S1: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (2010)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: S1
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB) und Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion, die Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktionen und die GenossInnen in den Gemeindevertreterversammlungen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die erfolgte Änderungskündigung des Landesrahmen­ver­trages nach § 79 Abs. 1 SGB XII durch den Schleswig-Holsteinischen Städtetag, Städte­bund und Gemeindetag entweder vor ihrem Inkrafttreten am 31. Dezember d.J. zurückgenommen wird oder, wo dies nicht geschehen kann, sich auf keinen Fall in der Weise auswirkt, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Zukunft gefährdet wird. Dabei ist insbesondere auf Hilfen zur Bildung und Ausbildung, zur Berufs­eingliederung und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu achten.

Die Beschäftigten in ambulanten und stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe dürfen aufgrund ihrer Entscheidung, mit dieser Personengruppe zu arbeiten, bei Tarif­verhandlungen keinesfalls schlechter gestellt werden als KollegInnen in vergleichbaren Positionen, z.B. im Öffentlichen Dienst.