V2: Datenspeicherung verantwortungsvoll regeln (2010)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: V2
Antragsteller: Kreisverband Segeberg


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:

Für die Speicherung von personenbezogenen Daten bei Vorgängen wie Bestellungen oder Online-Geschäften müssen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Ansprüchen an den Schutz der eigenen Daten gerecht werden.

Dabei müssen Daten, die für einen einmaligen Vorgang notwendig sind, nach diesem Vorgang umgehend gelöscht werden.

Daten, die zur mittelfristigen Nutzung bestimmt sind (zum Beispiel Online-Accounts bei Warenhäusern, in Foren etc.), müssen alle fünf Jahre durch den Nutzer bestätigt werden, sonst werden diese gelöscht. Die Pflicht zur Abfrage der Weiterführung liegt dabei beim Anbieter.

Bei Daten, die langfristig gespeichert werden müssen (zum Beispiel bei unbefristeten Mitgliedschaften etc.) dürfen dem Nutzer durch die Angabe seiner Daten keine rechtlichen Konsequenzen widerfahren. Dabei darf es darüber hinaus auch nicht zur Weitergabe von Daten an Dritte kommen.