AW2: Förderung einfacher Dienstleistungen (2002)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2002
Bezeichnung: AW2
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg


Beschluss: Überwiesen an Bundestagsfraktion

Der Landesparteitag möge beschließen:


Im Bereich der Dienstleistungen, insbesondere bei einfachen und gering entlohnten, steckt ein großes Potential für zusätzliche Beschäftigung. Dies gilt es zu nutzen, zumal hier zusätzliche Chancen für die bisher nur schwer zu vermittelnden Menschen mit geringer Qualifikation bestehen.

Die Subventionierung von Niedriglöhnen ist für die SPD aber nur akzeptabel wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählen insbesondere:

  1. Die Aufsplitterung bzw. der Ersatz von bisherigen Normalarbeitsverhältnissen ist weitestgehend auszuschließen.
  2. Mitnahmeeffekte sind so gering wie möglich zu halten.
  3. Es darf keine Stigmatisierung der im Niedriglohnarbeitsverhältnissen stehenden Menschen geben.
  4. Die Beschäftigten müssen sozialversicherungsrechtliche Absicherungen nach dem selben System wie die derjenigen in Normalarbeitsverhältnissen erhalten.
  5. Die Bedingungen des „Gender Mainstreaming“ * sind zu erfüllen.


Daher werden Bundesregierung und Bundestagsfraktion aufgefordert, folgendes Modell zu prüfen:

Für Arbeitseinkommen, denen ein Stundenlohn von 8,- Euro oder weniger zu Grunde liegt, und bei denen das Monatsbruttoentgelt 800,- Euro oder weniger beträgt, übernimmt der Staat die Sozialversicherungsbeiträge.

Dies gilt nur für Arbeitsverhältnisse bei wirtschaftlichen Einheiten, bei denen durch Ihre Konstruktion sichergestellt ist, dass die Kosten des/r Arbeitsverhältnisse/s nicht einkommensteuermindernd wirken können.

Die organisatorische Abwicklung der Arbeitsverhältnisse übernimmt für Haushalte sowie andere Arbeitgeber (wie Vereine und Verbände), soweit sie nicht schon Arbeitnehmer beschäftigen, eine staatliche Stelle (z.B. ein Sozialversicherungsträger), mit der Arbeitgeber auch den Zahlungsverkehr abwickelt.