D10: Parlaments- und Verfassungsreform (1989)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Timmendorfer Strand 1989
Bezeichnung: D10
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


A

Der Landesparteitag der schleswig-holsteinischen Sozialdemokraten appelliert nachdrücklich an alle im Landtag vertretenen politischen Gruppierungen, sich entschlossen der Aufgabe der Parlaments- und Verfassungsreform zu stellen. Er begrüßt ausdrücklich due wegweisende Vorarbeit der Enquete-Kommission. Der Landesparteitag erwartet, dass die folgenden vier grundlegenden Ziele in der Reform erreicht werden:

  1. Stärkung des politischen Stellenwertes des Parlaments und der einzelnen Abgeordneten.
  2. Stärkere Einbindung der Regierung in die Parlamentsarbeit und wirksamere Kontrolle der Regierung durch das Parlament.
  3. Öffnung der Parlamentsarbeit und direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Entscheidungsprozess.
  4. Erweiterung des Verfassungsauftrages auf neue Probleme und Aufgabenstellungen.


Zum Erreichen dieser Ziele schlägt der Landesparteitag konkrete Maßnahmen vor.

1. Stärkung des politischen Stellenwertes des Parlaments und der einzelnen Abgeordneten

Das Landesparlament wird als oberstes Organ der politischen Willensbildung definiert.

Die Opposition erhält im Parlament politische Chancengleichheit mit der Regierung.

Der/die Abgeordnete erhält das Recht, Anträge und Gesetzesinitiativen in den Landtag einzubringen.

Die Minderheitsrechte in der parlamentarischen Arbeit werden ausgebaut.

Die Ausschüsse erhalten das Initiativrecht.


2. Stärkere Einbindung der Regierung in die Parlamentsarbeit und wirksamere Kontrolle der Regierung durch das Parlament.

Der Landtag erhält das Recht zur Selbstauflösung.

Die Amtszeit des Ministerpräsidenten wird an die Legislaturperiode gebunden.

Die Regierung ist dem/der einzelnen Abgeordneten, den Ausschüssen, dem Landtag insgesamt zur vollständigen, frühzeitigen und umfassenden Information über Regierungsarbeit verpflichtet, dem Landtag und seinen Ausschüssen gegenüber ist sie aktenvorlagepflichtig.

Das Untersuchungsausschussrecht wird verbessert.

Die Kontrollrechte des Landesrechnungshofes werden ausgebaut.

Ein Landesverfassungsgericht wird konstituiert.


3. Öffnung der Parlamentsarbeit und direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Entscheidungsprozess

Die Ausschusssitzungen finden in der Regel öffentlich statt.

Das Petitionswesen wird wirksamer gestaltet.

Neben der Volksinitiative und dem Volksbegehren wird der Volksentscheid in die Landesverfassung aufgenommen.


4. Erweiterung des Verfassungsauftrages auf neue Probleme und Aufgabenstellungen

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlage und die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann werden als Staatsziele ausgewiesen und erhalten damit Verfassungsrang. Der Schutz der Rechte nationaler und kultureller Minderheiten wird verstärkt.


B

Seit Ende der 60er Jahre werden der Funktionswandel und die Kompetenzverluste der Parlamente auf Bundes- und Länderebene diskutiert. Zu erfolgversprechenden Lösungsansätzen ist es bisher nicht gekommen. Die Krise der Parlamente ist durch das Zusammenwirken zweier Komponenten entstanden: Einerseits sind Gesetzgebungskompetenzen immer stärker von der Länder- und der Bundesebene und in jüngster Zeit zunehmend von der Länder- und der Bundesebene auf die Europa-Ebene übertragen worden; ein Vorgang, der sich fortsetzen wird. Andererseits sind den Regierungen auf staatlichen Ebenen immer mehr Kompetenzen zu Lasten der Parlamente zugewachsen, zum Teil durch die Regierungen und Administrationen angeeignet worden. Diese schleichenden, sich gegenseitig verstärkenden Prozesse haben die bei der Verfassungsgebung sorgfältig zugrunde gelegte Machtbalance zwischen der Legislative und Exekutive ganz erheblich zu Lasten der Legislative verzerrt und damit den der Legislative auferlegten Kontrollauftrag gegenüber der Regierungen zunehmend unterlaufen. Das Ergebnis dieser verlorengegangenen Machtbalance ist eine sichtbar schwindende Bedeutung der Parlamente, die sich am stärksten auf Länderebene auswirkt. Von den Bürgerinnen und Bürgern ist auf diesen Prozess immer stärker mit tiefem Misstrauen und Politikverdrossenheit reagiert worden, zumal sie die Einsichtsmöglichkeiten in parlamentarische Entscheidungsabläufe und somit ihre Beteiligungsmöglichkeit daran immer stärker verlieren.

Mit der Barschel-Affäre ist die Gefährlichkeit des strukturellen Ungleichgewichts bei personellem Missbrauch der Regierungsgewalt für die politische Kultur deutlich geworden. Dass diese ungeheuerlichen Vorgänge in Schleswig-Holstein passiert sind, legt diesem Land und insbesondere seinem Parlament die Verpflichtung auf, durch eine grundlegende Parlaments- und Verfassungsreform dafür Sorge zu tragen, dass sich ein solcher Vorgang nicht wiederholen kann. Dies bedeutet, dass die Parlaments- und Verfassungsreform im Ergebnis eine Wiederherstellung der durch die Verfassung der Bundesrepublik gewollten Machtbalance erreichen muss. Darüber hinaus muss die Reform eine Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger in politischen Entscheidungen beinhalten. Insofern ist die Barschel-Affäre als Herausforderung und als Chance in Schleswig-Holstein und signalgebend für die Länder und den Bund zu begreifen, endlich die Parlaments- und Verfassungsreform grundlegend zu gestalten.