Schleswig-Holstein hat einen guten Namen - Programm der SPD Schleswig-Holstein - Landtagswahl 1992 (1991)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Harrislee 1991
Bezeichnung:
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


Schleswig-Holstein - Verantwortung für die Zukunft

Am 8. Mai 1988 haben die Menschen in Schleswig-Holstein eine neue Regierung gewählt. Es war „Zeit zum Aufklaren”.

Die Erneuerung unseres Landes hat während der letzten vier Jahre große Fortschritte gemacht: Die Wirtschaft gewinnt an Kraft. Solidarität und soziale Verantwortung wachsen. Natur und Umwelt werden schonender behandelt. Freiheitlichkeit und Weltoffenheit bestimmen das Klima zwischen den Meeren.

Schleswig—Holstein ist ein geschätztes Urlaubsziel für Gäste aus aller Welt und eine liebenswerte Heimat für die Menschen, die hier leben.

Schleswig-Holstein hat wieder einen guten Namen. Unser Land ist aus den negativen Schlagzeilen. Die Regierung Björn Engholm hat das Vertrauen in die Politik unseres Landes wieder hergestellt. Regierung und Parlament haben Rechte an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben. Der Demokratie hat es gut getan. Das Prinzip des Obrigkeitsstaats gehört jetzt auch in Schleswig-Holstein der Vergangenheit an.

Schleswig-Holsteins Wirtschaft hat an Kraft gewonnen.

Unternehmen entscheiden sich immer häufiger für unser Land. Menschen haben Arbeit gefunden: Noch nie gab es so viele Erwerbstätige in Schleswig-Holstein. Noch nie seit

1982 war die Arbeitslosigkeit so niedrig. Unsere Wirtschaft ist stärker gewachsen als anderswo. Benachteiligte Regionen im Norden und Westen des Landes holen auf.

Diese Erfolge gilt es zu sichern und auszubauen.

Der bisherige Erfolg unserer Regierungsarbeit ist den Ideen und der Tatkraft vieler Menschen unseres Landes zu verdanken: den Beschäftigen, den Unternehmerinnen und Unternehmern, den Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, den Menschen in Wissenschaft und Technik - gemeinsam haben wir es geschafft. Gemeinsam werden wir die Zukunft Schleswig-Holsteins sichern.

Björn Engholm garantiert, dass die Modernisierung unseres Landes fortgesetzt wird. Kurs halten - Schleswig-Holstein.

Tiefgreifende Umgestaltungen in Europa verändern auch die politischen Rahmenbedingungen für Schleswig-Holstein.

Ab 1993 wird es einen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt geben. Wir wollen die neuen Chancen zielstrebig nutzen und die Risiken durch wirtschafts- und verkehrspolitische Maßnahmen vermindern.

Wir setzen uns für ein Europa der Regionen ein: Europäische Zusammenarbeit nützt Schleswig-Holstein, einem grenzüberschreitenden Umweltschutz, der regionalen Wirtschaftspolitik und der Zukunft des ländlichen Raums.

Die Grenzen zu unseren Nachbarn im Osten sind durchlässig, die Beziehungen zu unseren Partnern im Norden sind intensiver geworden. Schleswig-Holstein bildet zusammen mit den skandinavischen und baltischen Ländern, mit Polen und mit den anderen norddeutschen Bundesländern eine nordeuropäische Region. Wir wollen die Idee der „Zukunftsregion Ostsee” füllen mit gemeinsamer Verkehrs- und Umweltpolitik, mit abgestimmter Wirtschaftskooperation, kulturellem Austausch, wissenschaftlicher und technologischer Zusammenarbeit und gemeinsamer Hilfe für die Ostseeregionen des ehemaligen Ostblocks.

Schleswig-Holstein braucht europäische Zusammenarbeit und gute Europapolitik in der EG: für grenzüberschreitend wirksamen Umweltschutz und für eine abgestimmte regionale Wirtschaftspolitik ebenso wie für die Zukunft des ländlichen Raums oder der Fischerei in Schleswig-Holstein.

Wir haben Schleswig-Holsteins Interessenvertretung in Brüssel ausgebaut, den Zugang zu EG-Förderprogrammen für schleswig-holsteinische Unternehmen erleichtert und gemeinsam mit Dänemark die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vorangetrieben. Die Kontakte und Beziehungen zu unseren Nachbarn im Norden sind in den letzten Jahren intensiver geworden.

Die Angebote an Schleswig-Holsteins Wirtschaft zur Vorbereitung auf den EG-Binnenmarkt wollen wir ausbauen und die Ansätze regionaler Zusammenarbeit zum dichten Netz der Partnerschaft im Ostseeraum knüpfen.

Mit der Einrichtung eines „Ostseerates“ wollen Wir auf parlamentarischer wie auf Regierungsebene der Zusammenarbeit vor allem im Umweltschutz, in der Infrastruktur- und in der Kulturpolitik ein festes Dach geben. Für die skandinavischen und baltischen Staaten, die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Polen und Russland bietet sich nach der Überwindung der Blockgrenzen die einmalige Chance, die Ostseeregion gemeinsam zu einer wirtschaftlich starken und ökologisch fortschrittlichen Region in Europa zu entwickeln.

Mit der deutschen Vereinigung ging ein lange gehegter Wunsch der Menschen in Erfüllung. Die Menschen in den neuen Bundesländern haben ein Recht darauf, dass sich die Lebensverhältnisse angleichen. Dafür müssen wir alle Opfer bringen. Sozialdemokratische Mehrheiten in den Ländern stellen sicher, dass die soziale Gerechtigkeit nicht auf der Strecke bleibt.

Die verantwortungslose Finanzpolitik der Bundesregierung hat Länder und Gemeinden in eine nie dagewesene Finanzkrise gestürzt. Es droht die Situation, dass die Länder ihren gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen können.

Der Föderalismus gerät in Gefahr. Alle öffentlichen Haushalte sind von extremer Knappheit gekennzeichnet. Wir wollen die Handlungsfähigkeit wiedererlangen.

Vieles, was politisch notwendig ist, wird in den nächsten Jahren nicht zu finanzieren sein. Alle Vorhaben müssen unter diesem Finanzvorbehalt stehen.

Der Ost-West-Konflikt geht zu Ende. Abrüstung wird nun endlich möglich. Wir wollen diese Chance für Veränderungen nutzen wollen. Sie bringt aber auch ernste Probleme für die Bundeswehrstandorte. Wir werden uns für einen gerechten Ausgleich für die betroffenen Orte und Regionen einsetzen. Vor allem der Bund ist aufgefordert, endlich seine Verantwortung für diese Standorte wahrzunehmen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Bundeswehretat im Haushalt erheblich gekürzt wird und die freiwerdenden Mittel zur Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in den betroffenen Regionen, aber auch im sozialen Bereich eingesetzt werden. Für die betroffenen Bundeswehr-Beschäftigten im zivilen und im militärischen Bereich fordern wir wirksame Hilfen des Bundes in Form von Beschäftigungsplänen und Umschulungsangeboten.

Mit dem Ende des Ost—West-Gegensatzes tritt der Nord-Süd-Gegensatz endlich deutlicher ins öffentliche Bewusstsein. Auch Schleswig-Holstein trägt Verantwortung dafür, dass Hunger, Unterentwicklung und Umweltzerstörung beseitigt werden. Zusammenarbeit wird immer wichtiger. Flucht und Wanderungsbewegungen der Menschen von Ost nach West und von Süd nach Nord muss wirksam in ihren Ausgangsländern begegnet werden.

Auch in unserem unmittelbaren Lebensumfeld stellen wir tiefgreifende Veränderungen fest: Viele Gewissheiten weichen dem Zweifel, soziale Strukturen werden brüchig, neuartige entstehen. Wachsende Armut vieler geht einher mit steigendem Reichtum weniger. Neue Risiken gefährden das Leben von Mensch und Natur.

Wir wollen dem Prinzip Verantwortung mehr Geltung verschaffen.

Wir wollen ein Land, in dem diejenigen, die auf Hilfe angewiesen sind, sich auf die Solidarität jener verlassen können, die zur Hilfe in der Lage sind. Wir wollen ein Land, in dem Solidarität den Umgang zwischen den Menschen prägt - zwischen Jung und Alt, zwischen Mann und Frau, zwischen Behinderten und Nichtbehinderten, zwischen Ausländern und Deutschen.

Das kann und darf der Staat nicht verordnen, aber er muss die Voraussetzungen schaffen:

  • durch eine Politik, die Kindern und Jugendlichen gleiche Lebenschancen ermöglicht,
  • durch Unterstützung derjenigen, die sich selbst nicht helfen können,
  • durch eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen,
  • durch eine Politik der Freiheit für die Entfaltung der individuellen Persönlichkeit.


Für die nächsten vier Jahre setzt die SPD folgende Ziele:

Wir wollen Schleswig—Holstein

  • wirtschaftlich stärken,
  • ökologisch erneuern und
  • kinderfreundlich gestalten.


Wir wollen die Wirtschaftskraft unseres Landes weiter stärken, neue Arbeitsplätze schaffen und die Lebensbedingungen der Menschen verbessern. Wir wollen mithelfen, unsere Wirtschaft ökologisch zu erneuern mit dem Ziel, umweltschädliche Produkte, Produktionsverfahren und -systeme durch umweltverträglichere zu ersetzen. Hier liegen neue Chancen für unsere Wirtschaft.

Verantwortung für die Natur bedingt eine grundlegende Änderung unserer Wirtschafts- und Lebensweise. Das heißt: Alle müssen ihr Verhalten wandeln. Wir müssen die Ziele unseres Wirtschaftens ändern und mit den knapperen Rohstoffen der Erde schonender umgehen.

Wir wollen unsere Energiepolitik fortsetzen, die die Nutzung der Atomenergie beendet, Ressourcen spart, umwelt- und sozial-verträglich ist. Wir wollen unsere Abfallpolitik fortsetzen, die das Ziel verfolgt, Abfall zu vermeiden, zu vermindern und zu verwerten.

Wir wollen ein kinderfreundliches Schleswig-Holstein. Die Interessen der Kinder müssen in unserer Gesellschaft mehr Platz finden. Diese Aufgabe berührt alle Bereiche der Gesellschaft. Sie fordert sowohl von Politik und Wirtschaft Reformen als auch von jedem einzelnen von uns Veränderungen im Verhalten.

Wie unsere Kinder in Zukunft leben können, wird in starkem Maße davon abhängen, wie weit uns die wirtschaftliche Stärkung und ökologische Erneuerung Schleswig-Holsteins gelingt.

Die Probleme der Welt können heute nur noch gemeinsam gelöst werden. Auch Schleswig-Holstein muss dieser Verantwortung nach Kräften gerecht werden. Schleswig-Holstein muss ein Vorbild für einen verantwortungsbewussten Umgang mit unserer Umwelt und für Mitmenschlichkeit und Solidarität sein. Wir wollen Menschen anderer Völker, die in Not geraten sind, Hilfe leisten und politisch Verfolgten Asyl bieten. Unsere Politik ist orientiert an den Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität - den Grundwerten des demokratischen Sozialismus.

Verantwortung für die Zukunft, das ist ein Ziel, für das es zu arbeiten lohnt. Für uns alle. Für uns Menschen hier in Schleswig-Holstein.

Schleswig-Holsteins Wirtschaft gewinnt an Kraft

Schleswig-Holstein, einst Schlusslicht unter den Bundesländern, befindet sich wirtschaftlich auf dem Weg nach vorn. Eine aktive Arbeitsmarktpolitik und neue Ansätze der Regional- und Strukturpolitik zeigen Wirkung. Wirtschaft und Umwelt sind hier keine Gegensätze mehr. Wir haben bewiesen: Die Ökologische Erneuerung kann einem Land auch starke Wirtschaftliche Impulse verleihen.

Von Juni 1989 bis Juni 1990 - in einem Jahr – entstanden in Schleswig-Holstein mehr als 25.000 neue Arbeitsplätze. Mehr als 150 Unternehmen mit über 4.500 neuen Arbeitsplätzen haben sich in nur rund drei Jahren in Schleswig-Holstein angesiedelt. Die Arbeitslosenquote ist im gleichen Zeitraum um rund 30 Prozent gesenkt worden. Das Bruttoinlandsprodukt ist allein 1990 um über 5 Prozent gewachsen. Schleswig—Holstein verzeichnet nach Berlin und zusammen mit Hessen und Bayern das stärkste wirtschaftliche Wachstum in Deutschland.

Wir haben wichtige Weichen für die Entwicklung unseres Landes gestellt:

  • Gezielte Förderung der Westküste und des Landesteils Schleswig ermöglichen diesen Regionen den Anschluss.
  • Die Wirtschafts- und Technologieförderung wurde neu geordnet, um eine bessere Verwendung der eingesetzten öffentlichen Mittel zu erreichen.
  • Wirtschaft und Hochschulen haben die Zusammenarbeit intensiviert.
  • Die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Schleswig-Holstein sind verbessert worden.

Diese positive Entwicklung bleibt so lange gefährdet, wie die Finanzpolitik der Bundesregierung den Gestaltungsspielraum des Landes immer weiter einengt.

Kreativität ist Stärke - Wirtschaftspolitik für Schleswig-Holstein

Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen schaffen. In den ersten vier Jahren sozialdemokratischer Regierungsarbeit haben wir wichtige Voraussetzungen geschaffen.

Jetzt müssen die Instrumente der Struktur-‚ Wirtschafts-, Verkehrs- und Arbeitsmarktpolitik auf die neuen finanz- und strukturpolitischen Bedingungen ausgerichtet werden.

Strukturpolitik - die Kräfte des Landes bündeln

Unsere Strukturpolitik soll den wirtschaftlichen Wandel unterstützen, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern und die ökologische Erneuerung voranzubringen. Sie knüpft an die vorhandenen Stärken des Landes an und entwickelt sie weiter.

Schleswig-Holsteins wirtschaftliche Stärken sind:

  • Die Menschen, die hier leben und arbeiten, mit ihren Fähigkeiten und ihrer Kreativität.
  • Eine leistungsfähige Unternehmensstruktur mit vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die sich auf verändernde Märkte und technologische Neuerungen einstellen.
  • Eine weitgehend intakte Umwelt, die zu erhalten und wiederherzustellen der wirtschaftlichen Entwicklung und den Menschen nützt.

Die SPD-Landesregierung hat die Voraussetzungen für eine moderne Strukturpolitik geschaffen und wird sie weiter ausbauen. Dazu gehören erstmalig regionale Strukturprogramme für besonders strukturschwache Räume, die Bündelung der Wirtschaftsförderungsinstrumente und die Profilierung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die für die Qualifizierung der Menschen und als Impulsgeber für die Wirtschaft unverzichtbar sind; die Instrumente wollen wir in den kommenden Jahren weiter auf ihre Effektivität überprüfen und regional weiterentwickeln, um sicherzustellen, dass die knappen Mittel den größtmöglichen Nutzen erbringen.

Strukturpolitik muss Entwicklungen in den einzelnen Regionen nach sozial- und umweltverträglichen Kriterien gezielt fördern. Das setzt enge Zusammenarbeit des Landes mit den Regionen, der Regionen untereinander und vor allem mit den Menschen voraus. Regionale Entwicklungsplanung muss die Grenzen von Kreisen und kreisfreien Städten überwinden. Ein erster Ansatz ist zum Beispiel in der KERN-Region gelungen (Technologieregion Kiel / Rendsburg-Eckernförde / Neumünster).

Für die beiderseits der Landesgrenzen zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gelegenen Regionen sowie der Freien und Hansestadt Hamburg und Niedersachsens wollen wir eine zwischen den Landesregierungen abgestimmte Regional- und Strukturentwicklungsplanung erarbeiten.

Der bevorstehende Abbau von Arbeitsplätzen in der Rüstungsindustrie und bei der Bundeswehr macht eine wirkungsvolle Strukturpolitik für Schleswig-Holstein besonders dringend. Der Bund ist aufgefordert, endlich seine Verantwortung für ehemalige Bundeswehr-Standorte wahrzunehmen, Planungssicherheit zu schaffen und Bundeswehr-Grundstücke altlastenfrei und zu günstigen Konditionen an die Kommunen abzugeben.

Regionen, die von Truppenreduzierungen betroffen sind, bedürfen der besonderen Förderung und Unterstützung.

Die Technologiestiftung Schleswig-Holstein wird unter Beteiligung von Unternehmern, Gewerkschaften und Wissenschaft die ökologische Erneuerung unseres Landes unterstützen und die regionalen Potentiale stärken.

Wir bündeln die vorhandenen Kräfte, um zukunftsträchtige Branchen und Sektoren zu erschließen. Maritime Verbundwirtschaft, Aquatechnik, Mikrosystem- und Medizintechnik, sanfter Tourismus, ökologischer Landbau und der kulturelle Sektor sind Bereiche, in denen sich Schleswig-Holstein einen Vorsprung erarbeiten kann. Die SPD will den traditionellen Schiffbaustandort Schleswig-Holstein erhalten und weiterentwickeln. Die maritime Industrie in Norddeutschland bietet eine technologische Basis für zukunftsorientierte maritime Verbundwirtschaft an der Küste. Sie soll genutzt werden, denn ihr kommt eine Schlüsselrolle für die Wirtschaft Schleswig-Holsteins zu. Zur Sicherung der Schiffbaukapazitäten im Norden fordern wir vom Bund die Fortsetzung der Schiffbausubventionen. Kurzfristig ist eine Aufstockung im Rahmen der zulässigen Subventionsgrenzen unabdingbar. Subventionskürzungen können nur dann verantwortet werden, wenn sie nicht erneute Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EG nach sich ziehen.

Wir unterstützen den Ausbau qualifizierter Dienstleistungen und entsprechender wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Infrastrukturen.

Die SPD ist für umweltverträgliche Erforschung und Nutzung biotechnischer Verfahren und Produkte offen. Jeder Einsatz muss jedoch so lange unterbleiben, bis verfahrens- und produktspezifische Technologiefolgeabschätzungen vorliegen. Dies gilt in besonderer Weise für die gentechnische Vorbereitung der Biotechnologie.

Im Rahmen der Wirtschaftsförderung soll die Stützung und Forderung des Handwerks durch verbesserte Beratung intensiviert werden.

Wir wollen die knappen Finanzmittel des Landes so einsetzen, dass Mitnahmeeffekte bei der Wirtschaftsförderung verringert und bestmögliche Anstoßwirkungen erzielt werden.

Der Zugang zum privaten Kreditsektor soll Betrieben besonders durch Mithilfe der neugeschaffenen Investitionsbank erleichtert werden. An die Stelle verlorener Zuschüsse sollen mehr öffentliche Darlehen treten, die nach Ende des Förderzwecks an das Land zurückfließen. Bei der Bereitstellung von Risikokapital muss der private Finanzsektor stärker beteiligt werden. Wir werden Arbeitsplatz— und Qualifizierungseffekte sowie die regionalen und strukturellen Notwendigkeiten und die Auswirkungen auf die Umwelt als Förderkriterium stärker beachten. Die Programme Arbeit und Umwelt und Arbeit für Schleswig-Holstein werden wir fortsetzen und mit den Wirtschaftsförderprogrammen verzahnen.

Die Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen und der Gewerkschaften bei der Reform der Wirtschaftsförderung ist uns wichtig.

Die Qualifizierung der Fachkräfte bildet den Schlüssel zu einer erfolgreichen Strukturpolitik. Den Hochschulen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Wir wollen Hochschulen und Forschungseinrichtungen öffnen und wissenschaftliche Erkenntnisse für die betriebliche Praxis zugänglich machen sowie umgekehrt betriebliche Praxis in der Hochschulausbildung stärker berücksichtigen.

Wir werden die Fachhochschulen weiter stärken. An der Westküste werden wir Ausbildungskapazitäten auf Fachhochschulniveau ansiedeln. Die Technische Fakultät in Kiel, die medizintechnischen Studiengänge in Lübeck, das Fraunhofer Institut für Siliciumtechnik im Rahmen des europäischen JESSI-Projekts und das GEOMAR-Forschungszentrum werden dazu beitragen, dass die schleswig-holsteinische Wirtschaft sich auch in der härteren Konkurrenz des europäischen Binnenmarktes behaupten kann.

Verkehrspolitik für Schleswig-Holstein

Die SPD verfolgt eine ökologisch ausgerichtete Verkehrspolitik, die sozial verträglich ist und mehr als bisher die verschiedenen Verkehrsträger aufeinander abstimmt. Wir stufen die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz höher ein als wirtschaftliche Interessen oder die Sucht nach noch mehr Schnelligkeit. Vorrang hat für uns der Ausbau öffentlicher Verkehrssysteme, die barrierefrei zu gestalten sind. Wir wollen, wo immer möglich, den Autoverkehr und den Flugverkehr durch schienengebundene Verkehrsmittel, Busse und Schiffe ablösen. Ein effektives Schienennetz und der Ausbau und die Förderung der Binnen- und Küstenschifffahrt haben zum Ziel, den Aus- und Neubau von Fernstraßen entbehrlich zu machen. Darüber hinaus ist Verkehrsvermeidung durch strukturpolitische Entscheidungen zu unterstützen.

Durch Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundlichere Beförderungsarten werden wir Schadstoffbelastungen der Luft verringern. Beschränkungen des Kraftzeugverkehrs werden der Verminderung der Schadstoffemissionen und damit dem Klimaschutz dienen.

Das Ende der Teilung Deutschlands und Europas erfordert neue verkehrspolitische Maßnahmen. Die SPD-Landesregierung hat mit ihrem integrierten Verkehrskonzept einen umfassenden Plan vorgelegt. Wir wollen die Altlasten einer verfehlten und unter anderen Voraussetzungen entwickelten Verkehrspolitik aufarbeiten.

Die Elektrifizierung der schleswig-holsteinischen Hauptstrecken im Schienennetz ist ein wichtiger Erfolg unserer Verkehrspolitik. Dadurch wird die Verlegung von Personen- und Güterverkehr von der Straße auf die Schiene erleichtert.

Wir setzen uns für Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Hamburg - Lübeck - Rostock und der Strecke Hamburg - Büchen - Berlin sowie der Vogelfluglinie einschließlich des Projekts einer festen Fehmarn-Belt-Querung ein.

Wir wollen den Aus- bzw. Wiederaufbau der Eisenbahnstrecke Neumünster - Bad Oldesloe - Ratzeburg - Zarrentin. Darüber hinaus wollen wir den Schienenengpass zwischen Pinneberg und Elmshorn durch Viergleisigen Streckenausbau beseitigen und die Durchfahrtsmöglichkeiten für Güter und Personen durch Hamburg verbessern.

Wir wollen stillgelegte Schienenstränge reaktivieren. Ein zentrales Güterverkehrszentrum in Schleswig-Holstein soll als Schnittstelle zwischen Lkw und Bahn die Möglichkeit schaffen, den überregionalen Güterverkehr vorwiegend auf der Schiene abzuwickeln.

Wir werden den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) weiter ausbauen und damit Verdichtungsgebiete entlasten und die Fläche erschließen. Vorhandene Fährhäfen wollen wir erhalten und ausbauen. Zur zusätzlichen Finanzierung und zum weiteren Ausbau des ÖPNV wollen wir für Ballungsräume und in Zusammenarbeit mit der Freien und Hansestadt Hamburg die Möglichkeiten der Einführung einer Nahverkehrsabgabe prüfen.

Wir unterstützen Kreise und Verkehrsträger beim Aufbau von Verkehrsverbänden. Unser Ziel ist, mit einer Fahrkarte, einem Fahrplan und einem Tarif alle öffentlichen Verkehrsträger im Lande nutzen zu können. Die Erprobung und Einführung neuer ÖPNV-Modelle wie Bürgerbus und Anruf-Sammel-Taxi werden wir unterstützen. Dasselbe gilt für Frauen-Nacht-Auto und Frauenabteile. Diese Modelle sind Bausteine eines neuen Konzeptes für den öffentlichen Nahverkehr. Wir wollen den Service und damit die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs erhöhen.

Im Nahbereich ist das Fahrrad das umweltfreundlichste und wirtschaftlichste Verkehrsmittel überhaupt. Wir werden den Fahrradverkehr besonders fördern. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung geschlossener Radverkehrs- netze.

Wir wollen auch den wassergebundenen ÖPNV mit öffentlichen Mitteln fördern.

Durch Maßnahmen der Geschwindigkeitsbegrenzung, der Verkehrsberuhigung, der Schulwegsicherung und der flächendeckenden Einführung von Tempo-30-Zonen in Wohngebieten werden wir die Sicherheit auf unseren Straßen weiter erhöhen - insbesondere für die Kinder und die älteren Menschen.

Wir wollen ein Hafenkonzept für die Nord- und Ostseehäfen entwickeln. Vorhandene Fährhäfen wollen wir erhalten und ausbauen. Mit Hamburg und Niedersachsen soll gemeinsam ein Unterelbekonzept erarbeitet werden, in dem Brunsbüttel und Cuxhaven Tiefwasserhafenaufgaben für Hamburg übernehmen können. In diesem Rahmen werden wir uns für eine zusätzliche feste Querung der Elbe für Schiene und Straße unter der Voraussetzung einsetzen, dass diese ökologisch vertraglich zu realisieren ist. Unverzichtbar und vorrangig bleibt der Bau einer Vierten Elbtunnelröhre.

Den Neubau eines Autobahn- oder Schnellstraßenringes um Hamburg lehnen wir ab.

Der Ostseeraum wird als Wirtschaftsraum eine neue und stärkere Bedeutung erlangen. Schleswig-Holstein benötigt daher neue Verkehrswege, die die Verkehrsströme nicht nur lenken, sondern den Wirtschaftsraum Schleswig-Holstein anbinden. Leistungsfähige Schienenverbindungen haben dabei Priorität. Dazu gehört aber auch die Anbindung des schleswig-holsteinischen Straßensystems an das der neuen Bundesländer mit Ost-West-Verbindungen nach Mecklenburg-Vorpommern. Wichtig ist eine Verbindung von West und Ost entlang der Ostseeküste (Baltische Magistrale), bei deren Planung die ökologischen und sozialen Belange aller Betroffenen abgewogen werden müssen.

Wir planen ein mit den anderen norddeutschen Bundesländern abgestimmtes Luftverkehrskonzept. Der Flughafen Fuhlsbüttel soll an das Schienennetz angeschlossen werden. Ein weiterer Großflughafen in Norddeutschland soll durch den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsstrecken auf der Schiene verhindert werden. Die Verbindungen zwischen den norddeutschen Flughafen müssen verbessert werden. Einen Großflughafen Kaltenkirchen wird es mit uns nicht geben.

Insgesamt bedarf die Verbesserung der nordeuropäischen Verkehrsinfrastruktur einer engeren Abstimmung zwischen den beteiligten Ländern. Die Bundesregierung muss diese Aufgabe gemeinsam mit den norddeutschen Bundesländern im Rahmen einer nordeuropäischen Verkehrskonferenz wahrnehmen. Ziel dieser Konferenz ist die Entwicklung eines nordeuropäischen Verkehrskonzeptes für eine möglichst umweltverträgliche und zugleich ökonomische Bewältigung des zusätzlichen Verkehrs, der durch das Zusammenwachsen Europas auf Nordeuropa zukommt.

Bildung und Qualifizierung für die Zukunft

Im Mittelpunkt aller Bildung steht der Mensch, die Förderung seiner Fähigkeiten und Neigungen, seine Entwicklung als soziales Wesen und seine Qualifizierung für die Arbeitswelt. Berufliche Bildung ist für uns nicht allein die Anpassung an vorgegebene Anforderungen und Tätigkeiten. Sie ermöglicht auch die Mitgestaltung der Arbeitswelt. Qualifizierung ist zugleich der Schlüssel zur Stärkung der regionalen Entwicklung und zur gesellschaftlichen Innovation.

Wir werden berufliche Erstausbildung, Studium und Weiterbildung für alle fördern und als Schwerpunkt unserer Landespolitik beibehalten.

Nach sträflicher Vernachlässigung in der Vergangenheit statten wir die berufsbildenden Schulen besser aus. Wir haben ein Millionen-Programm für moderne Technologien aufgelegt und 250 zusätzliche Planstellen geschaffen. Der zweite Berufsschultag ist erheblich ausgebaut worden. Lernbüros und Werkstattlabors vermitteln praxisnahe Qualifikationen und qualifizieren für den strukturellen Wandel.

Mit dem Landeshochschulplan liegt erstmals ein systematischer Ausbauplan für unsere Hochschulen vor. 5.000 geplante neue Studienplätze eröffnen zusätzliche Chancen für Jugendliche und Wirtschaft.

3.800 zusätzliche Studienplätze werden an Fachhochschulen eingerichtet. Der Ausbau der lange vernachlässigten Fachhochschulen stärkt auch die mittelständische Wirtschaft Schleswig-Holsteins.

Die neue Technische Fakultät in Kiel und die innovative Medizintechnik in Lübeck erweitern das Forschungspotential des Landes. Erstmals werden künftig gewerbliche Berufsschullehrerinnen und -lehrer in Schleswig-Holstein ausgebildet.

Mit Ausbau und Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschule sowie der Fachhochschule stärken wir den Hochschulstandort Flensburg. Neue Studiengänge sollen Schleswig-Holstein mit Dänemark verknüpfen. Das ist ein erster Schritt zu einer Grenzlandhochschule.

Das neue Hochschulgesetz sorgt für mehr Demokratie an den Hochschulen. Es bereitet den Weg zu Frauenförderung und Gleichstellung in Forschung und Lehre. Und es ermöglicht das Studium ohne Abitur.

Ziel unserer Weiterbildungspolitik ist Chancengleichheit und Förderung allgemeiner, politischer und beruflicher Fähigkeiten.

In Schleswig-Holstein gibt es endlich Bildungsurlaub. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen die neuen Bildungschancen. Wir werden den Ausbau anerkannter Weiterbildungseinrichtungen und -veranstaltungen gemäß Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz fördern.

Als Basis für ein Weiterbildungsgesetz werden wir einen Weiterbildungsplan für Schleswig-Holstein verabschieden, in den Volkshochschulen und andere Weiterbildungsträger wie Gewerkschaften, Unternehmensverbände und politische Bildungsstätten einbezogen werden.

Träger der Weiterbildung sind in erster Linie die freien Träger sowie die Volkshochschulen. Das Land bekennt sich zur öffentlichen Verantwortung für die Sicherstellung eines ausreichenden und pluralen Weiterbildungsangebots. Vor allem die Volkshochschulen im Lande bedürfen der Stärkung auch im hauptamtlichen Bereich. Sie müssen in der Lage sein, auch künftig ihren bildungspolitischen und kulturellen Auftrag als regionale Lernzentren zu erfüllen.

Wir wollen, dass Frauen, die ihre Berufstätigkeit für Familienaufgaben unterbrechen, einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Beratung und Qualifizierung erhalten. Das Netz der Weiterbildungsberatungsstellen für Berufsrückkehrerinnen muss enger geknüpft werden.

Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen

In den letzten Jahren wurden in Schleswig-Holstein viele neue Arbeitsplätze geschaffen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Schleswig-Holstein stieg von Januar 1988 bis zum April 1991 von 714.400 um fast 100.000 auf die Rekordzahl von 811.300 an. Die Arbeitslosenzahl sank von 108.753 im Jahre 1988 auf 74.360 im Juni 1991, obwohl die Einwohnerzahl in Schleswig-Holstein im gleichen Zeitraum um ca. 50.000 wuchs. Ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum, das gute Wirtschaftsklima und eine erfolgreiche Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik für Schleswig-Holstein sind die Ursachen für diese erfreuliche Entwicklung.

Allein durch das Programm Arbeit für Schleswig-Holstein erhielten ca. 28.000 Männer und Frauen eine Beschäftigung oder die Möglichkeit einer beruflichen Qualifizierung. Mit langen Beschäftigungszeiten anstelle kurzer Zeitverträge sollen die geförderten Beschäftigten in den Arbeitsmarkt integriert werden. Schwerpunkte sind Hilfen für Langzeitarbeitslose, für Jugendliche ohne Beruf, arbeitslose Frauen und behinderte Menschen. Dafür haben wir bisher ca. 230 Mio. DM an Landesmitteln aufgewandt.

Vollbeschäftigung bleibt unser Ziel. Wir wollen, dass alle Menschen ihren Lebensunterhalt aus eigener Arbeit bestreiten können. Obwohl die Arbeitsmarktsituation verbessert wurde, brauchen wir auch in Zukunft eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir werden uns auch weiterhin auf schwer vermittelbare Arbeitslose und die bessere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt konzentrieren.

Das erfolgreiche Programm Arbeit für Schleswig-Holstein wollen wir fortsetzen. Selbstverwaltete Projekte und Initiativen werden auch weiterhin unverzichtbare Beiträge zur Bewertung, sozialen Stabilisierung und Beschäftigung von Personengruppen leisten.

Die Förderung von Stammkräften zur Anleitung von ABM-Beschäftigten wollen wir flexibler, noch effektiver und attraktiver gestalten. Freie, d. h. selbstverwaltete und in eigener Regie betriebene Einrichtungen zur Beratung und Beschäftigung von Arbeitslosen, sollen auch künftig unterstützt werden.

Ländlichen Raum und Landwirtschaft stärken

Der ländliche Raum gibt Schleswig-Holstein nicht nur Charme und Unverwechselbarkeit. Hier lebt und arbeitet der größte Teil der Menschen. Eine solide wirtschaftliche Basis ist die Voraussetzung, damit die vielfältigen Leistungen für Ökologie, Kultur, Erholung und Tourismus erbracht werden können. Leben und Arbeiten auf dem Lande müssen attraktiv bleiben!

Wir wollen unsere erfolgreiche Agrar- und Regionalpolitik für den ländlichen Raum fortsetzen. Dazu gehört die Einbindung in den öffentlichen Nahverkehr, die Weiterentwicklung der Programme zur Dorferneuerung, eine gezielte Wirtschaftsförderung und eine Politik zum Schutz von Natur, Landschaft und Menschen sowie Anstrengungen zur Erleichterung der Situation von Frauen auf dem Lande.

Wir wollen eine im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft wettbewerbsfähige Landwirtschaft, die gesunde Nahrungsmittel umweltverträglich produziert. Aufgrund des Preisverfalls stehen die Landwirte gegenwärtig unter einem starken wirtschaftlichen Druck. Für eine Übergangszeit sind EG-finanzierte Einkommensübertragungen unverzichtbar.

Grundsätzlich aber fordern wir auf Bundes- und EG-Ebene ein Umdenken in der Agrarpolitik. Wir fordern, die Landwirtschaftspolitik zu regionalisieren, weil Strukturen in den einzelnen Ländern nicht vergleichbar sind. Der Strukturwandel muss sozial gestaltet werden. Der Markt muss den Landwirten ein ausreichendes Einkommen bieten. Dafür sind Außenhandelsregelungen im GATT unverzichtbar, die jedoch statt - wie bisher - Mengenbegrenzungen künftig umwelt- und verbraucherpolitische Standards zur Grundlage haben müssen. Gleichzeitig aber müssen die Überschüsse abgebaut werden. Auskömmliche Marktpreise und Abbau der Überschüsse sind langfristig nur vereinbar, wenn EG-weit die Landwirtschaft auf extensivere, umweltschonendere Produktionsweisen umgestellt wird.

Oberstes Ziel unserer Landesagrarpolitik ist eine umweltfreundliche und wettbewerbsfähige Land- und Ernährungswirtschaft. Sie trägt erheblich zur Wirtschaftskraft des Landes insgesamt bei. Die Ernährungswirtschaft muss sich stärker als bisher am Markt orientieren. Wir wollen, dass möglichst Viele landwirtschaftliche Rohprodukte in Schleswig-Holstein zu hochwertigen, marktgängigen Lebensmitteln weiterverarbeitet werden. Das schafft Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze im ländlichen Raum.

Im Küstenland Schleswig-Holstein gilt das auch für die Fischerei. Wir wollen, dass möglichst Viele Betriebe und ihre Arbeitsplätze erhalten bleiben. Eine konsequente Umweltpolitik für die Nord- und Ostsee ist der beste Beitrag zum Schutz der Fischbestände. Hinzukommen muss aber eine abgestimmte Fischereipolitik aller Anrainerstaaten von Nord- und insbesondere Ostsee.

Auch für den ökologischen Landbau kommt es verstärkt darauf an, bei steigenden Produktionsmengen neue Vermarktungswege zu finden. Wir werden die Förderung fortsetzen. Die Anbaufläche des ökologischen Landbaus, der mit der Chemie bricht und auf natürliche Regelmechanismen setzt, hat sich in den letzten vier Jahren in Schleswig-Holstein auf jetzt 10.000 ha vervierfacht. Wir werden die Umstellungsförderung und die Finanzierung mehrerer Beratungsstellen fortsetzen. In Zukunft muss der ökologische Landbau auch an den Landwirtschaftsschulen und an der Universität ein größeres Gewicht erhalten.

Aufgrund der EG-Rahmenbedingungen ist eine Umstellung auf den ökologischen Landbau für die überwiegende Mehrheit der Landwirte heute noch nicht wirtschaftlich. Deshalb fördern wir auch Versuche der Landwirtschaftskammer zum integrierten Pflanzenbau, der einen sparsamen Chemieeinsatz unter optimaler Nutzung natürlicher Regelmechanismen anstrebt.

Verbraucherschutz, Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft und Bemühungen um eine moderne Vermarktung werden einer möglichst hohen Zahl von Landwirten ein angemessenes Einkommen sichern. Für jene, die sich zur Betriebsaufgabe entscheiden müssen, werden wir Beratung und Hilfe ausbauen.

Wir wollen die Instrumente der Agrarstrukturpolitik nutzen, um ein Biotopverbundsystem auch in landwirtschaftlich geprägten Regionen zu schaffen. Wälder sind ökologisch unersetzbar und eine wichtige Investition für die Zukunft. Deshalb werden wir an der Forderung der Anlage neuer Wälder festhalten. Wir wollen erreichen, dass die Mittel der Flächenstilllegung verstärkt für die Aufforstung genutzt werden.

Wir wollen dem Küstenschutz an Nord- und Ostsee auch zukünftig große Aufmerksamkeit widmen.

Die Förderung der Dorferneuerung muss mehr bewirken als die Gestaltung von Fassaden, Straßen und Platzen. Wir wollen neue wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen nachhaltig fördern.

Rund die Hälfte aller Frauen in Schleswig-Holstein lebt im ländlichen Raum. Wir wollen die Chancen dieser Frauen, gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilzuhaben, vergrößern. Dazu dienen mobile Weiterbildungsberatungsstellen, mobile Landfrauenberatung, die Stärkung des Einflusses von Frauen in landwirtschaftlichen Gremien und Projekte wie in Medelby, mit denen öffentliche und private Verkehrsangebote vernetzt werden. Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass die Bäuerinnen endlich eine eigenständige soziale Absicherung erhalten.

Sanften Tourismus ausbauen

Die Fremdenverkehrswirtschaft in Schleswig-Holstein hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt: Schleswig-Holstein ist heute das zweitwichtigste deutsche Urlaubsland. Der Fremdenverkehr nimmt als Wirtschaftsfaktor an Bedeutung gerade in strukturschwachen Regionen zu. Er sichert 80.000 Arbeitsplätze und viele selbständige Existenzen.

Wir wollen die Attraktivität des Fremdenverkehrs weiter steigern. Dabei setzen wir auf einen sanften Tourismus, der im Einklang mit der Natur, der Kultur und den Menschen steht. Die Entwicklung attraktiver Fremdenverkehrsangebote für unsere Gäste und die Steigerung der Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins sollen sich ergänzen.

Wir wollen vorrangig das bestehende touristische Angebot und die dafür erforderliche Infrastruktur verbessern. Die Pflege unserer Umwelt ist eine wesentliche Voraussetzung für einen sanften Tourismus und für den Erhalt des unverwechselbaren Profils von Schleswig—Holstein. Bei der Förderung von Projekten werden wir darauf achten.

Das von der SPD-Landesregierung vorgelegte Fremdenverkehrskonzept wird in enger Zusammenarbeit mit der Fremdenverkehrswirtschaft umgesetzt. Kinderfreundliche Ferienangebote, eine attraktive Gastronomie, die Wohnumfeldgestaltung und das Spiel- und Sportangebot sind uns besonders wichtig. Wir werden die Kooperation aller am Fremdenverkehr Beteiligten landespolitisch unterstützen.

Stadtbildkultur, Denkmalpflege und bauliche Identität unserer Dörfer und Städte wollen wir sichern. Das regionalgeschichtliche und kulturelle Erbe wollen wir stärker als bisher in das Informations- und Unterhaltungsangebot einbringen.

Aus- und Fortbildung der Beschäftigten des Fremdenverkehrs-, Hotel- und Gaststättengewerbes wollen wir im Zusammenwirken mit der Tourismuswirtschaft verbessern. Diesem Ziel werden unter anderem eine Hotelfachschule, ein betriebswirtschaftlicher Studiengang für Tourismus an der Fachhochschule Flensburg und der Aufbau einer Fachschulausbildung für Touristik in Husum dienen.

Im Interesse des Fremdenverkehrs und der ortsnahen Erholung werden wir den Ausbau des landesweiten Radwegenetzes und eine entsprechende Ausweisung und Kartierung fortsetzen. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Erholungsorten sollen gemeinsam mit dem Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs Priorität haben.

Schleswig-Holstein hat seit kurzem die strengsten Anerkennungs- und Überprüfungsvorschriften für Kurorte und Heilbäder. Jeder Kurgast kann auch in Zukunft auf diese Qualitätsstandards setzen. Denn Schleswig-Holstein soll nicht nur ein Land des sanften Tourismus sein, sondern auch die Gesundheitsadresse für Vorsorgekuren und Rehabilitationsangebote in Europa werden.

Für ein kinderfreundliches Schleswig-Holstein

Wir wollen ein kinderfreundliches Schleswig-Holstein. Die Interessen der Kinder müssen in unserer Gesellschaft mehr Platz finden - unabhängig vom Einkommen, von Arbeitsumständen und von der persönlichen Situation der Erziehungsberechtigten.

Kinder brauchen Plätze, damit sie sich entfalten können. Wir arbeiten an der Verbesserung des Angebots von Kindergartenplätzen in Schleswig-Holstein. Wir brauchen aber auch mehr und bessere Spielplätze, kinderfreundlicheres Wohnen und vor allem mehr Platz in unserem Denken und Handeln, wenn es um Kinder geht.

Kinder haben Rechte und Ansprüche, die ihnen oftmals vorenthalten werden. Umwelt, Verkehr, Gesundheit und Ernährung betreffen Kinder ebenso wie Schule, Wohnen und die Lebensbedingungen der Eltern. Ein kinderfreundliches Schleswig-Holstein zu verwirklichen, ist eine Aufgabe, die alle Arbeitsfelder der Politik berührt.

Kindertagesstätten ausbauen

Die Nachfrage nach Kindertageseinrichtungen steigt seit vielen Jahren an. Ein-Kind-Familien, kleine Wohnungen, ein nicht kindgerechtes Wohnumfeld und veränderte Lebensbedingungen bedeuten, dass Kinder nicht mehr alle Erfahrungen, die sie für ihre Entwicklung brauchen, innerhalb der Familie sammeln können. Kinder brauchen andere Kinder und deshalb Plätze in Kindergärten. Frauen und Männer wollen Kinder und Berufstätigkeit miteinander vereinbaren. Auch sie brauchen Plätze für ihre Kinder.

1988 fanden wir in Schleswig-Holstein die bundesweit schlechteste Versorgung mit Kindertageseinrichtungen vor. Nur 60 Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren fanden einen Platz; in den meisten Bundesländern waren es 80 Prozent.

Wir haben die Investitionsförderung 1988 bis 1991 für Kindertageseinrichtungen von 1,35 Mio. auf 10 Mio. Zuschüsse und 20 Mio. Darlehen erhöht. Davon sind bis 1990 über 2.000 neue Plätze gefördert und 1.500 saniert worden. 1991 und 1992 werden insgesamt 5.000 neue Plätze gefördert. Zusätzliche Mittel wurden für Integrationsgruppen und flexible Öffnungszeiten bereitgestellt.

1992 tritt das neue Kindertagesstättengesetz in Kraft. Es enthält einen eigenständigen, an den kindlichen Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten orientierten Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen. Es legt demokratische Mitspracheregelungen für Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Träger fest. Es schreibt den Örtlichen Jugendhilfeträgern jährliche Bestandsaufnahmen und Bedarfsermittlungen vor. Damit für die Kommunen und die Träger ein dauerhafter Anreiz zum Ausbau der Kindertageseinrichtungen geschaffen wird, enthält es erstmalig die Verpflichtung des Landes zur Mitfinanzierung.

Die SPD will in Schleswig-Holstein erreichen, dass jedes Kind einen Platz in einer Tageseinrichtung bekommen kann, wenn die Eltern es möchten. Dazu bedarf es weiterhin großer gemeinsamer Anstrengungen von Kommunen, Kindergartenträgern und dem Land. Die ab 1993 im Kindertagesstättengesetz vorgesehene laufende Förderung der Kosten für das pädagogische Personal mit mindestens 20 Prozent soll das entscheidende Signal setzen.

Wir werden die alten Kindergartenrichtlinien von 1973 durch eine Rechtsverordnung zum Kindertagesstättengesetz ersetzen, damit schrittweise auch die Arbeitsbedingungen in den Kindertageseinrichtungen verbessert werden. Dazu gehört die schrittweise Senkung der Gruppengröße, die Erhöhung des Betreuungspersonals pro Gruppe und die Schaffung von Öffnungszeiten, die den Bedürfnissen von berufstätigen Eltern gerecht werden.

Die SPD tritt für einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz ein. Er muss im Kinder— und Jugendhilfegesetz verankert und die Umsetzung vom Bund mitfinanziert werden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung ist für viele alleinerziehende Väter und Mütter ein großes Problem. Viele von ihnen müssen von der Sozialhilfe leben, weil es in Schleswig-Holstein fast keine Krippenplätze für ihre Kleinkinder bis zu drei Jahren gibt. Deshalb müssen so schnell wie möglich mehr Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder geschaffen werden.

Politik für Kinder verwirklichen

Eine kindgerechte Politik muss die Lebensräume der Kinder so gestalten, dass Kinder ihre Einrichtungen ohne Gefährdungen und ohne lange Wege erreichen und in ihrer Nachbarschaft Platz für ihre Freizeitaktivitäten finden können. Herkömmliche Kinderspielplätze sind lediglich Ersatz für verlorengegangene Spielräume; Ziel muss es sein, alle bespielbaren Flächen zum Spielen freizugeben.

Deshalb wollen wir:

  • den Bau kindgerechter Wohnungen mit großen Kinderzimmern und Küchen, Gemeinschaftsräumen in Mehrfamilienhäusern und Spielhöfen,
  • den Straßenverkehr in allen Wohngebieten einschränken und beruhigen,
  • sichere und kindgerechte Rad- und Fußgängerwegenetze einrichten,
  • Spielzonen schaffen,
  • wohnortnahe Spiel- und Bolzplätze, Natur- und Abenteuerspielplatze schaffen.

Politik muss Kinder, wo immer es geht, in die Entscheidungsprozesse miteinbeziehen, die sie betreffen.

Politik für Kinder braucht einen gesicherten Platz in allen parlamentarischen Gremien.

Deshalb wollen wir:

  • parlamentarische Kinderkommissionen oder Kinderbeauftragte auf allen politischen Ebenen einrichten,
  • regelmäßige Kinderberichte erstellen,
  • eine verbindliche Prüfung von allen kommunalen und staatlichen Planungsvorhaben auf ihre Kinderfreundlichkeit durchsetzen.

Die Landesregierung richtet modellhaft die Stelle einer Landesbeauftragten bzw. eines Landesbeauftragten für Kinder ein.

Kinder brauchen unseren besonderen Schutz. Gewaltanwendung gegen Kinder gehört zum Alltag in unserer Gesellschaft. Misshandlungen, psychische und physische Unterdrückung, Vernachlässigungen und sexuelle Ausbeutung sind Lebenserfahrungen von vielen Mädchen und Jungen.

Wir wollen daher für Kinder in Not

  • im ganzen Land Kinder- und Jugendschutzzentren und Mädchenhäuser fördern,
  • ein Kindersorgentelefon zum Nulltarif einführen,
  • mit einer Bundesratsinitiative die Abschaffung des Züchtigungsrechts durchsetzen,
  • Angebote im Bereich der Elternbildung, Erziehungs- und Familienberatung aufbauen und die Einrichtung von Selbsthilfegruppen fördern,
  • die Stärkung der sozialen Dienste fördern.

Wir wollen in Schleswig-Holstein eine kinderfreundliche Gesellschaft schaffen, in der für alle Kinder Platz ist, für Mädchen und Jungen, für schwache und starke, für kranke und gesunde, für behinderte und nichtbehinderte, für deutsche und ausländische Kinder.

Jugend und Bildung

Schule reformieren

In einer Gesellschaft, die sich wandelt, muss sich auch die Schule verändern. Wir wollen eine lebendige, pädagogische Diskussion.

Schleswig-Holstein braucht ein modernes Bildungssystem, das allen Schülerinnen und Schüler

  • Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt,
  • persönliche und kulturelle Entfaltungsmöglichkeiten bietet und
  • soziales Verhalten lernen hilft.

Für uns heißt das: Förderung statt Auslese, Beachtung des Elternwillens und eine den pädagogischen Erfordernissen und bildungspolitischen Zielsetzungen angemessene Versorgung aller Schularten.

Integrierte Gesamtschulen sind am besten geeignet, die Fähigkeit des einzelnen zu fördern, soziale Unterschiede auszugleichen und Erneuerungen im Schulwesen anzuregen und umzusetzen. Deshalb setzen wir uns für diese Schulform ein und fördern ihre Einrichtung, damit alle Eltern in Schleswig-Holstein, die es wünschen, ihre Kinder an einer Gesamtschule anmelden können.

Das neue Schulgesetz gibt Eltern, Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften mehr Raum, ihre Schule eigenverantwortlich zu gestalten, und ermöglicht mehr Demokratie und pädagogische Freiheit. Die gleichberechtigte Mitarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften ist dafür die Grundlage. Die Zensur der Schülerzeitungen haben wir abgeschafft.

Mit einem landesweiten Angebot an zehnten Hauptschulklassen und der Einführung eines verbesserten Schulabschlusses für die Absolventen der zehnten Klassen stärken wir einen wichtigen Bildungsgang. Mit offenem Unterricht und Berichtszeugnissen in der Grundschule verwirklichen wir die Forderung nach einer kinderfreundlichen Schule für alle. Schulbücher werden in Schleswig-Holstein wieder von der Schule gestellt.

Wir haben die allgemeinbildenden Schulen weiterentwickelt: Der Ausbau der Umwelterziehung und der Friedens- und Dritte-Welt—Erziehung, Projekte zur Gesundheitserziehung und zur Förderung von Mädchen im naturwissenschaftlichen Unterricht, die Betriebspraktika für Gymnasiasten sind Beispiele.

Die Umsetzung der Neuordnung der Ausbildungsberufe Metall, Elektrotechnik, Wirtschaft und Büro, die Ausstattung der Berufsschulen mit moderner Technik, die Einführung der Lernbüros und Versuche mit dem Werkstattlabor sind Marksteine der Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen.

Die Gesamtschule ist Regelschule geworden. Dort, wo Eltern es wollen und der Schulträger es beantragt, werden Gesamtschulen errichtet. Mit dem Schuljahr 1991/92 gibt es in Schleswig-Holstein siebzehn Gesamtschulen, dreizehn davon sind neu errichtet worden. Der Elternwille auf Gesamtschule ist in Schleswig—Holstein noch lange nicht verwirklicht: Fast 1.000 Schülerinnen und Schüler mussten in diesem Schuljahr abgewiesen werden, weil noch nicht genügend Gesamtschulplätze zur Verfügung stehen.

Sonderschulen arbeiten als Förderzentren und sollen die Integration von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern unterstützen. Eine zentrale Beratungsstelle hilft Eltern bei der Entscheidung für ihr Kind und berät Eltern und Schulträger.

Wir haben die Arbeitszeitverkürzung nach den finanziellen Möglichkeiten unseres Landes umgesetzt und darüber hinaus die Zahl der Lehrerplanstellen deutlich erhöht.

Das Programm zur Überleitung von befristeten in unbefristete Angestelltenverträge gibt jungen Lehrkräften eine sichere berufliche Perspektive. Bis 1988 ist die Zahl der Planstellen kontinuierlich gesunken. Wir haben die Trendwende herbeigeführt. Seit 1988 steigt die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen wieder an. Wir wollen auch weiterhin möglichst viele junge Lehrkräfte einstellen.

Die Reform des schleswig-holsteinischen Bildungssystems wird in den nächsten Jahren fortgesetzt. Die Anforderungen eines geeinten Europa, die Konsequenzen aus den Entwicklungen in Osteuropa und die Zukunftsaufgaben Umweltschutz und Beseitigung des Welthungers werden in den Schulen unseres Landes angemessene Berücksichtigung finden.

Der gemeinsame Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder wird auch in der Sekundarstufe I eingeführt. Modellvorhaben für Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen und Hauptschulen werden den Weg bereiten. Die Beratungsstelle für die Integration behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher in der Schule (BIS) wird Eltern und Lehrkräfte auf diesem Weg unterstützen.

Die Integration allgemeiner und beruflicher Bildung in der Sekundarstufe II in Schleswig-Holstein soll vorangetrieben werden.

Die Einführung der „offenen Grundschule” ist eine von Eltern und Lehrkräften mit Engagement aufgegriffene Re- form und wird von den Schülerinnen und Schülern angenommen. Fächerübergreifendes Lernen und das Arbeiten in Projekten entsprechen den Ansprüchen ganzheitlichen Lernens. Die guten Erfahrungen sollen zukünftig an den weiterführenden Schulen genutzt werden.

Wir unterstützen Kommunen und Kreise bei der Erstellung von Schulentwicklungsplänen. Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sollen mitarbeiten, um ein ortsnahes, vielfältiges Bildungsangebot zu sichern.

Die Kooperation der verschiedenen Schularten ist uns wichtig. So sollten Oberstufen von Gymnasien und Fachgymnasien zusammenarbeiten, wo es möglich ist.

Wir wollen die Schulträger bei der Erprobung verschiedener Modelle von Halbtagsschulen mit festen Grundschulzeiten und von Ganztagsschulen unterstützen. Grundschulen mit festen Schulzeiten sollen vorrangig gefördert werden.

An allen Schulen, Hochschulen und in der beruflichen Bildung wollen wir den Fremdsprachenunterricht mit Blick auf das sich einigende Europa ausbauen.

Die Arbeit an der Reform der Lehrpläne hat begonnen. Umweltschutz, Friedenserziehung, Gleichstellung von Männern und Frauen und ein solidarisches Verhältnis zu den Ländern der Dritten und Vierten Welt werden in den neuen Lehrplänen Berücksichtigung finden.

Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte müssen der Entwicklung der Schule entsprechen. Wir wollen die Studiengänge an den Hochschulen und die Aus- und Fortbildungsstrukturen am Institut für Praxis und Theorie der Schule (IPTS) weiterentwickeln und stärker aufeinander beziehen. Das IPTS wird dezentralisiert. In regionalen pädagogischen Zentren wird es neben der Ausbildung der Lehrkräfte in der zweiten Phase Beratung und Information für Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte bieten. Lernwerkstätten unterstützen bei der Planung und Durchführung von neuen Unterrichtsformen. Zum Erziehungsauftrag von Schule gehört auch die individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler in Konfliktlagen. Dazu ist eine verstärkte Ausbildung von Beratungslehrkräften für alle Schularten notwendig.

Jugend fördern

Die Lebensverhältnisse von jungen Menschen haben sich grundlegend verändert. Jugendliche befinden sich heute länger in Schule und Berufsausbildung.

Die Lebensphase hat sich deutlich ausgeweitet. Sie ist gekennzeichnet durch eine starke Individualisierung. Die eigene Verantwortung für die persönliche Lebensgestaltung hat zugenommen. Traditionelle Einflüsse wie die Familie, Nachbarschaft und Institutionen verlieren immer mehr an Bedeutung. Jugendliche orientieren sich immer stärker an Gleichaltrigen. Der Freizeit- und Konsumsektor nimmt stark an Bedeutung zu.

Einerseits ist die Lebenssituation der Jugendlichen durch wachsenden Wohlstand und eine gute Ausstattung mit Konsumgütern gekennzeichnet, andererseits ist ihr Alltag zunehmend komplizierter geworden.

Auch Arbeitslosigkeit, Bedrohung durch Kriege, die Zerstörung der Umwelt, fehlende Wohnungen und die Angst um die eigene existentielle Absicherung gehören zu den bedrückenden Erfahrungen von vielen jungen Menschen.

Jugend ist zu einer eigenständigen Lebensphase geworden.

Jugendpolitik muss Querschnittspolitik sein, da alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens Jugend beeinflussen.

Ziel unserer Politik wird es sein, demokratische Mitgestaltungs- und Einflussmöglichkeiten weiter auszubauen. Jugendliche müssen an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Die Arbeit von Initiativen und Jugendverbänden wird in den nächsten Jahren noch stärker von uns unterstützt werden.

Für uns ist die Jugendförderung eine ständige öffentliche Aufgabe. Mit dem neuen schleswig-holsteinischen Jugendförderungsgesetz haben wir hierfür einen soliden rechtlichen Rahmen geschaffen.

Kommunale Jugendpläne sollen in Zukunft gemeinsam mit den Jugendlichen und ihren Organisationen vor Ort entwickelt werden.

Wir machen ernst mit dem Anspruch auf Gleichberechtigung und Mädchenförderung.

Diskriminierung und Vernachlässigung der besonderen Bedürfnisse von Mädchen und jungen Frauen sollen mit der Einrichtung und Förderung von Mädchenprojekten abgebaut werden.

Wir werden Mädchenhäuser im Lande unterstützen, in denen Mädchen und junge Frauen in Not Schutz und Beratung finden.

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind unserer Gesellschaft unwürdig und zu verurteilen. Prävention und Schutz werden einen besonderen Stellenwert erhalten. Dazu gehören auch Kinder- und Jugendnotdienste, die rund um die Uhr erreichbar sein sollen.

Für Studierende und Auszubildende, für junge Paare mit und ohne Kinder müssen geeignete Wohnungen zu bezahlbaren Mieten zur Verfügung stehen. Unser Wohnungsbauprogramm wird das berücksichtigen.

Wir wissen: Demokratisches Bewusstsein entsteht nicht von selbst. Rechtsextremistische und ausländerfeindliche Einstellungen sowie Gewaltbereitschaft stehen in Zusammenhang mit Lebensperspektiven von Jugendlichen und gesellschaftlichen Orientierungen der Erwachsenengesellschaft. Es wird vermehrt auch die Aufgabe der außerschulischen Jugendarbeit sein, eigenständige Angebote und Initiativen zu entwickeln und deutsche und ausländische Jugendliche verschiedener Nationalitäten und Kulturen zusammenzubringen. Wir werden die Jugendverbände und Initiativen bei dieser Aufgabe unterstützen und ihnen die notwendigen finanziellen Mittel zukommen lassen.

Jugend hat ihre eigene Kultur. Dies erfordert die Bereitschaft, sich auf die unterschiedlichsten Lebenslagen und kulturellen Vorstellungen einzulassen und Projekte zu fördern, die den Interessen und Vorstellungen der Jugendlichen entsprechen.

Offene Jugendarbeit und Jugendkulturarbeit muss vor allem Anregungen zum Selbstgestalten und Mitmachen liefern.

Die Freizeit spielt bei Jugendlichen eine immer größere Rolle. Die Möglichkeiten des eigenen Freizeitverhaltens dürfen jedoch nicht vom Geldbeutel abhängig sein. Wir müssen dafür sorgen, dass es im Freizeitbereich nicht nur kommerzielle Anbieter gibt. Hier gilt es besonders die Initiativen, die Sportvereine und die Jugendverbände zu unterstützen, damit ein breitgefächertes Angebot zur Verfügung steht.

Schleswig-Holstein ökologisch erneuern

Die ökologische Erneuerung ist ein Grundprinzip sozialdemokratischer Politik: von der Umweltpolitik und der Umweltbildung über die Energiepolitik und das Ökologische Bauen bis zur ökologischen Wirtschaftsweise und zum ökologischen Landbau.

Weltweit schreitet die Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen voran. Eine Umkehr ist zu einer Frage des Überlebens geworden. Der ökologische Umbau der Industriegesellschaft muss deshalb als die zentrale politische Aufgabe angepackt werden. Wir werden ökologisch orientierte Grundsätze im Landesplanungsrecht verankern.

Dafür haben wir in Schleswig-Holstein wichtige Voraussetzungen geschaffen:

  • Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen hat jetzt in Schleswig-Holstein Verfassungsrang.
  • Mit der Einrichtung eines Ministeriums für Natur, Umwelt und Landesentwicklung sind Grundlagen für eine wirksame, systematische Umweltpolitik geschaffen worden.
  • Ein neues Landesamt für Natur und Umwelt soll einzelne Ämter vereinen und zu einer tüchtigen und effizienten Umweltverwaltung in Schleswig-Holstein beitragen.
  • Die „Akademie für Natur und Umwelt” in Neumünster soll neue Impulse im Bereich der Fort- und Weiterbildung im Umweltbereich setzen.

Biologischen Naturschutz verwirklichen

Biologischer Naturschutz umfasst neben dem Schutz von Boden, Wasser und Klima den Schutz von Tieren und Pflanzen, ihrer Ökosysteme und Lebensraume. Er sichert die Lebensgrundlagen der Menschen.

Mit speziellen Programmen verstärken wir den Artenschutz. Das Uferrandstreifenprogramm reduziert den Schadstoffeintrag in die Gewässer und stellt ökologisch wertvolle Ufervegetationen wieder her. Die Ausweisung oder Sicherung von über 30 neuen Naturschutzgebieten und der Ankauf von mehreren Tausend Hektar wichtiger Flächen für den Naturschutz sind Schritte zum Aufbau eines flächendeckenden Biotopverbundsystems in Schleswig-Holstein.

Der vorgelegte Entwurf für ein Landesnaturschutzgesetz ist ein vorbildlicher Schritt für eine ganzheitlich orientierte Naturschutzpolitik. Der Gesetzentwurf schöpft die vorhandenen Spielräume des Landes voll aus, ohne auf den Abschluss der Bundesgesetzgebung zu warten. Wir wollen jetzt handeln. Wir wollen 1992 das Landesnaturschutzgesetz verabschieden. In den folgenden Jahren werden wir das neue Gesetz mit Leben füllen. Dazu wird ein personeller und sachlicher Ausbau des haupt- und ehrenamtlichen Naturschutzes auf allen Ebenen notwendig sein.

Das Landesnaturschutzgesetz wird die Grundsätze des Naturschutzes neu fassen, um den schonenden und sparsamen Umgang mit den Naturgütern Boden, Luft und Gewässer wirksam durchzusetzen. Die Vielfalt der Arten, der Ökosysteme und der Populationen werden als gesetzliches Naturschutzziel verankert. Zu diesem Zweck sind Biotopverbundsysteme zu bilden. Ziel ist es, in einem Zeitraum von etwa 20 Jahren 15 Prozent der Landesfläche als vorrangige Flächen für den Naturschutz auszuweisen. Diese Flachen sind weitgehend der natürlichen Entwicklung zu überlassen und durch Ankauf oder Unterschutzstellung Zug um Zug langfristig zu sichern.

Wir wollen die Rechtsgrundlagen der Landschaftsplanung, insbesondere bei der Umsetzung der flächenbezogenen

Umweltverträglichkeitsprüfung, und die Eingriffsregelung verbessern.

Wir führen die Verbandsklage ein und stärken die unentbehrliche ehrenamtliche Mitwirkung. Naturschutz soll in Schleswig-Holstein von den Menschen erfahrbar und beeinflussbar sein.

Die Ökologische Erneuerung des Landes ist auch als Sicherung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur für den Menschen zu verstehen. Wir wollen in Schleswig-Holstein ein bewusst naturbezogenes und naturverträgliches Leben ermöglichen. Der neue Begriff Naturerlebnisraum, der im Landesnaturschutzgesetz ausgefüllt wird, dient diesem Ziel.

Abfall vermeiden, vermindern und verwerten

Mit dem Aufbau einer an ökologischen Zielen orientierten Abfallwirtschaft haben wir nach Untätigkeit früherer Landesregierungen angefangen, den Entsorgungsnotstand und den Abfallexport zu beseitigen.

Unser Abfallwirtschaftsgesetz und das neue Abfallwirtschaftsprogramm sind den Prinzipien vermeiden - vermindern - verwerten verpflichtet.

Wir fördern Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -verwertung. Es wird eine umfassende Überwachung von Sonderabfällen aufgebaut.

Wir werden in enger Kooperation mit den Kreisen und kreisfreien Städten eine neue Abfallwirtschaftsstruktur aufbauen, die Entsorgungssicherheit und größtmögliche Umweltverträglichkeit vereint.

Wir stärken die Abfallberatung der Betriebe und der Haushalte. Wir fördern neue Verwertungstechniken, insbesondere für Kunststoffe, Verbundstoffe, Klärschlamm und Gülle. Wiedergewonnene Rohstoffe müssen verwertet werden. Für die Herstellung abfallarmer Produkte und die Vermarktung von Sekundär-Rohstoffen bieten wir eine Anschubförderung.

Wir werden mindestens zwei Sonderabfalldeponien bauen und die Sonderabfallverbrennungsanlage in Brunsbüttel fertigstellen. Wir werden Notfalldeponien für kontaminiertes Material und Gefahrstoffe errichten.

Zur Sanierung von Altlasten werden wir im Einvernehmen mit den Bundesmaßnahmen ein Programm erarbeiten.

Zur Finanzierung der Altlastensanierung fordern wir vom Bund einen Altlastenfonds unter maßgeblicher Beteiligung der Industrie.

Wir werden die Zusammenarbeit der norddeutschen Länder auch in Fragen der Abfallwirtschaft verstärken und al-

les tun, um den Ausstieg aus der ehemaligen DDR-Sondermülldeponie Schönberg umzusetzen.

Weitere Initiativen gegenüber dem Bund werden folgen, um ihn zur Ausschöpfung seiner gesetzlichen Verpflichtungen bei der Vermeidung von Abfallen und speziellen Produktionsverboten für dauerhaft umweltbelastende Stoffe und Produkte anzuhalten. Wir treten für eine Kennzeichnungspflicht für alle die Umwelt belastenden Stoffe in Produkten ein.

Wasser schützen

Der umfassende Gewässerschutz - von Grundwasserschutz über den Schutz der Oberflächengewässer bis hin zum Meeresschutz - und eine an ökologischen Zielen orientierte Wasserwirtschaft sind ein Arbeitsschwerpunkt unserer Natur- und Umweltpolitik. Mehrere Landesprogramme haben Schleswig-Holstein auf dem Gebiet des Gewässer- und des internationalen Meeresschutzes und der Wasserwirtschaft im nationalen und internationalen Vergleich in eine Spitzenposition geführt.

Unser neues Landeswassergesetz berücksichtigt die ökologischen Belange des Grundwassers und der Oberflächengewässer bei der Abwasserreinigung und beim Küstenschutz starker, verbessert die Abwasserbehandlung und macht die wasserwirtschaftlichen Daten öffentlich zugänglich. Alte Verfüllgenehmigungen und Nutzungen sollen überprüft werden. ‘

Das Phosphor-Sofortprogramm und das Stickstoff-Dringlichkeitsprogramm zur Nähr- und Schadstoffentlastung von Nord- und Ostsee sehen vor, bis 1995 die 38 größten kommunalen Kläranlagen des Landes mit technischen Anlagen zu einer verbesserten Rückhaltung von Nährstoffen insbesondere der Stickstoffverbindungen, auszurüsten.

Wir haben die Wasserschutzgebiete in Schleswig-Holstein um 43.500 ha (auf 2,8 Prozent der Landesfläche) erweitert.

Die Umsetzung des Uferrandstreifenprogramms reduziert die Nährstoffeinträge in die Fließgewässer Schleswig-Holsteins und damit auch in die Nord- und Ostsee. Programme zur naturnahen Gestaltung der Fließgewässer im Biotopverbundsystem fordern ihre biologische Funktion.

Die schleswig-holsteinische Gülleverordnung ist das bundesweit wirksamste Instrument, um Belastungen des Grundwassers zu verringern.

Das Algenfrüherkennungssystem und die erweiterte Überwachung der Badewasserqualität schaffen Vertrauen bei Erholungssuchenden in Schleswig-Holstein.

Luft reinhalten

Der Immissionsschutz ist - neben dem Schutz von Boden und Wasser sowie dem biologischen Naturschutz - der vierte Grundpfeiler einer umfassenden Natur- und Umweltpolitik.

Der Ausbau des lufthygienischen Messnetzes verbessert die Überwachung der Luftbelastung. Auch die Gülleverordnung ist Bestandteil des Immissionsschutzes, weil sie die Belastung der Luft mit Ammoniakgasen erheblich vermindert. Dadurch reduziert sich auch der Nährstoffeintrag in Nord- und Ostsee aber die Luft.

Mit einem Landes-Immissionsschutzgesetz werden wir bestehende rechtliche Lücken bei der Luftreinhaltung und beim Lärmschutz schließen.

Ökotechnik und Ökowirtschaft fördern

Mit der „konzertierten Aktion Ökotechnik/Ökowirtschaft arbeiten wir an der Einführung umweltorientierter Wirtschaftsweisen und der Entwicklung sowie Umsetzung ökotechnischer Verfahren. Wir fördern die Entwicklung und Umsetzung branchenspezifischer Umweltentlastungskonzepte, die für die ökologische Erneuerung der Wirtschaft von großer Bedeutung sind. Erste Pilotprojekte zur ökologischen Prüfung von Bau- und Werkstoffen und zur Gülleaufbereitung sind angelaufen.

Wir werden zukünftig vorwiegend Projekte fördern, die zu umweltverträglicheren Produktionsweisen führen und zu Produkten, die nach ihrem Verbrauch wiederverwertet oder umweltverträglich beseitigt werden können. Das schließt auch die Entwicklung einer „Neuen Chemiepolitik” ein.

Energieversorgung umbauen

Wir bekräftigen unser Ziel des Ausstiegs aus der Atomenergie in zwei Legislaturperioden. Dieses Ziel bis 1996 zu erreichen, bleibt bestehen, obwohl sich dieser Weg als technisch, juristisch und politisch schwierig erwiesen hat.

Die durch frühere Landesregierungen erteilten Betriebsgenehmigungen haben nach der Rechtsprechung einen hohen Bestandsschutz. Eine entschädigungslose Stilllegung eines Atomkraftwerks ist nach geltendem Bundesatomrecht nur möglich, wenn „die Gefahren für das Allgemeinwohl” technisch und rechtlich konkret am einzelnen Objekt nachgewiesen werden und der Betreiber die nachgewiesenen Mängel nicht technisch nachrüsten kann.

Wir haben deshalb die umfassendsten Sicherheitsprüfungen in der Geschichte der Nutzung der Atomenergie eingeleitet. Dabei sind mit Hilfe zahlreicher Gutachter alle Bereiche der technischen Sicherheit, der atomrechtlichen Genehmigungsverfahren und der Entsorgung der drei schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke untersucht worden; diese Gutachten werden derzeit ausgewertet.

Der Handlungsspielraum Schleswig-Holstein ist durch die ausgeübte Weisungsbefugnis der Bundesregierung, die das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat, weiter eingeschränkt.

Umso dringender ist ein Kernenergieabwicklungsgesetz. Zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion und den anderen SPD-regierten Ländern bereiten wir dafür erneut eine Gesetzesinitiative vor. Dafür brauchen wir Mehrheiten in Bonn.

Wir lehnen die Auslandsaufarbeitung als Nachweis gesicherter Entsorgung ab. Auch hier haben wir die Initiative ergriffen. Wir fördern alternative Standortuntersuchungen für ein Endlager. Dieses soll lediglich die Größe haben, die erforderlich ist, um den bis zum Ausstieg entstehenden Atommüll aufzunehmen. Wir fördern einen Stopp aller Ersatz- oder Zubaupläne für Atomkraftwerke.

Um die Gefahren der Atomenergie möglichst schnell zu beenden und gleichzeitig den Treibhauseffekt durch Verringerung des COZ-Ausstoßes zu mindern, verfolgen wir in Schleswig-Holstein einen sparsamen, rationellen, umwelt- und sozialverträglichen Umgang mit Energie.

Unsere Energiepolitik hat vier Schwerpunkte:

  • Energieeinsparung,
  • Förderung der Wärme-Kraft-Kopplung insbesondere auf Gas und Kohlebasis mit moderner Umwelttechnik,
  • Förderung erneuerbarer Energie durch Wind-, Sonne- und Biogasanlagen sowie Wasserkraft und Erdwärme,
  • Mehr Verantwortung und Beteiligung der Kommunen.

Schleswig-Holstein ist Vorreiter beim Energiesparen. Die in Schleswig-Holstein entwickelte Niedrig-Energie-Haus-Technik ist bundesweiter Maßstab für sparsamen Raumwärmeverbrauch geworden. Im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem VEBA-Konzern und der Landesregierung („100-Millionen-Vertrag”) wird die Einführung von Sparlampen und rationeller Straßenbeleuchtungen sowie die stromtechnische Modernisierung von Gebäuden gefordert. Wir haben ein neues Energieforschungsinstitut, eine Energieagentur und einen Stiftungslehrstuhl Elektrotechnik auf den Weg gebracht.

Im Vergleich aller Flächenländer liegt Schleswig-Holstein in der Nutzung von Nah- und Fernwärme und dem Einsatz von Blockheizkraftwerken vorn. Wir wollen auch in den nächsten Jahren durch den konsequenten Ausbau dezentraler Erzeugungsanlagen mit hohem Wirkungsgrad für den sparsamen und intelligenten Umgang mit Primärenergie sorgen. Wir werden in den 90er Jahren kleine Blockheizkraftwerke für mindestens 250 MW schaffen. Dabei soll als CO2-armer Energieträger verstärkt Gas zum Einsatz kommen. Die vorhandenen Kohlekraftwerksstandorte müssen gesichert und im Rahmen erforderlicher Kapazitäten nach modernster Technik ausgebaut werden. Dabei werden wir auf den modernsten Umweltstandard achten und dem Fernwärmeausbau hohe Bedeutung beimessen.

Schleswig-Holstein ist das Windland Nr. 1 in der Bundesrepublik geworden. Wir bauen die Nutzung der Windenergie unter Berücksichtigung der jeweiligen Erfordernisse des Landschaftsschutzes aus. Bis zum Jahr 2000 wollen wir mindestens eine Winderzeugungskapazität von 250 Megawatt, das sind ca. 1000 Anlagen, erreichen. Windenergie wird einen zunehmenden Beitrag zur Stromerzeugung leisten. Ihre Bedeutung für Arbeitsplätze und technologische Entwicklung wachst. Auch für die schleswig-holsteinische Landwirtschaft ergeben sich neue Perspektiven.

Die Systeme kombinierter Naturkraftnutzung - Wind und Sonne bzw. Biomasse -, wie wir sie auf Fehmarn und Pellworm verwirklichen, haben europaweit Vorbildfunktion.

Wir werden regenerative Energieträger staatlich fördern, bis durch den Umbau des Energiewirtschaftssystems die Wirtschaftlichkeit auch für bisher benachteiligte Techniken gegeben ist.

Wir haben die kommunale Verantwortung in der Energiepolitik gestärkt. Erstmals wird in Schleswig-Holstein in jeder Gemeinde über Verträge mit den Energieversorgungsunternehmen beim Energiesparen, bei Investitionen in dezentralen Energieerzeugungsanlagen oder erneuerbare Energieträger zusammengearbeitet. Diese muss gestärkt werden, um Sparpotentiale auszuschöpfen und eine Vernetzung der neuen Energiepolitik zu erreichen.

Das gilt auch für die Zusammenarbeit mit Dänemark und den weiteren Anliegerstaaten der Ostsee. Auch im Energiebereich hat Schleswig-Holstein neue Chancen durch die Brückenfunktion im Ostseeraum an der Schnittstelle von EG, EFTA und Osteuropa. Gemeinsam mit anderen wollen wir aktive Hilfe vor allem bei der umweltfreundlichen und rationellen Modernisierung der Energieversorgung in den Ostsee-Anrainerstaaten leisten.

Soziale Demokratie verwirklichen

Wir wollen eine solidarische Gesellschaft, in der sich diejenigen, die der Solidarität bedürfen, auf die Hilfe jener verlassen können, die zur Hilfe fähig sind.

In der Solidargemeinschaft stehen die Jungen für die Alten, die Gesunden für die Kranken, die Nichtbehinderten für die Behinderten, die Arbeitenden für die Arbeitslosen ein. Nicht Unverständnis und Konkurrenz, sondern Erfahrungsaustausch und Solidarität müssen das Verhältnis zwischen den vorgenannten Gruppen bilden.

Wir werden uns vor allem dafür einsetzen, dass die wachsende Armut bekämpft wird. Durch eine aktive Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik wollen wir dafür Sorge tragen, dass noch mehr Menschen ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit bestreiten können.

Wir setzen uns auch weiterhin für ein Verbot der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse ein.

Die SPD hat gemeinsam mit den Gewerkschaften aber Generationen hinweg den Sozialstaat erkämpft. Wir werden ihn erhalten und ausbauen. Dabei sind die Ausgleichsmöglichkeiten des Landes angesichts der unsozialen Wirkung der Bonner Steuer- und Finanzpolitik beschränkt.

Die SPD-Landesregierung hat erfolgreich für mehr Solidarität geworben und die Grundlagen für eine flächendeckende Sozialplanung gelegt. Darauf werden wir in den nächsten Jahren aufbauen.

Der Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten setzt sich für die Bürgerinnen und Bürger ein, die in sozialer Not um Hilfe suchen. Fast 2.500 schriftliche Eingaben wurden abschließend bearbeitet. In vielen Fallen konnten positive Regelungen erreicht werden.

Wir werden auf Landesebene eine Notrufstelle zur Beratung und Weitervermittlung von Menschen fordern, die durch religiöse Sekten unter Druck geraten sind, aus Sekten aussteigen wollen oder Informationen über Organisationen brauchen, die Sekten zuzuordnen sind.

Familien fördern

Die Familie ist im Wandel: Die Zahl der Einzelkinder steigt. Das Zusammenleben in einer Partnerschaft ist für Viele nicht mehr vom Trauschein abhängig, auch wenn Kinder da sind. Die Zahl der Ein-Eltern-Familien wächst. Unsere Familienpolitik trägt diesen veränderten Formen Rechnung. Für uns haben alle Formen von Lebensgemeinschaften Anspruch auf Schutz und Rechtssicherheit.

Familie als Lebensgemeinschaft Erwachsener mit Kindern setzt gegenseitige Verantwortung von Eltern und Kindern voraus und endet nicht, wenn die Kinder erwachsen sind. Der Familie darf nicht aufgebürdet werden, was Aufgabe des Sozialstaats ist.

Wir wollen für Familien die Voraussetzungen schaffen, dass sie ihr Familienleben nach ihren persönlichen Lebensentwürfen gestalten können. Unsere familienpolitischen Maßnahmen tragen dazu bei, die Familien zu stärken und ein partnerschaftliches Zusammenleben zu ermöglichen. Wir wollen, dass Familienarbeit gesellschaftlich anerkannt und sozial abgesichert wird. Und wir wollen, dass Männer und Frauen Erwerbs- und Familienarbeit vereinbaren können, auch wenn sie ihre Kinder allein erziehen. Deshalb werden wir die Kinderbetreuung ausbauen und unsere Wohnungsbaupolitik auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern ausrichten. Der Wohnungs- und Siedlungsbau muss junge und alte Menschen wieder näher zusammenbringen.

Wir werden die Weiterentwicklung der Familienbildungsstätten und die Beratungs- und Hilfsangebote für Familien und Alleinerziehende weiter fordern, Maßnahmen zur Entlastung von Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen werden wir weiterentwickeln und die Situation Behinderter und ihrer Familien wollen wir verbessern.

Auf Bundesebene treten wir für die Verlängerung und Erhöhung des Erziehungsgeldes ein, damit die materiellen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines dreijährigen Erziehungsurlaubs durch eines der Elternteile geschaffen werden. Der Erziehungsurlaub sollte gleichmäßig zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

Unsere besondere Hilfe gilt weiterhin einkommensschwachen und kinderreichen Familien. Die entscheidende Verantwortung für die Gestaltung der materiellen Lebensverhältnisse trägt jedoch der Bund. Wir werden uns für eine gerechtere Besteuerung der Familien und der auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften einsetzen.

Älteren Menschen Lebensqualität sichern

Der steigende Bevölkerungsanteil der älteren Menschen verändert die Gesellschaft und stellt die Politik vor neue Fragen.

Vielen älteren geht es heute materiell deutlich besser als früher. Gleichzeitig gibt es aber Altersarmut - ganz besonders unter Frauen.

Politik für Ältere und alte Menschen muss geprägt sein von dem Ziel, die Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Selbsthilfe der Menschen zu fordern. Wir haben mit dem Programm Älterwerden in Schleswig-Holstein ein umfassendes Konzept vorgelegt.

Seniorengruppen in Organisationen, Verbänden und in freier Trägerschaft sowie die kommunalen Seniorenbeiräte leisten eine wichtige Arbeit. Sie sollen sicherstellen, dass die Lebenserfahrungen und das Wissen älterer Menschen in Politik und Gesellschaft eingebracht und ihre Wünsche und Erwartungen berücksichtigt werden. Das Mitbestimmungsrecht der Seniorenbeiräte bei allen sie betreffenden Angelegenheiten, ihr Antrags- und Rederecht in den Ausschüssen werden wir gesetzlich festlegen.

Als ein wichtiger Beitrag zur Selbstständigkeit wird die Förderung altengerechter Wohnformen auch weiterhin einen Schwerpunkt in der Wohnungspolitik des Landes darstellen. Wir werden einen hohen Anteil der neu zu schaffenden Sozialwohnungen für Seniorinnen und Senioren vorsehen und dabei darauf achten, dass die älteren Menschen nicht an den Stadtrand gedrängt werden. Wichtig ist bei der Entwicklung neuer Wohnformen auch die Forderung von generationsübergreifenden Wohnprojekten.

Das Netz der ambulanten sozialen Dienste ist in den letzten Jahren dichter geworden. Die Angebote in der Gemeindekrankenpflege und der Altenpflege und der Fortbildung von pflegenden Angehörigen werden wir im Zusammenwirken mit den Wohlfahrtsverbänden weiter ausbauen.

Unser Ziel ist ein flächendeckendes Angebot an Sozialstationen, wo immer möglich in Vernetzung mit Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen, mit Servicehäusern und anderen Formen betreuten Wohnens.

Die Aus- und Weiterbildungsangebote für alle Pflegeberufe müssen verbessert werden, damit sich genügend Menschen in der Altenpflegearbeit engagieren. Deshalb haben wir die Ausbildungsgänge in der Altenpflege neu geordnet. Wir haben die Förderung der Altenpflegeschulen eingeführt.

Wir fordern die Absicherung des Pflegefallrisikos durch ein Pflegeversicherungsgesetz. Die SPD-Landesregierung hat im Bundesrat einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Wir arbeiten auf Bundesebene maßgeblich an seiner Durchsetzung.

Pflegeversicherung soll ein menschenwürdiges Leben bei Pflegebedürftigkeit ohne Abhängigkeit von Sozialhilfe sichern.

Zugleich muss sie die soziale Sicherung pflegender Angehöriger durch Rentenansprüche gewährleisten. Das betrifft vor allem Frauen.

Die gesamte Wohnbevölkerung soll Beträge in eine Pflichtversicherung einzahlen, damit alle Pflegebedürftigen sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes Leistungsansprüche haben.

Menschen mit Behinderungen zu ihrem Recht verhelfen

Die Integration Behinderter und Nichtbehinderter werden wir in allen Lebensbereichen fortsetzen und verstärken.

Wir haben die gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder in Kindertagesstätten ausgeweitet. Sie wird in Schleswig-Holstein selbstverständlich.

Die schulische Förderung behinderter Kinder durch gemeinsamen Unterricht wollen wir weiter verstärken. Wir werden Werkstattplätze und neue Wohnformen für Menschen mit Behinderungen sowie Wohn- und Tagesstätten für Schwerstbehinderte ausbauen.

Um die Beschäftigungsmöglichkeiten der Menschen mit Behinderungen verbessern zu helfen, treten wir für eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe ein; sie muss ergänzt werden durch vermehrte gezielte Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote für Menschen mit Behinderungen, um ihnen qualifizierte Beschäftigungen zu eröffnen.

Bei öffentlichen Bauten, in der Stadtplanung, im Öffentlichen Nahverkehr werden wir in Zukunft stärker als bisher die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Wir orientieren uns dabei am Vorbild unserer skandinavischen Nachbarn.

Der Landesbeauftragte für Behinderte, dessen Amt wir neu eingerichtet haben, nimmt ihre Interessen gegenüber Verwaltung und Politik erfolgreich wahr. Seine Arbeit wird ergänzt durch einen Behindertenplan, der die Integration im Arbeitsleben, im Wohnumfeld, in der Freizeitgestaltung, in Kultur und Sport weiterentwickelt. Für uns ist es selbstverständlich, dass noch mehr Arbeitsplätze im Landesdienst mit Menschen mit Behinderungen besetzt werden.

Gesundheit schützen

Unsere Gesundheitspolitik ist darauf gerichtet, Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen für die Menschen zu schaffen, die ein gesundes Leben ermöglichen. Dabei geben wir der Vorbeugung den Vorrang.

Darüber hinaus haben wir ein Aids-Hilfe-Konzept entwickelt. Es stellt Vorbeugung, Beratung, Betreuung und Behandlung in den Mittelpunkt.

Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass der Erwerb und der Besitz von illegalen Drogen zum bloßen Eigenverbrauch nicht bestraft wird. Drogensucht ist eine Krankheit, die behandelt werden muss und nicht bestraft werden darf.

Das Methadonprogramm des Landes Schleswig-Holstein ist erheblich auszuweiten. Dabei soll das niederschwellige Programm der Niederlande als Vorbild dienen.

Neben der Hilfe für Suchtkranke muss die Prävention als ein Schwerpunkt der Politik zur Suchtvermeidung und -bekämpfung in allen Bereichen weiter ausgebaut werden.

In unserem Land gelten inzwischen die bundesweit strengsten Anforderungen für die Anerkennung von Heilbädern und Kurorten.

Wir streben ein umfassendes Konzept der Verbraucherpolitik an. Es muss alle Bereiche erfassen, die die Belange der Verbraucher und Verbraucherinnen berühren. Vorsorge muss Vorrang vor nachträglicher Reparatur erhalten.

Wir wollen den vorbeugenden Gesundheitsschutz weiter stärken durch

  • eine Verbesserung der Zusammenarbeit aller im Bereich des vorbeugenden Gesundheitsschutzes arbeitenden Einrichtungen in Schleswig-Holstein wie Gesundheitsämter, Krankenkassen, Bürgerinitiativen und Gewerbeaufsichtsämter,
  • ein Gesetz, das die Neuordnung der Organisation und Zuständigkeiten der örtlichen Gesundheitsämter schafft und den vorbeugenden Gesundheitsschutz vor Ort verbessert,
  • die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in die Planung von Maßnahmen zum vorbeugenden Gesundheitsschutz.


Wir haben die Behandlungs- und Versorgungsangebote verbessert, um den Menschen wirkungsvoller und wohnortnäher helfen zu können:

Mit der neuen Krankenhausplanung in Schleswig-Holstein haben wir eine ortsnahe, qualifizierte und wirtschaftliche Krankenhausversorgung ermöglich. Endlich gibt es in Schleswig-Holstein besondere Behandlungsangebote für Alterserkrankungen. Der Versorgung kranker Kinder werden wir zusätzliche Aufmerksamkeit widmen. Mit der Psychiatrieplanung werden wir für psychisch kranke Menschen im ganzen Land dezentrale Angebote schaffen mit neuen Krankenhausabteilungen, Tageskliniken und psychosozialen Wohn- und Arbeitsprojekten. Wir werden die psychiatrische Versorgung weiter dezentralisieren.

Die früheren Landeskrankenhäuser sind zu Fachkliniken für Psychiatrie, Neurologie und Rehabilitation umstrukturiert worden. Sie werden schrittweise verkleinert. Wir haben die Personalsituation in den Fachkliniken verbessert.

Gesundheit in der Arbeitswelt sichern

Ein Schwerpunkt unserer zukünftigen Gesundheitspolitik in den nächsten Jahren wird im vorbeugenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegen. Auf Bundesebene drängen wir darauf, dass ein einheitliches Arbeitsschutzgesetz verabschiedet wird, das Gefährdungsursachen durch eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen vermindert. Der öffentliche Dienst, Landwirtschaft und Seeschifffahrt dürfen nicht länger im Arbeitsschutzrecht ausgegrenzt bleiben.

Wir haben den Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein auf den Prüfstand gestellt. Erste Schritte zur Verbesserung wurden eingeleitet:

  • In einem Beirat für die Gestaltung des Arbeitsschutzes werden Gewerkschaften sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beteiligt.
  • Wir haben bei den Gewerbeaufsichtsämtern mit der Verbesserung der Personalausstattung begonnen.
  • Ein Lehrstuhl Sozialmedizin wurde geschaffen.
  • Förderprogramme des Landes berücksichtigen Maßnahmen, die den Grundsätzen der Humanisierung der Arbeitswelt sowie den Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gerecht werden.

Wohnungsnot bekämpfen und Städtebau fortsetzen

Die Menschen in Schleswig-Holstein brauchen ausreichenden Wohnraum zu bezahlbaren Preisen. Die Bundesregierung kommt bereits seit Jahren ihrer Pflicht in diesem Bereich nicht nach. 1991 kürzte sie trotz steigender Wohnungsnot die Mittel.

Daraus leitet sich die Forderung sozialdemokratischer Politik ab, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu verdoppeln.

Diese Forderung richtet sich zunächst an die Bundesregierung. Denn sie hat die finanziellen Möglichkeiten und trägt nach der Kürzung der Fördermittel in den vergangenen Jahren die Verantwortung für den Fehlbedarf.

Die SPD-Landesregierung hat - trotz der finanziell angespannten Haushaltslage - von 1989 bis 1991 Mittel für den Bau von über 5.000 Mietwohnungen aufgebracht. Bis 1993 werden für insgesamt 893 Millionen DM Wohnungen für rund 28.000 Schleswig-Holsteiner Bürgerinnen und Bürger gebaut. Daneben fordern wir wie bisher den Bau von Eigenheimen.

Mit neuen Rechtsverordnungen verbessert die Landesregierung den Schutz der Mieter vor Mieterhöhungen. In weiten Bereichen Schleswig-Holsteins erschweren wir die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Mit einer Zweckentfremdungsverordnung wird außerdem verhindert, dass Wohnraum zu Büro- oder Gewerberäumen umgewandelt werden kann.

Studentenwohnheimbau fand schon seit Jahren nicht mehr statt. Wir haben ihn so forciert, dass insgesamt ca. 600 Studentenwohnheimplätze in Schleswig-Holstein innerhalb kurzer Zeit geschaffen werden können.

Wir werden den sozialen Wohnungsbau auch weiter mit allen verfügbaren Mitteln fördern und daran arbeiten, dass Wohnungen in Schleswig-Holstein bezahlbar bleiben.

Wir halten an dem Ziel flächenschonender Stadtentwicklung vor allem in den Ballungsräumen fest. Die Wohnungsnot kann nur in eng abgestimmten regionalen Planungen von Städten und Umlandgemeinden Überwunden werden. Fördermittel des Bundes und des Landes wollen wir auch für die Nachbesserung von Großsiedlungen einsetzen.

Die Stadt- und Dorferneuerung werden wir fortsetzen und dabei den Bund nicht aus seiner finanziellen Mitverantwortung entlassen. Die Stadt- und Dorferneuerung ist von großer wirtschaftlicher und kultureller Bedeutung und für die Lebensqualität der Menschen in ihrem heimatlichen Umfeld unverzichtbar. Das Förderprogramm zum Ausbau landwirtschaftlich genutzter bzw. ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnraum wird fortgesetzt.

Die Städtebauförderung wird mehr und mehr die Aufgabe haben, Umweltschäden im Rahmen der Stadtsanierung zu beseitigen, preiswerte Wohnungen in Sanierungsgebieten zu bauen und alte Gewerbebetriebe von Altlasten zu befreien.

Wir wollen, dass sich das „Bauen mit der Natur" durchsetzt. Ökologische Gesichtspunkte sollen bei Neubau und Sanierung berücksichtigt werden. Bauen mit der Natur heißt aber auch ressourcensparende Nutzung, energiesparendes Bauen und die Einbettung eines Baus in seine gewachsene Umgebung. Wir werden die Förderungsmittel im Wohnungs- und Städtebau stärker von der Beachtung dieser Ziele abhängig machen und Bauvorhaben des Landes daran ausrichten. Denn eine vorbildliche Bauweise der öffentlichen Hand wird die Privatinitiative anregen.

Sportangebote sichern

Sport ist aktive Freizeitgestaltung und Gesundheitsförderung. Sportvereine spielen eine wichtige kulturelle und gesellschaftliche Rolle.

Wir betreiben eine kontinuierliche Sportförderung. Der Olympia-Stützpunkt Kiel und das Ruderleistungszentrum Ratzeburg werden neuerdings aus dem Landeshaushalt gefördert.

Die Konflikte zwischen Sport und Umwelt wollen wir lösen. Auf unsere Initiative hat der Landtag das Verbot von Motorsportveranstaltungen in geschützten Gebieten des Landes gefordert. Der „Sportplatz um die Ecke" wird erhalten bleiben. Wir wollen, dass die bundesrechtlichen Vorschriften verändert werden, damit Sportanlagen in Wohngebieten auch weiterhin eine Zukunft haben.

Breitensport, besonders im Jugend- und Seniorenbereich, und Leistungssport haben in Schleswig-Holstein eine Heimat. Beide Bereiche werden wir auch in Zukunft fördern.

Land der lebendigen Demokratie

Wir haben unser Land in wenigen Jahren lebendiger und demokratischer gestaltet.

Erstmalig gibt es in Schleswig-Holstein Elemente direkter Demokratie. Die Menschen nutzen ihre neuen Mittel. Im Bundesvergleich gilt unser Land heute als das lebendigste in Sachen Demokratie.

Schleswig-Holstein hat eine neue Verfassung. Die Landesregierung wird starker kontrolliert, die Rechte der Abgeordneten haben wir erheblich ausgebaut. Der Landtag hat den Bürgerinnen und Bürgern viele Rechte zurückgegeben. Schleswig-Holstein ist mit seiner in der ganzen Bundesrepublik Deutschland als vorbildlich anerkannten Minderheiten- und Volksgruppenregelung seiner Verantwortung gerecht geworden.

Wir wollen die Demokratie in diesem Land auf allen Ebenen weiter festigen und ausbauen.

Das setzt voraus, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes und der Kommunen in Schleswig-Holstein erhalten bleibt.

Vor dem Hintergrund der Steuergesetzgebung des Bundes und den Kosten der deutschen Einheit müssen Land und Kommunen notwendige Aufgaben zurückstellen.

Das Missverhältnis von privatem Reichtum und öffentlicher Armut wollen wir durch eine andere Steuerpolitik im Bund aufheben. Wir wollen eine Neuaufteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, um die Handlungsfähigkeit der Länder und Kommunen wiederherzustellen.

Kommunale Demokratie lebendig gestalten

Wir sind mit dem Ziel angetreten, die kommunale Demokratie zu stärken. Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs hat mehr Gerechtigkeit in die finanziellen Beziehungen zwischen dem Land, den Kreisen und den Gemeinden gebracht. Aufgaben- und belastungsgerechte Finanzierungen stärken die Finanzverantwortung.

Unsere Reform des kommunalen Verfassungsrechts macht ernst mit Versprechen, mehr Demokratie zu wagen.

Wir haben die repräsentative Demokratie durch Elemente der direkten Bürgerbeteiligung wie Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und -entscheid, Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen und um das Frage- und Antragsrecht der Bürgerinnen und Bürger in Öffentlichen Sitzungen ergänzt.

Die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker haben wir durch das Recht auf Akteneinsicht und -auskunft gestärkt.

Zur Reform des kommunalen Verfassungsrechts gehört auch die Einführung einer Gleichstellungsbeauftragten in allen Gemeinden mit eigener Verwaltung. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern ist sie hauptamtlich tätig. Wir wollen die Möglichkeiten von Bürgerinitiativen und anderen Gruppen in der Städte- und Infrastrukturplanung verbessern und starken. Wir werden deshalb ein Konzept „alternative Planung” modellhaft für das Land Schleswig-Holstein entwickeln.

Wir werden die Diskussion über die Reform des Öffentlichen Dienstes in Angriff nehmen mit dem Ziel, trotz der Finanznot von Land und Kommunen, die Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Dabei muss über Formen und Möglichkeiten gesprochen werden, wie und durch wen Öffentliche Dienstleistungen erbracht werden und auf welche Weise sich das Engagement der Beschäftigten besser entfalten kann.

Wir werden die Reform der Kommunalverfassung, etwa in den Bereichen der Funktionalreform, der Magistrats- und der Ämterverfassung, fortsetzen. Dabei wollen wir die verfassungsrechtlichen Fragen durch eine Enquete-Kommission des neugewählten Landtages klaren lassen. Das Ergebnis soll bis zum Herbst 1992 vorliegen. Parallel finden die öffentlichen Anhörungen durch einen Sonderausschuss des Landtages statt.

Im November 1992 entscheidet die SPD inhaltlich über die 2. Stufe der Kommunalverfassungsreform. Das Gesetzgebungsverfahren soll so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass es mit der Kommunalwahl 1994 in Kraft tritt.

Frauen gleichstellen

Wir wollen eine Gesellschaft, in der Frauen und Männer gleich, frei und solidarisch miteinander leben.

Wir wollen, dass Männer und Frauen die gleichen Chancen in Ausbildung und Beruf haben. Männer und Frauen sollen Aufgaben in der Familie und in der Erwerbsarbeit besser miteinander vereinbaren können. Auf diesem Wege sind wir in Schleswig-Holstein mit dem ersten Frauenministerium der Bundesrepublik ein gutes Stück vorangekommen.

Wir haben die Gleichstellung von Männern und Frauen als politischen Auftrag in die Verfassung des Landes aufgenommen. Dementsprechend ist die Frauenförderung bereits in zahlreichen Gesetzen festgeschrieben worden, beispielsweise im Mitbestimmungs-, im Schul- und Hochschulgesetz sowie im Richterwahlgesetz. Die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten haben wir erstmalig in einer bundesdeutschen Kommunalverfassung verankert.

Das Netz von Gleichstellungsbeauftragten in Städten und Gemeinden, Hochschulen und Landesbehörden sichert die tägliche Gleichstellungsarbeit vor Ort.

Nach den Gleichstellungsrichtlinien im Landesdienst wollen wir mit einem Gleichstellungsgesetz die Frauenförderung für den gesamten Öffentlichen Dienst des Landes verbindlich machen.

Wir haben die Chancen von Mädchen und Frauen in Bildung, beruflicher Ausbildung und Weiterbildung verbessert. In den Schulen werden Mädchen im naturwissenschaftlich—technischen und Jungen im sozialen Aufgabenbereich stärker gefördert. Wir wollen die Modellversuche zur Verbreiterung des Berufswahlspektrums für Mädchen ausweiten.

Wir werden die Frauenförderung in der Privatwirtschaft voranbringen, damit Frauen bessere berufliche Chancen erhalten.

Die Initiative PeP (Personalentwicklungsplanung) hilft Unternehmen und Betriebsräten dabei, betriebsübergreifende Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Qualifizierung von Frauen als Führungsfachkräfte zu entwickeln.

Viele Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit, um Kinder zu erziehen. Während dieser Phase muss es Angebote zur Weiterbildung und zur Erhaltung der beruflichen Qualifikation geben. Wir werden die Angebote ausbauen. Der berufliche Wiedereinstieg muss erleichtert werden. Auch hier hat der Öffentliche Dienst eine Vorreiterrolle wahrzunehmen.

Wir werden bei allen Maßnahmen die Situation der Frauen im ländlichen Raum und die Situation der Alleinerziehenden besonders berücksichtigen. Die mobile Weiterbildungsberatung wollen wir ausbauen und weitere Modelle für einen frauenfreundlichen Nahverkehr entwickeln.

Chancengleichheit setzt auch ein ausreichendes, bedarfsgerechtes Angebot der Kinderbetreuung voraus. Deshalb betrachten wir den Ausbau von Kindertagesstätten, die Einführung betreuter Grundschulen mit festen Zeiten und die Einrichtung von mehr Ganztagsschulen als vordringliche Aufgabe der Gleichstellungspolitik.

Die alltägliche Gewalt gegen Frauen findet ihren brutalsten Ausdruck in körperlicher und sexueller Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Dem sexuellen Missbrauch von Mädchen und Jungen, der Gewalt gegen Frauen wollen wir vorbeugen und den Opfern helfen.

Wir werden die Zusammenarbeit von Beratungseinrichtungen und staatlichen Institutionen weiter verbessern, um über Gewalt aufzuklaren, die öffentliche Sicherheit von Frauen zu erhöhen und die Opfer besser zu schützen. Frauenhäuser und Notrufgruppen müssen vom Land, den Kreisen und Gemeinden finanziell abgesichert und ausgebaut werden. Mädchenhäuser und Kinderschutzzentren unterstützen wir im Rahmen einer neuen Jugendhilfepolitik.

Frauen nehmen ihre Sache selbst in die Hand. Wir unterstützen und fordern die Arbeit von Fraueninitiativen, Beratungseinrichtungen und Frauenverbänden. Wir werden ihre Arbeit durch ein Frauenfördergesetz absichern.

Kultur- und Medienpolitik für alle

„Kultur für alle" ist unser Grundsatz für die Kulturpolitik in Schleswig-Holstein.

Wir wollen Schleswig-Holstein als Kulturland für Bewohner und Gaste entwickeln. An unserem Konzept einer offenen, kreativen und emanzipatorischen Kulturarbeit werden wir festhalten. Unsere Kulturpolitik bleibt darauf ausgerichtet, immer mehr Menschen an künstlerisches Schaffen heranzuführen und die Sinne für kulturelle Ausdrucksformen zu öffnen. Dazu brauchen wir lebendigere und kinderfreundlichere Museen, Denkmalpflege als Alltagserinnerung und Ferienkultur im Rahmen eines sanften Tourismus’. Wir unterstützen Kunst und Kultur in Betrieb und Verwaltung und fordern die künstlerische Arbeit.

Offenheit und Mitsprachmöglichkeiten kennzeichnen heute die Kulturförderung. Kulturkommission und Kulturtreff, Museumsbeirat und die reformierte Kulturstiftung sind Beispiele.

Wir werden die kulturpolitischen Leitlinien fortschreiben.

Die kulturelle Arbeit der Minderheiten fördern wir gleichberechtigt, weil wir die eigenständige dänische und friesische Kultur als eine besondere Bereicherung unseres Landes erkennen. Die Fördermittel für den Erhalt der friesischen Sprache wurden erheblich aufgestockt. Auch die niederdeutsche Sprache wird verstärkt gefördert. Die Kulturförderung des Landes versucht, ein Gleichgewicht zwischen einer landesorientierten Kulturpolitik und überregionalen, grenzüberschreitenden Initiativen herzustellen. Durch die Kooperation im Ostseeraum im Rahmen der Ars Baltica gelingt es, grenzüberschreitende Kulturbeziehungen herzustellen und zu festigen.

Im Rahmen einer gezielten Unterstützung kommunaler Kulturpolitik wird erstmals die Arbeit soziokultureller Zentren vom Land anerkannt und gefördert. Früher vernachlässigte Bereiche der Kulturarbeit wie die Filmkultur, die Pop- und Rockmusik und der Jazz werden inzwischen gefördert. Mit dem Bau einer Musik- und Kongresshalle in Lübeck wollen wir neue Akzente setzen. Die Literaturförderung wird ausgebaut. Programmkinos finden Unterstützung. Es gibt ein Literaturbüro. Die Forderung von Kunst am Bau wird weiterentwickelt zur Kunst im Öffentlichen Raum.

In der Museumspolitik setzen wir neue Schwerpunkte. Die volkskundliche Sammlung des Landes bekommt endlich ein eigenes Haus. Der Bau des Kieler Museums für Alltags- und Industriekultur wird vom Land gefördert. Die Universitätsmuseen mit ihren hervorragenden Sammlungen müssen neu geordnet und präsentiert werden. Das bislang vorhandene Defizit im Bereich Naturkunde und Ökologie wird so geschlossen. Die Arbeitsmöglichkeiten der renommierten Kieler Kunsthalle sollen räumlich und materiell verbessert werden.

Die Errichtung des Instituts für Regional- und Zeitgeschichte, das fortschrittliche Landesarchivgesetz, die Förderung von Museen für Industrie- und Alltagskultur sind Beispiele für die Unterstützung einer Geschichtsarbeit, die lange und bewusst vernachlässigte Bereiche aufarbeitet. Geschichtsarbeit soll auch in den nächsten Jahren ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturpolitik sein. Sie rückt die Erfahrung der Menschen ins Bewusstsein und wird regionale Identität kritisch neu begründen. Eine solche „Heimatgeschichte" steht als Teil von „Heimatkultur“ neben Projekten einer überregionalen Kulturpolitik.

Wir werden die Zusammenarbeit von Politik, Kulturorganisationen, Künstlerinnen und Künstler weiter verbessern. Wir werden darauf achten, dass Kulturarbeit von allen Gebietskörperschaften gefördert wird: Sie ist Verpflichtung für Land, Kreise und Kommunen gleichermaßen.

Der Ausbau des Fachbereichs Gestaltung der Fachhochschule Kiel zur Hochschule für Gestaltung und Kunst ist wichtiger Bestandteil unserer kulturpolitischen Planung und der Landeshochschulentwicklung. Die damit verbundene fachliche Verbreiterung in freien und anwendungsbezogenen Disziplinen führt auch zu einer qualitativen Verbesserung der Kunstpädagogik-Ausbildung und kommt einer breiten ästhetischen Erziehung zugute.

Unser medienpolitisches Ziel ist es, die Vielfalt und Unabhängigkeit der Meinungen in den Medien zu erhalten.

An der Funktionsfähigkeit und dem Sendeauftrag öffentlich-rechtlicher Medien als Rückgrat der Medienlandschaft halten wir fest; eine weitere Verkürzung oder Zerstückelung der Regionalsendungen im ARD-Programm lehnen wir ab. Hörfunk und Fernsehen sind eine Wachstumsbranche, die viele gesicherte und kreative Arbeitsplatze bietet. Deswegen wollen wir in Schleswig-Holstein die medienwirtschaftlichen Strukturen stärken.

Das Landesrundfunkgesetz haben wir novelliert. Für privaten Rundfunk bietet dieses Gesetz ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept. Es unterstreicht, dass auch der private Rundfunk bei der Gestaltung seines Programms in öffentlicher Verantwortung steht. Offene Kanäle für Bürgerrundfunk werden eingerichtet.

Ausländerpolitik liberalisieren

Die meisten in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer haben sich dauerhaft bei uns niedergelassen. Wir wollen ihre Integration so fördern, dass ihre kulturelle Identität erhalten bleibt. Neben der sozialen Gleichberechtigung wollen wir auch die politische Gleichberechtigung der Eingewanderten voranbringen.

Wir werden bei der Landesregierung die Stelle einer oder eines Ausländerbeauftragten einrichten. Damit soll die Integration und Gleichstellung vor allem der hier auf Dauer oder langfristig lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger verstärkt gefördert und dazu beigetragen werden, dass ein besseres gegenseitiges Verständnis entwickelt wird.

Der liberale Ausländererlass der Landesregierung bietet Ausländerinnen und Ausländern in den engen Grenzen des neuen Ausländergesetzes ein Stück mehr Rechtssicherheit. Die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Ausländerinnen und Ausländer bleibt unser Ziel. Wir erneuern unsere Forderung, im Rahmen der Grundgesetzänderung die verfassungsrechtliche Voraussetzung zu schaffen.

Wir fordern darüber hinaus einen Rechtsanspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt und langen Aufenthalt. Wir wollen die Möglichkeit der Doppelstaatsangehörigkeit schaffen. Die Weiterentwicklung des Ausländerrechts wird den hier niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern eine klare Lebensplanung durch gesicherte Aufenthaltsrechte ermöglichen.

In der Bildungs- und Jugendpolitik und in der Sozial- und Familienpolitik werden wir die Integration der Einwandererfamilien mitbedenken und fördern.

Das individuelle Grundrecht auf Asyl (Art. 16 GG) ist ein unverzichtbarer Bestandteil sozialdemokratischer Flüchtlingspolitik. Asylsuchende haben einen Anspruch auf faire und rasche Verfahren, auf menschenwürdige Unterbringung und Versorgung.

Durch die Asylpolitik der SPD-Landesregierung sollen die Verfahren zügiger abgewickelt werden. Klare Informationen und verkürzte Verfahren in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen sollen in offensichtlich unbegründeten Fällen den Asylbewerbern frühzeitig Klarheit verschaffen. In den anderen Fällen halten wir an der dezentralen Unterbringung fest. Menschen, die nicht als politisch verfolgt anerkannt werden und kein Bleiberecht nach dem Ausländergesetz und der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, sollen konsequent in ihre Heimatländer zurückkehren.

Menschen, die vor Unterdrückung, Krieg und Hunger in die Bundesrepublik fliehen, ohne im Sinne der geltenden Rechtsprechung individuell politisch verfolgt zu sein, dürfen nicht langer in Asylverfahren gedrängt werden. Sie müssen andere Aufnahmemöglichkeiten erhalten, so dass das Asylrecht entlastet wird. Ein harmonisiertes EG-Einwanderungsrecht ist unerlässlich.

Auch die Einwanderung aus Osteuropa kann sich nicht länger ungesteuert über das Asyl- und Vertriebenenrecht vollziehen, sondern muss gesetzlich neu geregelt werden.

Für diejenigen, die als sogenannte De-facto-Flüchtlinge nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können, weil ihnen Gefahr für Leib und Leben droht, müssen auf Bundesebene klare Bleiberechtsregelungen geschaffen werden.

Liberalität und Sicherheit garantieren

Eine starke und lebendige Demokratie kennzeichnet heute das staatliche Leben in Schleswig-Holstein. Die modernsten Verfassungen auf kommunaler und Landesebene sichern den Menschen im Land die größtmögliche Demokratie.

Liberalität und Sicherheit sowie die Stärkung der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sind die Pfeiler unserer Innen- und Rechtspolitik.

Die schleswig-holsteinische Justiz machen wir transparenter und bürgernaher.

Bürgernähe stärken

Wir haben mit der Berufsverbotspraxis sofort Schluss gemacht. Und wir haben den Verfassungsschutz verkleinert sowie auf seine wesentliche Funktion zurückgeführt. Eine umfassende Datenbereinigung wurde vorgenommen. Mit der Novellierung des Datenschutzgesetzes haben wir das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger gesetzlich abgesichert. Die Befugnisse des Datenschutzbeauftragten haben wir erweitert und seine Unabhängigkeit durch die Anbindung an das Landesparlament verstärkt.

Mit der neuen Kommunalverfassung und der Landesverfassung haben wir den Bürgerinnen und Bürgern viele direkte Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte gegeben. Die neue schleswig-holsteinische Landesverfassung wird bundesweit als vorbildlich angesehen.

Richtungsweisend für die Weiterentwicklung von Arbeitnehmerrechten ist das neue schleswig-holsteinische Mitbestimmungsgesetz im Öffentlichen Dienst. Es schafft umfassende Mitbestimmungsrechte der Personalräte und bessere Rechte für die Gewerkschaften, damit die Grundrechte des einzelnen auch im Arbeitsleben Geltung erlangen.

Wir werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger durch ein Informationsfreiheitsgesetz weiter stärken. Mit einem solchen Gesetz soll ein grundsätzliches Einsichtsrecht in die Akten der öffentlichen Verwaltung ermöglicht werden.

Wir haben die Bürgernähe der Polizei gestärkt und die soziale Lage der Polizistinnen und Polizisten verbessert. Mit dem Rat für Kriminalitätsverhütung wollen wir die präventive Arbeit gegen Kriminalität erheblich verstärken.

Wir werden die liberale Innen- und Rechtspolitik konsequent fortsetzen. Wir wollen die beschlossenen Gesetze bürger- und beschäftigtenfreundlich umsetzen. Dazu sollen insbesondere Maßnahmen zählen, die Verwaltungs- und Entscheidungsabläufe durchschaubarer machen.

Unsere Leitlinie bleibt, Liberalität und Sicherheit gleichermaßen zu gewährleisten.

Wir werden die Polizei Weiter stärken, insbesondere mit dem Ziel, dass die Ordnungshüter und Ordnungshüterinnen mehr Präsenz vor Ort zeigen können und die Prävention einen höheren Stellenwert bekommt. Eine Neuorganisation der Polizei ist für die Effektivität der Arbeit dringend erforderlich.

Wir wollen die Bekämpfung der Schwerkriminalität, insbesondere der Rauschgiftdelikte (Händler) und anderer Formen organisierter Kriminalität, intensivieren.

Justizreformen fortsetzen

Die Wahl der Richterinnen und Richter durch vom Landtag gewählte Mitglieder des Richterwahlausschusses sichert in Schleswig-Holstein eine demokratische Legitimation der Richterschaft. Damit stärken wir die Unabhängigkeit der Rechtspflege.

Zur weiteren Stärkung der Unabhängigkeit der Richterschaft setzen wir uns für einen Abbau hierarchischer Strukturen und einer Dezentralisierung der Justiz ein.

Schleswig-Holstein hat - als letztes Bundesland - ein eigenes Oberverwaltungsgericht eingerichtet. Ein zweites Verwaltungsgericht im südlichen Landesteil wird die Bürgernähe der Verwaltungsjustiz abrunden.

Neue Planstellen ermöglichen es den Staatsanwaltschaften, Sonderdezernate gegen die organisierte Kriminalität zu bilden. Sonderdezernate „Sexualstraftaten" wurden geschaffen und mit Staatsanwältinnen besetzt. Diese Schwerpunkte wollen wir weiter ausbauen.

Strafvollzug muss human und effektiv sein und gleichzeitig die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigen. Wichtiges Ziel bleibt die Haftvermeidung, wenn Haft nicht nötig ist. Durch Angebote wie den begonnenen „Täter-Opfer-Ausgleich“ und den Grundsatz „Erziehen vor Strafen“ haben wir erfolgreiche Schritte bereits eingeleitet.

In der Haft ist die Resozialisierung zu einem Leben ohne Straftaten unser Ziel. Dezentrale Einheiten für den offenen Jugendstrafvollzug werden wir weiter ausbauen. Unser Konzept für einen neuen Jugendstrafvollzug gilt als bundesweit fortschrittliches Reformvorbild. Auch im Erwachsenenstrafvollzug wollen wir Formen des offenen Vollzugs und des Freigangs erweitern. Die Entlassungsvorbereitung wird weiter verbessert. Verstärkte Sozialarbeit und eine intensivere Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe dienen der Wiedereingliederung der Gefangenen.