O1: Änderung der Beitragsverteilung (1999): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Version vom 1. Juli 2013, 16:06 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Reinbek 1999
Bezeichnung: O1
Antragsteller: Kreisverband Schleswig-Flensburg


Beschluss: Überwiesen an Strukturkommission

Die Finanzordnung wird nach diesem Antrag wie folgt geändert:

Die Mitgliedsbeiträge werden zukünftig wie folgt auf die verschiedenen Gliederungsebenen der Partei verteilt:

Gliederungsebene Beitragsanteil
Ortsvereine 20 % (unverändert)
Unterbezirke/Kreisverbände 15 % (vorher 5 %)
Bezirke/Landesverbände 55 % (vorher 60 %)
Bundespartei 10 % (vorher 15 %)