Initiativantrag 2: Kernkraftwerk Brunsbüttel – Sicherheitsvorkehrungen (1978)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1978 |
Bezeichnung: Initiativantrag 2 |
Antragsteller: Kreisverband Dithmarschen
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Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion |
(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 8, Juli 1978 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)
(Beschluss: Überweisung an Landtagsfraktion beschlossen; keine Annahme in der Sache)
Die schleswig-holsteinische Landesregierung und die Bundesregierung werden aufgefordert, alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für das Kernkraftwerk Brunsbüttel zu treffen. Im Einzelnen werden folgende Forderungen erhoben:
- Die höchstmögliche Sicherheit für Menschen und Umwelt im Bereich des Kernkraftwerks Brunsbüttel ist herzustellen.
- Feuerwehren, Sanitätsdienste, ziviler Bevölkerungsschutz, technische Hilfsdienste, Polizei, Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken werden optimal für den atomaren Katastrophenfall ausgerüstet. Die entstehenden Kosten sind von den Betreibern des Kernkraftwerks Brunsbüttel zu tragen.
- Ist die Sicherheit nicht zu gewährleisten, wird der Betrieb des KKW Brunsbüttel eingeschränkt beziehungsweise eingestellt.