Wohnen ist Grundrecht und kein Luxus! (2019)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 25. September 2019, 14:42 Uhr von Kaffeeringe (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Landesparteirat |Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung = Landesparteiratssitzung, September 2019 |Leitan…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.
Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, September 2019
Bezeichnung:
Antragsteller: Kreisverband Kiel


Beschluss: Angenommen


Wohnen ist ein Grundrecht und kein Luxus. Ein solches Recht muss allen garantiert werden. Die Realität zeigt uns jedoch, dass bezahlbarer Wohnraum zunehmend knapper wird. Die Angst vor hohen Wohnkosten erreicht inzwischen breite Schichten unserer Bevölkerung. Ein immer höher werdender Anteil des Einkommens muss inzwischen für Mieten aufgewendet werden. Besonders für Familien, Alleinerziehende, Rentner*innen, Menschen mit Beeinträchtigungen, Studierende oder Auszubildende, aber auch Menschen, die ihren Wohnort aufgrund eines Jobwechsels ändern müssen, sind die Leidtragenden dieses Missstandes. Für sie ist die zumutbare Belastungsgrenze in vielen Regionen längst überschritten.

Zudem schrumpft der Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen stetig. Seit Beginn des Jahres 2019 unterliegen aktuell nur noch knapp 47.000 Wohnungen in Schleswig-Holstein einer Sozialbindung. Damit spitzt sich die Lage weiter zu, vor allem in Ballungszentren, aber auch in Küstenregionen wird bezahlbarer Wohnraum zum knappen Gut. Gleiches gilt für die Ressource Boden. Der Umgang mit dem endlichen Gut Boden darf daher nicht nur den Kräften des freien Marktes und Spekulationen überlassen werden und bedarf einer stärkeren gemeinwohlorientierten Steuerung.

Hier ist dringend eine Umkehr notwendig. Über eine vorausschauende, gemeinwohlorientierte Boden-, Wohnungs- wie Baulandpolitik und eine inklusive, vielfältige Stadtentwicklung müssen Bindungen erhalten und ausgebaut sowie soziale Brennpunkte vermieden werden. Wohnraummangel darf nicht zum sozialen Pulverfass werden. Wohnen wird damit zu einer zentralen Gerechtigkeitsfrage unserer Zeit.

Der Rückzug des Staates aus dem Wohnungsmarkt auf allen Ebenen war ein Fehler! Es braucht wieder einen handlungsfähigen Staat, der aktiv den steigenden Mieten und dem aktuellen Wohnungsmangel sinnvoll entgegenwirkt und nicht hilflos auf die „selbstheilende Hand“ des Marktes hofft. Mietwucherungen müssen jetzt gestoppt und bezahlbarer Wohnraum zügiger realisiert werden. Der heutigen Wohnungsknappheit und Mietpreisentwicklung lässt sich durch konsequente kommunale Investitionen, die wirkungsvolle Nutzung der Instrumente der öffentlichen Wohnraumförderung und durch attraktivere und flexiblere Förderkonditionen entgegenwirken.

Hierbei sind auch kluge Kooperationen mit Partnern aus der Wohnungswirtschaft ein wichtiger Bestandteil. Bezahlbarer Wohnungsbau ist gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung für Alle! Das gilt verstärkt für Mietwohnungen, aber auch für den Erwerb von Eigentum als Altersvorsorge. Nur eine durchmischte Bebauung mit öffentlich geförderten und frei finanzierten Wohnungen sowie Eigentumswohnungen und Eigenheimen verhindert die soziale Spaltung.

Kommunen müssen sich stärker als aktive Player der Wohnungsbaupolitik einbringen. Hierzu müssen sie zum einen durch eine bessere finanzielle Ausstattung in die Lage versetzt werden, Grund und Boden zu kaufen und damit mehr Einfluss auf die Ausgestaltung von bezahlbarem Wohnen bei Bauprojekten nehmen. Zudem sollen sozialdemokratische Mandatsträger*innen stärker darauf hinwirken, dass Kommunen Instrumente wie z.B. das Vorkaufsrecht intensiver in Anspruch nehmen oder Aufstellungs- und Feststellungsbeschlüsse für bezahlbaren Wohnraum stärker berücksichtigen.

Für die unterschiedlichen Zielgruppen wie z.B. Studierende, Auszubildende, ältere Menschen oder Wohnungslose müssen bedarfsgerechte Lösungen entwickelt werden. Wohnungsbau, Städtebau, Quartiersentwicklung als Dorf- und Stadtentwicklung müssen wir insgesamt stets zusammen denken und fortentwickeln.

Deshalb fordern wir für die SPD Schleswig-Holstein:

  • Der Bund muss sich an der Finanzierung für den bezahlbaren Wohnungsbau dauerhaft beteiligen.
  • Ungenutzte Liegenschaften in Bundes- bzw. Landeseigentum den Kommunen zur Schaffung von günstigem Wohnraum rechtssicher kostengünstig oder unentgeltlich zur Verfügung stellen.
  • Das Recht auf angemessenen Wohnraum wird in die Landesverfassung aufgenommen – Wir unterstützen die hierzu laufende Volksinitiative!
  • Erhalt und bedarfsgerechte Fortschreibung der Wohnraumförderung des Landes mit einem Kriterienkatalog für soziale Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit (u.a. durch langfristige Sozialbindungen und eine kluge Baulandpolitik).
  • Förderung der Kommunen durch das Land zur Neugründung, Erhalt oder Ausbau von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften (inkl. Zweckentfremdungsverbot)
  • Prüfung und Gründung einer landeseigenen Wohnungs(bau)gesellschaft
  • Zweckbindung bei Veräußerung von öffentlichen Liegenschaften zu Wohnbauzwecken festschreiben, mindestens 30% für sozial geförderten Wohnungsbau
  • Keine Abschaffung der Mietpreisbremse und der 15 %-Kappungsgrenze, sondern Erhöhung der Durchsetzbarkeit
  • Einrichtung einer Enquete-Kommission für bezahlbaren Wohnungsbau in Schleswig-Holstein
  • Erleichterungen im Bauordnungs-/Bauplanungsrecht zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnungsbau, z.B. im Holzbau und beim Dachgeschossausbau
  • Eigenes Förderprogramm für Auszubildende und Studierende sowie bessere personelle und finanzielle Ausstattung des Studentenwerks Schleswig- Holstein, um eine Bauoffensive für 2000 öffentlich geförderte Wohnheimplätze zu starten.
  • Eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus und für Familien mit Kindern bei erstmaligem Immobilienerwerb. Als Gegenfinanzierung fordern wir die Abschaffung von Steuersparmodellen mittels sog. Share Deals.
  • Die Betriebskostenverordnung auf Bundesebene soll geändert werden, dass die Grundsteuer nicht mehr als umlagefähige Position angeführt ist. Die Grundsteuer darf nicht mehr auf die/den einzelne(n) Mieter*in umgelegt werden.
  • Wir werden den Kommunen durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Durch die Einführung einer Grundsteuer C ermöglichen wir den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern.