S12: Rente gerechter gestalten (2009)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009
Bezeichnung: S12
Antragsteller: Kreisverband Rendsburg-Eckernförde


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteirat möge beschliessen:

„Flex-Rente“ bei gesundheitlichen Einschränkungen älterer Beschäftigter einführen

Die Schleswig-HolsteinSPD fordert die Möglichkeit eines flexiblen Ausstiegs aus dem Arbeitsleben - und zwar ohne massive Rentenabsenkungen, wenn für die vorzeitige Beratung gesundheitliche Gründe bestehen.

Viele Menschen können und wollen zudem länger erwerbstätig sein. Allerdings sind die hohen Abschläge bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente ungerecht, wenn aus gesundheitlichen Gründen Versicherte ihre letzte Beschäftigung nicht so lange ausüben können, bis sie das reguläre Rentenalter - dann ohne Nachteile - erreichen.

Um die Wirkungen eines Rentenabschlags durch frühere Berentung zu vermeiden, schlägt die Schleswig-HolsteinSPD eine „Flex-Rente“ als neuen Lösungsansatz vor. Eine solche Rente muss denjenigen ab 60 Jahren offen stehen, die ihre letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen. Eine Beschäftigung in körperlich stark belasteten Berufen (am Bau, Fernverkehr, aber auch Pflege u.v.m.) und in bestimmten psychisch fordernden Dienstleistungsbereichen (z.B. CallCenter, Fluglotsen, IT-Branche) ist in vielen Fällen gesundheitlich problematisch. Die meisten Betriebe können realistischer Weise keine anderen Arbeitsplätze anbieten – dazu sind sie in aller Regel zu klein. Die Flex-Rente kann als Vollrente, aber auch zum Ausgleich gesundheitlich erforderlich gewordener Teilzeit-Beschäftigung gezahlt werden. Zur Finanzierung werden - ähnlich wie bereits in Ansätzen z.B. im Baugewerbe vorhanden - Branchen bezogen Versorgungsfonds eingeführt, die bis zur Rente die Flex-Rente zahlen. Die Branchenfonds werden je nach Frühverrentungsrisiko (gemessen an den in den Branchen üblichen Arbeitsbedingungen und typischen Gesundheitsrisiken) durch Beiträge der Arbeitgeber getragen und werden per Umlage finanziert.

Die Branchenfonds werden Teil der Deutschen Rentenversicherung, die auf diese Weise auch einen neuen Ansatz für ihren bisher eher eingeschränkten Präventionsauftrag erhält und so vermehrt Anlass hat, als Rentenversicherungs-Träger mehr Gesundheit in den Betrieben und eine enge Verknüpfung mit der Rehabilitation zu organisieren. Ausgleiche der für die Unternehmen wachsenden Lohnnebenkosten müssen gemeinsam mit den Tarifpartnern im Zusammenhang mit der Lohnfindung gesucht werden. Die Gesetzgebung zur Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre war ein Zugeständnis an den Koalitionspartner CDU. Sie widerspricht sozialdemokratischen Grundüberzeugungen und muss grundlegend revisioniert werden.