A10: Mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen (1995)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Damp 1995 |
Bezeichnung: A10 |
Antragsteller: Nicht aufgeführt
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Beschluss: Angenommen |
Kinder und Jugendliche müssen verstärkt Möglichkeiten erhalten, ihre Interessen und Standpunkte in das öffentliche Leben einzubringen. Unabdingbar ist es, daß Kinder und Jugendliche an ihren "Orten" mitbestimmen und -gestalten können. Demokratisches Verhalten muß in einem überschaubaren Rahmen wie z.B. Jugendhäusern, Kindertagesstätten, Horten‚ Volkshochschulen, Kinderhäusern etc. erprobt und entfaltet werden können. Dazu sollen auf kommunaler Ebene verschiedenste Formen der Mitbestimmung und -gestaltung entwickelt werden.
1. Verankerung in der zu reformierenden Kommunalverfassung
In der Reform der Kommunalverfassung soll den Kommunen und Kreisen ermöglicht werden:
- Jugendbeiräte nach verschiedenen Modellen zu bilden,
- bestehende Jugendringe zu stärken und zu unterstützen,
- Jugendbeiräten, Jugendringen oder Jugendvollversammlungen weitergehende Rechte einzuräumen, einschließlich des Vorschlagsrechts zur Entsendung stimmberechtigter Mitglieder in die für Jugendfragen zuständigen Ausschüsse und eines Initiativ- und Informationsrechts in allen Ausschüssen. In Kommunen, in denen keine Jugendbeiräte o.ä. existieren, müssen die Sprecher z.B. der Jugendfeuerwehr, Sport- oder Landjugend mit einbezogen werden.
Dabei muß - unabhängig von der Frage der Senkung des Wahlalters - sichergestellt werden, daß diese Beteiligungsmöglichkeiten von unter 18jährigen wahrgenommen werden können.
Die SPD wird sich in allen Kreisen und Kommunen dafür einsetzen, überall ein den jeweiligen Gegebenheiten entsprechendes Mitbestimmungsmodell einzuführen.
2. Konzepte zur Umsetzung
Die SPD fordert ihre Mandatsträger auf allen Ebenen auf, bis zum Herbst 1995 Konzepte zu erarbeiten, die sicherstellen, daß
- Jugendliche besser über das (kommunal)politische Geschehen informiert werden,
- (Kommunal)Politiker systematisch frühzeitig und umfassend aus erster Hand über die Probleme Jugendlicher in Stadt und Kreis informiert werden,
- Jugendliche an der Erarbeitung von Problemlösestrategien beteiligt werden,
um so einer Politikverdrossenheit unter Jugendlichen entgegenzuwirken.
3. Satzungsrecht
- Schaffung von Mitbestimmungsmodellen für Jugendeinrichtungen
- Förderung von selbstverwalteten Jugendhäusern.
4. Haushaltsrecht
- Bereitstellung von Geldern für die politische Jugendbildung durch Jugendringe, Verbände, Schulen etc.
- zur Organisation der unterschiedlichen Beteiligungsmöglichkeiten müssen die personellen und sächlichen Ausgaben bereitgestellt werden.
5. Schülervertretungen
Schülervertretungen sollen in den für Schul- und Jugendfragen zuständigen Ausschüssen eingeladen und beratend mit Initiativrecht beteiligt werden.
Die Mitbestimmung der Schülervertretungen in den Schulen und in der Schulpolitik muß weiter verbessert werden. Dazu gehört die gedrittelte Besetzung der Schulkonferenzen durch SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen an den Schulen mit Sekundärstufe I. Diese Forderung des letzten Landesparteitages soll ins Schulgesetz aufgenommen werden.
6. Weitere Beteiligungsformen wie Anhörungen, Zukunftswerkstätten usw. sollen möglichst viele Jugendliche und Kinder in die Kommunalpolitik einbeziehen. Diese Beteiligung ist je nach ihrem Gegenstand in der Altersgruppe nach unten offen bis zum Kindergarten. Hierzu ist vor allem eine Zusammenarbeit der örtlichen Schulen und der kommunalen Selbstverwaltung anzustreben. Demokratie soll nicht nur als Unterrichtsgegenstand, sondern auch als erlebte Beteiligung zum Lehrplan gehören.
7. Die SPD wird gemäß dem Beschluß des Wiesbadener Bundesparteitages, l0 Prozent ihrer kommunalen Mandate an Personen, die das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vergeben. Dazu wird sie auch das Instrument der bürgerlichen Ausschußmitglieder nutzen.