphase zu ermöglichen.
Der Anteil älterer weiterbildungsfähiger, interessierter und engagierter Menschen steigt. Für diese Menschen sind die Volkshochschulen als Träger der Weiterbildung in öffentlicher Verantwortung mit ihrer besonderen Ortsnähe und Verankerung in den Kommunen die Bildungseinrichtung der ersten Wahl. Sie stellen eine deutschlandweit vorhandene Bildungsinfrastruktur in der Erwachsenenbildung, die breit gespannte Bildungsinteressen anspricht und Bildung ausbaut, die Kompetenzen aktiviert und Gesundheit erhält, die soziale Kontakte pflegt und Gemeinschaft bietet. Eine stärkere Zusammenarbeit aller kommunalen Volkshochschulen kann hier die Angebotsbreite noch mehr erweitern, da die meisten älteren Menschen jetzt viel mehr Möglichkeiten der Mobilität haben als es früher der Fall gewesen ist.
Weiterbildung für Senioren schließt ein, das Netzwerk zu Sozialverbänden und Seniorenclubs, zu Sportvereinen und Kultureinrichtungen auszubauen. Denn Weiterbildung im Alter ist umso vielfältiger und ertragreicher, je mehr sie die ganzheitlichen Bedürfnisse der älteren Menschen im demographischen Wandel aufnimmt und hierzu generationenübergreifende Angebote macht. Um schon vorhandene Potenziale zu wecken, sollen Kommunen angeregt werden, bereits bestehende Angebote aktiv zu vernetzen.
== Gute Arbeit in der Weiterbildung ==
Gute Arbeitsbedingungen sind Voraussetzung für eine gute Weiterbildung und sichern Attraktivität, Motivation und Qualität im Weiterbildungsbereich. Ohne gute Arbeit bleibt lebensbegleitendes Lernen eine Leerformel. Gegenwärtig gibt es noch zu viele schlecht bezahlte und ungenügend abgesicherte Arbeitsverhältnisse in der Weiterbildung, gerade auch im Bereich der soloselbständigen freiberuflichen Dozenten und in einigen Bereichen der öffentlich geförderten Weiterbildung. Wir müssen uns deshalb für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildung stark machen.
* Bei den ersten Ansätzen für einen Mindestlohn in der Weiterbildung darf es nicht bleiben. Notwendig sind Veränderungen in mehreren Bereichen:
* Stärkung der öffentlichen Hand und hier insbesondere der Kommunen, damit bei den Volkshochschulen, aber auch bei anderen Trägern auskömmliche Honorare gezahlt werden können,
* Verbesserung der sozialen Absicherung für freiberufliche Weiterbildner bei Krankheit, Pflege, Rente, Urlaub etc.
* Aufbau eines Systems der Weiterbildung durch eine entsprechende Umlage der Weiterbildungsträger bei der Finanzierung und ausreichend Ansprüche auf Weiterbildungszeiten,
* Erweiterung des bisherigen Mindestlohns in der beruflichen Weiterbildung auf alle Gebiete der Weiterbildung.

Version vom 14. November 2017, 14:25 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2017
Bezeichnung: B1
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Parteivorstand

[[Kategorie:|]]

Überwiesen als Material an den Parteivorstand für das Bundestagswahlprogramm

Gute Chancen auf Bildung – ein Leben lang

Der Anspruch auf gute Bildung für alle und auf qualitativ hohe Bildungsangebote und Bildungseinrichtungen richtet sich auf alle Abschnitte in der Bildungsbiographie eines Menschen. Weiterbildung muss zu einem selbstverständlich genutzten Recht für jeden Menschen werden. Gerade wenn wir den demographischen Wandel gestalten wollen, müssen wir uns an den Grundsatz orientieren: Es ist nie zu spät für gute Bildung. Bildung kennt kein Alter.

Chancengleichheit in der Bildung ist heute nicht nur eine Kernfrage sozialer Gerechtigkeit, sondern auch die Grundvoraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb brauchen alle Menschen - unabhängig von Herkunft, sozialem Status oder finanziellen Möglichkeiten – gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Bildung. Mit einem umfassenden System zur Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung, das auf verschiedenen Instrumenten aufbaut, müssen Brüche in der Bildungsbiographie vermieden und Förderlücken geschlossen werden.

Wir brauchen in Deutschland deshalb dringend eine Aufwertung der Weiterbildung, und zwar der allgemeinen wie der beruflichen Weiterbildung. Die Arbeitslosenversicherung muss hierfür zu einer Arbeitsversicherung ausgebaut werden. Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Bildungsberatung und den schrittweisen Aufbau eines Weiterbildungszeitkontos über mindestens drei Jahre Weiterbildung in einem Erwerbsleben insgesamt, und zwar für die berufliche Weiterbildung, aber auch für rechtlich abgesicherte und geförderte Bildungszeiten für politische, kulturelle und allgemeine Bildungsinteressen.

Berufliche Weiterbildung – ein Schlüsselthema für die Arbeitswelt von morgen

Die Weiterbildung ist ein Schlüsselthema sowohl der Arbeitsmarkt- als auch der Innovationspolitik. In ihr kristallisiert sich der sozialdemokratische Anspruch, soziale Gerechtigkeit für den Einzelnen mit wirtschaftlicher Stärke der Volkswirtschaft zu verbinden. Alle Menschen müssen die Möglichkeit haben, Qualifikationen und Kompetenzen durch lebensbegleitendes Lernen und Weiterbildung zu erhalten, zu erneuern und auszubauen. Angebote für Weiterbildung sollten massiv ausgebaut werden, um mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den regelmäßigen Zugang zu beruflicher Weiterbildung, aber auch zu allgemeiner Weiterbildung zu ermöglichen.

Qualifizierung und Bildung finden nicht nur während eng begrenzter Lebensabschnitte statt, sondern sind während ganz verschiedener Lebensphasen sinnvoll und notwendig. So kann mehr Beschäftigungssicherheit, Aufstiegsmobilität und zugleich mehr persönliche Zufriedenheit erreicht werden. Damit Menschen selbstbestimmt ihre beruflichen Ziele verwirklichen können und Arbeitslosigkeit gar nicht erst entsteht, soll die Arbeitslosen- zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden.

Von der Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung

Um eine echte Weiterentwicklung der Qualifikationen im Laufe des Erwerbslebens zu ermöglichen, ist zuallererst eine unabhängige, transparente und verlässliche Bereitstellung von Informationen über Weiterbildungsangebote notwendig. Hierzu soll die Bundesagentur für Arbeit als organisatorische Komponente der Arbeitsversicherung zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickelt werden. Sie soll als zentrale Anlaufstelle Informationen über Weiterbildungsangebote im Rahmen von Qualifizierungsnetzen gebündelt zur Verfügung stellen und zugleich Qualifizierungsbedarf erkennen. Die Arbeitsversicherung unterstützt durch berufsbegleitende Beratung und Weiterqualifizierung die Menschen vorsorgend und nicht erst im Fall von Arbeitslosigkeit.

Das Konzept der Arbeitsversicherung soll Schritt für Schritt umgesetzt werden. In der kurz- bis mittelfristigen Perspektive sollen

  • flächendeckend leistungsfähige Beratungs- und Coaching-Strukturen mit fest verankerten Rechten auf Kompetenzerfassung und Beratungsleistungen (Qualifizierungsstützpunkte) etabliert werden,
  • lebenslaufbezogene und rechtskreisübergreifende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen zur Förderung von Aus- und Fortbildungen in „Teilzeit“ eingeführt werden,
  • die zielgerichtete Nutzung von Weiterbildungsprämien insbesondere zur Stärkung der Weiterbildungsmotivation von Geringqualifizierten flankierend zu lebensunterhaltssichernden Leistungen ausgebaut werden,
  • die rechtlichen Rahmenbedingungen für langfristige, berufsbezogene Qualifizierung unter anderem auch durch verbesserte echte Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte, weiterentwickelt werden
  • und die Nutzungsmöglichkeiten von Bildungs- Zeitwertkonten einschließlich einer verlässlichen Insolvenzsicherung verbessert werden.

Den Rechtsanspruch auf Weiterbildung schrittweise ausbauen

In der weiteren Perspektive sollte die Arbeitsversicherung um die folgenden Elemente erweitert werden:

  • Ergänzungen der bestehenden Möglichkeiten der Förderung von Weiterbildung durch einen Rechtsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitslose auf präventive und begleitende berufliche Weiterbildung,
  • Rechtsanspruch auf Freistellung der Beschäftigten und eine weitergeführte angemessene Bezahlung für die Zeit der Weiterbildung,
  • sozialpartnerschaftliche Begleitung durch tarifliche Fonds zur Aufstockung und Erweiterung der Leistung für Weiterbildung, flankiert durch eine staatliche Förderung, beispielsweise über die steuerliche Begünstigung von Weiterbildungsaktivitäten.

Zur Etablierung eines umfassenden Systems zur Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Deutschland sind vor allem auch bildungspolitische Förderinstrumente deutlich stärker auszubauen. Sie müssen so ausgestaltet werden, dass Bildung und Weiterbildung zu jeder Zeit und in allen Lebenslagen möglich wird.

Das Aufstiegs-BAföG für Ausbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher wird zu einem Erwachsenen-BAföG weiterentwickelt. Das heißt, dass es für Fortbildungen nach Phasen der Berufstätigkeit wie Bachlelor- und Masterstudiengänge, aber auch für duale und schulische Ausbildungen geöffnet wird.

Es soll ein Rechtsanspruch auf umfassende Bildungsgutscheine etabliert werden, welcher Weiterbildungen, die von den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder anerkannt sind, finanziell unterstützt. Bis hierher muss alles neu formatiert werden.

Die gemeinsame Verantwortung von Sozialpartnern und der öffentlichen Hand

Die Perspektiven und Interessen der verschiedenen Akteure an Weiterbildung unterscheiden sich. Erhaltungs-, Entwicklungs- und Aufstiegsqualifizierungen müssen dabei gleichermaßen bei der Weiterentwicklung von Angeboten und Maßnahmen berücksichtig werden. Für die genannten Qualifizierungsebenen müssen Arbeitnehmer, Unternehmen und Staat in geeigneter Weise Verantwortung tragen. Während die Finanzierung von Weiterbildungen zum Erhalt der Qualifikation im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegt, sollten die Kosten bei Entwicklungs- und Aufstiegsqualifizierungen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Arbeitsversicherung gemeinsam getragen werden. Entscheidungsgrundlage für den Anspruch gegenüber der Arbeitsversicherung ist das Ergebnis der Weiterbildungsberatung.

Die Arbeitsversicherung kann und soll die Aktivitäten von Tarifpartnern, Unternehmen, anderen staatlichen Institutionen oder den Beschäftigten selbst nicht ersetzen oder überflüssig machen. Diese Stakeholder bleiben wie bisher auch in der Verantwortung und leisten entsprechend ihren Beitrag.

Grundbildung – ein Menschenrecht

Das Recht auf Bildung schließt das Recht auf weitere Chancen zur Erweiterung der eigenen Kompetenzen und Qualifikationen ein, wann und wo immer sie ergriffen werden, Das gilt vor allem für den Bereich der Grundbildung. 7,5 Millionen funktionale Analphabeten in Deutschland dürfen niemanden ruhen lassen.

Mangelhafte Grundbildungskompetenzen verhindern Teilhabe nicht nur am gesellschaftlichen Leben, sondern auch in der Arbeitswelt. Um Personen mit Lese- und Schreibschwäche zu unterstützen, wurde 2016 eine Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung eingerichtet. Die Initiative zu einer Alpha-Dekade von Bund, Ländern und Kommunen, um Alphabetisierung zu stützen und Grundbildung auszubauen, muss weiter unterstützt werden.

Im Rahmen dieser Dekade sollen in den nächsten Jahren von Bundesseite familien- und arbeitsplatzorientierte Kursangebote ausgebaut werden. Der Erwerb von Grundbildungskompetenzen muss ausgebaut werden und flankierend dazu müssen die bundesfinanzierten Prämien erweitert und als Motivationsinstrument evaluiert werden. Aufklärung und Motivierung, Alpha-Kurse und Alpha-Prämien für einen erfolgreichen Kompetenzerwerb, Netzwerke in Betrieben und Alphabetisierung bei der Integration von Migranten sind hier die grundsätzlichen Forderungen, die mit eigenen Anstrengungen auch im kommunalen Bereich begleitet werden müssen und können.

Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Insbesondere die Volkshochschulen als Bildungseinrichtungen in kommunaler Verantwortung tragen zur sprachlichen, kulturellen und politischen Integration Entscheidendes bei. Bei den Integrationskursen, die jetzt als zentrales Bildungsangebot für alle Migranten, vom Flüchtling bis zum Einwanderer, breit und differenziert zielgruppengerecht aufgebaut werden müssen, können gerade die Volkshochschulen als „Offene Bildungshäuser“ des Bildungseinstieges und der Bildungsintegration nachhaltig wirken. Deshalb ist die Finanzierung der Volkshochschulen, aber auch die anderer öffentlicher und freier Bildungshäuser in der Grundfinanzierung deutlich stärker abzusichern. Die Bildungshäuser müssen gerade für den Bereich der Grundbildung und der Bildungsintegration ausreichend Personal- und Gestaltungsmittel zur Verfügung haben, um diesen anspruchsvollen Bildungsaufgaben gerecht werden zu können. Feste Strukturen von qualifizierter hauptamtlicher Arbeit sind möglichst schnell auszubauen. Allen muss dabei klar sein: Die Integration von Migranten ist eine dauerhafte Zukunftsaufgabe.

In der Bildungsarbeit muss das ehrenamtliche Engagement fachlich begleitet und auch geschult werden. Hierfür ist auch eine angemessene öffentliche Würdigung im ehrenamtlichen Engagement zu schaffen. Die Freiwilligendienste im Bereich der Bildungsförderung sind auszubauen.

Weiterbildung kennt kein Alter

Unsere Lebenserwartung steigt. Der Anteil an Älteren in der Gesellschaft wächst. Dabei reicht die Spanne von Partizipation und Aktivität zum Beispiel von älteren Menschen, die noch ein Studium aufnehmen, bis zu solchen, deren gesellschaftliche Teilhabe z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder nur grundlegender Medienkompetenz stark abnimmt. Wir müssen die Seniorenbildung in alle Richtungen ausbauen, um auch älteren Menschen ein gesundes, selbstbestimmtes, aktives und engagiertes Leben in der Nacherwerbsphase zu ermöglichen.

Der Anteil älterer weiterbildungsfähiger, interessierter und engagierter Menschen steigt. Für diese Menschen sind die Volkshochschulen als Träger der Weiterbildung in öffentlicher Verantwortung mit ihrer besonderen Ortsnähe und Verankerung in den Kommunen die Bildungseinrichtung der ersten Wahl. Sie stellen eine deutschlandweit vorhandene Bildungsinfrastruktur in der Erwachsenenbildung, die breit gespannte Bildungsinteressen anspricht und Bildung ausbaut, die Kompetenzen aktiviert und Gesundheit erhält, die soziale Kontakte pflegt und Gemeinschaft bietet. Eine stärkere Zusammenarbeit aller kommunalen Volkshochschulen kann hier die Angebotsbreite noch mehr erweitern, da die meisten älteren Menschen jetzt viel mehr Möglichkeiten der Mobilität haben als es früher der Fall gewesen ist.

Weiterbildung für Senioren schließt ein, das Netzwerk zu Sozialverbänden und Seniorenclubs, zu Sportvereinen und Kultureinrichtungen auszubauen. Denn Weiterbildung im Alter ist umso vielfältiger und ertragreicher, je mehr sie die ganzheitlichen Bedürfnisse der älteren Menschen im demographischen Wandel aufnimmt und hierzu generationenübergreifende Angebote macht. Um schon vorhandene Potenziale zu wecken, sollen Kommunen angeregt werden, bereits bestehende Angebote aktiv zu vernetzen.

Gute Arbeit in der Weiterbildung

Gute Arbeitsbedingungen sind Voraussetzung für eine gute Weiterbildung und sichern Attraktivität, Motivation und Qualität im Weiterbildungsbereich. Ohne gute Arbeit bleibt lebensbegleitendes Lernen eine Leerformel. Gegenwärtig gibt es noch zu viele schlecht bezahlte und ungenügend abgesicherte Arbeitsverhältnisse in der Weiterbildung, gerade auch im Bereich der soloselbständigen freiberuflichen Dozenten und in einigen Bereichen der öffentlich geförderten Weiterbildung. Wir müssen uns deshalb für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildung stark machen.

  • Bei den ersten Ansätzen für einen Mindestlohn in der Weiterbildung darf es nicht bleiben. Notwendig sind Veränderungen in mehreren Bereichen:
  • Stärkung der öffentlichen Hand und hier insbesondere der Kommunen, damit bei den Volkshochschulen, aber auch bei anderen Trägern auskömmliche Honorare gezahlt werden können,
  • Verbesserung der sozialen Absicherung für freiberufliche Weiterbildner bei Krankheit, Pflege, Rente, Urlaub etc.
  • Aufbau eines Systems der Weiterbildung durch eine entsprechende Umlage der Weiterbildungsträger bei der Finanzierung und ausreichend Ansprüche auf Weiterbildungszeiten,
  • Erweiterung des bisherigen Mindestlohns in der beruflichen Weiterbildung auf alle Gebiete der Weiterbildung.