Ä-14: Änderungsantrag zu EU1 "Für ein soziales und ökologisches Europa" (1998)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Kiel 1998 |
Bezeichnung: Ä-14 |
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein
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Beschluss: Angenommen |
Anfügen an Z.194
Wesentliches Merkmal einer funktionierenden Demokratie ist die Transparenz der Entscheidungswege. Genau diese Transparenz fehlt in Europa. Deshalb ist eine klare Gewaltenteilung notwendig:
Der Rat als eine Kammer der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament muß die Rolle der Legislative einnehmen. Das Europäische Parlament, das von den Bürger/innen der EU gewählt wird, muß die Aufgabe haben, die Regierung zu wählen und zu kontrollieren, eigene Gesetze vorzuschlagen sowie über alle europäischen Gesetzesvorhaben mitzuentscheiden. Ihre Gesetze muß die Europäische Kommission als Regierung und Verwaltung durchführen, und der Europäische Gerichtshof hat über ihre Einhaltung zu wachen. Durch diese Entwirrung der bisherigen Kompetenzen und Zuständigkeiten wird der Einfluß des Europäischen Parlaments entschieden verbessert und der Einfluß nationaler Regierungen vermindert.
Der Aufbau der Europäischen Union muß auf dem Subsidiaritätsprinzip basieren. Dies bedeutet, daß alle Entscheidungen grundsätzlich auf der untersten möglichen Ebene getroffen werden. Konkret bedeutet dies eine kommunale und regionale Selbstverwaltung. Erst wenn die Möglichkeiten dieser unteren Ebenen zur Lösung eines Problems nicht mehr ausreichen, dürfen die Kompetenzen an die nächst höhere Ebene weitergegeben werden.
In Europa ist den Regionen mehr Gewicht zu verschaffen. Allen Regionen sind mit einer Stimme gleichberechtigt vertreten. Eine Region soll gewachsenen kulturellen und politischen Grenzen entsprechen und eigene Rechte und Verwaltungsstrukturen besitzen können. Auf Deutschland bezogen müssen dies nicht automatisch die bestehenden Bundesländer sein. In Europa denkbar wären auch Regionen, die über bisherige nationale Grenzen hinweg greifen.
Das Recht auf politische Mitbestimmung ist ein Grundrecht aller Menschen. Eine Demokratie kann es sich nicht auf Dauer leisten, Bürger/innen der II. Klasse zu haben, die von den politischen Teilhaberechten ausgeschlossen werden. Deshalb ist eine europäische Unionsbürgerschaft notwendig, die allen Menschen zusteht, die über einen bestimmten Zeitraum in einem Land der Europäischen Union leben.
& in EU 1 Z. 191 – 192 streichen (Satz: “Das EP ... ... zukommen.”)