S1: Angemessener Wohnraum zu bezahlbaren Mieten ist ein soziales Grundrecht. (November 2014)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, November 2014
Bezeichnung: S1
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Landtagsfraktion

Gegensätze kennzeichnen die Wohnungssituation in Schleswig-Holstein. Während auf Sylt in Kiel, Lübeck und im Hamburger Umland Wohnraum knapp ist, ist der Wohnungsmarkt in der Fläche Schleswig-Holsteins relativ entspannt. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Hamburger Umland wird erheblich durch die Entwicklung in der Metropole Hamburg geprägt. Die Metropolregion Hamburg ist keine Ausnahme. Alle Metropolregionen und Großstädte in Deutschland erleben eine ähnliche Entwicklung, steigende Mieten und immer weniger bezahlbarer Wohnraum. Schon heute finden Senioren nur selten eine für ihre Lebenssituation angepasste Wohnung. Ähnlich ist die Situation für junge Erwachsene, Studierende, Auszubildende und junge Familien. Besonders schwer haben es Geringverdiener einen Zugang zu bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Für eine aktive Wohnungsbaupolitik in Schleswig-Holstein:

  1. Der Erhalt und die Schaffung von angemessenem Wohnraum zu bezahlbaren Mieten für alle Bürgerinnen und Bürger ist ein soziales Grundrecht, dem sich die Sozialdemokratie in Schleswig-Holstein besonders verpflichtet fühlt.
  2. Die Kommunen werden aufgefordert, die Flächenausweisung für den Wohnungsbau mit angespannten Wohnungsmärkten zu intensivieren um ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für den Mietwohnungsbau gerecht zu werden.
  3. Die Landesregierung möge im Rahmen der Fortschreibung der Regionalpläne neue Potenziale und zusätzliche wohnbauliche Flächenbedarfe berücksichtigen.
  4. Kommunen mit einem geringen Anteil an bezahlbarem Wohnraum werden aufgefordert, dass bei der Ausweisung neuer Bebauungsgebiete zukünftig 30 Prozent der Wohnbauflächen für den sozialen Wohnungsbau zu sichern sind. Dafür sind entsprechende Zielvereinbarungen mit der Landesregierung abzuschließen.
  5. Ein besonderer Schwerpunkt des zukünftigen Wohnungsbaus muss die Schaffung von alters- und behindertengerechtem Wohnraum sein. 6. Die unsoziale Kostentwicklung der Mieten in Teilbereichen mit Wohnungsknappheit und überdurchschnittlich hohem Mietniveau muss gestoppt werden. Dafür ist die vereinbarte Mietpreisbremse für den Abschluss neuer Mietverträge, nach Beendigung des Gesetzverfahrens auf Bundesebene, umzusetzen.