VI 12: Telefon-Zeittakt (1977)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Tönning 1977
Bezeichnung: VI 12
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 4, August 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)

(Ursprünglicher Antrag des Ortsverein Kaltenkirchen, der nach der Neufassung durch den Landesvorstand angenommen wurde.)


Die schleswig-holsteinische SPD begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Versorgung aller Haushalte mit dem Telefon zu fördern. Das Telefon ist ein soziales Kommunikationsmittel, dessen Anschaffung und Nutzung für jeden erschwinglich und sozial gerecht organisiert sein muss.

Die schleswig-holsteinische SPD begrüßt daher die vom Bundespostministerium beschlossene Einführung des Nahbereichs-Systems und des Zeittaktes im Telefon-Nahbereich. Die Erweiterung des Ortsnetzes durch das Nahbereichs-System ist eine wichtige Reform, um die Benachteiligung der Bewohner des flachen Landes gegenüber den Städtern auf dem Fernsprechsektor aufzuheben. Der Abbau „traditioneller“ Fernsprechprivilegien für wenige Großstädte darf kein Grund sein, um eine an sich vernünftige und gerechtere Zeittaktregelung zu verhindern. Voraussetzung ist allerdings, dass für soziale Notfälle großzügige Befreiungsregelungen getroffen werden. Alte, kranke und vereinsamte Menschen müssen auch in Zukunft mit entsprechenden Hilfsorganisationen ohne Zeitbeschränkung telefonieren können.