Amt für Rüstungsbegrenzung, Rüstungskontrolle und Abrüstung (1979)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Burg auf Fehmarn 1979 |
Bezeichnung: |
Antragsteller: Nicht aufgeführt
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Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundesparteitag |
(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 14, Dezember 1979 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Der Parteivorstand und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, auf die Errichtung eines Amtes für Rüstungsbegrenzung, Rüstungskontrolle und Abrüstung beim Bundeskanzleramt hinzuwirken. Für den Fall, dass dieses Amt nicht geschaffen wird, ist dem nächsten Parteitag über die Gründe der Ablehnung sowie ihr vorangegangene Initiativen und Bemühungen zu berichten. Sollte es nicht möglich sein, dieses Amt einzurichten, wird ein Bundesbeauftragter des Deutschen Bundestages für Rüstungsbegrenzung, Rüstungskontrolle und Abrüstung gewählt. Im Rahmen der europäischen Gemeinschaft ist auf ähnliche Einrichtungen und Regelungen in anderen Staaten Europas hinzuwirken.