Zuzahlung für rezeptpflichtige Arzneimittel (2019): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Aktuelle Version vom 25. September 2019, 16:14 Uhr

Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, September 2019
Bezeichnung: G3
Antragsteller: Kreisverband Steinburg


Beschluss: Angenommen


Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass eine Zuzahlung für rezeptpflichtige Arzneimittel 5 € nicht übersteigen darf.

SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion sollen sich dafür einsetzen, dass Patienten bei einer Befreiung von der Zuzahlung von Medikamenten durch die Krankenkasse auch von der Zuzahlung weiterer medizinischer Produkte, die individuell notwendig sind, wie z.B. die Versorgung eines Seitenausgangs oder bei Inkontinenzmaterialien befreit werden.