BTW1: Bildung – Soziale Sicherheit - Teilhabe (2009)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009
Bezeichnung: BTW1
Antragsteller: Kreisverband Stormarn


Beschluss: Angenommen


Bausteine für das Bundestagswahlprogramm 2010

Grundvoraussetzung für soziale Sicherheit und Teilhabe an der Gesellschaft ist Bildung. Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung – in jedem Alter. U3-Betreuung, Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten und Weiterbildungsstätten müssen die hohen Ansprüche erfüllen (können), die einer der führenden Industrienationen der Welt entsprechen.

Nachhaltige Planungen und langfristige Festschreibungen sind unerlässlich, da Erfolge im Bildungsbereich nicht kurzfristig zu erzielen bzw. zu erkennen sind. Um eine optimale Bildung unserer Kinder zu gewährleisten, muss Bildung kostenlos zugänglich sein. Die SPD setzt sich ein für den gebührenfreien Zugang zu Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten. Lehr- und Lernmittel sollen ebenfalls kostenfrei sein. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, ausreichende Bildungs- und Betreuungsplätze im U3- und im Hortbereich bereitzustellen. Kindertagesstätten sollen beitragsfrei sein.

Sollte sich zeigen, dass der kostenlose Zugang zu Bildung vorhandene Zusammenhänge von Herkunft und Bildungschancen nicht verbessern kann, soll über verpflichtende Elemente im Kita-Bereich nachgedacht werden.

Die von der SPD angestrebten Schulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen, sind Ganztagsschulen.

Im Rahmen von Ganztagsangeboten soll jedes Kind eine kostenfreie Mahlzeit erhalten.

Jedem Menschen wird das Recht darauf eingeräumt, seinen Hauptschulabschluss zu erlangen.

Die SPD sieht sich als Partner der Volkshochschulen. Mit diesen gemeinsam sind die Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung aller Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu konzipieren und zu realisieren.

Betriebe sollen zur berufsorientierten Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet werden.

Die Bundesebene soll für eine konzeptionelle Zusammenarbeit aller Entscheidungsträger im Bildungsbereich sorgen.

Wer Arbeit hat, muss von dieser auch leben können. Die SPD setzt sich daher für ein Einführung von Mindestlöhnen ein, wie es sie in der Mehrzahl der europäischen Staaten gibt.

Zeitarbeit ist eine Ergänzung zu regulären Arbeitsplätzen, soll diese aber nicht ersetzen und muss daher reglementiert werden. So muss der Grundsatz der gleichen Bezahlung nach einer angemessenen Einarbeitungszeit gelten, der verschlechternde Tarifvorbehalt aufgelöst und die maximale Verleihzeit an einen Betrieb wieder begrenzt werden. Eine allgemeine Höchstquote für Leiharbeit in einer Belegschaft, genaue Einsatzzwecke und das so genannte „Synchronisationsverbot“ müssen in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aufgenommen werden. Dem Betriebsrat des entleihenden Betriebes muss ein Zustimmungsverweigerungsr3echt nach § 99 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes eingeräumt werden, wenn statt Leiharbeit ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis im Betrieb möglich wäre. Zudem ist ein Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung für die Beschäftigten in den Leiharbeitsbranche sowie die Sicherstellung der Finanzierung für die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer zu schaffen.

Im Rahmen seiner Möglichkeiten soll der Staat sich für die Sicherung von Arbeitsplätzen einsetzen.

Arbeit gibt dem Alltag Sinn und Struktur. Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit. Auch Langzeitarbeitslosen müssen daher Angebote zur Mitarbeit gemacht werden. Für die Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt schlagen wir Patenschaftsprogramme vor, in deren Rahmen pensionierte Mitarbeiter oder solche in Altersteilzeit sich eines Bewerbers intensiver annehmen können, als dies den Vermittlern in den Arbeitsagenturen in der Regel möglich ist. Öffentliche Beschäftigungsangebote müssen insbesondere für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose ausgeweitet werden. Dazu müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine stärkere Inanspruchnahme der Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten in der sog. „Entgeltvariante“ in § 16, Abs. 3 SGB II ermöglichen.


Die Arbeitsagenturen müssen Hilfe zur Selbsthilfe bieten, Angebote unterbreiten und durch feste Ansprechpartner Kontinuität gewährleisten.

Das SGB II ist kontinuierlich zu überarbeiten, Regelsätze anzupassen. Kindergeld soll nicht auf die Leistungen des SGB II angerechnet werden. Ausreichende Rentenansprüche sollen trotz des Bezugs von ALG II erhalten bleiben.

Soziale Sicherheit braucht auch ein funktionierendes Gesundheitssystem. Deutschland darf keine Zweiklassengesellschaft in Gesundheitsfragen bleiben. Die SPD hält daher am Ziel der Einführung einer Bürgerversicherung fest.

Anzustreben sind übersichtliche Strukturen und Zuständigkeiten. Die Lasten zwischen Bund, Land und Kommunen müssten gerecht verteilt sein, Verantwortung und Finanzierung einzelner Maßnahmen sollten möglichst in einer Hand liegen.