P6: Kommunales Wahlverfahren korrigieren (2016): Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Landesparteirat |Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung = Landesparteiratssitzung, Juni 2016 |Leitantrag …“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 5. Juli 2016, 11:15 Uhr
Gremium: Landesparteirat |
Sitzung: Landesparteiratssitzung, Juni 2016 |
Bezeichnung: P6 |
Antragsteller: Kreisverband Lübeck
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Beschluss: Überwiesen an Programmkommission (Land) |
Der Landesparteitag unterstützt die Forderungen des Städteverbandes Schleswig-Holstein, die in den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften eingebracht wurden:
- Das Wahlverfahren ist aufgrund der Erfahrungen der Kommunalwahl 2013 zu korrigieren. Das Verfahren des Verhältnisausgleichs muss sicherstellen, dass alle Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrem Stimmenanteil bei der Sitzzuteilung berücksichtigt werden.
- Kommunalpolitische Willensbildung setzt Verlässlichkeit und Kontinuität voraus. Im Funktionsinteresse der kommunalen Vertretungen sollte die (Wieder-) Einführung einer Sperrklausel von möglichst 3% geprüft werden und im Falle der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit umgesetzt werden.
- Die Regelung zur Fraktionsmindeststärke (§ 32a GO) sollte in Abhängigkeit zur Größe der Gemeindevertretung differenzierte Mindeststärken vorsehen.
Der Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsabgeordnete auf, sich für die Aufnahme dieser in das zur Entscheidung anstehende Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften einzusetzen.