Arbeit, Bildung, Zukunftsfähigkeit für Schleswig-Holstein (2005)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel März 2005
Bezeichnung: Nicht aufgeführt
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Arbeit, Bildung, Zukunftsfähigkeit für Schleswig-Holstein

Unsere Politik soll dem Wohle und dem Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins dienen: So wollen wir regieren und so werden wir unsere Politik tatkräftig und mit Augenmaß gestalten.

Die Mehrheit der Menschen in unserem Bundesland hat eine klar profilierte, optimistische und mutige Politik gewählt. Im Mittelpunkt des Wählerauftrags von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der Tolerierung des Bündnisses durch den SSW steht die nachhaltige Schaffung neuer und der Erhalt bestehender Arbeitsplätze in unserem Land und der Einstieg in den notwendigen Umbau unseres Bildungssystems, welcher Schule als Chance und nicht als Barriere begreift. Wir verstehen den Wählerwillen als klaren Auftrag für eine effiziente Modernisierung von Staat und Gesellschaft, die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

Schleswig-Holstein hat in den nächsten fünf Jahren die Chance, Grenzen zu überwinden. Diese Chance werden wir mit Entschlossenheit und im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins wahrnehmen.


Vier Aufgaben sind besonders wichtig:


Bildung

Wir ziehen aus den PISA-Studien die Konsequenzen: Wir verbessern weiter die Unterrichtsversorgung und die Qualität der Bildung. Wir stärken den Bildungsauftrag der Kindertagesstätten, und wir beginnen mit dem schrittweisen Einstieg in die Gemeinschaftsschule. Wir werden alles tun, damit unsere Kinder einen guten Start in Ausbildung, Beruf und Studium bekommen. Diesen Weg werden wir im Dialog mit Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Schulträgern gehen und zusammen konstruktiv gestalten.


Arbeit und Wirtschaftswachstum

Die Arbeitslosigkeit ist das drängendste Problem in Deutschland und in Schleswig-Holstein. Wir werden alles in unserer Kraft stehende tun, um den Arbeitslosen wieder Hoffnung zu geben. Wir wissen aber auch, dass das Land selbst nicht direkt neue Arbeitsplätze schaffen kann. Wir wollen für diejenigen, die Arbeitsplätze anbieten und neue schaffen, die Rahmenbedingungen für mehr technische und ökologische Innovation und mehr Wachstum weiter verbessern. Bund, Unternehmen und Gewerkschaften haben bei der Beseitigung der Arbeitslosigkeit die größten Handlungsmöglichkeiten. Sie können mit unserer fairen Unterstützung rechnen.


Verwaltungsstrukturreform und Funktionalreform

Die bisherigen Verwaltungen des Landes und der Kommunen sind so weder zukunfts- noch europafähig und sie sind im Verhältnis zu anderen Ländern auch zu teuer. Wir wollen bis zum 30. Juni 2006 auf freiwilliger Basis größere und effizientere Verwaltungseinheiten schaffen (Verwaltungsstrukturreform). Sollte dies nicht gelingen, werden wir ein entsprechendes Gesetz vorlegen. Wir werden konsequent Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagern (Funktionalreform). Mit den Reformen wollen wir das kommunale Ehrenamt stärken und unsere Verwaltungen bürgernäher, preiswerter und leistungsstärker machen.


Finanzen

Wir müssen in dieser Legislaturperiode zwei finanzpolitische Herausforderungen verantwortlich bewältigen: die Zukunftschancen des Landes sichern und die Ausgaben kürzen, um Gestaltungsspielräume für die nächste Generation zu erhalten. Wir stellen fest, dass derzeit die Einnahmen des Landes nicht ausreichen, um die notwendigen Aufgaben zu finanzieren.

  1. Es müssen die eigenen Konsolidierungsanstrengungen deutlich weitergeführt werden.
  2. Die Investitionen in die Zukunft werden stark auf die Schwerpunktbereiche Bildung und Arbeit fokussiert, in diesen Prioritätsfeldern optimiert und so die Voraussetzungen im Land für mehr Wachstum und Beschäftigung verbessert.
  3. Die Rahmenbedingungen müssen durch Strukturreformen am Arbeitsmarkt in den Sozialsystemen und bei den Steuern geändert werden.


Die Aufgaben miteinander bewältigen

Schleswig-Holstein ist ein anerkannter Partner in Europa. Unsere Zukunft, unsere Chancen liegen in Europa. Das gilt für die hier lebenden und arbeitenden Menschen, für Wirtschaft und Wissenschaft. Wir werden daher unsere europäischen Kontakte und Initiativen verstärken. Wir wollen unsere Rolle als Drehscheibe im Ostseeraum, zwischen Skandinavien, Russland und den mittelosteuropäischen Staaten und den Nordseeanrainern weiter ausbauen. 

Vieles von dem, was die Menschen bewegt, wird durch den Bund und die Europäische Union entschieden. Wir werden uns deshalb aktiv in der Europa- und insbesondere in der Bundespolitik engagieren – zum Beispiel mit unserem Steuerkonzept, mit bildungspolitischen Vorschlägen und mit neuen Arbeitsmarktkonzepten.

Unsere Demokratie lebt von der Diskussion und dem Streit um den richtigen Weg. Wir laden alle Fraktionen im Landtag ein, gemeinsam mit uns über das, was wichtig ist für die hier lebenden und arbeitenden Menschen und für die vielen tausend Betriebe zu diskutieren.

Die neue Landesregierung wird dafür sorgen, dass es bei allen Umbrüchen und Veränderungen sozial gerecht zugeht. Schleswig-Holstein gilt europaweit als Vorbild für das partnerschaftliche Zusammenleben von Mehrheit und Minderheiten. Das wird so bleiben. SPD und Bündnis 90/Die Grünen stehen zusammen mit unserem Tolerierungspartner SSW für eine liberale, weltoffene Bürgergesellschaft.

Der Schutz unserer Umwelt und unseres Klimas ist die Voraussetzung für unsere Lebensqualität heute und morgen. Wir wollen mit den Menschen unsere Natur schützen und erlebbar machen, unsere Gewässer renaturieren und die Hälfte der Energie aus erneuerbaren Energien gewinnen.

Die Landesregierung kann nicht alleine die Entwicklung des Landes voran bringen. Wir brauchen dazu die Bereitschaft und Unterstützung aller gesellschaftlichen Kräfte. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes werden wir die vor uns liegenden Aufgaben bewältigen.

Der Handlungsrahmen für unsere Reformpolitik

Eine nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik

Zukunftschancen sichern und Ausgaben kürzen, um Gestaltungsspielräume für die nächste Generation zu sichern – das ist der Spagat und die doppelte Verantwortung, die in dieser Legislaturperiode bewältigt werden müssen. Wir wollen unser Leitbild der letzten Jahre fortsetzen: Mut zu Zukunftsinvestitionen und Konsequenz bei der Fortsetzung der Konsolidierung des Landeshaushaltes.

Wir müssen feststellen, dass derzeit die Einnahmen des Landes nicht ausreichen, um die notwendigen Aufgaben zu finanzieren. Ohne eine Änderung der Rahmenbedingungen mit einer Wiederherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes werden die Haushalte nicht saniert werden können. Dazu hat die Landesregierung bereits Konzeptionen entwickelt und dafür Zustimmung im Landtag eingeworben. Diese Konzepte müssen nun weiterverfolgt werden.

Der Weg einer ungebremsten Verschuldung oder einer Haushaltsnotlage ist daher keine Option. Er würde aktuell und den nachfolgenden Generationen erhebliche Gestaltungsspielräume entziehen. Allerdings ist auch eine undifferenzierte Sparpolitik, die die Zukunfts- und Wachstumspotentiale zerstören würde, unverantwortlich. Unsere Förderprogramme werden wir konzentrieren und insbesondere im Bereich Wirtschaft und Arbeit an der Beschäftigungswirkung orientieren. Finanzielle Mittel für neue Aufgaben können nur zur Verfügung gestellt werden, wenn durch Einsparungen Finanzmittel frei werden.

Ziel muss es bleiben, die Nettokreditaufnahme konsequent und nachhaltig abzusenken. Dabei helfen keine unrealistischen Ziele, sondern klare Vorgaben, die zugleich den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den Institutionen in Schleswig-Holstein ein möglichst hohes Maß an Planungssicherheit geben.

Deswegen wird 2005 und darüber hinaus ein finanzpolitischer Dreiklang verfolgt, dessen Bestandteile jeweils unverzichtbar sind und keineswegs einander ersetzen können.

  1. Es müssen die eigenen Konsolidierungsanstrengungen deutlich weitergeführt werden.
  2. Die Investitionen in die Zukunft werden auf die Schwerpunktbereiche Bildung und Arbeit fokussiert, in diesen Prioritätsfeldern optimiert und so die Voraussetzungen im Land für mehr Wachstum und Beschäftigung verbessert.
  3. Die Rahmenbedingungen müssen durch Strukturreformen am Arbeitsmarkt in den Sozialsystemen und bei den Steuern geändert werden.


Ziel sind mehr Reformen fürs Geld. Konkret bedeutet dies:


Konsolidierung durch eigene Anstrengungen

Der Konsolidierungsweg dieser Legislaturperiode wird zunächst in einem Nachtrag für 2005, dann in einem Haushalt für 2006 und danach in zwei Doppelhaushalten 2007/2008 und 2009/2010 beschritten. Dazu gehören:

  • Ein Haushaltsstrukturgesetz im Zusammenhang mit dem Haushalt 2006, mit dem bei allen Ausgaben gekürzt werden kann, die nicht zu den Schwerpunkten gehören.
  • Die einkommensabhängige Vergabe von Leistungen.
  • In der Ministerialverwaltung werden in der Regel keine Vollzugsaufgaben wahrgenommen.
  • Die Zusammenarbeit mit anderen Ländern (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen) und Dänemark wird weiter intensiviert.
  • Faire Neuordnung der Finanzbeziehungen mit den Kommunen.
  • Für die Jahre 2006-2010 wird die Landesregierung neue verbindliche Ziele für Einsparungen bei der GMSH erarbeiten, insbesondere auch für eine reale Einsparung von Energie.
  • Die Folgen aus der demographischen Entwicklung müssen aktiv für Strukturreformen genutzt werden.


Zukunftsinvestitionen und Prioritätensetzung

  • Der Schwerpunktbereich Bildung wird gestärkt. Dies muss sowohl durch Umschichtungen innerhalb des Bildungsbereiches als auch durch Umschichtung innerhalb des gesamten Haushaltes umgesetzt werden. Die Aufstockung des Bildungsbereiches darf nicht zu einer Ausweitung der Nettoneuverschuldung führen. Auch müssen die Spielräume der demographischen Entwicklung genutzt werden.
  • Für die Hochschulen gilt der Hochschulpakt.
  • Im Schwerpunktbereich Arbeitsplätze und Wirtschaft werden die Mittel auf die Förderung von Clustern konzentriert und auf Anschubfinanzierungen beschränkt. Ein wichtiges Ziel ist es, ökologische und technologische Innovationen zu fördern.
  • Die Subventionen werden im Landeshaushalt zurückgeführt, ihr bundesweiter Abbau unterstützt.
  • Strukturreformen in der Steuerverwaltung wollen wir nutzen, um Steuerfahndung und Betriebsprüfung zu intensivieren.

Um diese Prioritäten zu gewährleisten, müssen in allen anderen Bereichen Strukturen umgebaut und Aufgaben gemäß dem Koalitionsvertrag abgebaut werden. Dabei sind sich die Koalitionspartner der besonderen Bedeutung der inneren Sicherheit bewusst.


Änderung der Rahmenbedingungen

Das Land Schleswig-Holstein wird für einen nationalen Konsolidierungs- und Wachstumspakt bundesweit Initiativen ergreifen, da ein einfaches „weiter so“ die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte verhindert.

In dieser Legislaturperiode werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Nettokreditaufnahme an den Kriterien der Nachhaltigkeit zu orientieren. Für die notwendigen Änderungen rahmenrechtlicher Vorgaben werden im Bundesrat Initiativen ergriffen. Dazu zählt unter anderem die Neudefinition des Investitionsbegriffes.

Die Umsetzung des Steuerkonzeptes „anders steuern: Gemeinwesen stärken“ wird vorangetrieben.

  • Zu den Bereichen Familienbesteuerung (Stichwort Ehegattensplitting), der Umfinanzierung der sozialen Sicherungssysteme (Stichwort Senkung der Lohnnebenkosten) und Kommunalsteuer werden konkrete Initiativen ergriffen.
  • Der Subventionsabbau auf Bundesebene wird wie bisher konsequent mitgetragen, solange er regional und branchenbezogen fair erfolgt.
  • Es werden weitere Maßnahmen ergriffen, um notwendige Mehreinnahmen zu generieren. Dazu werden unter anderem, aufbauend auf den eigenen Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der Erbschaftsteuer, Verhandlungen mit Bund und Ländern aufgenommen.
  • Der Bund wird unterstützt, die Unternehmensbesteuerung so zu reformieren, dass für die Besteuerung im europäischen Raum eine vergleichbare Bemessungsgrundlage entsteht. Eine Senkung von Unternehmensteuersätzen im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit und zu Gunsten der kleinen und mittleren Unternehmen kann es nur geben, wenn diese Einnahmeausfälle durch die Schließung von Steuerschlupflöchern mindestens kompensiert werden.
  • Schleswig-Holstein wird sich wie bisher aktiv an weiteren Verhandlungen zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung beteiligen, mit dem Ziel, Zuständigkeiten und Finanzströme neu zu ordnen. Dadurch soll u. a. die Zustimmungspflicht der Länder für Bundesgesetze deutlich reduziert werden. Eine Neubestimmung der Aufgaben und der Finanzverantwortung zwischen Bund und Ländern darf nicht zu einer finanziellen Belastung der Länder führen.


Personalkosten

Das Land hat in den letzten Jahren 2000 Stellen in der Landesverwaltung abgebaut und damit zu erheblichen Einsparungen im Verwaltungsbereich beigetragen. Dennoch kommen wir ohne weitere Sparmaßnahmen auch im Personalbereich nicht aus, da ansonsten aufgrund der steigenden Pensionskosten und des Mehrbedarfes im Bildungsbereich die Personalkostenquote die 40-Prozentmarke weit überschreiten würde.

Die Koalitionspartner vereinbaren folgende Leitlinien:

  • Steuerung über Personalkostenbudgets mit transparentem Berichtswesen
  • Personalkosteneinsparungen durch die Verwaltungsstrukturreformen
  • Umsetzung weiterer länderübergreifender Einrichtungen.

Alle Maßnahmen, die in diesem Koalitionsvertrag bzw. der Tolerierungsvereinbarung vereinbart worden sind, unterliegen einem generellen Haushaltsvorbehalt.

Eine moderne Verwaltung für ganz Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist stark geprägt durch die Vielfalt der ehrenamtlichen Tätigkeiten in Städten und Gemeinden, deren Bedeutung im Sinne einer Bürgergesellschaft angesichts des demografischen Wandels sogar noch wachsen muss. Dieses gilt auch für die kommunale Selbstverwaltung. Es ist daher zu unterscheiden zwischen der Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bürgerinnen und Bürger und der hauptamtlichen Verwaltung. Die Selbstverwaltung vor Ort muss erhalten bleiben. Dagegen muss die hauptamtliche Verwaltung ihre Leistungen professionell, kostengünstig und bürgernah erbringen und entsprechend modernisiert werden. Moderne Verwaltung bedeutet

  • hohe Effektivität und Effizienz
  • sparsamer Ressourceneinsatz
  • konsequente Bürgerorientierung

Um diese Ziele zu erreichen, müssen alle geeigneten Verwaltungsprozesse neu gestaltet und an einer umfassenden E-government-Strategie ausgerichtet werden. Das setzt neben der Reorganisation der Abläufe eine umfassende Straffung der Aufbauorganisation aller Verwaltungsebenen voraus. Doppelzuständigkeiten müssen vollständig aufgehoben und Aufgabenbündelungen so weit wie möglich durchgeführt werden.

Konkret bedeutet dies:


Verlagerung von Landesaufgaben auf die kommunale Ebene

Die Landesverwaltung wird im Wesentlichen auf ministerielle Aufgaben beschränkt. Daneben werden nur noch solche Aufgaben administriert, die durch Bundes- oder Europarecht sinnvollerweise zentral wahrgenommen werden, z.B. immissionsschutzrechtliche Verfahren oder die durch gesetzliche Vorschriften der unmittelbaren Landesverwaltung vorbehalten sind. Polizei, Justiz und Finanzverwaltung sowie die Universitäten bleiben deshalb auch künftig Landesaufgabe. Ebenfalls in Landeszuständigkeit verbleibt der Küstenschutz.

Andere Landesbehörden, insbesondere die Staatlichen Umweltämter, Ämter für Ländliche Räume, das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit und Katasterämter werden aufgelöst, ihre Aufgaben werden einer neu organisierten Ebene übertragen.

Es werden anstelle der jetzt bestehenden elf Kreise und vier kreisfreien Städte neue leistungsfähigere und ökonomische Strukturen (beispielsweise fünf Regionalkreise und zwei kreisfreie Städte (Kiel und Lübeck)) gebildet. Ihre örtliche Zuständigkeit wird an geografischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Zusammenhängen orientiert, historische Bezüge sind zu berücksichtigen. Mit Blick auf die Zusammenarbeit mit Hamburg ist die spezielle Situation in der Metropolregion Hamburg zu berücksichtigen. Diese Einheiten nehmen ihre kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben wahr und übernehmen neben ihren bisherigen Aufgaben die verbleibenden staatlichen Aufgaben der aufgelösten Landesämter. Die staatlichen Aufgaben führen sie als Weisungsaufgaben durch, soweit die Umwandlung in Selbstverwaltungsaufgaben nicht in Betracht kommt. Die Fachaufsicht des Landes wird verstärkt.

Neben der Erledigung der staatlichen Aufgaben stellen die Regionalkreise als back-office der Kommunen sicher, dass diese ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können. Dies ermöglicht, weitere Aufgaben aus der heutigen Kreisebene und Aufgaben, die bislang noch in staatlicher Zuständigkeit sind, trotz höherer Komplexität auf die gemeindliche Ebene zu übertragen und dort so weit wie möglich als Selbstverwaltungsangelegenheiten auszubilden. Dies können Aufgaben der Bau- und Verkehrsaufsicht ebenso wie Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzes sein. Zentraler Dienstleister für die Organisation und den Betrieb der back-office Funktionen sowie der erforderlichen IT-Infrastruktur ist Dataport.


Professionalisierung der kommunalen Verwaltungseinheiten und mehr demokratische Legitimation

Darüber hinaus können Aufgaben auch in länderübergreifender Kooperation erledigt werden, wenn sie aufgrund ihrer Eigenart dafür geeignet sind.

Die Zahl der kommunalen Verwaltungseinheiten ist im Interesse einer Professionalisierung deutlich zu reduzieren, z.B. durch Auflösung der Kragenämter, Schaffung gemeinsamer Verwaltungen oder Bildung größerer Ämter. Dabei sind Verwaltungen zu bilden, die einen Bereich mit mindestens 8.000 bis 9.000 EinwohnerInnen erfassen. Ziel ist, von derzeit 220 Verwaltungen auf eine Größenordnung von ca. 60 zu gelangen. Die Zuständigkeitsbereiche dieser neuen Verwaltungen orientieren sich an den Verflechtungsräumen, wirtschaftliche und verkehrliche Zusammenhänge sind entscheidender Maßstab für die Gestaltung.

Dies alles setzt keine Gebietsreform auf Gemeindeebene voraus, es bedarf jedoch einer deutlich besseren demokratischen Legitimation der künftigen Ämter, z.B. durch direkte Wahl der Mitglieder der Amtsvertretung nach dem Maßstab der jeweiligen Einwohnerzahlen. Die Leitung der Ämter wird kommunalen Wahlbeamten übertragen, deren Besoldung sich an der Bevölkerungszahl der von ihnen geleiteten Verwaltungen orientiert.

Zur Steigerung der Bürgernähe können geeignete Verwaltungsdienstleistungen künftig nicht nur in den kommunalen Verwaltungen der Ämter, Städte und Gemeinden, sondern unter Nutzung der Back-Office-Funktion der Kreise auch bei sonstigen Dienstleistern, z.B. Ländlichen Dienstleistungszentren (MarktTreffs) angeboten werden.


Der Fahrplan für die Modernisierung

Die neue Landesregierung wird unmittelbar nach ihrer Konstituierung ihre Zielvorstellungen veröffentlichen und dies mit der Aufforderung an die kommunale Ebene verbinden, durch freiwillige Maßnahmen dieses Ziel zu erreichen. Sie wird Verwaltungen, die diesen Weg orientiert an den Zielvorstellungen zu gehen bereit sind, finanziell über das bisherige Maß hinaus unterstützen. Parallel wird durch die Landesregierung eine Expertenrunde aus internem und externem Sachverstand einberufen. Die Landesregierung wird bis zum 30.6.2006 einen Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Zielvorstellungen in den Landtag einbringen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass das Gesetz zur Neuordnung der Verwaltungen in Schleswig-Holstein am 1.4.2007 in Kraft treten kann.

Eine Politik der Kooperation

Norddeutsche Kooperation

Schleswig-Holstein will mit seinen Nachbarn Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen intensiv kooperieren. Wir Norddeutschen müssen im internationalen und nationalen Wettbewerb um knapper werdende Ressourcen enger zusammenarbeiten als bisher. Wir wollen mit unseren Nachbarn weiterhin Behörden zusammenlegen,  Planungen abstimmen (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Hochschulpläne, Forschungsinstitute usw.) und  gemeinsame Interessen auch gemeinsam gegenüber  dem Bund, gegenüber der Europäischen Union und in der Ostseeregion vertreten. Mit Hamburg arbeiten wir auf vielen Gebieten erfolgreich und am intensivsten zusammen. In enger Zusammenarbeit wollen wir Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer gemeinsamen Wirtschafts- und Verwaltungsregion ausbauen, weil wir mit der Hansestadt viele gemeinsame Interessen teilen. Besondere Bedeutung hat dabei für Hamburg und die Umlandgemeinden der weitere Ausbau der Metropolregion.


Ostseepolitik

Wir werden unsere Europa- und Ostseepolitik noch stärker auf strategische Leitziele ausrichten. Daher wird sich Schleswig-Holstein weiter stark machen für eine koordinierte „Europäische Meerespolitik“. Das ist auch eine große strategische Chance für die Nordseeregion. Schleswig-Holstein ist bei interregionalen Kooperationsprogrammen im Nordseeraum überdurchschnittlich engagiert. Besonders die Westküste soll auch weiterhin Wachstumsimpulse aus der Beteiligung an INTERREG –Programmen, aus einer verstärkten Wattenmeerkooperation und auch durch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Schulen und Hochschulen, im Bereich Tourismuspolitik, durch Nutzung regenerativer Energien und durch den Nordseeschutz erhalten. Wir wollen die Gesundheitswirtschaft und –dienstleistungen stärken mit Hilfe einer aktiven Ostseekooperation.

Wir wollen unseren Beitrag leisten, um die Ostsee zu einem der bestgeschützten Seeverkehrsgebiete der Welt zu machen und die Ostseeregion als Modell nachhaltiger Entwicklung zu profilieren. Wir wollen unsere Verantwortung für eine saubere Ostsee und erneuerbare Energien wahrnehmen.

Wir wollen Schleswig-Holsteins Rolle als Transport-Drehscheibe zwischen den Märkten Mittel- und Westeuropas und der Ostseeregion ausbauen.

Wir wollen die „Wissensregion Ostsee“ aufbauen mit engen Kontakten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, mit vielen Partnerschaften und Kooperationen von Schulen und Hochschulen im Mare Baltikum. Die Schleswig-Holstein-Büros werden weiter gemeinsam von der Wirtschaft und dem Land Schleswig-Holstein getragen und unterstützen die hervorragende Kooperation der Industrie- und Handelskammern rund um die Ostsee.

Wir wollen die Jugend bewegen für das größere Europa und eine Initiative starten, um den grenzüber(greifenden)schreitenden Austausch von jungen Menschen (Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studierende) und qualifizierten Berufstätigen, insbesondere im Ostseeraum, zu erhöhen. Wir wollen ein breites gesellschaftliches Bündnis schmieden für mehr grenzüberschreitende Jugendbegegnungen, Praktika und Hospitationen. 

Wir wollen die kulturelle Begegnung und Zusammenarbeit im Ostseeraum weiter ausbauen. Wir werden die Zusammenarbeit mit Süd-Dänemark im Zuge der dänischen Kommunalreform gemeinsam mit unseren Partnern im Norden auf neue Grundlagen stellen, um die grenzüberschreitenden Potenziale auch in Zukunft zu erschließen und die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten südwestlichen Ostseeregion zu stärken.

Wir setzen verstärkt auf strategische Allianzen insbesondere mit unseren Partnern in Norddeutschland. Das Hanse-Office wird gestärkt. Wir werben dafür, dass sich auch die Akteure der Ostseekooperation stärker auf strategische Leitziele verständigen und ihre Arbeiten stärker koordinieren. Mit jetzt acht EU-Mitgliedstaaten ist das Gewicht der Ostseeregion in Brüssel gestiegen.

Wir wollen zugleich verstärkt kooperieren mit Nordwest-Russland, um die Stabilität und Wirtschaftsentwicklung der gesamten Ostseeregion zu fördern.


Europapolitik

Die neue EU-Verfassung, die Erweiterung der Union von 15 auf 25 Mitgliedstaaten und die „Lissabon-Strategie“ der Europäischen Union bieten immense Chancen für Schleswig-Holstein, die wir konsequent nutzen wollen. Wir stehen vor einer neuen Phase unserer Europa- und Ostseepolitik. Die Landesregierung wird sich engagieren, europäische Politik für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und erfahrbar zu machen. Wir wollen die Europafähigkeit der Akteure in Schleswig-Holstein stärken. Dazu gehören beispielsweise eine Weiterbildungsoffensive, besser abgestimmte Beratungsstrukturen, gemeinsame Infoveranstaltungen oder Internetauftritte.

Die Landesregierung wird sich für eine zügige Ratifizierung der Europäischen Verfassung einsetzen.

Wir wollen noch mehr und frühzeitiger Einfluss nehmen auf EU-Regelungen, die Schleswig-Holstein besonders berühren, und sie nach den Interessen des Landes angemessen umsetzen. Dies gilt z.B. für die geplante Richtlinie über Dienstleistungen oder das zu erwartende Vorgehen im Bereich der Daseinsvorsorge. Unser Ziel ist, dass der Ostseeraum zur ersten Modellregion wird, die die Lissabonstrategie erfolgreich umsetzt.

Die Neuausrichtung der europäischen Strukturpolitik nach 2006 hat einen entscheidenden Einfluss auf die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass auch künftig eine substanzielle Förderung solcher Regionen wie Schleswig-Holstein möglich sein wird, die noch mit Strukturproblemen konfrontiert sind. Für den Zeitraum ab 2007 werden die einzelnen Fördermöglichkeiten zu einem Nachfolgeprogramm für Wachstum, Beschäftigung und Innovation zusammengefügt, in dem Fördermittel nach dem Gedanken des Qualitätswettbewerbs vergeben werden. 


Minderheitenpolitik

Die Landesregierung begrüßt die kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt im Zusammenleben mit der dänischen  Minderheit, der friesischen Volksgruppe  und den Sinti und Roma ausdrücklich. Sie wird den Weg ihrer erfolgreichen und europaweit als vorbildhaft wahrgenommenen Minderheitenpolitik fortsetzen.

Die Profilierung Schleswig-Holsteins als minderheitenpolitischer Standort in europäischer Dimension wird fortgeführt. Dies beinhaltet unter anderem die Förderung des European Centre for Minority Issues (ECMI) und der Föderalistischen Union der Europäischen Volksgruppen (FUEV).

Mit dem Abschlusskommunique zwischen Landesregierung und Dansk Skoleforening for Sydsleswig vom 24.11. 2004  kommt zum Ausdruck, dass die Schulen der dänischen Minderheit für die dänische Minderheit eine vergleichbare Bedeutung haben wie die öffentlichen Schulen für die Mehrheitsbevölkerung. Diese Vereinbarungen werden ab 2006 schrittweise umgesetzt. Das Amt einer Beauftragten für nationale Minderheiten und Volksgruppen, Grenzlandarbeit und Niederdeutsch hat sich bewährt und wird beibehalten.

Die Aufnahme einer Staatszielbestimmung zum Schutz und zur Förderung nationaler Minderheiten in das Grundgesetz sowie die Erweiterung der bestehenden Staatszielbestimmung in Artikel 5 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung um die Minderheit der deutschen Sinti und Roma bleiben wichtige Ziele.

Arbeit, Wirtschaftskraft und Ausbau der Infrastruktur

Die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ist und bleibt unser wichtigstes Ziel. Darum unterstützen wir das Wirtschaftswachstum mit einer wirksamen Strukturpolitik. Wir helfen Arbeitslosen beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt. Wir unterstützen mittelständische Unternehmen, die Hauptanbieter von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, z. B. bei der Kapitalbeschaffung, der Entwicklung und Nutzung innovativer Technologien und erwarten auch eine Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch den effizienten Einsatz von Energie und Rohstoffen. Wir werden auch weiterhin Netzwerke aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen.

Wachstum und Beschäftigung im Mittelstand

Wir werden weiter attraktive Standortbedingungen und mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört auch die Optimierung des Standortmarketings.

Wir werden auch in Zukunft dem Mittelstand kurze Wege in die Verwaltung öffnen und die Serviceleistungen des Landes (Service-Büro Mittelstand) und der landesnahen Institutionen weiter verbessern.

Wir werden Hilfen für die Finanzierungsprobleme gerade kleiner Unternehmen ausbauen und die Förderinstrumente weiterentwickeln, um die erforderliche Kapitalversorgung unserer KMU zu erleichtern. Deshalb setzen wir uns für die regionale Präsenz der Sparkassen ein. Eine Privatisierung oder Teilprivatisierung der Sparkassen in Schleswig-Holstein lehnen wir ab.

Wir werden weiter Gründergeist und Unternehmertum fördern. Die Beratung von Existenzgründern von der Ich-AG bis zu anspruchsvollen Ausgründungen aus dem Wissenschaftsbetrieb muss deshalb noch leistungsfähiger werden, finanzielle Hilfen insbesondere in der ersten Gründungsphase werden wir weiter entwickeln.

Wir werden in der Wirtschaftsförderung auf die Stärken des Landes setzen. Um den Strukturwandel weiter zu unterstützen, müssen wir bei knappen öffentlichen Mitteln die Wirtschaftsförderung des Landes auf die langfristig wettbewerbsfähigen und wachstumsstarken Bereiche konzentrieren. Diese besonders chancenreichen Wachstumsfelder/Cluster sind

  • Die Gesundheitswirtschaft
  • Die maritime Wirtschaft, für die wir im Rahmen der Initiative Zukunft Meer eine „Mittelstandsoffensive Zukunft Meer“ starten werden
  • Der Tourismus in dem Land zwischen den Meeren
  • Die erneuerbare Energien.

Schleswig-Holstein ist ein starker und innovativer Gesundheitsstandort mit hohen Kompetenzen in Wissenschaft und Forschung, Gesundheitswirtschaft, insbesondere Medizintechnik, Gesundheitsversorgung sowie bei Gesundheits- und Wellnessangeboten. Wir werden den Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein weiter ausbauen und stärken. Wir wollen die Chancen des wachsenden Zukunftsmarktes Gesundheit für die Schaffung von Arbeitsplätzen in unserem Land nutzen. Die Gesundheitsinitiative wird mit einer zweiten Phase fortgesetzt.

Wir werden uns im Bundesrat für eine grundlegende Überarbeitung der EU-Dienstleistungsrichtlinie einsetzen. Zum Schutz von Arbeitsplätzen in Deutschland sehen wir besonderen Änderungsbedarf bei den Regelungen zum Herkunftslandprinzip.


Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung

Öffentlichkeit und Wirtschaft erwarten auf den Ebenen EU, Bund, Land und Kommune den Abbau von bürokratischen Verfahrenshemmnissen. Wir werden deshalb eine Landesinitiative Bürokratieabbau starten, die sowohl auf der Ebene Bund (Bundesratsinitiativen) als auch auf der Ebene Land (Beschleunigungsoffensive) und der Ebene Kommune (Prozessmanager) ansetzt. Die Initiative wird zentral in der Staatskanzlei gesteuert.

Wir werden alle Landesregelungen und die darin enthaltenen Standards überprüfen, die Verfahren vereinheitlichen und beschleunigen und dort, wo es vertretbar ist, diese freigeben oder neu festsetzen, welches Niveau angemessen ist. Davon ist kein Bereich ausgenommen.

Technologieförderung und Innovation für Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat sich in den letzten Jahren zu einer innovativen Region mit modernen Unternehmen, Spitzen-Forschungsinstituten und Hochschulen sowie effektiven Technologietransfereinrichtungen entwickelt. Forscher, Erfinder und Gründer finden hier ein offenes Innovationsklima und umfassende Unterstützung. Dies wollen wir weiter ausbauen.

  • Wir werden Innovationen fördern. Öffentliche Infrastrukturvorhaben, Projekte in privat-öffentlicher Partnerschaft, betriebliche Investitions- und Innovationsförderung und der Ausbau lokaler und regionaler Fachkompetenzen sollen mit den Zielen der präventiven Arbeitsmarktpolitik und mit Weiterbildungsprojekten verknüpft werden. Damit werden wir die Chancen der schleswig-holsteinischen Wirtschaft in einzelnen Wachstumsfeldern erhöhen.
  • Wir werden Forschung und Technologietransfer speziell in den für unser Land entscheidenden Zukunftsbranchen (Clustern) weiter ausbauen. Um die Innovationsförderung und den Technologietransfer in Schleswig-Holstein zu stärken, wollen wir gemeinsam mit der WTSH, den Hochschulen, den Förderinstituten und anderen Partnern aus der Wirtschaft weitere Förderinstrumente entwickeln, mit denen unter anderem Drittmittel akquiriert werden können. Wir werden unsere Studien- und Weiterbildungsangebote noch stärker auf die für unser Land entscheidenden Zukunftscluster ausrichten. In allen diesen Feldern werden Kompetenzzentren an den Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen die Entwicklung der Zukunftsbranchen unterstützen. Wir werden Ausgründungen aus Hochschulen über Gründungslehrstühle, spezielle Gründerangebote und die Ausgründungsinitiative unterstützen.

Aktive Arbeitsmarktpolitik

Wir werden uns für eine aktive Arbeitsmarktpolitik nach skandinavischem Vorbild engagieren, mit dem Ziel, dass jeder Arbeitslose spätestens nach einem Jahr ein Jobangebot, ein Weiterbildungsangebot, ein Qualifizierungsangebot oder ein Ausbildungsangebot bekommt. Dazu soll ASH weiterentwickelt und stärker auf am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Gruppen (jugendliche Erwerblose, ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Langzeitarbeitslose sowie Berufsrückkehrerinnen) ausgerichtet werden.

Wir werden die arbeitsmarktpolitischen Instrumente wie den Kombilohn-Ansatz oder beschäftigungssichernde Hilfen (z.B. coaching) weiterentwickeln.

Wir werden auch zukünftig mit Konzeptvorschlägen und Modellprojekten die arbeitsmarktpolitische Diskussion in Deutschland vorantreiben und Perspektiven für Geringqualifizierte über Hartz IV hinaus insbesondere zur Verknüpfung von Erwerbseinkommen mit staatlichen Transfers entwickeln und die Zuverdienstmöglichkeiten für Erwerbslose zu verbessern.

Wir werden Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarktpolitik noch stärker verknüpfen. Alle Programme der Wirtschaftsförderung und der Arbeitsmarktpolitik des Landes sollen inhaltlich integriert und auf die für Schleswig-Holstein besonders chancenreichen Wachstumsfelder konzentriert werden.

Wir werden dabei auch weiter den Umstrukturierungsprozess der Bundeswehr begleiten und die be- troffenen Konversionsgemeinden unterstützen.

Wir werden dazu mit der neuen Förderperiode der EU ab 2007 die Arbeitsmarktförderung (ASH 2000) und das Regionalprogramm (RP 2000) zu einem integrierten Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein mit Innovation-, Technologie-, Qualifikations-Projekten und wirtschaftsnaher Infrastruktur für die Periode 2007 bis 2013 zusammenführen.

Tourismusland Schleswig-Holstein

Der Tourismus ist in Schleswig-Holstein ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Vor allem in den strukturschwachen Regionen an der Westküste und in Ostholstein hängen Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze entscheidend davon ab.

  • Wir werden die touristische Infrastruktur weiter modernisieren. Dazu werden wir den Tourismus als Förderschwerpunkt in der Regionalpolitik erhalten und ausbauen sowie die betrieblichen Fördermöglichkeiten für touristische Betriebe, insbesondere für größere innovative Projekte verbessern.
  • Durch verbesserte Angebote und die Integration von ÖPNV-Angeboten in Tourist-Card-Lösungen werden wir die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für unsere Gäste attraktiver machen.
  • Wir werden den Erlebnistourismus in unserem Land deutlich stärken. Dazu wollen wir bis 2010 zum Beispiel die erste deutsche „Bundeswasserschau“ in Anlehnung an die Durchführung von Bundesgartenschauen initiieren. Wir werden bis 2010 die Angebote für Wellness und Gesundheit im Rahmen unserer „Gesundheitsinitiative“ weiter ausweiten.
  • Wir unterstützen die Klassifizierung von Beherbergungsbetrieben. Wir werden durch eine Stärkung der Aus- und Weiterbildung die Servicequalität weiter erhöhen. Wir werden attraktive Angebote durch den Zusammenschluss von Tourismusstandorten nach dem Modell der Ostsee- und Nordseecard schaffen und serviceorientierte Buchungsmöglichkeiten unterstützen. Wir werden das Tourismus-Marketing optimieren.
  • Wir werden den Wassertourismus stärken. Nord- und Ostsee und eine Vielzahl von Flüssen und Seen bieten nur als intakte Naturlandschaften beste Voraussetzungen für den Wassertourismus.
  • Wir wollen eine möglichst hohe Auslastung unserer Betriebe und Einrichtungen auch außerhalb der Hochsaison unterstützen. Wir setzen uns bei der Gestaltung der Ferienregelung dafür ein, dass eine möglichst breite Auslastung gewährleistet wird.

Modernisierung der Landwirtschaft

Die Landwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen (Ernährungswirtschaft) muss als Schrittmacher für die wirtschaftliche Entwicklung in den ländlichen Räumen in Kooperation mit allen Akteuren betrieben werden. Qualitätssicherungs- und regionale Vermarktungsprogramme sollen weiterentwickelt werden. Wir wollen in Pilotprojekten die regionalen Verarbeitungsstrukturen stärken.

Modulationsmittel sollen auch den landwirtschaftlichen Betrieben direkt zukommen und nachhaltige Einkommensperspektiven auf den Höfen eröffnen. Als Richtschnur für die Höhe der Verwendung der Mittel für Ausgleichszahlungen in Agrar- und Naturschutzprogrammen könnte man den von den Landwirten einbehaltenen Nettobetrag sehen.

Die ökologische Landwirtschaft soll im Rahmen ihrer Marktchancen gefördert werden. Dies gilt auch für Baumschulen und Gärtnereien. Darüber hinaus verpflichtet sich die Landesregierung bei der Produktbeschaffung (z.B. in Kantinen), Produkte aus ökologischer Landwirtschaft einzubeziehen.

Mit einer modernen Öffentlichkeitsarbeit wollen wir die Qualitätsprodukte aus Schleswig-Holstein gemeinsam mit Verbänden der Gastronomie und Ernährungswirtschaft fördern. Dabei werden wir uns vor allem auch an Kinder und Jugendliche wenden, um über gesunde Lebensmittel das Wissen über Gesundheit, Ernährung, Umwelt und regionale Produkte zu stärken. Die bestehenden Ansätze aus dem Bereich “Schmecken lernen" und den Schulkochwettbewerben werden wir daher ausbauen und um eine landesweite Initiative "Essen und Leben - natürlich Schleswig-Holstein" ergänzen. Wir wollen den Verbraucherschutz stärken und als politische Querschnittsaufgabe ausbauen.

Wir unterstützen eine Einkommensdiversifizierung auf landwirtschaftlichen Betrieben insbesondere im Bereich der regenerativen Energie- und Rohstofferzeugung, der Landschaftspflege und der Tourismuswirtschaft.

Holz, Stroh und Gülle bieten weitgehend unausgeschöpfte Potenziale für die Wärme- und Stromgewinnung. Mit der Initiative “Biomasse und Energie 2001 – 2006” soll der Anteil am Energieverbrauch verzehnfacht werden. Dies schafft neue Arbeitsplätze gerade auch im ländlichen Raum.

Es gilt der Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwendung sowie der Vorrang der Verwertung von Reststoffen vor Anbau von nachwachsenden Rohstoffen. Für die Errichtung einzelbetrieblicher Biomasseanlagen auf landwirtschaftlichen Gehöften sind auch künftig Mittel aus dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm AFP bereitzustellen. Die Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit (Messeauftritte, Projekt ProBioEnergy) wird fortgesetzt.

Die Kontrollen der Cross-Compliance Vorschriften müssen gebündelt auf den Betrieben durch Landesbehörden vorgenommen werden. Eine Übertragung der Aufgabe auf die Kreise erscheint nicht sachgerecht, zumal die Kreise nicht die Prämien auszahlen.

Wir werden Maßnahmen für eine nachhaltige Fischereipolitik fördern. Die Potenziale der Aquakultur müssen in Schleswig-Holstein umweltverträglich ausgebaut und gefördert werden.

Die landwirtschaftliche Gentechnik ist eine Risikotechnologie, deren Auswirkungen nicht ausreichend erforscht sind. Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen auf Feldern ist ein irreversibler Prozess und widerspricht damit den Grundprinzipien der nachhaltigen Entwicklung. Das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Saatgut, Pflanzen, Nahrungsmitteln und Tieren darf nur unter strengen Auflagen, eindeutigen Haftungsregelungen und klarer Produktkennzeichnug erfolgen. Einen Haftungsfond mit staatlicher Beteiligung lehnen wir ab. Auf europäischer Ebene werden wir uns – wie der Landtag dies im Januar 2005 gefordert hat – für die Möglichkeit einsetzen, dass sich Regionen rechtsverbindlich als “gentechnikfrei" deklarieren können. Die Landesregierung, die Hochschulen und die öffentlichen geförderten Forschungseinrichtungen werden eine transparente Informationspolitik sicherstellen.

Energiewende für mehr Arbeitsplätze

Die zukünftige Energiestruktur gehört weiterhin zu den entscheidenden Fragen des Landes. Die notwendige Energiewende steht auf den drei Säulen „Energieeinsparung und Effizienzsteigerung, Ausbau der Erneuerbaren Energien und Ausstieg aus der Atomenergie“.

Unser Ziel ist, bis 2010 rund 50 % des Stromverbrauchs durch umweltfreundliche regenerative Energien zu decken und damit die international beachtete Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins auszubauen. Diese Energiewende dient nicht nur der Ressourcenschonung, der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz, sondern ist auch geeignet, eine Vielzahl von modernen Arbeitsplätzen zu schaffen und zu sichern und damit die regionale Wirtschaftsstruktur entscheidend zu stärken.

  • Wir wollen den Bereich der Energieeinsparung und Energieeffizienz u. a. durch entsprechende Gestaltung der baurelevanten Förderprogramme entwickeln, Controlling und Energiemanagement im kommunalen Bereich fördern und Hilfestellung bei der Umsetzung einer energiebewussten Bauleitplanung geben.
  • Wir wollen die Realisierung der Offshore-Windparks unter Abwägung der Belange des Klima- und Naturschutzes, der Schiffssicherheit und des Tourismus vorantreiben.
  • Wir werden dazu die Infrastruktur für die Planung, Entwicklung und Wartung von Offshoreanlagen stärken. Dazu gehören der Ausbau der Häfen Husum und Brunsbüttel ebenso wie die Entwicklung der schleswig-holsteinischen Westküste als Zentrum für Erneuerbare Energien.
  • Wir werden durch Repowering die Nutzung der Windkraft steigern. Wir wollen für Prototyp-Windkraftanlagen geeignete Teststandorte ausweisen. Erforderlichenfalls sollen außerhalb der Eignungsgebiete Teststandorte über das raumordnerische Verfahren der Zielabweichung für eine zeitlich befristete Testdauer möglich gemacht werden.
  • Im Bereich der anderen Erneuerbaren Energien werden wir das Potenzial der Biomasse, der Solarenergienutzung und der Geothermie verstärkt nutzen und ausbauen.
  • Wir werden die Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins in der Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung weiter ausbauen.
  • Wir werden neue Energietechnologien, wie z. B. die Brennstoffzelle, die Nutzung von Wasserstoff in Verbindung mit Erneuerbaren Energien und die modernen Technologien zur Kohle- und Gasnutzung unterstützen.
  • Wir werden die Forschung, Entwicklung und Qualifizierung im Energiebereich verstärken.
  • Im Bereich der Infrastruktur werden wir den erforderlichen Ausbau der Stromnetze voranbringen. Wo vertretbar, soll der zusätzliche Netzausbau als Erdkabel ausgeführt werden.
  • Wir wollen die kommunalen Energieunternehmen in ihrer Eigenständigkeit und Unabhängigkeit stärken und die Zusammenarbeit fördern, damit die Unternehmen ihre Chancen unter Wettbewerbsbedingungen besser wahrnehmen können.
  • Wir halten am Ausstieg aus der Atomenergie fest. Wir begrüßen, dass nach dem damit eingeleiteten Ausstiegsfahrplan die endgültige Abschaltung des Kernkraftwerks Brunsbüttel in dieser Legislaturperiode erfolgen wird.
  • Wir werden die bestehende sicherheitsorientierte Atomaufsicht während der verbleibenden Restlaufzeiten konsequent fortsetzen. Sicherheit muss stets Vorrang haben vor allen anderen- insbesondere wirtschaftlichen – Erwägungen.

Ausbau der Verkehrsinfrastruktur

Eine leistungsfähige und umweltverträgliche Verkehrsinfrastruktur ist die Grundlage für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort und die individuelle Mobilität der Menschen in unserem Land. Um den Standort Schleswig-Holstein weiter zu stärken, wollen wir die Verkehrsinfrastruktur bedarfsgerecht weiter ausbauen und dabei Belange der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes berücksichtigen.

Dabei werden wir in den nächsten fünf Jahren folgende Projekte mit Priorität und unter Nutzung aller Beschleunigungsmöglichkeiten umsetzen bzw. weiterführen:

  • die zügige Weiterführung der A 20 mit einer Elbquerung bei Glückstadt;
  • der sechsstreifige Ausbau der A 7 zwischen Hamburg und Bordesholm;
  • der Ausbau der A 21;
  • die bessere Anbindung der Westküste durch den Ausbau der B 5;
  • die Elektrifizierung und der zweigleisige Ausbau der Strecke Hamburg – Lübeck/Travemünde;
  • die Beseitigung des Schienenengpasses Pinneberg-Elmshorn und der Ausbau des Bahnhofes Elmshorn;
  • die Beschleunigung der Bahnstrecke Kiel – Lübeck;
  • die Leistungssteigerung der Kanalbrücken und die rechtzeitige Planung eines Ersatzbauwerkes für die Brücke in Rendsburg;
  • der Ausbau des NOK und des Elbe-Lübeck-Kanals.
  • Wir sind der Auffassung, dass die geplante Fehrman-Belt-Querung zur Bewältigung der zukünftigen Verkehrsaufkommen beitragen kann. Die Finanzierung soll mit privatem Kapital erfolgen. Private Investoren sollen angemessen am Risiko beteiligt werden. Als Vergleichsbasis wird ein optimiertes Fährschiffkonzept erstellt. Die Planungssicherheit und Finanzierung der straßen- und schienenbezogenen Hinteranbindung in Schleswig-Holstein muss gewährleistet sein.

Wir werden den Schienenpersonennahverkehr in Schleswig-Holstein weiter verbessern. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der Wettbewerb, d.h. die Ausschreibung von Nahverkehrsstrecken bis alle Strecken in S-H vergeben sind, konsequent fortsetzt wird.

Regionalbahnen sind wichtige Bausteine in einem Landesverkehrssystem, wie zum Beispiel die geplante StadtRegionalBahn in der Kieler Region, die als ein wichtiges ÖPNV-Projekt mit einer weit über den kommunalen Raum hinausgehenden Bedeutung landesseitig unterstützt werden. Die Ergebnisse der Voruntersuchung werden gemeinsam auf Umsetzbarkeit geprüft und bewertet.

Wir streben an, die Möglichkeiten zur Einrichtung regionaler Verkehrsgesellschaften zu schaffen. Dabei sollen alle Finanzierungsmöglichkeiten zusammengefasst werden.

Um den Fernverkehr in Schleswig-Holstein zu sichern, werden wir darauf drängen, dass auch im Fall des Börsengangs der DB AG in angemessenem Umfang Mittel für den Netzausbau gesichert bleiben. Außerdem setzen wir uns im Rahmen der Beratungen im Bundesrat für die Trennung von Netz und Betrieb ein.

Das Güterverkehrskonzept wird mit der besonderen Zielsetzung der Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Schiene fortgesetzt. Die Entwicklungen von innovativen Verkehrsdienstleistungen, wie zum Bespiel von Car-Sharing, werden wir unterstützen.

Wir setzen uns für eine schnelle Schienenanbindung von Kiel zum internationalen Verkehrsflughafen Hamburg Fuhlsbüttel mit der Weiterführung zum Hamburger Hauptbahnhof ein.

Wir streben an, den Regionalflughafen Lübeck-Blankensee zukunftsfähig zu machen. Dazu gehören die aktuell planfestgestellten Ausbaumaßnahmen.

Wie bisher können lediglich sicherheitsrelevante Maßnahmen subventioniert werden. Die entsprechende Richtlinie bleibt unverändert.

Planungen für den Bau eines Großflughafens Kaltenkirchen lehnen wir entschieden ab.

Die Landesregierung setzt sich weiter für eine Reduzierung der Lärmbelastung schleswig-holsteinischer Gemeinden durch den Flughafen Fuhlsbüttel ein.

Das Programm der Landesregierung “Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein”, mit dem die verkehrsmitteltypischen Vorteile des Fahrradverkehrs gefördert werden, wird fortgeführt.

Wir sind uns einig, dass auf der Grundlage der Positionen der norddeutschen Länder der weitere Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe nur unter unbedingter Gewährleistung der Deichsicherheit und ökologischer Belange realisiert wird. Das abschließende Einvernehmen über den Fahrrinnenausbau kann erst nach Vorlage und Prüfung aller Untersuchungsergebnisse erklärt werden.

Stärkung der ländlichen Räume und des Küstenschutzes

Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern werden wir die ländlichen Regionen unseres Landes weiter entwickeln. Die Förderung der ländlichen Räume muss auch nach 2006 durch ein ZAL-Nachfolgeprogramm sichergestellt und mit genügend finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Modulationsmittel werden zu gleichen Teilen auch für die Strukturverbesserung des ländlichen Raums verwendet.

Wir treten für die Beibehaltung der Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur und Küstenschutz" ein. GA- und EU-Mittel sollen in allen Bereichen weitmöglichst ausgeschöpft und kofinanziert werden. Die LSE-Verfahren müssen auch in Zukunft durch neue Instrumente wie LSE 2 oder Regionalmanagement fortgeführt werden können. Die erfolgreiche Initiative der Markt-Treffs wird ausgebaut.

Der vorbeugende Hochwasserschutz und die Überarbeitung des Generalplans Küstenschutz mit der Gewährleistung des Küstenschutzes nach ökologischen und ökonomischen Kriterien haben den Schutz der an der Küste lebenden Menschen erheblich verbessert. Die Umsetzung des Generalplans Küstenschutz hat für die Landesregierung höchste Priorität. Der Küstenschutz mit Standort Husum und die Ölschadensbekämpfung müssen ein eigenständiges Handlungsfeld des Landes bleiben. Neue Wege wie beim Integrierten Küstenzonen-Management müssen weiter beschritten werden.

Landesplanung, Städte- und Wohnungsbau

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist schon heute den Erfordernissen einer bis 2010 wachsenden und nach 2010 kleiner werdenden Bevölkerung mit höherem Durchschnittsalter Rechnung zu tragen. Wir entwickeln deshalb eine integrierte Wohnungs-, Bau- und Raumordnungspolitik mit dem Ziel, ein effiziente, den Erfordernissen der zukünftigen Gesellschaft entsprechenden Infrastruktur zu schaffen.

Um Schleswig-Holstein im nationalen und internationalen Wettbewerb der Regionen zu stärken, sind die Städte die Wachstumsmotoren für die wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung des Landes. Das Land unterstützt sie mit allen verfügbaren Instrumenten bei der Realisierung einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung und Wohnraumversorgung.

Der Landesraumordnungsplan wird fortgeschrieben. Ein Ziel ist weiterhin die konsequente Begrenzung der Baugebietsausweisung außerhalb des zentralörtlichen Systems als Mittel zur Begrenzung des Flächenverbrauches. Für Konversionsstandorte werden unter Inanspruchnahme aller rechtlichen Möglichkeiten Perspektiven für eine bauliche Entwicklung aufgezeigt.

Leitbild der städtebaulichen Entwicklung ist die Integrierte Stadt, die Arbeit, Wohnen, Freizeit und Infrastruktur räumlich eng organisiert. Dafür ist die erfolgreiche Verzahnung der Instrumente der Wohnraum- und Städtebauförderung und des Wohnungswesens weiter zu entwickeln. Die Förderungsprogramme sind zur Unterstützung der Kommunen auf angemessenem Niveau fortzusetzen. Das Wohngeld ist gesetzliche Pflichtaufgabe. In der Städtebauförderung wird die vollständige Bindung aller Bundesfinanzhilfen angestrebt. Das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt wird weitergeführt.

Die Landesplanung gibt weiterhin den Rahmen für die mögliche Entwicklung von Flächen vor.

Dem Gebot des sparsamen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen wird weiterhin bei der Städtebau- und Wohnungsbauförderung und der Anwendung des Bauordnungsrechts eine besondere Bedeutung zugemessen.

Die zügige Einführung des Energiepasses aufgrund der EU-Richtlinie „Gesamteffizienz von Gebäuden“ wird unterstützt und mit der demnächst anstehenden bundesgesetzlichen Regelung umgesetzt.

Die soziale Wohnraumförderung muss gemeinsam mit wirtschaftlich funktionierenden aber lokal verhafteten Wohnungsunternehmen und den Kommunen Strategien zum Umgang mit der Globalisierung der Wohnungsanbieterstrukturen schaffen und die Basis für die kommunale Steuerung der Wohnraumversorgung aller Bevölkerungsgruppen, dem Mieterschutz, der sozialen Stabilisierung und Integration schaffen. Ein Schwerpunkt der Förderung muss im Bereich der Anpassung städtischer Mietwohnungsbestände liegen, um hier bezahlbaren Wohnraum in allen Regionen des Landes für alle Bevölkerungsgruppen zu erhalten bzw. heutigen Wohnansprüchen anzupassen. Projekte für generationsübergreifendes Wohnen, Wohnen in Gemeinschaft, altersgerechtes Wohnen, für die Integration von Migrant/innen und für Haushalte mit multiplen Problemlagen werden gemeinsam mit den Kommunen unterstützt.

Das Wohnungsbauprogramm des Landes konzentriert sich auf die Sanierung von Wohnraum mit dem Ziel, den Energieverbrauch in Wohnungen zu senken und den Anteil von barrierefreien Wohnungen deutlich zu erhöhen.

Das Zweckvermögen Wohnungsbau bleibt erhalten.

Verbraucherschutz

Verbraucherschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Politikbereiche berührt. Wir wollen mehr Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Produkten, Verträgen, Finanzdienstleistungen, im Telekommunikationsrecht, beim Reisen, im Gesundheits- und Pflegebereich sowie beim Bauen, Energie, Wasser und Verkehr.

Wir wollen Verbraucherrechte und Verbraucherinformationen stärken. Eine qualitativ hochwertige Verbraucherberatung leistet dazu einen entscheidenden Beitrag. Auf Grundlage eines Verbraucherinformationsgesetzes werden wir Ergebnisse von Kontrollen veröffentlichen um maximale Transparenz zu erreichen.

Priorität hat für uns daher die Sicherstellung einer handlungsfähigen, in Kosten und Leistung transparenten zukunftsfähigen Arbeit der Verbraucherzentrale (VZ).

Zum Erreichen dieser Ziele wollen wir folgende Maßnahmen ergreifen: 

  • Erhalt der Verbraucherzentralen mit ihren fünf Beratungsstellen und des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ).
  • Zielgruppenorientierte Kampagnen über altersgemäße gesunde Ernährung.
  • Nachhaltige Verbesserung der Lebensmittelsicherheit u.a. durch konsequente Qualitäts- und Herkunftssicherung.
  • Zusammenführung der Qualitätstore mit dem Gütezeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“.
  • Neue Technologien und Mediendienstleistungen besser gegen Datenmissbrauch schützen,
  • Durch geeignete Aufklärungskampagnen und Beratung soll die frühzeitige Verschuldung von Kinder und Jugendlichen verhindert werden.
  • Durch gezielte Aufklärung, Beratung und Kontrolle werden wir die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen stärken.

Wir streben eine verbesserte Zusammenarbeit der Norddeutschen Länder beim Verbraucherschutz und der Landeslabore an.

Zukunftsfelder Bildung, Wissenschaft und Kultur

Frühe Bildung in den Kindertagesstätten

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bessere Bildungschancen für alle Kinder erfordern eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Infrastruktur von Kindertagesstätten. Die Kommunen, unterstützt durch die Verbände der freien Wohlfahrtpflege, stehen hier in den nächsten Jahren vor erheblichen Herausforderungen. Das Land wird sie auch künftig dabei unterstützen.


Die Betreuung der Kinder wird weiterentwickelt

Der Landeszuschuss i.H.v. 60 Mio. € zu den Kindertagesstätten wird im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs mit Blick auf den notwendigen Ausbau bei den unter Dreijährigen auch bei zurückgehenden Kinderzahlen weiter gewährt. Der bisherige Verteilungsschlüssel und dessen Bezugsgrundlage werden überprüft.

Das Land wird sich auch künftig bei der Qualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher zur Stärkung des Bildungsauftrages, bei der Unterstützung der Fachberatung der freien Träger und bei der Qualifizierung der Tagespflegepersonen engagieren und Modellprojekte zur Weiterentwicklung von Kindertagesstätten unterstützen. Die Einführung einer akademischen Ausbildung für Elementarpädagogik als Bachelor - Studiengang, auch berufsbegleitend, wird unterstützt.

Der bedarfsgerechte Ausbau für unter Dreijährige erfolgt bis 2010 auf der Grundlage des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG). In der Tagespflege beschäftigte Personen sollen sich auch zukünftig zertifizieren lassen und dazu an Zertifizierungs- und Qualifizierungsangeboten teilnehmen.

Die Mitwirkungsrechte der Eltern auf Kreis- und Landesebene werden im Kindertagesstättengesetz verankert.


Der Bildungsauftrag der Kindertagesstätten wird gestärkt

Hierzu wird ein Programm „Erfolgreich Starten“ aufgelegt:

  • Das Programm „Erfolgreich Starten“ fördert Maßnahmen entsprechend den Leitlinien, die mit den Trägern der Einrichtungen verabredet wurden.
  • Die Kooperation zwischen Grundschulen, KiTas und Förderzentren wird intensiviert
  • Die regelmäßige interne und externe Überprüfung der Qualität der Einrichtungen wird verankert. Der Landeszuschuss für die Träger der Einrichtungen wird an die regelmäßige Evaluation der Umsetzung der Bildungsstandards, auch mit Hilfe von Elternbefragungen, gebunden.
  • In jeder Einrichtung muss künftig mindestens eine in Fragen der allgemeinen Sprachförderung fortgebildete Fachkraft vorhanden sein.

Unser Ziel ist, dass alle Kinder sprachliche und soziale Kompetenz mitbringen, wenn sie eingeschult werden und insbesondere die Kinder aus Migrantenfamilien Deutsch können.

Wir streben an, dazu die Schuleingangsuntersuchungen auf ein Jahr vorzuziehen.

Schule entwickelt sich

Die Koalitionspartner haben vom Wähler den Auftrag zu einem schrittweisen Umbau des Schulsystems erhalten. Dieses neue Schulsystem orientiert sich am europäischen, insbesondere am skandinavischen Prinzip der ungeteilten Schule. Es verfolgt das Ziel, in allen Regionen des Landes ein vollständiges, qualitativ hochwertiges Schulangebot zu sichern und allen Kindern und Jugendlichen bessere Bildungschancen zu gewährleisten.


Schulentwicklungsplanung und Schulorganisation

Grundlage dafür sind eine langfristige regionale Schulentwicklungsplanung, die den demographischen Herausforderungen Rechnung trägt und die Gewährleistung einer verlässlichen Unterrichtsversorgung. Dabei legen wir besonderes Gewicht auf die Verbesserung der Lernbedingungen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe 1.

Die Trägerschaft der allgemein bildenden Schulen liegt künftig bei den Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden. Sofern sie nicht selbst über Schulen mit dem Angebot aller Bildungsgänge verfügen, sollten sie Schulverbände bilden bzw. sich an ihnen beteiligen. Kleinere Schulen werden, wo sinnvoll, zu organisatorischen Einheiten mit einer Schulleitung zusammengefasst.

Zur Verbesserung der schulträgerübergreifenden Schulentwicklungsplanung und der interkommunalen Kooperation erhalten die Kreise eine stärkere koordinierende Rolle.

Der Schullastenausgleich erfolgt künftig ausschließlich über eine interkommunale Verrechung von Zahlungspflichten und Leistungsansprüchen im Rahmen eines kommunalen „Schulkosten-Ausgleichsfonds“, der Investitions- und Schülerbeförderungskosten mit umfasst.

Modellhaft werden auf Grundlage einer Ausschreibung im ersten Schritt zum Schuljahr 2006/07 bis zu vier „Regionale Bildungslandschaften“ entwickelt, in denen eine zukunftsfähige Infrastruktur lebensbegleitenden Lernens mit weitest gehend selbstständigen und eigenverantwortlichen Bildungseinrichtungen und eine veränderte Steuerung der Schulen mit stärkerer gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen aufgebaut wird, auch unter Einschluss einer stärkeren Budgetierung der Schulmittel (z.B. auch zur Beschäftigung von Schulassistenten, Lehrbeauftragten usw.). Regionale Bildungslandschaften sollen mit der Einführung von Gemeinschaftsschulen verknüpft sein.


Integration von Kindern mit Behinderung ausbauen

Das Land strebt eine weitgehende Integration Behinderter im Regelschulsystem an. In der Primarstufe werden die Förderschulen schrittweise keine eigenen Klassen mehr bilden. Alle Sonderschulen werden in Förderzentren umbenannt.


Unterrichtsversorgung und Mittelbereitstellung

Auch in der 16. Legislaturperiode werden alle frei werdenden Lehrer/innensteIlen neu besetzt. Darüber hinaus werden zusätzliche SteIlen bereitgestellt um die Unterrichtsversorgung stabil zu halten, die nächsten Stufen der Einführung der Verlässlichen Grundschule und die schrittweise Einführung des Faches Englisch in der Grundschule ab dem Schuljahr 2006/07 zu sichern und individuelle Fördermaßnahmen bei längerem gemeinsamen Lernen, z.B. durch die Einstellung von Schulassistent/innen zu ermöglichen.

Wir werden einen Innovationsfonds Schule einrichten und die Förderung der offenen Ganztagsschulen und der betreuten Grundschulen fortsetzen. Der Vertretungsfonds wird weiter geführt.

Die Möglichkeiten des Instrumentes "Geld statt Stellen'" werden für die Schulen ausgeweitet.

Die Landesregierung wird umgehend Verhandlungen mit den Lehrerverbänden und Gewerkschaften aufnehmen die zum Ziel haben, zur Vermeidung anderer Belastungen die Rückgabe der Vorgriffsstunde zum Schuljahr 2009/10 um zwei Jahre zu verschieben.

Damit soll angesichts der zwischenzeitlich veränderten Schülerzahlprognosen – ergänzend zu den trotz schwieriger Haushaltslage erheblichen Anstrengungen des Landes - ein Solidarbeitrag der Beschäftigten des Schulsystems zur Unterrichtsversorgung erbracht werden.

Die freiwerdenden Ressourcen durch die Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform, eine stringentere Schulentwicklungsplanung und ökonomische Kurs- und Klassenbildungen bei insgesamt rückläufigen Schülerzahlen sollen auch zu Gunsten des längeren gemeinsamen Lernens eingesetzt werden.


Der Weg zur Gemeinschaftsschule

Im Rahmen einer umfassenden Novelle des Schulgesetzes, die im 2. Halbjahr 2005 in den Landtag eingebracht wird und der einschlägigen Verordnungen werden die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Schulen für den schrittweisen Umbau der Schulstruktur festgelegt.

Dazu gehören die Gliederung des Schulwesens nach Stufen und Bildungsgängen und die Einführung der „Gemeinschaftsschule“ als neue Regelschulform. Die Schulabschlüsse werden schulartunabhängig neu gestaltet.

In Kooperativen Gesamtschulen, Schulzentren und sonstigen benachbarten oder organisatorisch verbundenen Schulen der Sekundarstufe I und in Gemeinschaftsschulen wird in den Klassen 5 und 6 gemeinsamer Unterricht erteilt. Die Schulen erhalten dafür zusätzliche Förderressourcen.

In allen Schulen muss bei strikter Qualitätssicherung die Förderorientierung gestärkt werden. Längeres gemeinsames Lernen und individuelle Förderung müssen an die Stelle früherer Schulartzuordnung oder späterer Rückstufung treten.

Die bestehenden weiterführenden Schulen und ihre Schulträger sollen deshalb durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und gezielte Anreize zu einer inneren und schließlich auch äußeren Weiterentwicklung in Richtung auf Gemeinschaftsschulen veranlasst werden.

Die Errichtung von Gemeinschaftsschulen ist auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse der Schulträger durch Zusammenlegung bisher getrennter Schulen unterschiedlicher Schulart oder durch die Ergänzung bestehender Schulen um weitere Bildungsgänge zu ermöglichen. Sie vereinigen die bisher nach Schularten getrennten Bildungsgänge unter einem Dach und praktizieren schrittweise ein längeres gemeinsames Lernen. Die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe soll möglichst mit bestehenden Angeboten der Sekundarstufe II im allgemein- und berufsbildenden Bereich erfolgen.

Die Bildung von Oberstufenzentren mit Angeboten im allgemeinbildenden und beruflichen Bereich wird gefördert, um ein vielfältigeres Angebot von Kursen und ausgewogenere Kursgrößen zu ermöglichen. Die Entscheidung darüber treffen Land und Schulträger gemeinsam.

Die Koalitionspartner wollen die Verkürzung der durchschnittlichen Schulzeit bis zum Abitur auf 12 Jahre. Sie werden den Weg der Umsetzung sowie die Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe prüfen.

Der Übergang in die Sekundarstufe I erfolgt auf der Grundlage der Beratung durch die Grundschule und die gewählte Schule nach Maßgabe des Elternwillens. Die Schulartempfehlung entfällt.

Klassenwiederholungen werden konsequent zurückgeführt und Rückstufungen finden nur noch im Ausnahmefall statt.

Zur besseren Förderung werden für alle Schülerinnen und Schüler schrittweise individuelle Lernpläne erstellt.

Der Wechsel in anspruchsvollere Bildungsgänge wird rechtlich abgesichert.

Weiterführende Schulen, die als Gemeinschaftsschulen anerkannt werden wollen, müssen folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllen:

Sie praktizieren längeres gemeinsames Lernen über Klasse 6 hinaus und haben im Schulprogramm ein konkretes pädagogisches Konzept verankert, wie längeres gemeinsames Lernen und der Verzicht auf die Wiederholung von Klassenstufen bis Klasse 9 bzw. 10 schrittweise ausgebaut werden soll. Für tatsächlich gestaltete neue Formen längeren gemeinsamen Lernens erhalten sie zusätzliche Förderstunden und Qualifizierungsangebote.

Alle Schüler der Gemeinschaftsschule können diese bis Klasse 9 bzw. 10 besuchen. Es besteht die Option, bereits nach Klasse 9 mit einem dem heutigen Hauptschulabschluss entsprechenden Abschluss auszuscheiden. In jedem Fall erfolgt eine Zertifizierung der erbrachten Teilleistungen.

Gemeinschaftsschulen, die aus bestehenden Haupt- und Realschulen entstehen, sollten auch Angebote zur Vorbereitung auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auch in Kooperation mit Nachbarschulen einrichten.

Spätestens im letzten Pflichtschuljahr werden Angebote mit verstärktem berufspraktischen Anteil für Schüler vorgehalten, bei denen sich abzeichnet, dass sie keinen Abschluss erreichen.

Gemeinschaftsschulen werden grundsätzlich als Offene Ganztagsschule geführt. Sie erhalten dafür eine erhöhte Landesförderung.

Gemeinschaftsschulen können erweiterte Schulleitungskapazitäten und gezielte Qualifikationsangebote erhalten. Die Unterrichtsverpflichtung und der dienstrechtliche Status der Lehrkräfte werden schrittweise angeglichen. Gemeinschaftsschulen haben erweiterte Eigenverantwortung bei der Gestaltung der Stundentafel, der Lerngruppen und der Leistungsbewertung sowie bei Formen individueller Förderung, längerem gemeinsamen Lernen und der inneren und äußeren Differenzierung.

Die ersten Schritte hin zu einem längeren gemeinsamen Lernen in Gemeinschaftsschulen werden regelmäßig auf ihre qualitativen und quantitativen Effekte hin evaluiert. Eine wissenschaftliche Begleitung wird angestrebt.

Zur Beförderung und Unterstützung der Ausbildung „Regionaler Bildungslandschaften“ und der Einführung neuer Formen längeren gemeinsamen Lernens in Gemeinschaftsschulen wird ein Innovationsfonds des Landes (Projektmanagement, externe Expertisen, Qualifizierungsmaßnahmen für Schulleitungen und Kollegien, Qualitätssicherung, Schulbudgets für Innovationen etc.) von jährlich 3 Mio. € in den Haushalten der 16. Legislaturperiode eingerichtet.

Das Land wird sich für eine Öffnung der ländergemeinsamen Vorgaben im Rahmen der KMK einsetzen, um die Strukturentscheidungen auf Landesebene zu erleichtern.


Selbständigkeit der Schulen und Qualitätssicherung

Auf der Grundlage der nationalen Bildungsstandards werden interne und externe Evaluationen durchgeführt, deren Ergebnisse veröffentlicht werden. Dazu gehören vor allem regelmäßige Lernstandsuntersuchungen und die Evaluation der Qualität der Schulen. Die Schüler werden in die Evaluation mit einbezogen.

Diese Aufgaben werden einer fachlich unabhängig arbeitenden Qualitäts-Agentur, die möglichst mit weiteren Ländern gemeinsam errichtet werden soll, übertragen.

Zur Sicherung der Vergleichbarkeit und Qualität der Abschlüsse werden schrittweise für die unterschiedlichen Abschlüsse zentrale Prüfungen eingeführt, die zusätzlich auch schulspezifische Teile enthalten können. Dies gilt auch nach Klasse 10 des gymnasialen Bildungsganges.

Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte kann in Verantwortung der Schule belastungsbezogen im Rahmen der Lehrverpflichtung in einer Bandbreite unterschiedlich festgesetzt werden, um den unterschiedlichen Belastungen der Lehrer gerecht zu werden.

Zugleich werden die landesweiten Vorgaben z.B. zur Bildung von Lerngruppen, der Stundentafel, der Differenzierung, der Leistungsbewertung und in weiteren Bereichen für alle Schulen geöffnet.


Verlässlichkeit der Grundschule und offene Ganztagsschule

Bis zum Schuljahr 2007/08 wird die Verlässliche Grundschule flächendeckend eingeführt. Zusätzliche Betreuungsangebote an Grundschulen werden wie bisher gefördert.

Für die bestehenden und in den kommenden Jahren neu entstehenden offenen Ganztagsschulen werden wir auch weiterhin Landeszuschüsse zu den laufenden Kosten bereitstellen. Die Kooperation von Schule, Jugendhilfe und Kindertageseinrichtungen soll weiter intensiviert werden.

Dazu wollen wir die Integration aller bestehenden Betreuungsformen einschließlich der Horte sowie Jugendzentren, Bibliotheken, psychologische Beratung in der Schule unterstützen. Schule soll Lern- und Lebensort werden und zusammen mit bestehenden kommunalen Einrichtungen arbeiten.


Lehrer/innenaus- und –fortbildung

In allen Phasen der LehrerInnenaus- und fortbildung erfolgt eine stärkere inhaltliche Ausrichtung auf die Erfordernisse individueller Förderung und des Umgangs mit heterogenen Lerngruppen. Der schulartübergreifende LehrerInneneinsatz wird abgesichert.

Berufliche Bildung und Weiterbildung

Die Entwicklung der beruflichen Schulen in Schleswig-Holstein zu Regionalen Berufsbildungszentren wird vollendet.

Die Möglichkeiten des neuen Berufsbildungsgesetzes für eine Aufwertung der vollzeitschulischen Berufsausbildung werden aufgegriffen. Die Landesregierung unterstützt die Zulassung geeigneter vollzeitschulischer Ausbildungsgänge zur Kammerprüfung.

Die Landesregierung setzt sich bei den zuständigen Stellen dafür ein, bei dem neuen System der gestuften Ausbildungsgänge für Jugendliche, die nach Abschluss der vollen Lehrzeit keinen Gesellenbrief erreichen können, eine spätere Aufbauqualifizierung sicher zu stellen.

Damit alle Jugendlichen eine Chance auf einen künftigen Arbeitsplatz haben, müssen wir möglichst jedem einen geeigneten Ausbildungsplatz bieten. Hierzu wollen wir durch folgende Maßnahmen beitragen:

  • Wir werden unser bundesweit vorbildliches „Bündnis für Ausbildung Schleswig-Holstein“ fortsetzen und dabei verbindliche Zielvorgaben und Maßnahmen vereinbaren.
  • Wir werden das Programm des Landes für mehr Ausbildungsplätze fortsetzen.
  • Wir werden vermehrt Ausbildungsangebote und Programme für Lernschwächere entwickeln und in das duale Ausbildungssystem integrieren.
  • Es muss geklärt werden, wie die bisherige positive Arbeit der Jugendaufbauwerke in Zukunft fortgeführt werden kann.
  • Mit einer Initiative „Wir bilden aus für Schleswig-Holsteins Zukunft“ werden wir gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Engpassbereichen und den für Schleswig-Holstein wichtigen Zukunftsfeldern (Clustern) anbieten.
  • Die Ausbildungsfähigkeit unserer Jugendlichen soll durch die Vermittlung von Querschnittsqualifikationen, die Verstärkung von Praktika und eine enge Kooperation der Schulen mit Betrieben und der örtlichen Wirtschaft verbessert werden.
  • Es soll geprüft werden, wie weit die Berufsschulen für die Jugendlichen, die nach der allgemeinen Schulzeit ohne Ausbildungsvertrag bleiben, mitwirken können an der Koordinierung der Maßnahmen für eine berufsfeldorientierende Eingangsphase, die sowohl Allgemeinbildung, Vorbereitung auf die Ausbildung (Ausbildungsreife) und Vermittlung in eine Ausbildung zur Aufgabe hat.
  • Wir werden kleine und mittlere Unternehmen beraten, um jede Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze nach dem Vorbild des Externen Ausbildungsmanagements (EXAM) zu nutzen.
  • Die erfolgreichen Programme mit der türkischen Gemeinde zur Integration türkischer Jugendlicher in das deutsche Ausbildungssystem und zur Förderung der Berufsausbildung in Immigrantenbetrieben werden fortgesetzt.

Lebensbegleitendes Lernen ist die Grundlage sowohl für die Chancen am Arbeitsmarkt als auch für die Entwicklung der Persönlichkeit. Deshalb müssen berufliche und allgemeine Weiterbildung für jeden Einzelnen selbstverständlich werden:

  • Wir werden die Weiterbildungsverbünde qualitativ weiterentwickeln.
  • Durch regelmäßige Evaluierung soll die Qualität der Weiterbildungsangebote gesichert werden.
  • Volkshochschulen und Bildungsstätten sollen auch künftig ihren Beitrag zur Sicherung des Angebotes der allgemeinen Weiterbildung leisten können.

Wir werden den Weiterbildungspass einführen, der die Dokumentierung der persönlichen Weiterbildung vereinfacht.

Hochschule und Wissenschaft stärken

Forschung, Lehre und wissenschaftliche Weiterbildung auf wettbewerbsfähigem europäischem Niveau stehen im Zentrum der Politik für Bildung und Innovation in Schleswig-Holstein in dieser Legislaturperiode. Mit dem Hochschulvertrag und den Zielvereinbarungen haben wir gemeinsam mit den Hochschulen Handlungsschwerpunkte für die nächsten Jahre festgelegt und damit eine gute Grundlage für die Modernisierung und stärkere Profilierung der Hochschulen im Land geschaffen. Darauf werden wir aufbauen und mit zusätzlichen Anstrengungen den spürbaren Willen zur Stärkung der eigenen Leistungsfähigkeit bei allen Beteiligten in Hochschulen und Instituten unterstützen.


Sozial gerechte Studienbedingungen und neue Qualität in der Lehre

Hochschulbildung darf niemandem aus finanziellen oder sozialen Gründen verwehrt werden. Wir halten deshalb an der Gebührenfreiheit für das Erststudium bis zum Master-Abschluss fest. Das Land und die Hochschulen in Schleswig-Holstein werden den Bologna-Prozess konsequent umsetzen mit

  • vollständiger Einführung von Bachelor-/Master-Strukturen,
  • umfassender Qualitätssicherung durch Akkreditierungs- und Evaluierungsmaßnahmen, dabei werden die Kooperationen auf norddeutscher Ebene und neue Modelle zur effizienten Umsetzung genutzt,
  • verstärkten Anstrengungen zur Qualifikation für das Lehrpersonal an den Hochschulen, um den wachsenden Anforderungen in der Lehre gerecht zu werden,
  • Ausbau und Stärkung der Studienberatung vor und während des Studiums.

Zur Erhöhung der Attraktivität werden neue innovative Lehrangebote entwickelt, insbesondere durch

  • neue Struktur der LehrerInnenausbildung an den schleswig-holsteinischen Hochschulen,
  • neue Angebote zur Weiterbildung und interdisziplinäre Studiengänge.


Hochschulentwicklung und Kooperationen

Das Schleswig-Holsteinische Hochschulgesetz wird grundlegend überarbeitet zur weiteren Verselbständigung der Hochschulen mit Übertragung der Dienstherrenfähigkeit und des vollständigen Berufungsrechts.

Die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen werden konsequent umgesetzt durch Einführung der vereinbarten Controlling-Maßnahmen, einer Kosten- und Leistungs-Rechnung und der Leistungsorientierten Mittelverteilung.

Dazu gehören auch die Einführung eines umfassenden Qualitätsmanagements für die Hochschulen und eines Berichtswesen gegenüber dem Parlament sowie die Verbesserung der Effizienz der Hochschulverwaltungen.

Mit den Hochschulen werden auch in den nächsten Zielvereinbarungen konkrete Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in allen Qualifizierungsstufen vereinbart mit dem Ziel, den Anteil an Professorinnen deutlich zu erhöhen.

Wir setzen uns weiterhin für intensive Hochschulkooperationen mit den Norddeutschen Ländern, insbesondere mit Hamburg, durch Abschluss von Kooperationsvereinbarungen und Absprache von Schwerpunktbildungen zwischen den Hochschulen ein.

Dabei darf es nicht zu einer generellen Ausdünnung der Geisteswissenschaften kommen.

Die internationale Orientierung der Hochschulen wird weiter verstärkt durch die Einführung gemeinsamer Studiengänge (z. B. im Bereich Meereswissenschaften mit China), die Begründung von Partnerschaften in der Forschung und die Verstärkung des Austausches von Studierenden in Europa.

Der neue Hochschulvertrag ab 2009 wird die wachsende Zahl der Studienberechtigten in unserem Land berücksichtigen.

Wir setzen uns für die Einführung eines Wissenschaftstarifes ein, der den Hochschulen eigene Gestaltungsspielräume lässt.

Durch gezielte Kooperationen zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Schulen soll der Anteil der weiblichen Studierenden in den naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen weiter erhöht werden.

Die demokratische Teilhabe aller Statusgruppen in den Entscheidungsprozessen der Hochschulen wird auf dem derzeitigen Stand beibehalten.


Wissenschaft, Forschung und Entwicklung

Die Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen an allen Standorten im Land werden ein eigenständiges und wettbewerbsfähiges Forschungsprofil aufbauen.

Schleswig-Holstein wird die Bildung von Exzellenzclustern insbesondere in den Bereichen

  • Entzündungsforschung
  • Marine Erdsystemforschung

unterstützen und sich an einem Exzellenz-Programm des Bundes beteiligen.

Das gilt auch für den von Bund und Ländern geplanten „Pakt für Forschung und Innovation“(+ 3 % p.a. für die Institutionen der Forschung).

Das Land wird sich gemeinsam mit Hamburg und dem Bund am Bau und Betrieb des Freien Elektronen Lasers XFEL bei DESY in Hamburg beteiligen. Dies eröffnet international hervorragende Forschungsmöglichkeiten unter anderem in den Bereichen Physik, Materialwissenschaften und Strukturbiologie.

Die Initiative „Zukunft Meer“, die unter anderem mit wichtigen Projekten in den Bereichen

  • Aquakultur und
  • Windenergie sowie dem
  • Aufbau eines International Education Center mit den Komponenten Meereswissenschaften, Meeresrecht und Wirtschaftswissenschaften und
  • Kooperationen mit China

verbunden ist, wird unterstützt und weiterentwickelt.

Ausgebaut werden soll die besondere Kompetenz in der Bildungsforschung in Schleswig-Holstein durch den Ausbau des IPN und in Flensburg.

Die zahlreichen Ansatzpunkte in der wissenschaftlichen Kooperation mit dem Ostseeraum sollen gebündelt werden.

Die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung ist ein wichtiges Arbeitsfeld der Fachhochschulen, das den Praxisbezug der Ausbildung positiv beeinflusst.

Für eine nachhaltige wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Landes sind die „Bund- Länder- geförderten“ Forschungseinrichtungen von großer Bedeutung. Die Vielfalt und Qualität der Einrichtungen im Lande wollen wir erhalten und stärken und die Zusammenarbeit mit den Hochschulen weiter verbessern. Das Land bemüht sich um das neue Max-Planck-Institut für Altersforschung.

Die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Bereichen in Schleswig-Holstein, insbesondere mit der Wirtschaft, gehört zu den selbstverständlichen Aufgaben der Hochschulen. Der Technologietransfer leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Landes, den wir kontinuierlich ausbauen wollen. Die Kooperation zwischen Hochschulen, Technologiezentren und der WTSH sollen verbessert werden.


Spitzenposition der Medizin im Norden erhalten

Das UKSH braucht eine mittelfristige Entwicklungsperspektive bis 2010 durch einen Entwicklungsvertrag mit Festschreibung des F+L- Zuschusses mit dem Ziel, universitäre Medizinkompetenz im Norden durch Exzellenz, Effizienz und Humanität zu sichern.

Dafür ist eine stärkere Abstimmung von Schwerpunkten bei den beiden medizinischen Fakultäten in Kiel und Lübeck erforderlich. Das Ziel ist eine stärkere Integration und Effizienz der Angebote bei Erhalt des Kooperationsmodells für das UKSH.

Im Rahmen der nächsten Zielvereinbarungen wird die Zahl der Medizinstudienplätze erneut überprüft.

Erforderlich sind außerdem wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für das UKSH als Krankenhaus der Maximalversorgung das im zunehmenden Wettbewerb steht (Besoldungs- und Tarifstruktur, Unternehmensverfassung, Unternehmensstruktur).

Im Sinne der Ostseestrategie und der Gesundheitsinitiative muss die Kooperation mit den Nachbarregionen (insbesondere Kopenhagen/Malmö und Hamburg) ausgebaut werden.

Kulturförderung und Kulturlandschaft Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein besitzt eine vielfältige und attraktive Kulturlandschaft, die wir durch Zusammenarbeit und Vernetzung der zahlreichen öffentlichen und privaten Aktivitäten weiter stärken und ausbauen wollen. Dabei wird die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik das besondere kulturelle Profil unseres Landes für die Menschen im Land wie für Besucher unterstreichen:

Die überregional ausstrahlenden Schwerpunkte wie Schloss Gottorf und Haithabu werden wir konsequent ebenso wie das Schleswig-Holstein Musikfestival als Markenzeichen für den Kultursommer weiter fördern.

Das Landeskulturzentrum Salzau wird künftig durch eine Betriebsgesellschaft der Kulturstiftung geführt, dies schafft neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit attraktiven Partnern in Kultur und Wissenschaft, um die Bedeutung des Zentrums zu stärken.

Die Ostsee eröffnet Schleswig-Holstein im Wettbewerb der europäischen Regionen besondere Chancen in der Kultur- und Bildungspolitik. Diese Möglichkeiten werden wir gezielt für die Entwicklung in unserem Land nutzen. Die Kulturinitiative „ars baltica“ soll die vielfältigen kulturellen Aktivitäten im Ostseeraum bündeln, vorhandene Kooperationen intensivieren und neue Verbindungen schaffen.

Die Arbeit der Soziokulturellen Zentren soll gesichert werden.

Die Erforschung und Präsentation der Landesgeschichte wird mit dem Ziel einer Attraktivitätssteigerung auch in touristischem Sinne fortentwickelt.

Die Rekonstruktion von Haithabu und die Entwicklung des Danewerks als höchstrangige Denkmale der Landesgeschichte und als touristische Attraktionen werden gefördert. Die digitale Präsentation der Museen wird weiter entwickelt. Die Belange der Landesarchäologie finden in der Umsetzung der Gewässerrahmenrichtlinie eine angemessene Berücksichtigung. Die Gedenkstätten- und Erinnerungsarbeit wird fortgeführt und gestärkt.

Die nationalen Minderheiten leisten einen wichtigen Beitrag zum besonderen kulturellen Profil unseres Landes, Schutz und Förderung der nationalen Minderheiten bleibt deshalb zentrales Anliegen der Kulturpolitik.

Die Bereiche Kultur und Bildung müssen stärker verbunden werden: Kultur ist als ein Teil der Bildung zu verstehen, ohne jedoch den Eigenwert des kulturellen Lebens außer Acht zu lassen.

Die Kultureinrichtungen können mit ihrer praktisch und besucherorientierten Ausrichtung wichtige Bestandteile von Bildung aufbereiten und vermitteln, die nicht Inhalt der Wissensvermittlung der allgemeinen Bildungseinrichtungen sind.

Kultureinrichtungen sollen demnach auch als Bildungseinrichtungen verstanden werden, die sich somit auch an Bildungsprojekten beteiligen können.

Die Zusammenarbeit zwischen Theatern, Museen und Schulen wird intensiviert.

Das Büchereiwesen und die Jugendfilmarbeit werden als Bestandteile einer systematischen Medienerziehung weiter entwickelt.

Auch bei der Entwicklung eines Konzeptes der Landesregierung für die Kinder- und Jugendkulturarbeit wird die Verbindung zu den skandinavischen Nachbarn genutzt werden, um die reichen Erfahrungen auf diesem Gebiet in Schleswig-Holstein zu nutzen. Die Verbindung mit Ganztagschulen und den geplanten regionalen Bildungslandschaften wird ebenso wie die Zusammenarbeit mit Hamburg helfen, das Konzept wirksam umzusetzen.

Ein neues Förderkonzept soll für die zahlreichen nichtstaatlichen Museen in Zusammenarbeit mit dem Museumsverband erstellt werden, um die große Vielfalt dieser Initiativen weiter zu erhalten.

Denkmalschutz dient der kulturellen Identität des Landes. Zur Stärkung der Akzeptanz der Denkmalpflege werden wir Strukturen und Abläufe überprüfen.

Politische und kulturelle Bildung sind zentrale Elemente des lebenslangen Lernens. Zur engeren Verzahnung der Angebote in Schleswig-Holstein wird ein einheitliches Landeskonzept zur künftigen Förderung auch der beruflichen und sonstigen Weiterbildung entwickelt.

Schutz von Umwelt und Natur – Ein Beitrag zur Lebensqualität

Der dauerhafte Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen stellt eine der bedeutendsten Herausforderungen für Politik und Gesellschaft dar. Die Sicherung der natürlichen Umwelt ist ein Querschnittsthema für alle Politikbereiche. Die Fachaufsicht soll in allen Bereichen intensiviert und personell ausreichend ausgestattet werden.

Nachdem die Landesumweltgesetze modernisiert und an aktuelles Bundes- und EU-Recht angepasst wurden und der Rahmen der europäischen Agrarreform beschlossen ist, wird in den kommenden Jahren deren weitere Umsetzung, das Werben um mehr Akzeptanz in der Bevölkerung und die positiven Arbeitsplatzeffekte durch Umwelt- und Klimaschutz im Vordergrund stehen.

Nachhaltigkeit ist der Schlüssel, um die komplexen Zusammenhänge zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialem zu erkennen und Lösungsansätze zu entwickeln. Wir werden daher die beschlossene Nachhaltigkeitsstrategie des Landes konsequent umsetzen. Alle Ministerien sind dieser übergeordneten Aufgabe verpflichtet. Auch aufgrund der knappen finanziellen Ressourcen werden alle Förderprogramme daraufhin überprüft, ob sie den Zielen der Landesnachhaltigkeitsstrategie nicht widersprechen und ob sie die Erreichung der Vorgaben der einzelnen Indikatoren befördern. Dieses ist in jedem Förderprogramm begründet darzustellen. Alle zwei Jahre wird die Landesregierung einen Bericht über den Stand der Zielerreichung anhand der Indikatoren vorlegen.

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Bildung für nachhaltige Entwicklung beinhaltet die Vermittlung von Kenntnissen über Natur- und Umweltschutz sowie Gerechtigkeit in der “Einen Welt”. Wir werden deshalb - auch zur Umsetzung der UN-Dekade - die Bildung für nachhaltige Entwicklung auf allen Ebenen ausbauen und fördern. Wir wollen zur Vermittlung die Chancen nutzen, die die Ganztagsbetreuung an den Schulen bieten. Gemeinsam mit den Naturschutzverbänden, “Eine-Welt”-Initiativen und lokalen Trägern werden qualifizierte Angebote entwickelt.

Für alle Einrichtungen des Landes, die unter anderem auch einen Umweltbildungsauftrag haben, ist ein Rahmenkonzept für die Bildungsarbeit zu entwickeln. Das Zertifizierungsangebot von Bildungsanbietern in freier Trägerschaft zu "Bildungszentren und -partnern für Nachhaltigkeit" ist auszubauen. Wir werden die Freiwilligendienste generationenübergreifend fördern und die Zahl der Plätze im Freiwilligen Ökologischen und Sozialen Jahr (FÖJ und FSJ) wie bisher schrittweise erhöhen.

Nicht erst die Flutkatastrophe in Südasien hat uns unsere Verantwortung für die Eine Welt bewusst gemacht. Schleswig-Holstein wird die bestehenden Eine-Welt-Informationsstellen und das Bündnis entwicklungspolitischer Initiativen weiterhin unterstützen. Der Förderung Fairer Produkte und der Vermittlung von Schulpartnerschaften kommen dabei eine besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus verpflichtet sich die Landesregierung bei der Produktbeschaffung (u.a. in Kantinen), Produkte des Fairen Handels einzubeziehen.

Die Lotterie für Umwelt und Entwicklung Bingo leistet seit Jahren einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und ist auf Dauer für diesen Zweck zu erhalten.

Umwelt pflegen für die Menschen

Lärmschutz ist vorbeugender Gesundheitsschutz. Darum setzen wir uns auf Bundesebene für eine Novellierung des Fluglärmgesetzes mit einer deutlichen Verringerung der zulässigen Lärmimmissionsgrenzwerte ein und unterstützen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umgebungslärmrichtlinie und werden die Umgebungslärm- und die Luftqualitätsrichtlinie miteinander verzahnt umsetzen. Die Lärmbelastung in den Städten wollen wir verringern.

Die europäische Chemikalienrichtlinie will das Vorsorge- und Verursacherprinzip stärken, sowie die Transparenz für BürgerInnen und VerbraucherInnen erhöhen. Die Landesregierung unterstützt die Ziele von REACH im Sinne der zwischen Bundesregierung, Gewerkschaften und Industrie getroffenen Verabredungen.

Die Regelungen der Europäischen Umweltinformationsrichtlinie werden in das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG SH) eingearbeitet und der Anwendungsbereich des IFG dementsprechend auf Private, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, erweitert. Bezüglich der Offenlegung von Umweltinformationen wird die Zuständigkeit beim Umweltressort begründet. Für den Fall, dass das geplante Verbraucherinformationsrecht auf Bundesebene nicht realisiert werden kann, wird auch dieser Rechtsbereich in das IFG SH integriert.

Die Weiterentwicklung der Bürgergesellschaft durch den Ausbau der Informations- und Beteiligungsrechte in allen Planungs- und Entwicklungsverfahren und das Verbandsklagerecht sind existentiell für eine Umweltpolitik, die Akzeptanz bei den Menschen findet. Mit unserem Umweltbericht im Internet werden wir weiterhin ein hohes Maß an Transparenz schaffen.

Schleswig-Holstein wird sich dafür einsetzen, dass ein bundeseinheitliches Umweltgesetzbuch geschaffen werden kann. Die Grundlage dafür ist die Bündelung entsprechender Gesetzgebungskompetenzen auf Bundesebene. Im Gegenzug wird den Ländern die Kompetenz zur Erhebung von Umweltabgaben zugesprochen.

Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Kommunen beim Ausbau von Mobilfunknetzen bessere Steuerungsmöglichkeiten erhalten und die BürgerInnenbeteiligung verbessert wird.

Wir lehnen eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung ab. Diese Aufgabe der Daseinsvorsorge muss eine öffentliche Aufgabe bleiben.

Wir werden den Flächenverbrauch reduzieren. Hierzu brauchen wir intelligente Planungen und Bauweisen, eine nachhaltige Verkehrs- und Siedlungspolitik, veränderte staatliche Zuschüsse, landesplanerische Strategien und das "Recycling" von ungenutzten ehemaligen Gewerbeflächen. Wir werden ein Konzept entwickeln, dass die regionalen Vorgaben für ein Flächenrecycling einschließlich der Altlasten festlegt. Die stofflichen Einträge werden im Rahmen eines Stoffstrommanagements auf den Erhalt der Bodenfunktionen ausgerichtet.

Wir wollen die bei uns anfallenden Abfälle ortsnah verwerten, behandeln und sicher ablagern. Abfalltourismus und Entsorgungsdumping lehnen wir ab.

Natur erhalten

Die hohe Qualität von Landschaft, Wasser und Luft in Schleswig-Holstein ist nicht nur ein Standortvorteil, sondern auch unverzichtbare Lebensgrundlage. Ökologische und ökonomische Interessen sind auszugleichen und gleichermaßen der Nachhaltigkeit verpflichtet.

Wir wollen mit den Menschen unser reiches Naturerbe erhalten und es für die Menschen erlebbar machen. Schleswig-Holstein fühlt sich dem vom Europäischen Rat in Göteburg beschlossenen Ziel, den Rückgang der Biodiversität bis zum Jahr 2010 zu stoppen, verpflichtet. Wir werden die Qualität aller Maßnahmen in einem medienübergreifenden Monitoringsystem überprüfen und den Menschen vor Ort vermitteln. In weiteren Regionen Schleswig-Holsteins werden wir Integrierte Stationen in Landesträgerschaft errichten.

Der Schutz unseres einmaligen Naturerbes bleibt uns ein besonders Anliegen. Hierzu dient nach der Ausweisung der Flächen des europäischen Biotopverbundes "Natura 2000" auch die Entwicklung von Management- und Sicherungsstrategien zusammen mit den örtlichen Akteuren. Naturschutz soll weiterhin in erster Linie durch vertragliche Vereinbarungen erreicht werden. In den großen Natura 2000-Gebieten werden wir eine Flurneuordnung anstreben, um eine Weiterentwicklung von landwirtschaftlichen Betrieben zu erleichtern. Die Stiftung Naturschutz oder andere Stiftungen werden insbesondere in diesen Gebieten Flächen ankaufen, um diese dann für extensive Nutzung an Landwirte zu verpachten. Gemeinsam mit den Beteiligten vor Ort werden wir nach 3 Jahren eine Evaluierung in den Gebieten vornehmen.

Wir werden die Natura 2000 Gebiete sowie alle sonstigen Gebiete, die die Voraussetzungen für eine NSG-Ausweisung gemäß den Vorgaben der Landschaftsrahmenplanung erfüllen, als Vorranggebiete für den Naturschutz in den Regionalplänen ausweisen. Ankauf und Übertragung von Flächen sowie die Ausweisung von Naturschutzgebieten bleiben effiziente und notwendige Instrumente des Naturschutzes. Bei ehemaligen Truppenübungsplätzen werden auf naturschutzfachlich besonders wertvollen Flächen die Belange des Naturschutzes neben den wirtschaftlichen Zielen beachtet.

Knicks sind ein Markenzeichen der schleswig-holsteinischen Landschaft und als Landschaftselement gefährdet (1950: 75.000, 2004: 45.000 Kilometer). Wir werden daher den Knickerlass aus dem Jahr 1996 novellieren, um Knicks effektiver zu schützen. Die Regelung soll kürzer und verständlicher gefasst und in enger Abstimmung mit der Praxis überarbeitet werden.

Die gegenwärtige Eingriffs-Ausgleichregelung bleibt bestehen. Um eine Konzentration auf die Erreichung übergeordneter Ziele und eine Bündelung der finanziellen Ressourcen zu erreichen, sollen die Mittel aus Ausgleichzahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft für das landesweite Schutzgebiets- und Biotopverbundprogramm sowie zur Umsetzung von NATURA 2000 und der WRRL verausgabt werden.

Der Landeswald wird in eine Stiftung überführt. Es soll eine Zusammenarbeit mit der Stiftung Naturschutz angestrebt werden, um der besonderen Allgemeinwohlverpflichtung zu genügen und die organisatorischen und finanziellen Ressourcen zu bündeln.

Die Vermehrung des Waldanteils in Schleswig-Holstein bleibt weiterhin ein vorrangiges Ziel, das durch die zweckgebundene Erhebung der Grundwasserabgabe weiter gefördert werden soll.

Klimaschutz

Klimaschutz und der Erhalt öffentlicher Güter sind dauerhafte Aufgaben.

Wir arbeiten weiter an unserem Ziel, bis 2010 mindestens 50% des Stromverbrauchs durch regenerative Energieerzeugung zu decken.

Bis 2010 wollen wir eine Reduzierung der CO2 -Emissionen um 15 %-Punkte gegenüber 1990 erreichen. Wir werden die Maßnahmen des Agenda 21- und Klimaschutzberichts 2004 der Landesregierung umsetzen und dabei eine verstärkte Integration von Klimaschutzaspekten in der Bau- und Wirtschaftsförderung umsetzen.

Die Landesregierung wird den Prozess der Einführung und Evaluation des EU-weiten Emissionshandels weiter begleiten und Vorschläge für die Weiterentwicklung in den auf EU-Ebene anstehenden Reviewprozess einbringen. Die Informations- und Beratungsaktivitäten für Unternehmen und Öffentlichkeit werden gemeinsam mit der Innovationsstiftung fortgesetzt. Um Energieeinsparungen zu realisieren wird die Landesregierung bei den Landesliegenschaften sowie den Schulen vorangehen und ein 50/50-Projekt als Anreizsystem zur Energieeinsparung anbieten. Wir wollen die Gebäude-Energieberatung für Schleswig-Holstein ausbauen. Die wärmetechnische Gebäudesanierung wird weiterhin unterstützt.

Auf Bundesebene werden wir uns für den obligatorischen, bundesweit einheitlichen Energiepass, eine Unterstützung und Weiterentwicklung des Emissionshandels und des Gesetzes zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, neue Instrumente zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf dem Wärmemarkt, ein regeneratives Wärme-Gesetz, das die Wirkungsweise des EEG auf den Wärmebereich übertragen soll, den Abbau von Hemmnissen für eine umweltverträgliche Biomassenutzung einsetzen.

Gewässer- und Meeresschutz für Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist wie kein anderes Bundesland von Gewässern geprägt. Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie werden wir daher weiterhin in Kooperation mit den NutzerInnen und ExpertInnen vor Ort umsetzen. Sie ermöglicht uns bis 2010 15 Prozent der Landesfläche als ökologische Vorrangfläche zu sichern und in einem Biotopverbund zu vernetzen. Die Grund- und Oberflächenwasserabgabe schaffen dafür die finanziellen Ressourcen. Sollte die Oberflächenwasserabgabe zurückgehen, werden wir prüfen, ob der zweckgebundene Anteil schrittweise erhöht werden muss. Zum Schutz des Trink- und Grundwassers werden wir weitere Wasserschutzgebiete ausweisen.

Die Boden- und Flächennutzung wollen wir zukünftig an der Überschwemmungsgefahr orientieren und gefährdete Gebiete baulich nicht nutzen. Es wird ein Generalplan Binnenhochwasserschutz erstellt mit den weiteren Schwerpunkten: Überprüfung der Hochwasserschutzanlagen, Rückhaltung des Wassers in der freien Landschaft, Schaffung von Retentionsräumen. Die ökologische Aufwertung des Unterelberaumes dient dem Natur- und dem Hochwasserschutz.

Wir werden eine Bundesratsinitiative einbringen, mit der die zulässigen Schadstoffeinträge in den Boden durch Düngemittel abgesenkt werden. Wir werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um diffuse Stoffeinträge, insbesondere aus der Landwirtschaft, zu reduzieren.

Die Landesregierung setzt sich mit der Initiative “Zukunft Meer" für eine integrierte Meerespolitik ein und berücksichtigt die 1998 durch die Umweltminister der Nord- und Ostseeanrainer in Esbjerg verabschiedete langfristige Strategie zum Schutz der Meeresumwelt vor gefährlichen Stoffen.

Schiffsunfälle und Schadstoffeinträge beeinträchtigen die maritime Umwelt. Ein Pilotprojekt zur deutlichen Minderung von Schadstoffeinträgen in Gewässer soll langfristig einen Beitrag zum Meeresschutz leisten. Möglichst gemeinsam mit Hamburg wird kurzfristig das bestehende Baggergutkonzept novelliert und bis 2008 umgesetzt mit dem Ziel, das Einbringen von TBT über Baggergut in Gewässer schnellstmöglich zu beenden und Baggergut so weit wie möglich zur Substitution von Kiesen und Sanden einzusetzen. Die wirtschaftliche Unterhaltung und die Weiterentwicklung von Häfen und Schifffahrtsstraßen bleiben auch künftig gesichert; dazu wird auch weiterhin eine Umlagerung von gering belastetem Baggergut in einem Gewässer ermöglicht.

Schleswig-Holstein wird sich auf Bundes- und Europaebene für eine umsichtige Meeresplanung – analog zur Landesplanung – einsetzen. Wir streben eine Unterstützung der Menschen an der Westküste für eine Auszeichnung des Nationalparks als Weltnaturerbe gemäß dem Beschluss des Dithmarscher Kreistages an. Der Nationalpark-Service wird finanziell dauerhaft abgesichert, das Multimar-Wattforum weiterentwickelt. Das Nationalparkamt hat eine große Bedeutung für die Region und bleibt als Landesbehörde erhalten. Zu Vereinbarungen über grenzüberschreitenden Naturschutz, Schiffssicherheit und Verbot der Gammelfischerei werden wir auch die Wattenmeerkonferenz nutzen. Waffenerprobungen sind grundsätzlich nicht mit den Schutzzielen im Nationalpark vereinbar. Salzwiesenschutz und Beweidungsregime im Rahmen des Vorlandmanagements sowie der Vertrag zum Strandparken in St. Peter Ording werden in der gegenwärtigen Fassung Bestand haben.

Die Umweltverbände sind als unverzichtbare Akteure in der Landesnaturschutzpolitik auch zukünftig institutionell und durch Projektförderung zu unterstützen und stärker in die Informations- und Bildungsarbeit zu integrieren.

Tierschutz

Wir werden den Tierschutz in Schleswig-Holstein stärken und verbessern. Wesentliches Ziel ist die Einführung des Verbandsklagerechts. Wir werden den Landtagsbeschluss zur Verbesserung des Tierschutzes vom Februar 2003 vollständig umsetzen. In der Nutztierhaltung messen wir dem Tierschutz nicht nur einen hohen Stellenwert bei, wir sehen darin auch ein Qualitätsmerkmal, das heimischen Produkten einen Marktvorteil bringt. Die gute fachliche Praxis in der Tierhaltung werden wir verbessern, die artgerechte Haltung fördern.

Auf Bundesebene werden wir uns weiterhin für verbesserte Regelungen in der Nutztierhaltung einsetzen und eine Bundesratsinitiative zum Verbot der Pelztierhaltung starten.

Die Bedingungen für Tiertransporte wollen wir verbessern und uns dafür einsetzen, die europäischen Subventionen für Schlachtvieh in die Förderung ortsnaher Verarbeitungsangebote umzulenken. Wir werden in diesem Bereich intensive Kontrollen, auch der Schiffstransporte, durchführen. Zusammen mit den Forschungseinrichtungen im Lande werden wir nach weiteren Möglichkeiten suchen, Tierversuche zu reduzieren.

In Naturschutzgebieten hat sich die Jagd konsequent dem Schutzzweck unterzuordnen.

Den sozialen Zusammenhalt sichern

Sozialpolitik in Schleswig-Holstein steht dafür, dass der Zusammenhalt in unserem Land weiter gestärkt wird:

  • Wir wenden uns aktiv gegen Kinderarmut. Tendenzen zur Entsolidarisierung und andere Formen der Ausgrenzung nehmen wir ebenso wenig hin wie das Auseinanderdriften der Generationen. Wir werden uns intensiv mit den Ergebnissen der Bundesarmutsberichterstattung und ihren Konsequenzen für Schleswig-Holstein auseinandersetzen.
  • Wir setzen bewusst auf Reform und Ausbau solidarisch getragener Sicherungssysteme und wollen die solidarische Bürgerversicherung in der Gesundheitsvorsorge und Pflege.
  • Unsere Sozialpolitik soll stärker integrativ wirkende Ansätze aufweisen, insbesondere um die vielfältigen Herausforderungen der demografischen Entwicklung in Schleswig-Holstein besser zu bewältigen und als Chance zu nutzen.
  • Die Menschen in Schleswig-Holstein sollen sich weiter an unabhängige Beauftragte wenden können, die wertvolle Ombuds- und Anwaltsfunktionen haben: Deren Potenzial und Ressourcen sollen zusammengefasst werden („Bürgerbüro am Landtag“).
  • Wir setzen bei der Umsetzung unserer Ziele weiterhin auf die bewährte Partnerschaft und Zusammenarbeit mit den Sozialverbänden, wie z.B. den Jugendverbänden und freien Wohlfahrtsverbänden sowie der Selbsthilfebewegung in Schleswig-Holstein. Die soziale Infrastruktur für die unterschiedlichen Lebenslagen in Schleswig-Holstein wollen wir aufrechterhalten.

Die Landesregierung wird den im Sommer 2004 gestarteten Zukunftsdialog „Demografie“ mit den 18 bereits beschlossenen Projekten fortsetzen. Das Thema ist für alle mittel- und langfristigen Planungen in allen Politikbereichen von entscheidender Bedeutung.

Starke Kinder, Jugendliche und Familien

Familien sind Gemeinschaften, in denen mehrere Generationen in vielfältiger Weise füreinander Verantwortung übernehmen. Dafür benötigen sie eine unterstützende Infrastruktur, die eine verlässliche Kinderbetreuung ebenso umfasst wie Familien begleitende Maßnahmen und Hilfen bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Jede Generation hat ihre eigenständige Wertigkeit und besonderer Bedürfnisse und Interessen, die gezielt berücksichtigt werden müssen.


Für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Wir werden das Leben von Familien in unserer Arbeitsmarktpolitik berücksichtigen. Alleinerziehende und WiedereinsteigerInnen sollen im Rahmen unseres Arbeitsmarkprogramms „ASH“ gezielt gefördert werden. Die Problemlagen, die sich durch Erziehungs- und Pflegezeiten ergeben, sind zu berücksichtigen. Die Arbeit von „Frau und Beruf“ und „Frauennetzwerk zur Arbeitssituation“ sind weiter abzusichern, da sie wichtige Hilfestellung insbesondere für Berufsrückkehrerinnen und Existenzgründerinnen geben. Teilzeitausbildung ist zu fördern. Wir streben mehr und flexiblere Teilzeitangebote an, auch durch verstärkte Kooperation mit den Wirtschaftskammern und -Verbänden, und wollen dazu eine landesweite Kampagne starten, die sich an Frauen und an Männer gleichermaßen richtet. Die Kinderbetreuung ist auszubauen, insbesondere für 0-3 jährige Kinder und die Ganztagsbetreuung an Schulen und Kindertagesstätten. Das Familien-Audit in Unternehmen ist zu verstärken.


Wir werden Kinderarmut bekämpfen

Im Rahmen des Steuerkonzepts „anders steuern: Gemeinwesen stärken“ werden wir konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Familienbesteuerung ergreifen. Das Ehegattensplitting wollen wir durch ein Steuersystem ersetzen, das Familien mit Kindern fördert. Zur Überschuldung von Familien und insbesondere von jungen Menschen werden wir Initiativen ergreifen. Zu den frühen Hilfen für Familien gehört die engere Verzahnung von Gesundheits- und Familienpolitik.

Die Generationen übergreifende Familienbildung werden wir weiter entwickeln und stärken. Wir werden auch Angebote für preiswerten Familientourismus durch Investitionsförderung in Jugendherbergen, Jugenderholungseinrichtungen und Jugendbildungsstätten weiter fördern.

Unsere Maßnahmen gegen Gewalt in den Familien werden wir fortsetzen. Besondere Priorität hat dabei die Prävention.

Die Landesregierung wird gezielt den Schutz von jüngeren Kindern durch eine Vernetzung des Jugendhilfesystems mit dem Gesundheitswesen fördern. Für den Schutz und die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sind spezifische Zugangswege erforderlich. In enger Kooperation mit den Kinderschutzeinrichtungen des Landes und dem Landesjugendring wird die Landesregierung entsprechende Angebote entwickeln. Erfolgreiche Projekte, z.B. „wellcome“ und peer to peer-Beratung (Jugendliche beraten Jugendliche), Elternschaft auf Probe oder „Vorsicht zerbrechlich“ werden begleitet und ausgebaut. Das landesweite Hilfenetz, bestehend aus den Kinderschutz-Zentren, der Zufluchtsstätte für Mädchen, den Beratungsstellen, den Kinder-, Jugend- und Elterntelefonen wird qualitativ weiterentwickelt.


Umgang mit schwierigen Jugendlichen

Sexuell grenzverletzende und gewalttätige Kinder und Jugendliche sollen so früh wie möglich durch eine Vernetzung der Hilfesysteme erreicht werden. Im Rahmen der Kampagne „Jugend auf dem richtigen Weg“ werden funktionierende Kooperationsmodelle unter Beteiligung der bestehenden Beratungsangebote entwickelt. Bei Intensiv- und Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtätern ist eine frühzeitige verbindliche Intervention notwendig. Das bestehende differenzierte Angebot für die intensive und umfassende Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen ist voll auszuschöpfen. Das Land wird keine geschlossene Unterbringung einrichten. Die vom Land mit den Trägern und Kommunen vereinbarte Clearingstelle beim Landesjugendamt für die verbindliche Unterbringung jugendlicher Mehrfachtäter ist einzurichten. Die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Jugendämtern ist durch einen Verbindungsdienst zu verstärken. Neben einer verbesserten und verbindlichen Kooperation sind Frühfördermaßnahmen verstärkt anzubieten.


Jugendverbände, Jugendhilfe, Jugendschutz

Jugendverbände und –vereine leisten eine wichtige Arbeit. Insbesondere die politische Bildung, politische Jugendarbeit, Angebote der freien Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit mit ihren Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten werden wir weiterhin fördern. Das Ehrenamt bei Jugendlichen wird weiterhin gefördert. Hierzu gehört auch die Weiterentwicklung der Jugendleiter-Card (Juleica). Die Landesregierung wird die internationalen Aktivitäten der Jugendverbände, insbesondere die Ostseearbeit unterstützen und die Ostseejugendstiftung bei der Einwerbung von Zustiftungen unterstützen.

Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule ist unverzichtbar. Wir streben eine gleichberechtigte Struktur der Kooperation von Schule und Jugendhilfe an. Formen der Finanzierung sollen mit Schulträgern und Jugendhilfeträgern gemeinsam entwickelt werden. Die eigenständige Bedeutung der Jugendhilfe muss erhalten bleiben.

Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen soll besser kontrolliert werden, hierauf soll in Zusammenarbeit mit den Kommunen hingewirkt werden. Die Erfahrungen mit dem neuen Jugendmedienschutzgesetz werden ausgewertet. Ein Schwerpunkt unserer Aktivitäten ist der Erwerb von Medienkompetenz.


Kinder und Jugendliche haben Rechte

Kindheit und Jugend sind eine eigenständige Lebensphase. Wir werden gemeinsam mit den Verbänden einen Landesaktionsplan „Starke Kinder, Jugendliche und Familien in Schleswig-Holstein“ als Dach entwickeln, der wesentliche Aktivitäten für Kinder und Jugendliche zusammenfasst.

Wir setzen uns weiterhin konsequent für eine qualitative Verbesserung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche ein. Dazu wollen wir folgende Schwerpunkte bilden: Wir werden die Demokratiekampagne fortführen. Ein zentraler Bestandteil der Politik für Kinder und Jugendliche ist die frühzeitige Einbindung von Kindern und Jugendlichen in ihrem Alter entsprechende Beteiligungsmaßnahmen unter Berücksichtigung ihrer vielfältigen Lebenslagen. Die Rechte der Kinder werden gestärkt, hierzu gehört auch die Prüfung verbindlicherer Verankerung der Beteiligung.

Seniorinnen und Senioren: Älter werden in Schleswig-Holstein

Der demografische Wandel geht alle Generationen an und wirkt sich auch auf die gesamte Sozialpolitik aus: auf die sozialen Sicherungssysteme, die soziale Infrastruktur, das Wohnen und die Solidarität der Generationen. Die steigenden Lebenserwartungen begreifen wir auch als Chance und Bereicherung für die Einzelnen und für die Gesellschaft. Wir werden das barrierefreie Wohnen und die barrierefreie Stadtentwicklung weiterentwickeln. Wohnformen wie generationsübergreifendes Wohnen und Wohngemeinschaften Älterer sind zu unterstützen. Gemeinsam mit den Kommunen werden wir Programme entwickeln, insbesondere um im ländlichen Raum die soziale Infrastruktur des Landes angesichts des demografischen Wandels zukunftsfähig zu gestalten. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass Versorgungsstrukturen auch den Bedürfnissen und Wünschen Älterer entsprechen. Wir setzen uns dafür ein, dass Erwerbsarbeit und freiwillige Arbeit älteren Menschen geöffnet und an dem Bedarf älterer Menschen orientiert wird.

Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung

Gemeinsam mit den betroffenen Menschen und ihren Interessenvertretungen wollen wir unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ein politisches Gesamtkonzept für Menschen mit Behinderung entwickeln. Wir wollen auf der Basis behindertenpolitischer Zielsetzung die Versorgungsstruktur regional weiterentwickeln und werden die Struktur und Kostenträgerschaft der Eingliederungshilfe zwischen Land und Kommunen neu regeln. Die Förderung durch Integration in Bildung und Ausbildung, in Erwerbsarbeit und Werkstätten hat als Basis gesellschaftlicher Teilhabe für uns Vorrang. Einschränkungen der Leistungen für Menschen Behinderung lehnen wir ab. Wir werden weiterhin das Landesblindengeld gewähren.

Wir werden das Modell der Integrationsunternehmen weiter ausbauen. Wir setzen uns für die behindertengerechte Ausgestaltung kommunaler Einrichtungen und Angebote, Kindertagesstätten und Schulen ein. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind weiterhin zu unterstützen; an der Förderung von Menschen mit Behinderung durch Berufsbildungswerke wird festgehalten. Berufsförderung und Jugendberufshilfe sind für benachteiligte Jugendliche von großer Bedeutung.

Die barrierefreie Ausgestaltung des öffentlichen Raums ist weiter voranzutreiben, hierzu zählen insbesondere auch der ÖPNV und SPNV. Zur Förderung des Gesundheitsstandorts wird ein Landespreis „barrierefreundliche Kommune“ ausgelobt. Die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist zu fördern. Dabei setzen wir auch auf neue Formen von Hilfen, die sich am Ziel der Normalisierung und Selbstbestimmung ausrichten und am individuellen Hilfebedarf orientieren, z.B. das Persönliche Budget. Die Eingliederungshilfe als Teil des sozialen Sicherungssystems muss erhalten werden, um den Anspruch auf individuelle Hilfe und Förderung für die Einzelnen zu gewährleisten. Es ist ein bedarfsgerechtes Angebot für ältere Menschen und Migrantinnen / Migranten mit Behinderung zu fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass Abgrenzungsprobleme zwischen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege nicht zu Lasten der Menschen mit beiden Hilfebedarfen gehen.

Solidarität stiften – Pflegequalität sichern

An einer guten Betreuung und Pflege beweist sich die gesellschaftliche Solidarität mit alten, kranken und behinderten Menschen. Wir werden die Pflege- und die Krankenversicherung im Sinne einer Bürgerversicherung weiterentwickeln. Hierzu gehören unabdingbare Verbesserungen wie:

  • Verbesserungen der Leistungen insbesondere der häuslichen Pflege und bei der Versorgung von demenzkranken Menschen
  • Laufende Anpassung der Vergütung für die Pflegeleistungen
  • Einführung eines objektivierten Personalbemessungsverfahrens
  • Angleichung der Leistungen für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege bis hin zur Entwicklung eines persönlichen Budgets in der Pflege

Wir werden die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege auch zukünftig als besonderen Schwerpunkt beibehalten. Gemeinsam mit den Beteiligten werden wir durch konkrete Maßnahmen darauf hinwirken, dass Pflegemängel minimiert und im Krisenfall im Sinne einer Notfallplanung zügig beseitigt werden. Die Initiative „Pflege geht uns alle an - Solidarität stiften – Lebensqualität im Alter fördern“ ist fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Pflegenottelefon und Pflegeberatungsstellen sollen flächendeckend ausgebaut werden. Oberste Ziele sind die Verbesserung des Lebensalltags von Pflegebedürftigen und die Verbesserung der Arbeitssituation von Pflegekräften. Wir werden außerdem die häusliche Pflege stärken und gezielt Maßnahmen und Projekte unterstützen, die es hilfs- und pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu führen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Verbesserung der Situation Demenzkranker und ihrer Angehörigen. Als wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Pflegequalität ist eine bedarfsgerechte und qualifizierte Altenpflegeausbildung in Schleswig-Holstein sicherzustellen. Die Einrichtung von Wohngemeinschaften und generationsübergreifende Wohnformen insbesondere für Menschen mit Demenz ist zu verstärken. Wir engagieren uns für einen praxisorientierten Lehrstuhl in der Pflegeforschung.

Gesundheitsland Schleswig-Holstein

In der Gesundheitspolitik stehen wir für die zukunftssichernde Fortentwicklung der Infrastruktur im Lande und die Modernisierung der Angebote für die Bürgerinnen und Bürger, die möglichst gut erreichbar bleiben sollen. Wir wollen Kompetenzen, Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten von Patientinnen und Patienten stärken. Wir erwarten von allen Leistungsanbietern im Gesundheitswesen die ständige Sicherung der Angebotsqualität und die gleichberechtigten Dialog mit den Patientinnen und Patienten. Unter dem Stichwort „Gesundheitsland Schleswig-Holstein 2015“ werden wir einen Diskussionsprozess initiieren, dessen Ziel es ist, die zentralen Trends und ihre Auswirkungen auf Schleswig-Holstein zu bewerten und daraus Handlungsoptionen für die Akteure im Gesundheitsbereich und für politische Rahmenentscheidungen abzuleiten.

Eine notwendige Antwort auf den demografischen Wandel ist die Entwicklung eines flächendeckenden integrierten geriatrischen Versorgungskonzepts unter Einbeziehung der geronto-psychiatrischen Angebote. Die Umsetzung der Instrumente des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes soll die Qualität der Medizin in Schleswig-Holstein für Patientinnen und Patienten verbessern. Das Profil der Gesundheitsadresse werden wir mit einer noch engeren Verzahnung der Gesundheitspolitik mit der Gesundheitswirtschaft und dem Fremdenverkehr stärken.

Wir werden die integrierte Versorgung als zentralen Schwerpunkt weiter ausbauen. Die stationäre Grundversorgung der Bevölkerung ist ebenso wie die der vielen Touristen in Schleswig-Holstein auch zukünftig in erreichbarer Nähe für die Menschen des Landes sicherzustellen. Wir werden neue Strukturen zur wohnortnahen Versorgung der Menschen etablieren, die die bisherigen Strukturen ergänzen oder sie ablösen, wie z.B. medizinische Versorgungszentren, Portalkliniken, Dependancen oder Gesundheitszentren. Mit unseren Investitionsmitteln stützen wir diese Entwicklung. Wir haben uns den neuen Rahmenbedingungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes auch in Schleswig-Holstein zu stellen: Sektorenübergreifende integrierte Versorgung, Praxisnetze, Medizinische Versorgungszentren, die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung, qualitätsgesicherte medizinische Behandlungsprogramme für chronisch Kranke und Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten werden zunehmend die Versorgungsstrukturen in Schleswig-Holstein erheblich prägen. Wir wollen die Einführung der Gesundheitskarte und das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten über ihre Daten.

Die im Präventionsgesetz zum Ausdruck kommenden Ziele der Bundesregierung werden von uns unterstützt, der Prävention im Gesundheitssystem ist ein hoher Stellenwert einzuräumen. Geschlechtsspezifische und kulturelle Kompetenz sollen durch das Präventionsgesetz befördert werden.

Suchtvorbeugung (Prävention) ist als eine prioritäre gesundheitspolitische Daueraufgabe beizubehalten, die legale wie illegale Suchtmittel gleichermaßen ins Blickfeld nimmt. Zentrale Schwerpunkte sind dabei die Fortführung des Aktionsplans Alkohol Schleswig-Holstein mit wechselnden Themenschwerpunkten und die Präventionsinitiative „Nichtrauchen: Tief durchatmen“. Wir werden Cannabis wieder verstärkt in den Fokus unserer Präventionsbemühungen rücken.

Wir werden die Struktur der ambulanten Suchtkrankenhilfe weiter entwickeln. Ziel ist ein landesweites Beratungs- und Versorgungsnetz regionaler Grundversorgung für suchtgefährdete und abhängige Menschen und ihre Bezugspersonen. Die Landesförderung soll zukünftig auf einer empirisch abgesicherten Bemessungsgrundlage erfolgen (größere Verteilungsgerechtigkeit und Transparenz). Die Landesförderung soll stärker abhängig gemacht werden von einer ausgewogenen geschlechtsspezifischen und interkulturellen Arbeit.

Wir werden Maßnahmen zur Förderung der Kindergesundheit als einen Beitrag zu Chancengleichheit und Gewaltprävention unterstützen und uns für regionale Bündnisse zur Verbesserung der Kindergesundheit engagieren. Die bisherigen gesundheitlichen Pflichtuntersuchungen und Schuluntersuchungen von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen sollen für eine systematische Unterstützung der Kindergesundheit genutzt werden. Die Aids-Prävention und die Beratung HIV-positiver und an Aids erkrankter Menschen sind zu erhalten. Wir werden die Förderung der Hospizbewegung und die Ausweitung der Angebote der Palliativmedizin verfolgen. Eine differenzierte regionale geronto-psychiatrische Versorgung ist sicherzustellen.


Wohnortnahe Psychiatrie stärken

Schleswig-Holstein hat ein gut ausgebautes dezentrales psychiatrisches Versorgungsnetz mit ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen für psychisch kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger. Noch bestehende Versorgungslücken in den Städten Kiel und Lübeck werden in Kürze geschlossen. In den kommenden Jahren wird die Vernetzung der Behandlungs-, Rehabilitations-, Betreuungs- und Pflegeangebote unterstützt.

Wir werden

  • bei der Erweiterung des Netzes von Tageskliniken in der Erwachsenen- und Kinder- und Jugendpsychiatrie Kooperationen verschiedener Einrichtungen und Träger unterstützen und die Angebote für Suchtkranke öffnen,
  • frauengerechte Angebote unterstützen,
  • die weitere Qualifizierung der Kliniken für Forensik in Neustadt und Schleswig betreiben, sie konzeptionell neu ausrichten und mit dem Ziel das Behandlungsangebot und den Unterbringungsstandard personell und investiv verbessern.
  • uns dafür einsetzen, dass die berufliche medizinische Rehabilitation durch die Kostenträger gesichert und ausgebaut wird.

Innere Sicherheit, Bürgergesellschaft und Demokratie

Die Modernisierung von Polizei und Justiz fortführen

Die Innere Sicherheit ist eine zentrale Aufgabe des Landes, sie stellt ein demokratisches und friedliches Miteinander im Land sicher. Zur Bekämpfung der großen Gefahr des internationalen Terrorismus sind der Polizei die erforderlichen rechtstaatlichen Instrumente zur Verfügung zu stellen. Präventionsarbeit, eine gut ausgestattete Polizei und arbeitsfähige Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten sichern den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und sind originäre Aufgabe des Landes. Für die innere Sicherheit gilt: In diesem Bereich wollen wir nicht sparen.

Dazu gehören auch Maßnahmen zum Gewalt- und Opferschutz. Die bestehenden Hilfsangebote gilt es fortzuentwickeln. Wesentliche Elemente sind die Frauenhäuser (finanziell abgesichert im Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich), die Frauenberatungsstellen, die Kinderschutzzentren, das Mädchenhaus, die Antigewaltarbeit und das Anti-Aggressionstraining im Rahmen der Täterarbeit.

Neben der jährlichen Kriminalitätsstatistik ist der Sicherheitsbericht (integratives Modell) bedarfsgerecht, mindestens ein Mal, in der Legislaturperiode fortzuschreiben.

Wir werden bei der Strafverfolgung die modernste Technik einsetzen. Für neue erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die DNA-Analyse müssen Einsatzmöglichkeiten und Missbrauchsvorsorge gesetzlich geregelt und die Einhaltung rechtstaatlicher Grenzen gesichert werden. Es ist sicherzustellen, dass ausschließlich der nicht codierende Teil des DNA-Stranges untersucht wird. Zudem sind die Voraussetzungen für erkennungsdienstliche Maßnahmen gesetzlich zu regeln und Löschungsregelungen vorzusehen, die rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen.

Die Strafverfolgung, insbesondere bei Gewalt- und Sexualstraftaten erfordert ein leistungsfähiges rechtsmedizinisches Angebot für Schleswig-Holstein. Dies werden wir gewährleisten.

Die Stellung der Generalstaatsanwältin oder des Generalstaatsanwalts als politische Beamtin oder politischer Beamter soll abgeschafft werden.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Europäischen Innen- und Justizpolitik setzt sich das Land für eine Demokratisierung und für eine Stärkung der Bürgerrechte ein.

Die personelle Ausstattung der Polizei wird auch in den nächsten Jahren verstetigt. Die Sachausstattung der Polizei wird verbessert. Vorrang haben neben baulichen Maßnahmen bei Polizeiliegenschaften vor allem die IT-Ausstattung und die verlässliche Beschaffung neuer Boote für die Wasserschutzpolizei für ihre künftigen Aufgaben.

Schleswig-Holstein als Küstenland ist auf eine funktionierende Küstenwache angewiesen. Deshalb werden wir auch künftig für eine bundeseinheitliche Küstenwache unter Einbeziehung aller maritimen Komponenten der Polizeien der Länder, des Bundesgrenzschutzes, des Zolls, der Schifffahrtsverwaltung und der Fischereiaufsicht eintreten.

Wir lehnen weiter sog. „Schwarze Sheriffs“ im öffentlichen Raum ab, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ist ausschließlich Angelegenheit staatlicher und kommunaler Behörden.

Die Fortführung und Beschleunigung der IT-gestützten Dienstleistungen der Justiz, wie z.B. im Grundbuch und Handelsregister, sind zu gewährleisten, der Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist zu stärken.

Wir wollen die verstärkte Förderung von Maßnahmen außergerichtlicher Streitschlichtung.

Wir halten es für notwendig, die Verwaltungsstruktur der Gerichte auf den Prüfstand zu stellen. Ziel muss es dabei sein, Verwaltungsbereiche verstärkt zu konzentrieren, dabei aber bürger- und ortsnahe Zugänge zur Rechtsgewährung zu erhalten. Dies gilt insbesondere für die vorhandene Amtsgerichtsstruktur. Auch für die öffentlich-rechtliche Fachgerichtsbarkeit sind verstärkte Formen der Verwaltungskooperation zu prüfen.

Schleswig-Holstein setzt sich weiter für eine Reform des Sanktionsrechts ein: Verstärkte Verhängung gemeinnütziger Arbeit, Täter-Opfer-Ausgleich und Stärkung der Opferrechte sind hierbei wesentliche Elemente. Unter dem Leitsatz „Schwitzen statt Sitzen“ wird das Land die Verhängung gemeinnütziger Arbeit zur Vermeidung kurzer Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen weiter ausbauen können. Für gefährliche Straftäter und Sicherungsverwahrte bedarf es entsprechender Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten. Hierbei gilt der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern und Sicherungsverwahrten auch während und nach der Therapie.

Im Jugendstrafrecht gilt es den Erziehungsgedanken zu stärken.

Wir wollen die Fortführung des Investitionsprogramms der Justizvollzugsanstalten, die Fortführung der Maßnahmen des Behandlungsvollzuges unter verstärkter Einbeziehung freier Träger, die Verstärkung der Maßnahmen der Führungsaufsicht und der Nachsorge.

Die Korruptionsbekämpfung ist fortzuführen und qualitativ noch zu verbessern. Die Ermittlungseinheit bei der Staatsanwaltschaft Kiel bleibt erhalten und wird abgesichert. Die gesetzliche Einführung eines Korruptionsregisters auf Landesebene ist anzustreben.

Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Querschnittsaufgabe. Wir werden im Sinne des Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen die Belange von Frauen und Männern gleichermaßen berücksichtigen. Bewährte Maßnahmen der klassischen Frauenförderung werden wir fortführen.

Beratungsangebote für Frauen, die Frauen bei der Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven oder auf dem Weg in die Selbstständigkeit begleiten, sind weiterhin notwendig und den veränderten Strukturen – auch innerhalb der EU – anzupassen, um die Beratung und Begleitung bestmöglich zu sichern. Dazu gehören die landesweiten Beratungsstrukturen wie „Frau & Beruf“ und das „Frauennetzwerk zur Arbeitssituation“. Wir werden Mentoring-Projekte und Frauennetzwerke unterstützen. Mädchenarbeit in der offenen Jugendarbeit wie Mädchentreffs und spezielle Angebote für Mädchen und junge Frauen werden weiterhin gezielt gefördert.

Beratungs- und Hilfsangebote werden wir weiter entwickeln. Frauenhäuser werden wir auch in Zukunft finanziell über den Kommunalen Finanzausgleich absichern und die Finanzierung der Frauenberatungsstellen fortentwickeln. Gewalttätigkeiten im häuslichen Bereich werden wir entschieden bekämpfen, indem wir die „Wegweisung“ landesweit konsequent anwenden und die Kriseninterventionskoordinierung (KIK) ausbauen. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass effektive Maßnahmen gegen Stalking umgesetzt werden können.

Die Stellung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden wir sicherstellen und weiter entwickeln.

Antidiskriminierung und Migration

Zu einer Fortentwicklung einer umfassenden Politik der Antidiskriminierung gehört u.a. die Weiterentwicklung und Umsetzung des Integrationskonzepts der Landesregierung. Die Ermessenspielräume des Zuwanderungsgesetzes für einen humanitären Umgang mit Flüchtlingen und anderen Migrantinnen und Migranten sollen gemeinsam mit den Ausländerbehörden ausgeschöpft werden.

Der Innenminister wird in seinem Bestreben unterstützt, im Bund und mit den Ländern ein Bleiberecht für langjährig in Deutschland integriert lebende Ausländerinnen und Ausländer ohne gesicherten Aufenthaltsstatus („Altfallregelung“) zu erwirken. Die Migrationssozialberatung, die Unterstützung von Migrationsvereinen und –initiativen sind ebenso fortzuführen wie unter Beibehaltung der Ausstattung die Arbeit des dem Landtag angegliederten Flüchtlingsbeauftragten und die Arbeit der Härtefallkommission. Die Aufenthaltsdauer in der Abschiebehaftanstalt soll soweit wie möglich verkürzt werden.

Wir wollen in dieser Legislaturperiode mit dem Islamunterricht in deutscher Sprache beginnen, soweit dies aufgrund der Schülerzahlen machbar ist.

Der „Arbeitsbereich zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen" ist in ein erweitertes Konzept der Landesregierung für eine umfassende Antidiskriminierungspolitik einzubinden. Dazu zählt auch die Förderung der landesweiten Arbeit entsprechender Organisationen und Vereine im Bereich Lesben/Schwule fortzusetzen.

Medienpolitik

Grundlagen der Medienpolitik des Landes Schleswig-Holstein sind der Bestand des dualen Rundfunksystems in Deutschland, die Stärkung des Medienstandortes und der Medienwirtschaft unter Einbeziehung der Zusammenarbeit mit der Metropolregion Hamburg, der Erhalt des Norddeutschen Rundfunks (NDR) als Vier-Länder-Anstalt und eine stärkere Vernetzung der Einrichtungen der Medienausbildung.


NDR-Staatsvertrag

Der NDR soll als Vier-Länder-Anstalt erhalten bleiben, die grundsätzlich gebotene Staatsferne und Unabhängigkeit des NDR wird nicht eingeschränkt, sondern soll gestärkt werden. Der Grundversorgungsauftrag mit den Schwerpunkten Information, Kultur und Bildung ist Richtschnur der Programmgestaltung. Der NDR soll dabei publizistisch und medienwirtschaftlich weiterhin seiner Verantwortung für die Regionen des Sendegebietes gerecht werden können.

Für die Verhandlungen zur Reform des NDR-Staatsvertrages gelten folgende Anmerkungen:

  • Rundfunkrat: Grundlage der Zusammensetzung der Mitglieder soll eine hohe Effizienz der Arbeit, die Beibehaltung einer Pluralität von Meinungen, eine paritätische Verteilung der Geschlechter und eine gleichmäßige Aufteilung der Zahl der Mitglieder aus den einzelnen Staatsvertragsländern sein. Zur Stärkung seiner Aufsichtskompetenz soll im Staatsvertrag grundsätzlich die Öffentlichkeit von Sitzungen des Rundfunkrates, die Veröffentlichung seiner Beschlüsse und eine regelmäßige Berichtspflicht gegenüber der Öffentlichkeit verankert werden.
  • Verwaltungsrat: Das Gebot der Staatsferne ist einzuhalten, dieses schließt eine Teilnahme der Rechtsaufsicht an den Sitzungen des Verwaltungsrates nicht aus, wie dies im Rundfunkrat bereits der Fall ist.
  • Struktur: Die Struktur und Organisation des NDR hat sich an den Maßstäben von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu messen. Als Vier-Länder-Anstalt ist der NDR allen Staatsvertragsländern gleichermaßen verpflichtet. Landespolitische Ansprüche an den NDR dürfen nicht rein arithmetisch mit der Zahl von Hörern im jeweiligen Land und damit am Gebührenaufkommen begründet werden, sondern müssen sich an der kulturpolitischen Verantwortung des NDR für die regionale Identität, den unterschiedlichen infrastrukturellen Voraussetzungen und übergreifenden medienpolitischen Interessen ganz Norddeutschlands orientieren.


Rundfunkstaatsvertrag

Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Bedenken der Landesdatenschutzbeauftragten und des Bundesdatenschutzbeauftragten zu § 8 Abs. 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag im Rahmen der Ausarbeitung des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages unter den Ländern und mit den Anstalten und den Datenschützern berücksichtigt werden.


Landesrundfunkgesetz

Das Landesrundfunkgesetz soll weiterentwickelt werden. Hierbei sind die Erfahrungen der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) zum Pilotprojekt „Lokalfernsehen“ einzubeziehen. Weiterhin soll geprüft werden, ob angesichts der bundesweiten Entwicklung vereinfachte Verfahren im Bereich der Zulassungen privater Rundfunkveranstalter und der Weiterverbreitung im Kabel sinnvoll sind.


Landesmedienanstalt

Die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) soll neben der Aufsicht über die privaten Medien auch eine medienwirtschaftliche Servicefunktion gegenüber diesen Anbietern wahrnehmen. Gemeinsam mit Hamburg soll über eine stärkere, länderübergreifende Zusammenarbeit der Medienanstalten, der Filmfördereinrichtungen und der Ausbildungsangebote diskutiert werden. Hierbei sollen schleswig-holsteinische Standards erhalten bleiben. Die Offenen Kanäle sollen in ihrer landesweiten Struktur erhalten bleiben.


Medienwirtschaft/Medienförderung

Medienförderung soll auch als Wirtschafts- und Technologieförderung verstanden werden. Ziele der Medienförderung sind auf der einen Seite industriepolitische Anreize zu schaffen und auf der anderen Seite die Unterstützung von Produktionen von Film- und TV-Produktionen aus, in und für Schleswig-Holstein.


Medienbildung/Medienausbildung

Die Zusammenarbeit der Hochschulen (auch mit Hamburg) im Bereich der audiovisuellen Bildung und der Filmförderung soll sowohl in den Lehramtsstudiengängen als auch im Bereich der Zusatzqualifikation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und in der Weiterbildung gestärkt werden. Die dualen Ausbildungskapazitäten im Land sollen erhalten werden, auch durch neue Formen der Zusammenarbeit von Berufsschulen und Betrieben und schnelle Umsetzung der RBZ-Konzepts zu beruflicher Bildung. Zur Vernetzung von Ausbildungskapazitäten soll ein „Masterplan Medienbildung“ erarbeitet werden.

Demokratie und Bürgerrechte

Ehrenamt stärken

Ehrenamtliches Engagement ist Bestandteil der Bürgergesellschaft. Wir unterstützen Bürgerinnen und Bürger, die Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen durch Beratung und Vernetzung im Rahmen der „Offensive Bürgergesellschaft Schleswig-Holstein“. Wir werden

  • freiwilliges Engagement generationenübergreifend fördern,
  • ein Bonus-System für ehrenamtliche Arbeit initiieren, so dass sich z.B. abgeleistete Freiwilligendienste bei der Wartezeit auf Studienplätze positiv auswirken und Weiterbildungsangebote mit Zertifikat für ehrenamtliche Arbeit fördern,
  • für schulische Aktivitäten im Bereich des Ehrenamts werben,
  • die Gründung und Arbeit von Stiftungen unterstützen und begleiten.
  • Im Bereich des Sozialen Jahres die Anzahl der Plätze mindestens erhalten


Rechtsextremismus bekämpfen

Im Kampf gegen Rechtsextremismus ist die Förderung von demokratischer Jugendarbeit vor Ort wesentlich, das Land wird hier weiterhin finanzielle Unterstützungen leisten.


Datenschutz

Das Land unterstützt die vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein verfolgte Konzeption des Datenschutzes als Wettbewerbsvorteil.


Wahlrecht und Direkte Demokratie

  • Das Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und –Bürger bei Landtagswahlen ist anzustreben,
  • Das Wahlalter soll bei Landtagswahlen auf 16 Jahre gesenkt werden.
  • Mehr Demokratie in der Kommunalverfassung (Stimmhaftes Grundmandat).


Verfassung

Eine Verfassungsänderung, die die Aufnahme der Förderung und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen sowie die Rechte und den Schutz von Pflegebedürftigen und Behinderten als Staatsziele in die Landesverfassung vorsieht, bleibt weiter unser Ziel.

Die Rechte der Sinti und Roma werden mit Verfassungsrang ausgestattet.

Der Tierschutz wird in der Landesverfassung verankert.

Wir werden bei allen Fraktionen des Landtages für eine Unterstützung für eine Weiterentwicklung der Landesverfassung in diesem Sinne werben.

Allgemeine Vereinbarungen

Bundesratsklausel

Die Koalitionspartner legen das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat durch Kabinettsentscheidung fest. Sie orientieren sich dabei an den Interessen des Landes und an Inhalt und Geist der Koalitionsvereinbarung.

Sofern in Fragen, die nach Auffassung eines Partners von grundsätzlicher Bedeutung sind, eine Einigung nicht erzielt wird, enthält sich das Land der Stimme.


Vereinbarung über das Abstimmungsverfahren im Landtag

Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung in Regierungshandeln umzusetzen. Die Fraktionen beider Parteien werden im Landtag und seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abstimmen. Dies gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Ausgenommen davon sind die Angelegenheiten, die die Abgeordnetenfinanzierung betreffen.

Die freie Gewissensentscheidung der/des einzelnen Abgeordneten bleibt hiervon unberührt. Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen beiden Fraktionen ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch statt. Über Initiativen der Koalitionsfraktionen wird vor der Einbringung in den Landtag der bzw. die jeweils andere Fraktionsvorsitzende oder der jeweils andere Parlamentarische Geschäftsführer unterrichtet, um eine Absprache über Inhalt und Vorgehen zu ermöglichen.


Koalitionsausschuss

Die Koalitionsparteien bilden einen Koalitionsausschuss. Der Ausschuss berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen. Er tritt in regelmäßigen Abständen zusammen und muss darüber hinaus auf Antrag einer der Partner einberufen werden.