A13 Tarifbindung stärken (2020)
Gremium: Landesparteirat |
Sitzung: Landesparteiratssitzung, August 2020 |
Bezeichnung: A13 |
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein
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Beschluss: Angenommen |
Tarifflucht und Lohndumping sind große arbeitspolitische Probleme dieser Zeit. Während 1998 noch 76 Prozent in West- und 63 Prozent der Beschäftigten in Ostdeutschland tarifgebunden arbeiteten, waren es im Jahr 2018 nur noch 56 Prozent im Westen und 45 Prozent im Osten. Nicht nur die Einkommen Betroffener leiden unter dieser Entwicklung, es kostet den Staat und die Sozialkassen durch fehlende Steuer- und Beitragszahlungen Milliarden und wirkt sich negativ auf die Kaufkraft der Arbeitnehmer*innen und schließlich auf die Konjunktur aus. Zusätzlich verstärken die niedrigen Löhne von heute die Altersarmut von morgen - wer wenig verdient, kann wenig für die Rente tun.
Arbeitnehmer*innen, die unter dem Schutz eines Tarifvertrags beschäftigt sind, verdienen im Durchschnitt mehr, bekommen eher Urlaubs- und Weihnachtsgeld, leisten weniger Wochenstunden und haben mehr Urlaubstage. Im Sinne einer gerechteren Arbeitswelt muss ein gesteigertes Bewusstsein für die Bedeutung von Tariftreue geschaffen werden. Neben den dargelegten wirtschaftlichen Gründen wiegt der menschliche und moralische Aspekt mindestens genauso schwer: Jede*r verdient einen gerechten Lohn, Wertschätzung und faire Arbeitsbedingungen. Auch dafür steht die Idee der Sozialpartnerschaft und es ist Aufgabe der Sozialdemokratie ebendiese wieder sozialer und partnerschaftlicher zu machen und die Tarifbindung zu stärken. Über eine Besserstellung von tarifgebundenen Arbeitgeber*innen und die Förderung von Gewerkschaften als Interessenvertretung der Beschäftigten in Branchen mit niedrigem Organisationsgrad kann das gelingen. Ferner muss sichergestellt werden, dass Gewerkschaften am Arbeitsplatz und in den Berufsschulen zu Informations- und Werbezwecken ausreichend präsent sein können und die Mitarbeiter*innen und Auszubildenden erreichen.
Es gibt immer mehr Betriebe, die sich dem System der Sozialpartnerschaft nicht mehr zugehörig fühlen und zu sogenannten OT-Mitgliedschaften in den Arbeitgeberverbänden wechseln. Diese Mitgliedschaft ohne Tarifbindung ermöglicht es den Unternehmen, Vorteile wie Dienstleistungen oder Lobbyarbeit des entsprechenden Verbands in Anspruch zu nehmen, ohne sich aber an den Tarifvertrag zu binden.
Gerade in Branchen mit geringer Tarifbindung kann auch die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen helfen, die Arbeitssituation der Menschen zu verbessern. Möglich ist das, in einem relativ langwierigen Prozess, wenn "die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint" (§5 TVG). Aktuell müssen die Tarifvertragsparteien dies gemeinsam beantragen, im Klartext: Ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite keine Allgemeinverbindlichkeit – selbst wenn die im öffentlichen Interesse geboten erscheint.
Der Landesparteitag möge folgendes beschließen:
- Gewerkschaften sollen die Möglichkeit bekommen, staatliche Mittel für die Personalkosten von Gewerkschaftssekretär*innenstellen in Branchen mit einem niedrigen Organisationsgrad und entsprechend niedrigen Mitgliedsbeiträgen zu beantragen. So soll auch in diesen Branchen gute Gewerkschaftsarbeit sichergestellt werden.
- Tarifgebundene Arbeitgeber*innen sollen gegenüber denen, die keinem Tarifvertrag unterliegen bessergestellt werden. Dies soll über eine zusätzliche Abgabe für Betriebe, die ihre Mitarbeiter*innen ohne Tarif beschäftigen, realisiert werden – ein OT-Zuschlag.
- Gewerkschaften sollen die Möglichkeit erhalten, für eine bessere Aufklärung hinsichtlich der Aufgaben eines Tarifvertrages und der Gewerkschaftsarbeit, in Schulen auftreten zu können. Dies soll insbesondere bei der Ausbildung als Pflichtunterrichtsstoff wahrgenommen werden. Dadurch soll ein höherer Bekanntheitsgrad sowie Wissen über die Arbeiten und die Aufgaben einer Gewerkschaft und eines Tarifvertrages geschaffen werden. Dies soll den Organisationsgrad, besonders bei Branchen mit geringem Organisationsgrad, verbessern und gleichzeitig das Verständnis für das Arbeiten der Gewerkschaften steigern. Außerdem sind moderne Formen der elektronischen Ansprache durch Gewerkschaften, beispielsweise ein "digitales schwarzes Brett" im Intranet der Unternehmen erforderlich und zu unterstützen.
- OT-Mitgliedschaften (Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in einem Arbeitgeberverband) sind eine inakzeptable Praxis in einer gerechten Sozialpartnerschaft. Sie untergraben das System und sind zu verbieten.
- Das Tarifvertragsgesetz (TVG) ist dahingehend zu ändern, dass zukünftig eine Vertragspartei alleine, statt wie bisher beide gemeinsam, die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags beantragen kann. Zusätzlich ist eine Beschleunigung und Vereinfachung des Prozesses erforderlich.