Antrag 4: Stromeinspeisegesetz (1998)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 1998 |
Bezeichnung: Antrag 4 |
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein
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Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion |
Das Stromeinspeisegesetz, das einen Mindestpreis bei der Abnahme ökologisch erzeugten Stroms vorsieht, muß erhalten bleiben. Dieses Gesetz ist gerade für Schleswig-Holstein wegen der Nutzung der Windenergie von großer Bedeutung, denn diese basiert auf den Regelungen des Gesetzes. Der hier entstandene ökologische Wirtschaftszweig muß erhalten bleiben. Bei den aktuellen Beratungen zur Neuregelung müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Strom aus regenerativen Energien muß bei der Einspeisung ins Netz Vorrang genießen und weiterhin mit festen Sätzen vergütet werden.
- Die Höhe der Vergütung ist so zu gestalten, daß Betreibern/innen von Windkraftanlagen ein wirtschaftlich akzeptabler Betrieb der Anlagen dauerhaft möglich bleibt.
- Die Mehrkosten für die höhere Vergütung aus regenerativen Energien müssen durch einen bundesweiten Kostenausgleich zwischen den netzbetreibenden Energieversorgungsunternehmen gerecht verteilt werden, um so eine einseitige Belastung einzelner Energieversorgungsunternehmen in Gebieten mit hohem Windstromanteil zu beenden.
Diese neuen Regelungen müssen in ein ökologisch ausgerichtetes Energiewirtschaftsgesetz einfließen. Die ökologische Modernisierung der Energiewirtschaft ist eine zentrale Aufgabe der Zukunftsaufgabe, die eine große Bedeutung auch für den Arbeitsmarkt besitzt.