A12: Steuergeld für Unternehmen mit Tarifvertrag/Lavo Klausur/2020
Gremium: Landesvorstand |
Sitzung: Landesvorstandsklausur, Mai 2020 |
Bezeichnung: A12 |
Antragsteller: Landesvorstand
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Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Landesparteirat |
Wenn der Staat Aufträge vergibt, sollen sie an Unternehmen gehen, die einen Tarifvertrag anwenden oder in Höhe des Tariflohnes zahlen. Wir wollen das Geld der Bürgerinnen und Bürger nur für gut bezahlte Arbeit ausgeben, um Dumpinglöhne damit nicht auch noch zu subventionieren.
Dafür wollen wir ein faires Tariftreue-, Vergabe- und Förderrecht gesetzlich verankern. Das wird dafür sorgen, dass Tätigkeiten, Aufgaben, Aufträge und Fördergelder, die die öffentliche Hand vergibt bzw. gewährt, in gar keinem Fall das Niveau der Arbeits- und Einkommensbestimmungen des Landes und der Gemeinden unterschreiten.
Dort, wo die Tarifvertragsparteien zu keinem tragfähigen tarifrechtlichen Kompromiss kommen, wird ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 12,63 Euro eingeführt. Dieser bundesweite, flächendeckende gesetzliche Mindestlohn ist unmittelbar an den öffentlichen Tarifvertrag des Bundes gekoppelt, der zugleich auch den vergabespezifischen Mindestlohn für alle öffentlichen Aufträge von Bund, Ländern und Gemeinden darstellt.