IR5 Amtsordnungs-Urteil nachhaltig umsetzen (2011)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011 |
Bezeichnung: IR5 |
Antragsteller: Kreisverband Segeberg
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Die Umsetzung des Urteils des Landesverfassungsgerichts über die Unvereinbarkeit der Amtsordnung mit der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung erfordert eine ausdifferenzierte Beschäftigung mit der Neufassung einer verfassungskonformen Amtordnung, die eine nachhaltige Grundlage für die Arbeit der kommunalen Selbstverwaltungsstrukturen darstellen muss.
Deshalb sind bei der Neufassung der Amtsordnung folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Es soll keine weitere Ebene der Selbstverwaltung unterhalb der Landkreisebene eingerichtet werden.
- Die Umsetzung des Urteils soll im Rahmen einer landesweiten Verwaltungs- und Gebietsstrukturreform erfolgen, die den im Urteil geäußerten Widrigkeiten hinsichtlich der Legitimation von Gemeindeverbänden gerecht wird.
- Insbesondere eine Neuordnung der Gemeinde- und Landkreisebene, auch hinsichtlich der Übernahme von Gemeinde-, Ämter- und Kreisaufgaben, ist erforderlich.
- Es muss eine Neubewertung der Aufgabenverteilung auf die Verwaltungsebenen erfolgen. Eine damit einhergehende (Rück-)Übertragung von Aufgaben von der Gemeinde- auf die Kreisebene und von der Kreis- auf die Landesebene ist zu prüfen.
- Die Mindestgröße für Ämter ist anzuheben.
- Eine katalogische Lösung für die Aufgabenübertragung allein ist nicht ausreichend. Gegebenenfalls ist ein Negativ-Katalog unter Berücksichtigung der landesweit unterschiedlichen Ämterstrukturen als Ergänzung zu formulieren.
Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, die genannten Eckpunkte in die Diskussion über die Umsetzung des Urteils einfließen zu lassen. Dies soll Schritt für Schritt nach der Landtagswahl umgesetzt werden.