A14 Digitale Arbeit tariflich regeln (2020)
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Gremium: Landesparteirat |
Sitzung: Landesparteiratssitzung, August 2020 |
Bezeichnung: A14 |
Antragsteller: Kreisverband Steinburg
|
Beschluss: Angenommen |
Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für umfassende tarifliche Regelungen im digitalen Arbeitsbereich einzusetzen.
Wir müssen offensiv vermeiden, dass gerade mit den vielfältigen digitalen Arbeitsmöglichkeiten die Rechte der Beschäftigten unterlaufen werden. Wer in Deutschland arbeitet, muss auch im digitalen Bereich die Sicherheit haben, dass hier nicht Tür und Tor geöffnet werden für Ausbeutung und Ideenraub.
Darum fordern wir:
- Neue Berufe müssen ein Berufsbild erhalten. Dies gewährleistet eine standardisierte Ausbildung und führt zu qualifizierten Berufsabschlüssen und einer entsprechenden Entlohnung.
- Die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte gilt es zu schützen, z. B. bezahlte Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz, Erziehungszeiten, etc.
- Das Arbeitszeitgesetz ist auch im digitalen Arbeitsbereich gültig und anzuwenden.
- Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind vom Arbeitgeber vorzuhalten.