IR4 Änderung der Kommunalverfassung (2011)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011 |
Bezeichnung: IR4 |
Antragsteller: Kreisverband Segeberg
|
Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
In den Eckpunkten zur Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechtes schlägt das Innenministerium Änderungen der Gemeindeordnung vor. Zeitlich ist die Parallelität zur Änderung der Amtsordnung vorgesehen.
Der Landesparteitag möge deshalb beschließen:
- Die Änderung des Kommunalverfassungsrechts ist von der Änderung der Amtsordnung zeitlich abzutrennen und nach der Neuwahl des Landtages in einem ausreichenden Prozess – über die Regionalkonferenzen hinaus – mit den Kommunen zu erörtern.
- Ein Verzicht auf Regelungen zu den hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten, den Beiräten und den Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche wird abgelehnt.
- Einer Verlagerung der Kommunalaufsicht über die Städte ab 20.000 Einwohner/innen auf die Kreise wird abgelehnt. Die Kommunalaufsicht der Gemeinden über 20.000 Einwohner/innen wird ebenfalls der Kommunalaufsicht des Innenministeriums unterstellt.
- Die Einführung einer kommunalen Schuldenbremse wird abgelehnt. Dieser Vorschlag trägt weder zur Entbürokratisierung noch zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bei.
- Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, bei den Beratungen zur Änderung der Kommunalverfassung dieses zu berücksichtigen.