A3: Ökologische Modernisierung der Energieversorgung (1995)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Damp 1995
Bezeichnung: A3
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Überwiesen an Landesausschuss

1. Eine sichere und umweltverträgliche Energieversorgung ist eine Schlüsselfrage für die Zukunft, weil

  • das Ende der fossilen Energieträger näherrückt;
  • die Aufnahmefähigkeit und damit die Belastbarkeit der Atmosphäre mit Schadstoffen an Grenzen gestoßen ist;
  • die volkswirtschaftlichen Schäden an Umwelt und Gesundheit nicht mehr hingenommen werden können;
  • der Ausbau der Atomenergie nicht zu verantworten ist;
  • mit knapper werdenden Energiereserven soziale und ökonomische Verteilungskonflikte weltweit zunehmen werden.


2. Die SPD ist bereit, an einem breiten gesellschaftlichen Bündnis für eine ökologische Modernisierung der Energieversorgung mitzuarbeiten. Die Bemühungen darum dürfen nicht auf "Konsens-Gespräche" zwischen Vertretern politischer Parteien reduziert werden. Notwendig sind vielmehr breite Koalitionen zwischen Politik, Sozialparteien, Natur- und Umweltschutzverbänden, Energieversorgungsunternehmen und Wissenschaft für eine langfristig angelegte Energiepolitik, die sich das Ziel setzt, am Ende eines Umbauprozesses nicht nur auf Atomenergie, sondern auch auf die Nutzung fossiler Energiequellen ganz zu verzichten. Von daher kann es beiden Energiegesprächen zwischen Regierungsparteien und SPD nicht um krampfhafte Kompromisse in unvereinbaren Grundpositionen gehen, sondern ob unterhalb dieser Ebene gemeinsame Schritte zur Durchsetzung solarer und effizienter Energietechniken möglich werden. Einen "Energiekonsens" ohne eine verbindliche Vereinbarung ber den Ausstieg aus der Kernenergienutzung darf es mit der SPD nicht geben.


3. Eine auf Dauer tragfähige und damit "nachhaltige" Energiepolitik muß sich an der rationellen und sparsamen Verwendung der knappen Ressourcen, am Schutz des Klimas und der Umwelt orientieren. Dazu muß das heutige Niveau des Energieverbrauchs absolut gesenkt werden. Dies wird durch eine effizientere Energienutzung ermöglicht. Erforderlich dafür sind geänderte Rahmenbedingungen und gezielte öffentliche Förderung - unter Nutzung der Finanzkraft der Energieversorgungsunternehmen - des Marktes für Energieeinsparungs-, Effizienz— und regenerative Energietechniken. In diesem Bereich liegen weltweit große qualitative Wachstumspotentiale, die von großer Bedeutung für die zukünftige mWettbewerbsfähigkeit, für die Versorgungssicherheit und für die Entlastung der Umwelt sind.


4. Energiesparen, höhere Effizienz und die Förderung regenerativer Energieträger sind bis heute keine eigenständigen Ziele der Wirtschafts- und Energiepolitik. Die Neuordnung der Energieversorgung erfordert deshalb eine politische Richtungsänderung. Dazu gehören

  • ein ökologisch orientierter Ordnungsrahmen in einem neuen Energiegesetz, das Umweltschutz und Ressourcenschonung in die Unternehmensentscheidungen integriert, Least Cost-Planning und Contracting einführt, dynamische Effizienzstandards beim Energieverbrauch festlegt, eine wirksame Wärmenutzungsverordnung vorsieht, die Stromtarife linearisiert und eine verbrauchsnahe kommunale Energieversorgung stärkt;
  • eine ökologische Steuerreform, die marktwirtschaftliche Anreize für die Durchsetzung energiesparender und umweltschonender Produkte und Produktionsverfahren schafft und den Strukturwandel gezielt fördert. Der Einstieg dazu ist eine allgemeine Energiesteuer und der Abbau von Subventionen, die Energieverschwendung fördern;
  • eine Beteiligung der Enerqieversorgungsunternehmen an der Finanzierung von Einsparen, höherer Effizienz und regenerativen Energieträgern, u.a. durch einen Ausgleichsfonds zwischen den EVU‘s für die Finanzierung der Einspeisungskosten;
  • ein ökologisch verantwortbarer Wettbewerb in der Europäischen Union, der das Prinzip von Least-Cost-Planning durchsetzt, Energieverbrauchsstandards einführt und das Projekt einer ökologischen Steuerreform europäisiert;
  • eine Durchforstung aller Bestimmungen, die eine nachhaltige Energieversorgung erschweren wie administrative Genehmigungshindernisse, technische Normen, Bau- und Planungsgesetze, finanzielle und steuerliche Förderungsinstrumente und das Stromeinspeisungsgesetz.

Die Mittel der Energiesteuer im Rahmen der ökologischen Steuerreform werden für eine Entlastung bei arbeitsbezogenen Steuern und Abgaben sowie für ökologisch wichtige Investitionen im Rahmen eines Klimaschutzprogrammes und die Unterstützung der westdeutschen Steinkohle, sofern sie nicht über öffentliche Haushalte finanziert wird, verwendet.


5. Die national vereinbarten Ziele zur Verminderung von CO2-Emissionen sind einzuhalten. Dies wird nur möglich sein, wenn

  • durch ordnungsrechltiche Vorgaben, wirschaftliche Anreize und das Engagement der Energieversorgungswirtschaft die Nachfrage

nach Energiesparen deutlich erhöht und die notwendigen Investitionen durch die eingesparten Energiekosten refinanziert werden,

  • die Grundlast der Strom- und Wäremversorgung innerhalb der kommenden 20 Jahre so organisiert wird, daß möglichst hohe Wirkungsgrade erreicht werden.


6. Unabhängig vom notwendigen Umbauprozess zur Nutzung regenerativer Energieträger werden wir noch für lange Zeit auf fossile Energiequellen angewiesen sein. Die SPD tritt deshalb nach wie vor für eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Nutzung der einheimischen Kohle ein. Wir wollen den Einsatz der Kohle jedoch mit einer effizienteren Energieumwandlung und —nutzung verbinden. Deutschland hat bei diesen Technologien eine führende Position, die nicht verspielt werden sollte, weil Kohlenutzung weltweit noch lange Zeit große Bedeutung behalten wird. Wir wollen für die einheimische Kohle einen sozialverträglichen Strukturwandel erreichen, bei dem im Übergang zur umfassenden Nutzung regenerativer Energiequellen der Anteil der Kohle langfristig und schrittweise zurückgeführt wird, aber verläßlich und berechenbar bleibt.


7. Wir halten am Ziel des schnellstmöglichen Ausstiegs aus der Atomkraft fest, weil

  • Reaktorkatastrophen nicht mit Sicherheit auszuschließen sind und das Schadensausmaß unabsehbar wäre;
  • die Entsorgung weltweit nicht gesichert ist;
  • die Gefahr des illegalen internationalen Handels mit waffenfähigen Kernbrennstoffen wächst.

Deshalb wollen wir das Atomgesetz durch ein Kernenergieabwicklungsgesetz ersetzen, das das Befristungsverbot der Genehmigung kerntechnischer Anlagen aufhebt, eine betriebliche Höchstlaufzeit von Kernkraftwerken gesetzlich regelt, ältere Kernkraftwerke nach Empfehlungen einer unabhängigen Gutachterkommission vorzeitig stillegt, weiter zu entwicklende

Sicherheitsziele vorsieht und den endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie rechtlich so absichert, daß keine Entschädigungsforderungen gestellt werden können.


8. Den Neu- und Ersatzbau von Atomkraftwerken darf es mit der SPD ebensowenig geben wie den Einstieg in eine neue Generation von Atomkraftwerken. Ein Festhalten an der Atomenergie führte zu einer Kumulierung der Risiken, weil mit diesem System eine verschwenderische und umweltschädliche Energieversorgung festgeschrieben und gleichzeitig die Gefahr unkalkulierbarer Unfälle weiterwachsen würde.


9. Die SPD wird die Entsorgung bestehender Kernkraftwerke nur mitgestalten, wenn ein Ausstieg aus der heutigen Kernkraftnutzung vereinbart wird und damit endliche Mengen radioaktiver Abfälle absehbar sind.

Die Endlagerung des radioaktiven Abfalls muß in nationaler Regie erfolgen. Die Wiederaufbereitung ist zu teuer und zu gefährlich. Die Kooperation der Energieversorgungsunternehmen mit dem Ausland muß zügig beendet werden. Die direkte Endlagerung wird einziger Entsorgungspfad. Dazu müssen in Deutschland Standorte in verschiedenen geologischen Formationen untersucht werden. Dabei ist eine Lastenteilung verschiedener Bundesländer unabdingbar. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen so angelegt werden, daß die Zwischenlager nicht zu faktischen Endlagern umfunktioniert werden, sondern gesichert bleibt, daß die Zwischenlagerung des atomaren Abfalls zeitlich befristet erfolgt und in eine nationale Endlagerung überführt wird.


10.Schleswig-Holstein hat die Weichen für eine zukunftssichere, umwelt- und sozialverträgliche Energiebedarfsdeckung bereits gestellt. Energiesparen, rationelle Energienutzung und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien haben es ermöglicht, das Ziel des Ausstiegs aus der Atomenergie mit einer aktiven Klimaschutzpolitik zu verbinden. Unser Land ist Vorreiter beim energiesparenden Bauen, die Nummer 1 bei der Windenergienutzung, hat eine führende Rolle bei der Nah- und Fernwärme aus Kraft-Wärme-Koppelung.

Mit einer Stärkung der dezentralen Entscheidungskompetenz wollen wir die Einsatzmöglichkeiten für Biomasse verbessern, wobei Gülle, Stroh und Restholz Vorrang haben sollen. Der Bau neuer, modernster Kohlekraftwerke mit Seekabelanbindungen im Verbund mit skandinavischem Wasserkraftstrom ist die wesentliche Voraussetzung für den angestrebten Ausstieg aus der Atomenergie. Dabei kommt den Energiestandorten Lübeck und Brunsbüttel entscheidende Bedeutung zu.


11. Solange kein Konsens über den Ausstieg aus der Kernenergie vereinbart ist, muß - wie in Schleswig-Holstein - durch die Aufsichtspraxis für einen optimalen Sicherheitsstandard gesorgt werden. Sicherheit wird deshalb auch in Zukunft vor Wirtschaftlichkeit gehen. Damit werden auch die nationalen Sicherheitsstandards insgesamt angehoben.

Die SPD erwartet, daß die Auslandsentsorgungsverträge der in Schleswig-Holstein im Betrieb befindlichen Atomanlagen - soweit noch nicht geschehen - unverzüglich gekündigt werden. Die Betreiber werden aufgefordert, die Anträge auf Einlagerung von MOX-Brennelementen zurückzunehmen. Die zusätzlichen Gefährdungen durch den Einsatz dieser Kernbrennstoffe sind nicht hinnehmbar. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als Mehrheitsanteilseigner der HEW aufgefordert, die auf das KKW Brunsbüttel bezogenen Verträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt 1996 zu kündigen, um den in der Satzung der HEW vorgesehenen Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie zu beginnen.