A2: Lückenlose Rückverfolgbarkeit deutscher Waffenlieferungen jetzt umsetzen – Transparenz ist wesentlich für Friedenspolitik! (2015)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2015 |
Bezeichnung: A2 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)
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Beschluss: Überwiesen an Bundestagsfraktion |
Zur Beschlussfassung und Weiterleitung an die Bundesebene:
Waffen und Rüstungsgüter, die aus deutscher Produktion ins Ausland geliefert worden sind, müssen so gekennzeichnet sein, dass ihr Verbleib und ihre Weiterverbreitung jederzeit nachvollziehbar sind. Dies soll auch für Dual-Use-Güter gelten, die mit einem einfachen Arbeitsschritt zum Kriegseinsatz tauglich gemacht werden können (z.B. Einsetzen eines Motors, Auffüllen eines Hohlkörpers. Für Werkstoffe und Chemikalien müsste mindestens nachgewiesen werden, wenn und warum eine solche Kennzeichnung nicht möglich ist.)
Da Endverbleibserklärungen der Empfängerländer nachweislich zu dem genannten Zweck nicht ausreichen (Mexiko, Peschmerga), sind darüber hinaus seitens der Bundesregierung aktive Nachforschungen und Aufklärungsarbeit zu verlangen.