K2: Kommunalverfassungsreform (2001)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Norderstedt 2001
Bezeichnung: K2
Antragsteller: Kreisverband Lübeck


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion


In die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sind folgende Punkte aufzunehmen:

  1. Die Bestellung zur Gleichstellungsbeauftragten kann mit der Zustimmung einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Mitgliederzahl der GemeindevertreterInnen widerrufen werden.
  2. Der Antrag auf Widerruf der Bestellung ist zweimal zu beraten, die zweite Beratung darf frühestens drei Monate nach der ersten Beratung stattfinden.
  3. Die Gleichstellungsbeauftragte kann gegen eine Maßnahme des Bürgermeisters und der Bürgermeisterin in Fragen, die das Gleichstellungsgesetz berührt, schriftlich unter Darlegung der Gründe binnen 5 Tagen nach der getroffenen Entscheidung Widerspruch erheben. Dieser Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Folgt der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin dem Widerspruch nicht, so hat er bzw. sie den Hauptausschuss unter Beifügung des schriftlichen Widerspruchs so wie der schriftlichen Nichtabhilfeentscheidung auf der nächsten Sitzung zu unterrichten und als Beschluss vorzulegen.