Initiativantrag 2: Kernkraftwerk Brunsbüttel – Sicherheitsvorkehrungen (1978)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1978
Bezeichnung: Initiativantrag 2
Antragsteller: Kreisverband Dithmarschen


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion

(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 8, Juli 1978 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)

(Beschluss: Überweisung an Landtagsfraktion beschlossen; keine Annahme in der Sache)


Die schleswig-holsteinische Landesregierung und die Bundesregierung werden aufgefordert, alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für das Kernkraftwerk Brunsbüttel zu treffen. Im Einzelnen werden folgende Forderungen erhoben:

  1. Die höchstmögliche Sicherheit für Menschen und Umwelt im Bereich des Kernkraftwerks Brunsbüttel ist herzustellen.
  2. Feuerwehren, Sanitätsdienste, ziviler Bevölkerungsschutz, technische Hilfsdienste, Polizei, Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken werden optimal für den atomaren Katastrophenfall ausgerüstet. Die entstehenden Kosten sind von den Betreibern des Kernkraftwerks Brunsbüttel zu tragen.
  3. Ist die Sicherheit nicht zu gewährleisten, wird der Betrieb des KKW Brunsbüttel eingeschränkt beziehungsweise eingestellt.