A2: Zukunftsinvestitionsprogramm Arbeit und Umwelt (1997)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 1997
Bezeichnung: A2
Antragsteller: Umweltforum


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundesparteitag

1. Die konservativ-liberale Bundesregierung hat bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit versagt. Mit dem Abbau des Sozialstaats, mit der Beschneidung von Arbeitnehmerrechten, mit einem Rückzug des Staates aus vielen politischen Handlungsfeldern ist eine verhängnisvolle Spirale in Gang gesetzt worden: Mehr Arbeitslosigkeit bedeutet rückläufige Einnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Kürzungen bei den Sozialleistungen und bei den öffentlichen Investitionen bedeuten mehr Arbeitslosigkeit. Es droht die Gefahr, daß aus der wirtschaftlichen Krise eine politische Krise wird.


2. In dieser Situation ist eine Stärkung der wirtschaftlichen Nachfrage dringend erforderlich. Sie muß die Schaffung von Arbeitsplätzen mit dem notwendigen ökologischen Strukturwandel verbinden. Nur wenn es gelingt, eine neue wirtschaftliche Dynamik zur Erschließung von Zukunftsmärkten in Gang zu setzen, kann eine nachhaltige, ökologisch verantwortbare Entwicklung und gleichzeitig mehr Beschäftigung erreicht werden.

Die SPD Schleswig-Holstein fordert deshalb ein Zukunftsinvestitionsprogramm für Arbeit und Umwelt. Wir wollen in einer großen Gemeinschaftsanstrengung die Wirtschaft ökologisch modernisieren, die Qualifikation und Ausbildung der Menschen verbessern, Forschung und Entwicklung für neue wettbewerbsfähige und ökologisch verträgliche Verfahren und Produkte fördern, Wohnungen, Städte und Gemeinden erneuern, innovative kleine und mittlere Unternehmen stärken, den öffentlichen Personennahverkehr und die Schienenwege ausbauen und die öffentliche Infrastruktur umweltgerecht modernisieren.

Die Förderung aus dem Programm muß sich auf fünf Schwerpunkte konzentrieren:

  • Erhöhung der Energieproduktivität,
  • ökologische Verkehrsinvestitionen,
  • ökologische Modernisierung der Infrastruktur,
  • Innovationsforschung und Ausbau der Bildungs- und Hochschulinfrastruktur,
  • nachhaltige Wohnungs- und Städtebauförderung.


2.1. Erhöhung der Energieproduktivität und Ausbau der Solarenergie

Die Bundesregierung kann ihre Selbstverpflichtung zum Klimaschutz - Verringerung der CO2-Emissionen um 25 Prozent im Vergleich zu 1990 - nicht einhalten. Deshalb sind umfassende Investitionen bei der Energieversorgung, speziell im Gebäudestand, erforderlich. Gefördert werden

  • Anlagen der kommunalen und industriellen Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Nah- und Fernwärme,
  • Modellprojekte und Energiesparmaßnahmen für Gebäude (z. B. Niedrigenergiehäuser), zur Prozeßwärmeerzeugung und für Wärmedämmung und Isolierung. Das gilt auch für öffentliche Gebäude.
  • Erforschung und Markteinführung erneuerbarer Energieträger. Ihr Anteil an der Energieversorgung soll innerhalb von zehn Jahren vervierfacht werden. Die Solarzellentechnologie ist durch ein Hunderttausend—Dächer- und Fassadenprogramm zum industriellen Durchbruch zu bringen.

Durch diese Maßnahmen soll der Energieeinsatz pro BSP-Einheit halbiert werden.


2.2. Ökologische Verkehrsinvestitionen

Die heutigen Verkehrssysteme verschwenden Energie, Fläche und Zeit. Sie belasten die Umwelt nachhaltig. Der Verkehrssektor ist mit 25 Prozent an den nationalen CO2-Emissionen beteiligt. Seine gesellschaftlichen Folgekosten sind groß. Bis 20l 0 werden Zuwächse von 30 bis 40 Prozent des heutigen Verkehrsaufkommens erwartet. Gemäß dem Verursacherprinzip müssen deshalb die Mobilitätssubventionen verringert und die Folgen des Verkehrs den Verursachern angerechnet werden. Für eine Verkehrswende ist die Schieneninfrastruktur schwerpunktmäßig auszubauen (z. B. in der Anbindung von Häfen). Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Ausbau der Güterverkehrsinfrastruktur‚ um den langsamen Güterverkehr vom schnellen Personennah- und Fernverkehr zu trennen. Dazu ist neben organisatorischen Maßnahmen im bestehenden Netz der Neubau von Parallelgleisen für den Güterverkehr notwendig.
  • Ausbau des kombinierten Verkehrs und von 40 Terminalstandorten, wie dies die Deutsche Bahn AG vorgeschlagen hat, der Telematik im Schienenverkehr, von Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen und Maßnahmen zur Beseitigung niveaugleicher Bahnübergänge.
  • Erhöhung der Etatansätze für den kommunalen öffentlichen Personennahverkehr im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
  • Verringerung des Energieverbrauchs im Straßenverkehr. Hier wird bis zum Jahr 2005 die Halbierung der Kraftstoffverbräuche bei Neuwagen angestrebt. Für die Modellvorhaben sowie für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden Zuschüsse von zehn Prozent gewährt.
  • Nutzung der ökologischen Vorteile von See- und Binnenschiffahrt und der maritimen Verbundwirtschaft.

Die ökologischen Verkehrsinvestitionen werden für die ersten zwei Jahre über Zuschüsse vorfinanziert und dann über das Aufkommen aus einer Vignette finanziert.


2.3. Ökologische Modernisierung der Infrastruktur

Wir wollen den Einstieg in die ökologische Stoffwirtschaft durch Investitionszuschüsse für Vermeidung und bessere Verwertung der eingesetzten Ressourcen jetzt beginnen. Dazu gehören ferner Pilotprojekte zur Produktions- und Produktumstellung ebenso wie Markteinführungshilfen für ökologische Produkte.

Durch den Rückgang der öffentlichen Investitionen hat sich ein Stau bei der Sanierung von Abfall-‚ Abwasser- sowie von Kläranlagen angesammelt. Um die hohen Umweltbelastungen und Umweltschäden zu beseitigen, müssen insbesondere in Ostdeutschland die Investitionen aufgestockt werden. Insgesamt wird der Sanierungsbedarf auf über 200 Mrd. DM veranschlagt.

Auch muß ein Programm zum nachhaltigen Schutz des Bodens, zum Flächenrecycling und zur Sanierung von Altlasten aufgelegt werden. Die Förderung der von Bund, Ländern und Kommunen durchzuführenden Maßnahmen zur Beseitigung der gesundheitsgefährdenden Altlastenflächen, zur Dekontamination und zur Beschränkung von Schadstoffeinträgen in Boden und Grundwasser verringert auch den viel zu hohen Flächenverbrauch. Durch Entsiegelungsmaßnahmen können Böden rekultiviert und ihre natürlichen Funktionen wieder sichergestellt werden.


2.5. Sozialökologische Forschung und Ausbau der Bildungs- und Hochschulinfrastruktur

Die Forschungs- und Technologiepolitik muß genauso wie die Wirtschaftspolitik im Sinne der nachhaltigen Wirtschaftsweise ökologisch ausgerichtet werden. Schwerpunkte sind die verstärkte Förderung von Energiespar- und Umwelttechnologien, von Werkstoff-Forschung, Biotechnologie, von Informations- und Kommunikationstechnologien und Umweltbildungsforschung. Wir brauchen eine Qualifizierungsoffensive in der Erstausbildung und der Weiterbildung in ressourcenschonenden Technologien.

Für diese Bereiche muß der Bund die Mittel für Forschung und Hochschulbau aufstocken. Das gilt auch für die Erforschung der globalen Konsequenzen der industriellen Wirtschaftsweise und die Förderung angepaßter Technologien für Entwicklungsländer.


2.5. Umweltverträgliche Wohnungs- und Städtebauförderung

Die Städtebauförderung, insbesondere in den neuen Ländern, ist auszuweiten. Gegenwärtig werden etwa 1,5 Mrd. DM von Bund und Ländern bereitgestellt, obwohl der Sanierungsbedarf, insbesondere in Mischgebieten, historischen Innenstädten, für Denkmalschutzmaßnahmen, aber auch in reinen Wohngebieten und im Wohnumfeld erheblich höher ist. Die Bundesmittel für die Städtebauförderung müssen deshalb mindestens verdoppelt werden. Zugleich muß die künftige Planung versuchen, die Trennung von Arbeiten und Wohnen wieder aufzuheben, um Berufspendlerströme zu reduzieren.


3. Für das vorgeschlagene Zukunftsinvestitionsprogramm für Arbeit und Umwelt und die weiteren Maßnahmen für eine aktive Innovations- und Strukturpolitik schlagen wir einen Fonds vor, der mit rund 35 Mrd. DM ausgestattet ist und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau verwaltet wird. Dieser Fonds wird gesetzlich im "Stabilitäts- und Wachstumsgesetz" verankert, damit er zweckbestimmt von privaten Unternehmen und öffentlicher Hand ausschließlich für den Strukturwandel und die Verbesserung der Infrastruktur eingesetzt wird. Eine derartige antizyklische Strukturpolitik zielt auf mehr Stabilität und Dynamik in der Wirtschaft und schafft neue Arbeitsplätze.

Wenn das gesamtgesellschaftliche Gleichgewicht verfehlt ist, d. h. bei steigender Massenarbeitslosigkeit und anhaltender Investitionsschwäche, erhalten Bund, Länder und Gemeinden sowie private Unternehmen aus dem Fonds zinslose oder zinsverbilligte Kredite für Investitionen in Schwerpunktbereichen. Die Verzinsung und Tilgung des Fonds muß nach beginnender selbsttragender Wirtschaftsdynamik aus den stärker fließenden Steuereinnahmen zurückfließen. Damit unterscheidet sich dieser strukturpolitische Ansatz in zwei wichtigen Punkten von den früheren Konjunkturprogrammen: Es fließt gezielt in den Strukturwandel, und der Fonds muß bei konjunktureller Erholung zurückgezahlt werden.

Eine solche antizyklische Politik ist machbar. Dazu müssen Geldpolitik und Finanzpolitik koordiniert und der ökologische Strukturwandel angegangen werden. Entzieht sich die Politik dieser Verantwortung, trägt sie zur Verschärfung der Probleme bei. Orientiert sie sich an diesen Zielgaben, kann dies schnell zu einem qualitativen Wachstum, Abbau der Arbeitslosigkeit und einer spürbaren Konsolidierung von Sozialkassen und öffentlichen Einnahmen führen. Per Saldo bedeutet das einen geringeren Schuldenstand, der künftigen Generationen ihre Entwicklungschancen bewahrt.

Ein derartiges Programm hat eine hohe Selbstfinanzierung mit sehr positiven Wirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Zur finanziellen Grundausstattung kommen mehrere Quellen in Frage: Umschichtungen im Haushalt, Abbau umweltschädlicher Investitionen, die Verzinsung aus den Rücklagen der Atomkraftwerke, Kreditaufnahmen des Bundes.