1: Bildungspolitik in schwieriger Zeit - Neue Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Erwartung und Machbarkeit (1995)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Damp 1995 |
Bezeichnung: Leitantrag 1 |
Antragsteller: Landesvorstand
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Beschluss: Angenommen |
(Beschluß der Landesparteitage der SPD Schleswig-Holstein vom 18. Februar 1995 in Bad Segeberg und vom 13./14. Mai 1995 in Damp)
Vorwort
1.
Wir brauchen eine zweite Bildungsreform in Deutschland.
- Was Bildung an der Schwelle zum 3. Jahrtausend leisten soll,
- welchen Wert Bildung im Zusammenwachsen Europas für den einzelnen und die Gesamtgesellschaft haben soll,
- wie die Anforderungen an Bildung in Schleswig-Holstein bewältigt werden können,
- wie bei knappen öffentlichen Mitteln die notwendigen Finanzmittel aufgebracht werden können,
darüber will die SPD in Schleswig-Holstein eine breite öffentliche Diskussion führen. Dazu eingeladen sind alle: Lernende wie Lehrende, Eltern wie Ausbilder, Gewerkschaften und Unternehmer.
Bildungsfragen sind gesellschaftliche Fragen von hohem Stellenwert. Wie wir sie beantworten, wie wir ihre finanzpolitische Priorität durchsetzen, entscheidet über die Zukunft unserer Gesellschaft und die Chancen jeder und jedes einzelnen.
2.
Eine demokratische Bildungsreform kann nicht "von oben" verordnet werden. Sie muß das Werk aller Beteiligten sein. Die Rolle der Politikerinnen und Politiker dabei ist, Anstöße zu geben und die Rahmenbedingungen schaffen.
3.
Eine neue Bildungsreform setzt am Erreichten an und entwickelt es sorgsam weiter.
Die CDU-Regierungen in Schleswig-Holstein haben einen enormen bildungspolitischen Reformstau hinterlassen. Nach jahrzehntelanger konservativ geprägter Bildungsverwaltung mußten überfällige Reformen in kurzer Zeit umgesetzt werden. Die Rahmenbedingungen, die wir 1988 vorfanden, waren schwierig: knapper werdende finanzielle Mittel und ein geminderter Stellenwert von Bildung in der öffentlichen Diskussion.
Wir haben eine Reihe neuer Gesamtschulen ermöglicht und damit den Elternwillen erfüllt. Wir haben den Weg für offenen Unterricht an den Schulen bereitet. Die Integration Behinderter haben wir verstärkt. Die Ausstattung der beruflichen Bildung haben wir verbessert. Die Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein wurde belebt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben neue Chancen der Fort-und Weiterbildung erhalten.
Eine neue Bildungsdiskussion darf weder auf das Ziel "Sparen" verengt werden noch finanzpolitische Illusionen nähren. Sie muß den vorhandenen Problemdruck an Schulen und Hochschulen aufnehmen und hierzu Lösungen erarbeiten.
Bildungsreformen sind langfristige Aufgaben. Wir müssen diese Reformen konsequent und nachvollziehbar weiterentwickeln.
4.
Die SPD legt ein Bildungsprogramm vor, das eine Reihe von Fragen aufgreift und Antworten zur Diskussion stellt. Wir sind uns bewußt, daß wir weder alle möglichen Fragen gestellt noch in jedem Fall bereits hinreichende Antworten gefunden haben. Dieses Programm ist daher erst der Anfangspunkt einer breiten bildungspolitischen Diskussion. Wir rufen alle, die am Bildungssystem teilhaben, auf, bei der Weiterentwicklung dieses Programms mitzuwirken.
Bildung vor neuen Herausforderungen
Stellenwert und Verständnis von Bildung
Ziel und Aufgabe von Bildung ist für uns mehr als nur Qualifikation für ein Berufsleben. Bildung hat eine besondere Bedeutung für die Entfaltung der Persönlichkeit. Bildung muß Chancen eröffnen für selbständiges Arbeiten, für eine selbstbestimmte Gestaltung der erwerbsfreien Zeit und für verantwortungsbewußte und gleichberechtigte Teilnahme am politischen, sozialen und kulturellen Leben unserer Gesellschaft.
Bildung soll Menschen für die selbständige Lebensbewältigung befähigen, so daß sie
- ihre grundlegenden Lebensbedingungen erfassen,
- die Veränderungen dieser Lebensbedingungen wahrnehmen,
- und diese verantwortlich und kreativ mitgestalten können.
Bildung prägt das Verhältnis des einzelnen zur Gesellschaft ganz wesentlich mit.
Bildungseinrichtungen haben deshalb nach unserer Ansicht die Aufgabe:
- Verständnis für andere Menschen zu wecken und Vorurteile abzubauen,
- für den Umgang mit anderen Menschen Hilfestellungen anzubieten,
- zum demokratischen und friedvollen Handeln zu erziehen,
- und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Völkern unter Achtung der kulturellen Eigenständigkeit zu fördern.
Diese Forderungen sind heute aktueller denn je.
Nach diesem Verständnis ist Bildung ein lebenslang andauernden Prozeß der Entwicklung der Persönlichkeit.
Um dieses Ziel zu verwirklichen, müssen alle Menschen gleiche Bildungschancen und das Recht auf Zugang zu den Bildungsangeboten haben.
Neue gesellschaftliche Herausforderungen
Unser Bildungssystem steht vor einer schwierigen Phase der Anpassung an veränderte gesellschaftliche Herausforderungen.
2.1. Die Lebensbedingungen der Menschen befinden sich in einem grundlegenden Wandel. Junge wie erwachsene Menschen werden heute immer mehr aus traditionell geprägten Beziehungen und -bindungen herausgelöst. Sie verlieren damit Sicherheiten, die für ihren Umgang mit anderen Menschen und für ihre Orientierung in der Gesellschaft wichtig sind. Kinder und Jugendliche müssen - zuweilen damit alleingelassen - ihren eigenen Standort finden. In diesem Entwicklungs- und Entscheidungsprozeß benötigen sie grundlegende Orientierungshilfen.
Immer mehr Kinder wachsen als Einzelkinder und/oder in Ein-Eltern-Familien auf. Zunehmend sind beide Eltern berufstätig.
Durch den steigenden Medienkonsum, durch die wachsende Rolle der Computer im Alltag und durch die Einschränkung der Spielflächen zugunsten des Autoverkehrs wird die unvermittelte Erfahrung von Wirklichkeit eingeschränkt. Die Veränderung von sozialen Beziehungen und Lebenszusammenhängen bewirkt häufig Entsolidarisierung und Gleichgültigkeit gegenüber anderen.
Das Kosten-Nutzen-Denken unserer Gesellschaft ist allgegenwärtig. Als wertvoll gilt, was einen Preis hat. Das rücksichtslose Durchsetzen eigener Interessen, auch auf Kosten anderer, wird immer mehr zum Leitbild für Erfolg. Vor diesem Hintergrund ist es für Kinder und Jugendliche besonders schwer, eigene Maßstäbe und Wertvorstellungen zu entwickeln und zu bewahren.
2.2. Die von der SPD in der Vergangenheit geförderte Öffnung der Bildung für größere Anteile der Bevölkerung war richtig. Sie entsprach nicht nur den Wünschen junger und erwachsener Menschen, sondern auch dem Bedarf der Gesellschaft. Anstelle der Bildungsprivilegien für wenige hat die SPD vielen den Zugang zu einer besseren Bildung und zu beruflicher Qualifikation ermöglicht. Ohne dies wäre unsere Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten international nicht so erfolgreich gewesen.
Arbeitsmarktprognosen für das Jahr 2000 sagen voraus, daß die Zahl der Arbeitsplätze, für die Qualifikationen mit höheren Bildungsabschlüssen notwendig sind, immer größer wird.
Gleichzeitig gibt es neue finanzielle Rahmenbedingungen. Neue Anforderungen an die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden entstehen aus dem Finanzbedarf für den Aufbau in den neuen Ländern, für die Entwicklung in Osteuropa und in der Dritten Welt. Dennoch ist es notwendig zu überprüfen, ob die aufgewendeten finanziellen Mittel für das Bildungssystem ausreichen und wirksamer eingesetzt werden können.
Immer modernere Fertigungstechniken stellen höchste Anforderungen an strukturelles Denken, selbständiges Arbeiten und Problemlösungsbereitschaft. Verantwortung wird stärker an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer delegiert als zuvor. Gefragt sind Leistungsbereitschaft, selbstbewußtes, eigenständiges Handeln und Kreativität, um im arbeitsteiligen Weltmarkt bestehen zu können .Arbeitsplätze unterschiedlicher Qualifikationsstandards sollen auf der Basis bestmöglicher Berufsbildung einen größtmöglichen Beschäftigungsstand in einer konkurrenzfähigen Wirtschaft sichern.
Bildungsreform in Schleswig-Holstein - Festigung, Sicherung und Weiterentwicklung
Nach langen Jahren der bildungspolitischen Erstarrung unter den konservativen Regierungen, sind in Schleswig-Holstein in allen Bereichen des Bildungswesens wichtige Reformen eingeleitet worden, die sich jetzt bewähren und festigen müssen.
- Das Schulgesetz hat mehr Mitwirkungsrechte für Eltern und Schüler geschaffen und die Zusammenarbeit aller Gruppen in der Schule gestärkt.
- Die Prinzipien eines schülerorientierten offenen Unterrichts setzen sich an den Grundschulen und zunehmend auch an den weiterführenden Schulen durch. So wird die individuelle Förderung aller Begabungen erleichtert.
- Behinderte und nichtbehinderte Kinder lernen zusammen; die Sonderschulen werden zu Förderzentren weiterentwickelt. Die Möglichkeiten der Förderung und Unterrichtung behinderter Schülerinnen und Schüler haben wir erweitert.
- Ein neues Verfahren zur Modernisierung der Lehrpläne an den weiterführenden Schulen ist eingeleitet, damit mehr Freiräume an den Schulen und neue Lernerfahrungen möglich werden.Inhalte der Schulfächer werden diskutiert, starre Organisationsabläufe in Frage gestellt.
- Das freiwillige 10. Hauptschuljahr ist für alle Hauptschülerinnen und -schüler erreichbar. Es hat ihre Bildungschancen gestärkt und den Erwerb qualifizierter Ausbildungsabschlüsse erleichtert bzw. überhaupt erst möglich gemacht.
- Mit der Errichtung von sechzehn zusätzlichen Gesamtschulen sind Wahlmöglichkeiten von Eltern und Schülern für eine integrierte Form der weiterführenden Schule geschaffen worden. Die Gesamtschulen bieten unter einem Dach alle Bildungsabschlüsse in durchlässiger Form. Ziel ist es, allen Eltern und SchülerInnen die Wahlmöglichkeit für diese Schulform zu bieten.
- Wir haben die Ausbildungsordnungen in der beruflichen Bildung verbessert, Möglichkeiten zu doppelqualifizierenden Abschlüssen geschaffen und den Hochschulzugang ohne Abitur für besonders qualifizierte Berufstätige eröffnet.
- Die Finanzierung der Schulen in privater Trägerschaft und der Schulen der dänischen Minderheit wurden auf eine sichere Grundlage gestellt, der Unterricht in friesischer Sprache ausgebaut.
- Der Landeshochschulplan von 1991 hat erstmals mittelfristige Entwicklungslinien - und Perspektiven für die schleswig-holsteinischen Hochschulen und die selbständigen Forschungseinrichtungen entwickelt.
Mit den Hochschulgesetznovellen sind bzw. werden die Leistungsfähigkeit und Autonomie der Hochschulen und die Mitwirkungsrechte der nicht-professoralen Gruppen verbessert. Ein verändertes Haushaltsrecht ermöglicht den Hochschulen mehr Flexibilität, Selbstverantwortung und Effektivität beim Einsatz ihrer finanziellen Mittel.
Die Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen im Lande werden nachhaltig ausgebaut. Durch neue Standorte insbesondere für technische Studiengänge an den Universitäten und Fachhochschulen einschließlich der Gründung einer neuen Hochschule an der Westküste werden erhebliche Ungleichgewichte in der regionalen Hochschulstruktur Schleswig-Holsteins gemildert und die Voraussetzungen für einen innovativen Wissenstransfer geschaffen. (Geomar/ISIT)
Durch die Integration der Pädagogischen Hochschule Kiel in die Christian-Albrechts-Universität und die Umwandlung der Pädagogischen Hochschule Flensburg in eine Bildungswissenschaftliche Hochschule Flensburg - Universität sind insbesondere leistungsfähige Strukturen für die erforderlichen inhaltlichen Reformen der Lehramtsausbildung geschaffen worden.
Die Verselbstständigung der Muthesius-Hochschule für Gestaltung aus der Fachhhochschule Kiel dokumentiert den hohen Stellenwert der bildenden Kunst im schleswig-holsteinischen Hochschulsystem. - Wir haben den Bildungsurlaub für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. Die Kooperation der Einrichtungen zur Weiterbildung haben wir verbessert, um den Zugang für alle zu erleichtern.
Wir wollen diese wegweisenden Neuerungen erhalten und schrittweise im Rahmen der Möglichkeiten ausbauen.
Angesichts der veränderten Bedingungen, ist die erste Aufgabe der Bildungspolitik die Sicherung und Wahrung der Grundlagen unseres Bildungswesens.
- Die Schülerzahlen in Schleswig-Holstein wachsen kräftig. Es ist deshalb erforderlich, die Lehrkräfte und die räumlichen und sächlichen Schulmittel möglichst wirksam einzusetzen. Im Bedarfsfall müssen auch zusätzliche Lehrkräfte eingestellt werden.
- Durch die gemeinsamen Anstrengungen von Land, Kreisen und Kommunen wurde für das Schulwesen von Schleswig-Holstein zum ersten Mal eine verläßliche Schulentwicklungsplanung erarbeitet. Diese gilt es ständig fortzuentwickeln und umzusetzen. Die SPD wird bei der Umsetzung besonders darauf achten, daß bei steigenden Schülerzahlen vernüftige pädagogische Rahmenbedinungen erhalten bleiben. Ziel ist ein wohnortnahes Angebot der von den Eltern ,Schülerinnen und Schülern gewünschten Bildungseinrichtungen. Wo diese nicht vorhanden sind, ist sicherzustellen, daß Gemeinde-, Kreis- und Landesgrenzen der Verwirklichung dieses Ziels nicht entgegenstehen.
- Die Zahl der Ausbildungsstellen nimmt ab.Damit alle Jugendlichen, die eine berufliche Ausbildung anstreben, eine Lehrstelle erhalten, muß die Wirtschaft als verantwortlicher Partner im dualen System der Berufsausbildung ihrer öffentlichen Verantwortung für die qualifizierte Berufsausbildung wieder stärker gerecht werden.
- Ernstzunehmende Prognosen sagen auch langfristig einen hohen Bedarf an HochschulabsolventInnen voraus. Auch für Schleswig-Holstein gilt, daß die Bedeutung von Forschung und ihrer intelligenten Anwendung zunimmt. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen daher effizient eingesetzt werden. Dabei muß die personelle Ausstattung der Hochschulen den wachsenden Studentenzahlen angepaßt werden.
Auf dieser Grundlage wollen wir eine Weiterentwicklung der Bildungsreform mit Augenmaß.
Folgende Schwerpunkte setzen wir:
- Wir wollen die erzieherische und sozial integrierende Aufgabe des Bildungssystems stärken.
- Wir wollen die eigenverantwortliche Gestaltung der einzelnen Schulen fördern.
- Wir wollen die Bildungsinhalte modernisieren.
- Wir wollen die Kooperation zwischen den Schularten und Bildungsbereichen ausbauen.
- Wir wollen die berufliche Bildung aufwerten.
- Wir wollen den Ausbau und die begonnene Strukturreform der Hochschulen in Lehre und Forschung fortsetzen.
- Wir wollen Berufsbild und Arbeitsbedingungen von im Bildungswesen tätigen Lehrkräften so gestalten, daß sie den geänderten Anforderungen ihres pädagogischen Auftrags gerecht werden können.
Dabei lassen wir uns von folgenden bildungspolitischen Grundüberzeugungen leiten:
- Das Bildungssystem gehört in staatliche Verantwortung,
- Chancengleichheit für alle ist in einer sozialen Demokratie wesentlich,
- integrieren und fördern statt separieren und auslesen entspricht unserem Menschenbild,
- Durchlässigkeit und Kooperation zwischen den Bildungswegen ist ein Erfordernis einer modernen Gesellschaft.
Wir brauchen einen Generationenvertrag zugunsten der Bildung
Die bildungspolitische Diskussion wird derzeit durch die aktuellen Finanzierungsprobleme belastet. Dies ist das Ergebnis einer verfehlten Finanzpolitik der Bundesregierung. Zwar wird Bildung immer noch als Zukunftsinvestition gewertet; doch gleichzeitig erleben wir in der Bundesrepublik in den letzten zehn Jahren ein Absinken der Bildungsinvestitionen von um 25 % (von 5,5 % auf 4,2 % des Bruttosozialprodukts). Der Anteil der Bildung an den öffentlichen Haushalten bei Bund und Ländern sank damit von 14 % auf 8 %. Diese Entwicklung muß umgekehrt werden.
Wir müssen besonders verantwortungsbewußt darüber entscheiden, wieviel uns Bildung wert ist und wie wir die Bildungseinrichtungen ihren Aufgaben entsprechend ausstatten.
Wir wollen, daß der jungen Generation ein Bildungssystem zur Verfügung steht, in dem das Recht auf bestmögliche Erziehung und Bildung verwirklicht wird und das sich dabei zugleich an den gesellschaftlichen Erfordernissen orientiert. Dem Generationenvertrag in der Alterssicherung muß ein Generationenvertrag zugunsten der Bildung und Ausbildung und der Bildungsfinanzierung entsprechen. Wir treten ein für eine solche Generationenverpflichtung gegenüber der Jugend, bei der die Gesellschaft eine moderne Schul- und Berufsausbildung garantiert und der Staat den Rahmen für einen solchen zukunftsorientierten Ausbau des Bildungssystems setzt.
Wenn das Erreichte nicht nur gehalten, sondern verbessert werden soll, dann muß der Bildungsbereich bei der Verteilung der öffentlichen Mittel wieder einen höheren Stellenwert gewinnen. Wir wollen die Priorität für Bildung und Wissenschaft in den öffentlichen Haushalten auf allen Ebenen durchsetzen, um die als notwendig erkannte Weiterentwicklung der Bildungsreform zu sichern.
Gleichzeitig muß aber auch sichergestellt sein, daß für die berufliche Ausbildung und Qualifizierung steigende Mittel in den Unternehmen der Wirtschaft bereitgestellt werden. Bei der Gestaltung von Tarifverträgen erwarten wir von den Tarifparteien, daß sie auch Vereinbarungen über neue Arbeitszeitmodelle treffen, die den Beschäftigten zusätzliche Zeiten zur Weiterbildung eröffnen.
Die Strukturen unseres Bildungssystems müssen modernisiert werden
Die veränderten Rahmenbedingungen für Bildung müssen zu einer Reform und Weiterentwicklung der bisherigen Strukturen im Bildungssystem führen:
- Schulen, Hochschulen und andere Bildungsinstitutionen müssen ihr eigenes Profil gewinnen. Wir wollen ihnen eine wachsende Gestaltungsfreiheit und -verantwortung in der Organisation und Finanzierung ihrer Ziele und deren methodischen Umsetzung eröffnen.
- Die wachsende Selbständigkeit der einzelnen Bildungseinrichtungen soll sich auch in der freien Verfügung über die von der öffentlichen Hand zugewiesenen Mittel widerspiegeln. Eine effizientere Verwendung der Mittel setzt kompetente Management- und Verwaltungsstrukturen in den Institutionen unseres Bildungssystems voraus. Wir streben deshalb an, das Leitungspersonal an Schulen und Hochschulen entsprechend zu qualifizieren. Durch den Einsatz von geeigneten Verwaltungskräften sollen die pädagogischen Fachkräfte entlastet werden.
- Um flexibler auf die allgemeinen und speziellen Veränderungen in der Bildungsnachfrage reagieren zu können, ist es notwendig den öffentlichen Dienst zu reformieren u. a. mit dem Ziel, künftig mehr Lehrer im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen. Zu diesem Zweck sollen auch mehr Stellen für junge Lehrerinnen und Lehrer geschaffen werden. Die Ausweitung von Teilzeittätigkeiten in allen Bereichen und auf allen Verantwortungsebenen des Bildungswesens werden wir fördern, wenn die Beschäftigten es wollen.
- Auch an den Hochschulen wollen wir den Anteil von Angestellten in Lehre und Forschung erweitern.
- Es sollen Modelle für eine neue Berechnung der Arbeitszeit der pädagogischen Lehrkräfte entwickelt und erprobt werden. Die Tätigkeitsmerkmale sind zu beschreiben und zu gewichten, um auf diese Weise auch andere pädagogische Tätigkeiten in die Arbeitszeitberechnung einzubeziehen.
- Leitungspositionen an den Schulen sind im Grundsatz zeitlich zu befristen. Über entsprechende Zulagen sollen sie ausreichend dotiert werden. Über die Verlängerung entscheidet das Gremium, das über die Besetzung der Leitungsfunktionen zu entscheiden hat.
- Im Hochschulbereich sind Zusagen über Sach- und Personalmittel, die über die Grundversorgung hinausgehen, ebenfalls zeitlich zu befristen. Über die Verlängerung entscheidet das zuständige Organ der Universität.
- Wir wollen diese Reform des öffentlichen Dienstes auch für den Bildungsbereich in engem Zusammenwirken mit den Gewerkschaften und Verbänden erarbeiten.
- Es wird die Möglichkeit geschaffen, Spenden und Stiftungen in einen Bildungsfonds einzubringen. Auf Landesebene wird dazu eine "Bildungsstiftung" eingerichtet, die bei der Mittelvergabe nach dem Prinzip der Chancengleichheit verfährt. Die Existenz und Funktion von Schulvereinen bleibt davon unberührt. Soweit Bildungseinrichtungen private Mittel als Spenden zur Verfügung gestellt werden, sollen diese steuerlich begünstigt werden.
- Zur Sicherstellung der beruflichen Erstausbildung brauchen wir neue Finanzierungsinstrumente. Betriebe, die sich nicht ausreichend an der beruflichen Erstausbildung beteiligen,werden mit einer zweckgebundenen Abgabe belastet. Betriebe, die besondere Ausbildungsanstrengungen unternehmen, werden im Rahmen einer aufkommensneutralen Unternehmenssteuerreform belohnt.
- Die staatliche Ausbildungsförderung wird schrittweise weiterentwickelt. Neben einem begrenzten Zuschuß zur Schulzeitförderung wollen wir die Bedarfssätze und Freibeträge für die Ausbildungsförderung im Rahmen der ersten Phase der wissenschaftlichen Ausbildung an einer Hochschule regelmäßig anpassen. Daneben wollen wir eine niedrig verzinste Darlehensförderung für die Zeit der Promotion und der Meisterausbildung einführen (Bildungsdarlehen).
Bildungsinhalte für die Zukunft
Bildung während des ganzen Lebens
Bildung soll für die Menschen in allen Lebensabschnitten und entsprechend ihren Interessen und Fähigkeiten Angebote bereitstellen.
Diese lebensbegleitenden Bildungsangebote sollen der persönlichen Entfaltung des Einzelnen dienen,und sie sollen ihn gleichzeitig ermutigen, Verantwortung für andere Menschen und die Gesellschaft zu übernehmen.
Lebenslanges Lernen setzt voraus, daß die Lernenden zu jedem Zeitpunkt in das Bildungssystem wieder einsteigen können. Dazu ist es notwendig, daß überflüssige Barrieren beseitigt werden. Es muß allen Menschen ermöglicht werden, sich z. B. an den Hochschulen weiterzuqualifizieren.
Bildungsnetze
Bildung beginnt bereits in den Kindertagesstätten, deren Ausbau und Ausstattung damit zu einer wesentlichen gesellschaftlich Pflichtaufgabe wird. Darüber hinaus müssen Einrichtungen für die Jugendarbeit erhalten und geschaffen werden, Konzepte erarbeitet und die Förderung von Initiativen verstärkt werden. Unsere Forderung bleibt aktuell, die Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit im Kinder-und Jugendhilfegesetz (KJHG) zu verankern und damit sicherzustellen.
Kinder und Jugendliche müssen die Möglichkeit haben, demokratische Verhaltensweisen einzuüben, indem sie sich aktiv an der Gestaltung ihres Umfeldes beteiligen. Sie brauchen außerschulische (Frei-)Räume, die ihren Neigungen und Bedürfnissen entsprechen. Sie müssen mehr als bisher in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Kunst- und Musikschulen bereiten auf die Teilnahme am kulturellen Leben vor und tragen damit wesentlich zur Entwicklung der demokratischen Gesellschaft bei.
Der Bildungsauftrag ist in der Schleswig-Holsteinischen Verfassung verankert. Volkshochschulen und Bibliotheken kommt bei seiner Verwirklichung eine zentrale Rolle zu. Die materielle Ausstattung dieser Bildungseinrichtungen muß gewährleistet und ausgebaut werden. Ihre Tätigkeit muß mit anderen Bildungseinrichtungen vernetzt werden, ohne die jeweilige Unabhängigkeit und Qualität wie Quantität der Angebote einzuschränken. Sinnvolle Kombination von Haupt- und Ehrenamt können die Eigeninitiativen und Profilbildungen stärken.
Unser Bildungswesen ist vielfach so organisiert, daß Bildungsinstitutionen zusammenhanglos nebeneinander stehen. Selbst Schulen in Bildungszentren arbeiten oft sehr isoliert. Wir fördern deshalb die Vernetzung von benachbarten Schulen in organisatorischer wie inhaltlicher Hinsicht. Auch im Hochschulbereich und in der Weiterbildung ist die Zusammenarbeit weiterzuentwickeln. Bildungsinstitutionen können so bessere Schwerpunktbildungen vornehmen und die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen sinnvoller nutzen. Zudem ist auf diese Weise eine größere Durchlässigkeit zwischen den Bildungseinrichtungen erreichbar.
Nach unserer Ansicht sind Schulen wie auch Hochschulen zu wenig in ihr Umfeld eingebunden. Erfahrungen auch in Schleswig-Holstein zeigen, daß sich Bildungseinrichtungen und Stadtteil bzw. das weitere regionale Umfeld gegenseitig sehr positiv beeinflussen können. Hierzu gehören die Kooperation mit Betrieben, Vereinen und sozialen Einrichtungen, die Nutzung außerschulischer Lernorte und das Einbeziehen externer Experten in den Unterricht. Deshalb setzt sich die SPD für Berufsinformationen und Berufspraktika bei entsprechender Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte in allen Schularten ein.
Bildungseinrichtungen wirken nicht allein auf die Entwicklung junger Menschen. Familien, andere Jugendliche, Vereine, Betriebe, Rundfunkanstalten, Büchereien, Wohnungen, Stadtteile prägen ihr Selbstbild und Verhalten wesentlich mit. Anforderungen an Bildungseinrichtungen müssen diese Zusammenhänge berücksichtigen.
Neue Formen des Lernens und der Bildung ermöglichen
Angesichts der sich immer schneller wandelnden Anforderungen an die Qualifikation von Menschen, müssen Bildungsangebote vorrangig vermitteln, wie man lernt.
Die SPD will erreichen, daß in unseren Bildungseinrichtungen
- das Denken in Zusammenhängen gefördert wird, das notwendig ist, um angemessen auf die komplexen Überlebensfragen unserer Zivilisation reagieren zu können,
- der Unterricht stärker fächer- und jahrgangsübergreifend und vernetzt organisiert wird,
- Fachwissen in ganzheitliche Betrachtungen einbezogen wird,
- die Persönlichkeitsentwicklung gleichzeitig gefördert wird,
- Bildungseinrichtungen gesellschaftliche Veränderungen flexibel aufgegriffen werden.
Wir müssen die Bildungsangebote auch danach beurteilen, ob sie Menschen unterschiedlicher Begabungen und Fähigkeiten, unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlicher Kulturkreise zusammenführen oder ob sie Menschen stigmatisieren und durch Ausgrenzung im Selbstwertgefühl verletzen. Inhalte und Methoden von Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die Bedingungen, unter denen die einzelnen Einrichtungen arbeiten, müssen daraufhin überprüft werden.
Wir müssen den Bildungseinrichtungen genügend Zeit für ihre umfassende und schwieriger gewordene Aufgabe geben und ihnen genügend Freiräume geben, um eigenverantwortlich über das Richtige und Erforderliche zu entscheiden.
Die konkrete Ausgestaltung der Bildungsarbeit der einzelnen Einrichtung kann und darf nicht zentral verordnet und durch eine Vielzahl von Vorgaben und Erlassen reglementiert werden. Schulen und andere Bildungseinrichtungen sollen zukünftig selbständiger darüber entscheiden, wie der Unterricht organisiert werden soll.
Bildungsinhalte
Bei allen Differenzen über bildungspolitische und pädagogische Absichten gibt es Grundwerte in unserer Gesellschaft, an denen sich Bildungs- und Erziehungsarbeit orientieren muß. Dazu gehören insbesondere:
- den Menschen zu befähigen, friedlich in einer Welt mit unterschiedlichen Kulturen, Gesellschaftsformen, Völkern und Nationen zusammenzuleben
- der Erhalt einer demokratischen Kultur. Ein demokratisches Gemeinwesen hat nur Bestand, wenn Demokratie und Empfinden von Gerechtigkeit in allen Lebensbereichen gelebt und gelernt wird.
- der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Der Mensch muß sein Verhältnis zur Natur und Umwelt neu bestimmen, wenn er als Mensch mit der Natur überleben will.
- eine sozial gerechte Gestaltung der Lebensverhältnisse, angesichts des wirtschaftlichen, technischen und sozialen Wandels.
- die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern, Jungen und Mädchen in Familie, Beruf und Gesellschaft.
- das Recht aller Menschen zur Gestaltung ihrer politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse, ihre Mitwirkung und Mitverantwortung in allen Lebensbereichen.
Zu den grundlegenden Inhalten zählt für uns eine humanistische Grundbildung. Über die Vermittlung der Kulturtechniken hinaus soll sie den jungen Menschen Wissen und Verständnis unserer und anderen Kulturen und ihrer Entwicklung vermitteln. Sie soll zum Verständnis unserer modernen Gesellschaft und ihrer Geschichte beitragen. Der europäischen Tradition, ihren Sprachen und ihren Ideen, wollen wir eine besondere Bedeutung geben. Zu einer breit angelegten Grundbildung gehört neben sozialen und musischen Fähigkeiten auch die Vermittlung fach- und berufsübergreifenden Qualifikationen (Schlüsselqualifikationen).
Unter Schlüsselqualifikationen verstehen wir
- das selbständige und eigenverantwortliche Lernen und Arbeiten;
- das Entwickeln von Selbsteinschätzungskompetenzen;
- das Lernen und Arbeiten in (Lebens-)Zusammenhängen;
- der Erwerb fachlicher Kompetenz im Hinblick auf die Problemstellung,
- das Lernen und Arbeiten im Team;
- die selbstverständliche Berücksichtigung der menschlichen, der internationalen und ökologischen Kernprobleme beim Lernen und Arbeiten.
Diese Schlüsselqualifikationen sind Grundlage für die berufliche Handlungsfähigkeit des Individuums. Sie sind ein Teil der Persönlichkeitsentwicklung.
Der in unserem Bildungssystem verwendete Leistungsbegriff ist zu eng. Er bezieht sich fast ausschließlich auf die individuelle Leistungsfähigkeit in Konkurrenz zu anderen Menschen, orientiert am abfragbaren Wissen, an meßbaren Fertigkeiten und immer noch am sozialem Durchsetzungsvermögen. Menschlich wertvolle und gesellschaftlich wichtige Fähigkeiten wie gesellschaftlich-politisches Verantwortungsbewußtsein, Kooperationsfähigkeit, solidarisches Verhalten, moralische und soziale Empfindsamkeit gehen nicht genügend in die Bewertung ein. Soziale Bedürfnisse nach Zusammenarbeit und gegenseitiger Hilfe bleiben häufig unberücksichtigt.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns für einen umfassenden und an der Gesamtpersönlichkeit ausgerichteten Leistungsbegriff ein. Dieser pädagogische Leistungsbegriff berücksichtigt:
- den individuellen Lern- und Entwicklungsprozeß,
- die soziale Dimension des Lernens und
- die Grundsätze des Ermutigens und Förderns.
Die Weiterentwicklung der Schule
Sozialdemokratische Bildungspolitik will fördern und integrieren statt auslesen und ausgrenzen. Für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gibt es kein Zurück in ein Schulsystem der sozialen Separierung und Auslese sowie der staatlichen Zuteilung von Bildungsprivilegien. Politik, die gesellschaftliche Ungleichheit von Menschen verfestigt, ist undemokratisch.
Wir wollen Schulen, die eine Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten und -abschlüssen anbieten, den unterschiedlichen Neigungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen, sie differenziert fördern und so mehr Chancengleichheit verwirklichen. Die Erfahrungen von Unterschiedlichkeit, von unterschiedlicher Herkunft und Nationalität, von individuellem und sozialem Lernen, von Selbstverwirklichung und Verantwortung für sich selbst und für andere kann nur dort gemacht werden, wo auch unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichem Selbstverständnis und unterschiedlichen Zielen vertreten sind und einander schätzen lernen.
Diese Ziele müssen auch die notwendige Erneuerung der Schulform des dreigliedrigen Schulsystems bestimmen. Die Gesamtschule ist für die SPD die zukunftsweisende Schulform, die flächendeckend einzuführen ist, damit alle Eltern, die dies wünschen, ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden können. Damit wird der unterschiedlichen Nachfrage der Eltern nach den verschiedenen Schulformen für ihre Kinder Rechnung getragen.
Wo Eltern sich nach der Grundschule für das gegliederte Schulsystem entscheiden, sollen sie leistungsfähige Bildungsangebote vorfinden. Wir werden daher nach Lösungsmöglichkeiten suchen, die die Probleme im gegliederten System in ihrer Wirkung auf Kinder und Jugendliche möglichst mildern und die Schulträger in die Lage versetzen, sachgerechte regionale Lösungen zu finden.
Der Erziehungsauftrag der Schule und ihre Möglichkeiten der sozialen Integration
Schulen haben die gesellschaftliche Aufgabe, Wissen zu vermitteln und Lernen zu organisieren. Wegen der Veränderungen von Familie und Kindheit werden sich die Schulen mehr noch als bisher von einem Unterrichts- und Lernort zu einem weiteren Lebensort für Kinder und Jugendliche entwickeln. Gleichwohl kann und darf die Schule die familiäre Erziehung nicht ersetzen. Die Schule muß sich aber - mehr als in der Vergangenheit - ihres Erziehungsauftrags bewußt sein. Wir müssen erkennen, daß die stark veränderten Familienstrukturen diese wichtige Aufgabe nicht mehr allein übernehmen. Das veränderte Rollenverständnis der Frauen in unserer Gesellschaft ist eine positive Entwicklung, und es bedarf weiterhin großer Anstrengungen, um den Anspruch der Gleichstellung von Frau und Mann im Alltag und Berufsleben zu verwirklichen. Deshalb ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Familien dabei zu unterstützen, ihren Kindern und Jugendlichen ein Chancengleiches Hineinwachsen in die Gesellschaft zu ermöglichen. Die Lebensprobleme der Kinder sind heute vielfach größer als ihre Lernprobleme. In den Schulen müssen deshalb zusätzlich zu den klassischen Aufgaben der Schule schrittweise die erzieherischen Voraussetzungen und die für kognitives und soziales Lernen unverzichtbaren Erfahrungsräume geschaffen werden. Dies gilt für alle Schulstufen und Schularten. Dies muß im engen Zusammenwirken mit den Familien und in einer offenen Kooperation mit den vielfältigen Formen der Jugendpflege und der Jugendhilfe geschehen.
Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern durch Koedukation
Für die gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist das Bildungssystem von herausragender Bedeutung. Was Bildungsbeteiligung und Geschlechterverteilung bei Bildungsabschlüssen betrifft, so haben Mädchen im Verlaufe der letzten zwanzig Jahre deutlich aufgeholt. Dies ist auch ein Erfolg der koedukativen Bildung, zu der wir uns grundsätzlich bekennen.
Allerdings reicht es nicht aus, Mädchen und Jungen in einem Raum zu unterrichten, wenn sich nicht auch Erziehungs-, Unterrichtsziele und -stile verändern. Notwendig sind eine Veränderung der pädagogischen Praxis und eine wissenschaftlich fundierte Pädagogik der Koedukation, die überkommenen Rollenfixierungen und einseitigen Fächer- und Berufswahlorientierungen entgegenwirken.
Deshalb muß bei Unterrichtsinhalten, -materialien und der Unterrichtsgestaltung darauf geachtet werden, daß Frauenthemen ausreichend enthalten sind. In der Lehreraus- und -fortbildung müssen Gegenmaßnahmen gegen die Gefahren einer verdeckten und offenen Benachteiligung bis hin zur Diskriminierung von Mädchen vermittelt werden. Schulbücher, die diskriminierende Klischees verbreiten oder Frauenthemen ignorieren, werden als Unterrichtmittel nicht mehr zugelassen.
An jeder Schule muß es eine Lehrerin geben, die als spezielle Ansprechpartnerin für alle Schülerinnen da ist. Wir unterstützen Formen der Unterrichtsdifferenzierung bis hin zur zeitlich begrenzten Aufhebung der Koedukation, wenn dieses z.B. im technisch-naturwissenschaftlichen und im sportlichen Bereich zu einer Überwindung der Hemmschwellen und Beachteiligungen von Mädchen beitragen kann.
Integration von ausländischen Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche der Minderheiten deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit bedürfen einer besonderen Unterstützung und Förderung. Auch die Wahrung und Förderung ihrer kulturellen Identität ist Aufgabe der Bildungspolitik.
In unserem Land leben Menschen unterschiedlicher Nationalität, Kultur und Religion zusammen. Auch in Schleswig-Holstein wird sich der Anteil von Menschen mit einer ausländischen Herkunft deutlich erhöhen. Bei der Integration der Kinder und ihrer Eltern, egal ob sie auf Dauer oder auf Zeit hier leben, spielt das Erziehungs- und Bildungswesen eine herausragende Rolle. Wir setzen uns für verstärkte Anstrengungen in vorschulischer, schulischer und außerschulischer Erziehung und Bildung ein, um ihnen gleiche und bestmögliche Chancen zu eröffnen und zu sichern.
Das gemeinsame Spielen und Lernen von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft ist der beste Weg, auf das Zusammenleben in einem geeinten Europa vorzubereiten, rassistische und fremdenfeindliche Vorurteile gar nicht erst aufkommen zu lassen und dort, wo sie bestehen, abzubauen.
Kindergarten für alle
Die SPD verwirklicht das Recht auf einen Kindergartenplatz für alle drei- bis sechsjährigen Kinder. Der Kindergarten hat einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Eine Zusammenarbeit mit den Schulen ist sinnvoll auszugestalten. Dies gilt hinsichtlich der altersgemäßen und sozialen Vorerfahrungen, der gegenseitigen Unterstützung in der pädagogischen Arbeit und der sinnvollen Nutzung von Einrichtungen, die im räumlichen Zusammenhang stehen. Kindergarten und Schule sollen möglichst eng kooperieren, um einen möglichst einfachen Übergang für die Kinder zu erreichen, insbesondere im Interesse der schulpflichtigen, aber noch nicht schulreifen Kinder.
Betreute Grundschule, Halbtagsschule mit festen Schulzeiten und Ganztagsschule
Die beschriebenen gesellschaftlichen Veränderungen machen in verstärktem Maße die Einrichtung öffentlicher Betreuungsangebote mit verläßlichen Zeitstrukturen über den Unterricht hinaus erforderlich. Der Wandel in der Lebenswelt der Kinder und Familien erfordert es, die Grundschule zu einer kindgerechten und familienfreundlichen Schule auszubauen und eine Verknüpfung mit sozialpädagogischen Ansätzen anzustreben.
Wir wollen alle Möglichkeiten nutzen, um den Grundschulen ein zusätzliches Betreuungsangebot zu ermöglichen. Solange sich die finanziellen Rahmenbedingungen zugunsten der öffentlichen Haushalte nicht verbessern, sollen Kinder freiwillig und gegebenenfalls unter Zahlung von Beiträgen teilnehmen können. Unser Ziel ist die Halbtagsschule mit einem verläßlichen Zeitrahmen von 7 bis 13 Uhr und einem zusätzlichen pädagogischenAngebot für alle Kinder. Da dies mit einem hohen Bedarf an pädagogischen Fachkräften verbunden ist, wird dieses Ziel erst auf mittlere Sicht realisierbar sein.
Um einen Übergang von der betreuten Grundschule zur Halbtagsschule zu ermöglichen, wollen wir eine qualifizierende Begleitung der Betreuungskräfte sicherstellen.
Ganztagsschule
Ganztagsschulen und andere Ganztagsangebote stärken Kinder und Jugendliche gegenüber negativen Einwirkungen aus ihrer Lebensumwelt. Sie erleichtern die soziale Integration ausländischer Kinder und Jugendlicher. Die Einrichtung von Ganztagsschulen ist deshalb vorrangig an sozialen Brennpunkten zu betreiben. Sie sollten sich zu Stadtteilschulen entwickeln.
Die SPD hält die Einrichtung von Ganztagsschulen bei allen Schularten für erforderlich. Wegen der hohen Kostenbelastung der öffentlichen Haushalte ist die Einrichtung weiterer Ganztagsschulen ein langfristiges Ziel. Vorerst streben wir an, in jeder Stadt Schleswig-Holsteins mindestens eine Ganztagsschule anbieten zu können.
Für Kinder von ganztägig berufstätigen und alleinerziehenden Elternteilen sollen im Rahmen eines Modells Horteinrichtungen mit nachmittäglicher Betreuung geschaffen werden.
Förderung von behinderten Schülerinnen und Schülern
Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes überträgt dem Staat soziale Verantwortung und die Pflicht zu sozialer Gerechtigkeit. Dieser Verpflichtung nachzukommen, bedeutet insbesondere, ungerechtfertigte Benachteiligungen abzubauen und der Ausgrenzung benachteiligter Menschen entgegenzutreten.
Sozialdemokratische Bildungspolitik gibt deshalb der Förderung behinderter und auf andere Weise benachteiligter Menschen einen hohen Stellenwert. Benachteiligte Kinder müssen bereits in Kindergärten durch den Einsatz spezieller Fachkräfte gefördert werden.
Die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder in der Schule gibt ein notwendiges positives Beispiel für gesellschaftliche Solidarität wie auch für Integration, eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft.
Der gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen soll es Schülerinnen und Schülern ermöglichen, in ihrer Wohnumgebung die Grundschule und eine weiterführende allgemeinbildende Schule zu besuchen. Diese integrative Form des Unterrichts soll sowohl den behinderten als auch den nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern erweiterte Lernerfahrungen eröffnen.
Die vorbeugende Förderung der von Behinderung bedrohten Schülerinnen und Schüler und die sonderpädagogische Förderung der behinderten Schülerinnen und Schüler ist Aufgabe der Förderzentren. Sie stellen sicher, daß die Förderung individuell gestaltet wird. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, unabhängig von der Art ihrer Behinderung.
Integrativer Unterricht soll in allen Schularten erfolgen, so daß er in Anspruch genommen werden kann, soweit es der individuellen Förderung behinderter Schülerinnen und Schüler dient. Dazu muß eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung geschaffen werden.
Darüber hinaus ist eine enge Kooperation zwischen den Förderzentren und den allgemeinbildenden Schulen erforderlich. Dieses bedingt gemeinsamen Unterricht.
Der gemeinsame Unterricht setzt eine entsprechende Aus-, Fort-und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern voraus.
Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland die Sonderschulen als Förderzentren beauftragt, den integrativen Unterricht in allen Schularten personell und organisatorisch zu unterstützen. Damit ist es gemeinsame Aufgabe der Förderzentren, in enger Zusammenarbeit mit den Grundschulen und weiterführenden Schulen ihres Einzugsbereiches, alle behinderten und von Behinderung bedrohten Schülerinnen und Schüler zu fördern, unabhängig davon, in welcher Schulart sie unterrichtet werden. Die SPD wird alle Entwicklungen unterstützen, die die allgemeinbildenden Schulen und die Förderzentren vernetzen, um Prävention, Integration und Unterricht in den Sonderschulen als flexibles System sonderpädagogischer Förderung beizubehalten.
Ergänzend hierzu werden spezielle Einrichtungen der Erziehungshilfe gefördert, um die vorhandenen Benachteilungen von Schülerinnen und Schülern mit Erziehungsschwierigkeiten im Zuge ihrer Beschulung zu beseitigen.
Der Förderbedarf bestimmt den geeigneten Förderort. Hierbei ist der Elternwille maßgeblich zu berücksichtigen.
Im Einzugsbereich von Schulen mit integrativem Unterricht und von Förderschulen ist darauf zu achten, daß die gesamte Infrastruktur soweit wie möglich barrierefrei gestaltet ist. Der Schulweg muß als eine durchgehende Beförderungskette für die behinderten Schülerinnen und Schüler ausgestattet sein. Nur durch ein barrierefrei gestaltetes Lebensumfeld kann der Anspruch auf Mobiltät und damit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erfüllt werden.
Um möglichst vielen behinderten Jugendlichen einen Berufseinstieg zu ermöglichen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Förderzentren und den berufsbildenen Schulen notwendig .
Eine demokratische Schule braucht mehr eigenverantwortliche Entscheidungs- und Handlungsräume
Zeitgemäße Schulen brauchen ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und umfassende Möglichkeiten einer verantwortlichen Selbststeuerung. Zu viele und einengende Regelungen entziehen Verantwortung, die für das Funktionieren einer demokratischen Schulkultur so wichtig ist. Gesetzliche Regelungen, Erlasse und Verwaltungsvorschriften müssen deshalb auf das notwendige Minimum zurückgeführt werden.
Selbständigkeit, Selbststeuerung und Selbstverantwortung müssen aber rechtlich abgesichert werden.
Pädagogische Freiheit und Verantwortung der Lehrkräfte müssen eingebettet werden in die vom Kollegium einer Schule eigenständig zu verantwortende pädagogische Arbeit.
Einen größeren Entscheidungs- und Handlungsraum wollen wir z. B. in folgenden Bereichen erreichen:
- Bereitstellung eines Budgets für Sach- und Personalmittel, über dessen Verwendung die jeweilige Schule selbst entscheidet und das sie auch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen kann: (z. B. für Honorarkräfte, Sozialarbeiter, Entgelt für außerschulische Experten, Schulhelfer, oder für die Ausstattung und Gestaltung von Räumen, Anschaffung von Medien und Unterrichtsmitteln, die aus der konkreten projektorientierten, fächerübergreifenden Unterrichtsarbeit entstehen).
- Regelung der Eigenverantwortung des Kollegiums bei der methodischen Gestaltung des Unterrichts und seiner organisatorischen Vernetzung. Schulen sollen sich ein eigenes Profil geben können. Sie sollen veranlaßt werden, jährlich ein entsprechendes Schulprogramm zu veröffentlichen.
- Lehrerinnen und Lehrern sollen für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben Leistungsanreize angeboten werden.
- Um den Erziehungsauftrag der Schule zu stärken, müssen Klassenlehrkräfte die Möglichkeit haben, regelmäßig mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen Probleme zu besprechen und Lösungen zu erarbeiten. Dafür werden Möglichkeiten in der Stundentafel geschaffen.
- Die Unterrichtszeit darf nicht vollständig verplant werden. Die Lehrpläne und Stundentafeln müssen Raum lassen für eigenverantwortliches Gestalten der einzelnen Schulen (z.B. Jahresstundentafeln) .Deshalb müssen die Stundentafeln daraufhin überprüft werden, ob sie in der Zusammenstellung der Fächer den heutigen Anforderungen noch genügen und den Schulen eigene Schwerpunktsetzungen ermöglichen.
- Die Schulkonferenz bleibt oberstes Beschlußorgan mit einer Drittelparität von Lehrkräften, Elternschaft, und Schülerschaft. Sozialpädagogische Mitarbeiter können Mitglied der Schulkonferenz werden.
Dieser Prozeß der Demokratisierung des Schulwesens erfordert von Lehrkräften, Schulleitungen, Schülerschaft und Eltern eine Veränderung im Umgang miteinander und somit auch erheblich Lernprozesse. Nur dann kann Selbstverantwortung wirkungsvoll praktiziert werden. Auch Schulaufsicht und Schulträger müssen bestimmte Entscheidungs- und Verfügungskompetenzen an die Schulen abgeben. Sie müssen bereit sein, die Aufgabe der Beratung bzw. Unterstützung zu übernehmen.
Unser Grundsatz lautet: soviel Selbstverantwortung vor Ort wie möglich, sowenig staatliche Reglementierung wie nötig. Die staatliche Schulaufsicht ist auch künftig erforderlich. Sie soll gewährleisten, daß das Verfassungsgebot der einheitlichen Entwicklung der Lebensverhältnisse auch im Bildungsbereich in allen Landesteilen beachtet wird.
Die Schulaufsicht soll aber in Zukunft stärker beratend wirken und die Qualitätssicherung und Eigenentwicklung der Schulen unterstützen.
Von besonderer Bedeutung für die Schulaufsicht ist, daß sie für alle Schularten gleichstufig organisiert wird. Damit sollen gleiche Prinzipien für alle Schularten und Bildungsgänge angewendet werden. Durch die Schulententwicklungsplanung wird die Zusammenarbeit mit den Schulträgern einen höheren Stellenwert erhalten. Für das Zusammenwirken von Schulaufsicht , Schulträgern und Schulen müssen Organisationsformen entwickelt werden, die gewährleisten, daß alle an der Schule beteiligten Personen eine gemeinsame Verantwortung für die regionale Schulentwicklung tragen.
Ausbildung und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern
Die veränderten Anforderungen an die Schule können nicht ohne Auswirkungen auf die zukünftige Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer bleiben. Die wissenschaftliche Ausbildung hat sich in der Vergangenheit zu sehr auf die fachliche Kompetenz und eine fachbezogene Didaktik und Methodik beschränkt. Künftig muß sie mit der Entwicklung sozialer und pädagogischer Kompetenz, der Fähigkeit und Kenntnis zu fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung und mit schulartübergreifenden Einsatzmöglichkeiten verbunden sein . Dazu werden auch Lehrerinnen und Lehrer für den Einsatz in zwei Schulstufen - Grundschule und Sekundarstufe I oder Sekundarstufe I und Oberstufe - ausgebildet. Auf diese Weise können Lehrkräfte in Zukunft flexibler eingesetzt werden.
Die wissenschaftliche Lehrerinnen- und Lehrerausbildung erfolgt in einem erziehungswissenschaftlichen Fachbereich der Universitäten sowie in den schulfachbezogenen wissenschaftlichen Fachbereichen. Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studieninhalte müssen in ausreichender Weise mit erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Inhalten verbunden werden. Die Strukturen der Lehrer- und Lehrerinnenausbildung müssen auch die Ausbildung für die integrierten Fächer Weltkunde und Naturwissenschaften gewährleisten. Praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt sind vor Abschluß des Studiums nachzuweisen.
Der Theorie-Praxis-Bezug des Studiums muß durch eine Erhöhung der schulpraktischen Ausbildungsanteile verstärkt werden. Das Studium aller Lehramtstudiengänge schließt förderpädagogische Grundkenntnisse ein. Im viersemestrigen Referendariat sind schulartübergreifende Ausbildungsanteile insbesondere in pädagogischer Hinsicht verbindlich.
Die Lehrerfortbildung ist unter Einbeziehung außerunterrichtlicher Arbeitszeit zu intensivieren und soll verpflichtende Elemente beinhalten, die jede Lehrkraft nachweisen muß. Die Lehrerfortbildung sollte neben einer intensiveren schulnahen Fortbildung über die "Schulinterne Lehrer- und Lehrerinnenfortbildung" (Schilf) auch schulartübergreifende Seminare anbieten. Auf diese Weise kann eine Kooperation der Lehrkräfte und ein möglichst flexibler Einsatz an verschiedenen Schularten gefördert werden. Für einen Einsatz an einer anderen Schulart sind besondere Fortbildungsmaßnahmen zur Voraussetzung zu machen. Eine möglichst flächendeckende Einrichtung von Lernwerkstätten für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte soll das Fortbildungsangebot vor Ort ausbauen (unter Nutzung vorhandener Räume). In diesem Zusammenhang ist das starre Laufbahnrecht entsprechend zu flexibilisieren und zu modernisieren.
Die Fortbildung ist dann besonders erfolgreich, wenn sie in ein Langzeitprogramm zur Weiterentwicklung einer Schule eingebettet ist. Ebenfalls eingebettet in ein solches Programm sollten unbedingt die sogenannten "Pädagogischen Tage" sein, die von den Schulen bereits heute einmal jährlich zur schulischen Weiterentwicklung genutzt werden können.
Wir wollen den Schulen im Rahmen einer eigenverantwortlichen Budgetverwaltung auch Haushaltsmittel zur Verfügung stellen, aus denen am freien Markt Fortbildungsangebote bezogen werden können, die das Landesinstitut für Praxis und Theorie der Schule nicht bieten kann. Auf diese Weise kann bedarfsgerechter auf das Fortbildungsangebot der jeweiligen Schule reagiert werden.
Besonderes Augenmerk muß auf die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Schulleiterinnen, Schulleitern und deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern gelegt werden. Verwaltungstechnisch und pädagogisch professionell arbeitende Schulleitungen sind oft ein Garant für "gute" Schulen. Zur Erreichung der nötigen Professionalität werden wir die entsprechenden Angebote bereit stellen.
Neue Konzepte zur Umschulung von Lehrerinnen und Lehrern sollten es zugleich ermöglichen, nach einer Zeit der Tätigkeit in der jeweiligen Schulart in Berufe außerhalb der Schule zu wechseln. Für eine solche Phase der Umschulung ist eine begrenzte Fortzahlung der Bezüge ohne oder mit einer entsprechend eingeschränkten Unterrichtsverpflichtung vorzusehen.