Ä-14: Änderungsantrag zu EU1 "Für ein soziales und ökologisches Europa" (1998)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 1998
Bezeichnung: Ä-14
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Angenommen


Anfügen an Z.194

Wesentliches Merkmal einer funktionierenden Demokratie ist die Transparenz der Ent­scheidungswege. Genau diese Transparenz fehlt in Europa. Deshalb ist eine klare Ge­waltenteilung notwendig:

Der Rat als eine Kammer der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament muß die Rolle der Legislative einnehmen. Das Europäische Parlament, das von den Bürger/innen der EU gewählt wird, muß die Aufgabe haben, die Regierung zu wählen und zu kontrol­lieren, eigene Gesetze vorzuschlagen sowie über alle europäischen Gesetzesvorhaben mitzuentscheiden. Ihre Gesetze muß die Europäische Kommission als Regierung und Verwaltung durchführen, und der Europäische Gerichtshof hat über ihre Einhaltung zu wachen. Durch diese Entwirrung der bisherigen Kompetenzen und Zuständigkeiten wird der Ein­fluß des Europäischen Parlaments entschieden verbessert und der Einfluß nationaler Re­gierungen vermindert.

Der Aufbau der Europäischen Union muß auf dem Subsidiaritätsprinzip basieren. Dies bedeutet, daß alle Entscheidungen grundsätzlich auf der untersten möglichen Ebene ge­troffen werden. Konkret bedeutet dies eine kommunale und regionale Selbstverwaltung. Erst wenn die Möglichkeiten dieser unteren Ebenen zur Lösung eines Problems nicht mehr ausreichen, dürfen die Kompetenzen an die nächst höhere Ebene weitergegeben werden.

In Europa ist den Regionen mehr Gewicht zu verschaffen. Allen Regionen sind mit einer Stimme gleichberechtigt vertreten. Eine Region soll gewachsenen kulturellen und politi­schen Grenzen entsprechen und eigene Rechte und Verwaltungsstrukturen besitzen kön­nen. Auf Deutschland bezogen müssen dies nicht automatisch die bestehenden Bundes­länder sein. In Europa denkbar wären auch Regionen, die über bisherige nationale Grenzen hinweg greifen.

Das Recht auf politische Mitbestimmung ist ein Grundrecht aller Menschen. Eine Demo­kratie kann es sich nicht auf Dauer leisten, Bürger/innen der II. Klasse zu haben, die von den politischen Teilhaberechten ausgeschlossen werden. Deshalb ist eine europäische Unionsbürgerschaft notwendig, die allen Menschen zusteht, die über einen bestimmten Zeitraum in einem Land der Europäischen Union leben.

& in EU 1 Z. 191 – 192 streichen (Satz: “Das EP ... ... zukommen.”)