AW4: Gewerbefreiheit (2002)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2002
Bezeichnung: AW4
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand, Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB), Wirtschaftsforum

Der Landesparteitag möge beschließen:


In Deutschland (ebenso in Österreich und Luxemburg) existiert mit dem „Großen Befähigungsnachweis“ eine in Europa einmalige Einschränkung der Gewerbefreiheit im Bereich der Handwerksbetriebe. Diese, aus der vorindustrieller Zeit stammende Regelung, wurde 1935 in Deutschland wieder eingeführt und bedeutet im Prinzip einen Konkurrenzschutz für das Handwerk. Lediglich die „handwerksähnlichen“ Gewerbe sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Damit ist eine Selbstständigkeit in über 90 Handwerksberufen (aufgeführt in der Anlage A der Handwerksordnung) nur eingeschränkt möglich.

Diese Einschränkung der Gewerbefreiheit und die damit verbundene Beschränkung in der Freiheit der Berufswahl steht im krassen Gegensatz zu der immer wieder geforderten Eigeninitiative der Menschen. Eine Vielzahl potentieller Betriebsgründungen mit erfahrungsgemäß durchschnittlich vier neuen Arbeitsplätzen, wird damit behindert.

Die SPD Schleswig-Holstein fordert die Freizügigkeit im Handwerk. Jeder der über eine entsprechende Ausbildung alternativ eine noch zu bestimmende Berufserfahrung verfügt, muss die Möglichkeit der Selbstständigkeit in den Handwerksberufen erhalten.

Die Umsetzung dieser Forderung wird auch helfen, die zunehmenden Probleme der Nachfolgeregelung in den kleinen und mittleren Unternehmen zu mindern, was einen wichtigen Schritt bei der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze bedeutet.