§ 219a streichen (2019)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 25. September 2019, 16:29 Uhr von Kaffeeringe (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Landesparteirat |Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung = Landesparteiratssitzung, September 2019 |Leitan…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, September 2019
Bezeichnung: IR5
Antragsteller: Kreisverband Stormarn


Beschluss: Angenommen


Die SPD besteht auf der ersatzlosen Streichung des § 219a.

Der in der Großen Koalition ausgehandelte Kompromiss verhindert nicht, dass die Information über Schwangerschaftsabbrüche durch Ärzte weiterhin kriminalisiert wird. Die Entfernung dieses ungerechtfertigten Paragrafen wurde von der CDU verhindert. Die SPD hält aber weiterhin an dem Ziel fest, den §219a zu streichen.