In Verantwortung für Schleswig-Holstein: Arbeit, Bildung, Zukunft (2005)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Kiel April 2005 |
Bezeichnung: Nicht aufgeführt |
Antragsteller: Nicht aufgeführt
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Beschluss: Angenommen |
Präambel - In Verantwortung für Schleswig-Holstein: Arbeit, Bildung, Zukunft
Die Koalition aus CDU und SPD wird sich in den kommenden fünf Jahren auf die Lösung der Probleme konzentrieren, die für unser Land oberste Priorität haben. Die Koalition aus CDU und SPD hat die Chance die anstehenden großen Reformen mit klarer Mehrheit durchzusetzen.
Die Handlungsbedingungen für Landespolitik haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt und werden sich in Zukunft weiter verändern. Die zunehmende Verflechtung der Weltwirtschaft, die fortschreitende Integration Europas, der rasante Fortschritt in Technik und Naturwissenschaft, der demographische Wandel, die Erosion der öffentlichen Haushalte und die Reformbedürftigkeit der sozialen Sicherungssysteme bilden den engen Rahmen für die Politik des Landes.
Die folgenden fünf Aufgaben stehen im Mittelpunkt unseres Handelns:
- Wirtschaft und Arbeit
Die hohe und andauernde Arbeitslosigkeit ist das größte ökonomische und gesellschaftspolitische Problem Deutschlands und Schleswig-Holsteins. Die Verbesserung der Bedingungen für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in Schleswig-Holstein hat für die Koalition aus CDU und SPD höchste Priorität. Der Erhalt und der Ausbau unserer vielfältigen Wirtschaftsstruktur, zu der Industrie, Mittelstand, Handwerk, Handel, Freie Berufe und die Landwirtschaft gehören, ist für uns ein zentrales Anliegen. Wir werden die Wirtschaftspolitik konsequent auf die Förderung von Innovation und Wachstum ausrichten. Wir werden Entscheidungen für mutige Deregulierung und Entbürokratisierung auf kommunaler, Landes-, Bundes- und europäischer Ebene umsetzen und unterstützen.
- Wirtschaft und Arbeit
- Bildung
Die Zukunft unserer Gesellschaft und die Lebenschancen der Menschen hängen im Zeitalter des Wissens von nichts anderem so sehr ab wie von den Fertigkeiten und Kenntnissen der Einzelnen. Die Förderung und Ausschöpfung der Potenziale jedes Einzelnen bilden zugleich die entscheidenden Voraussetzungen für gesamtgesellschaftlichen Wohlstand unter den ökonomischen Bedingungen des 21. Jahrhunderts. Wir wollen daher in den kommenden fünf Jahren die Unterrichtsversorgung für alle Schulformen sicherstellen. Als Konsequenz aus den PISA-Studien werden wir die Qualität der Bildung weiter verbessern. Wir werden die Betreuungsangebote für Kinder aller Altersstufen kontinuierlich ausbauen. Familie und Beruf müssen vereinbar sein
- Bildung
- Verwaltung
Wir wollen die Verwaltung des Landes und der Kommunen grundlegend modernisieren. Das liegt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft. Die Verwaltung muss preiswerter, leistungsstärker und bürgernäher werden. Das Land wird daher alle Aufgaben auf den Prüfstand stellen, entbehrliche streichen und die anderen soweit wie möglich auf die kommunale Ebene verlagern. Wir werden die Zahl der Landesbehörden reduzieren. Wir werden die Anreize für freiwillige Kooperationen auf Kreis- und Amtsebene verstärken. Auf der Amtsebene werden wir bis zur Kommunalwahl 2008 leistungsstärkere Verwaltungsstrukturen schaffen. Für die Änderung der Verwaltungsstrukturen benötigen wir keine Gemeindegebietsreform.
- Verwaltung
- Haushalt
Angesichts eines Schuldenstands von rund 20 Milliarden Euro und eines Defizits von rund 1,5 Milliarden Euro im laufenden Haushalt ist die Sanierung der Finanzen allein durch Einsparungen nicht zu erreichen. Die Basis für die Sanierung des Haushalts ist ein deutlich stärkeres Wirtschaftswachstum in Deutschland. Das Land braucht mehr Einnahmen und muss gleichzeitig seine Ausgaben kürzen. Alles steht bei einem konsequenten Sparkurs auf dem Prüfstand. Investitionen in Arbeit und Bildung sind für die Zukunft Schleswig-Holsteins von besonderer Bedeutung. Alle Maßnahmen, die in diesem Koalitionsvertrag vereinbart worden sind, unterliegen einem generellen Haushaltsvorbehalt.
- Haushalt
- Norddeutsche Kooperation
Schleswig-Holstein wird mit seinen Nachbarn Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen intensiv kooperieren. Wir Norddeutschen müssen im internationalen und nationalen Wettbewerb um knapper werdende Ressourcen enger zusammenarbeiten als bisher. Wir wollen mit unseren Nachbarn Behörden zusammenlegen, Planungen abstimmen und unsere Interessen auch gemeinsam gegenüber dem Bund, der Europäischen Union und in der Ostseeregion vertreten. Wir wollen Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer gemeinsamen Wirtschafts- und Verwaltungsregion ausbauen.
- Norddeutsche Kooperation
Schleswig-Holstein ist gekennzeichnet durch kulturelle Vielfalt, durch Toleranz und Weltoffenheit und durch das partnerschaftliche Zusammenleben von Mehrheit und Minderheiten. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement sind das Rückgrat eines freiheitlichen und demokratischen Gemeinwesens. Die von den Vereinen und Initiativen geleistete Arbeit ist für den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft unersetzlich.
Wir wollen aus christlicher und humanistischer Verantwortung und gemäß der Verfassung Umwelt und Natur als Lebensgrundlagen und auch aufgrund ihres eigenen Wertes schützen. Deshalb wollen wir die hohe Lebensqualität in Schleswig-Holstein bewahren und ausbauen. Der Schutz der Natur, der Umwelt und des Klimas sind gerade für uns im Norden zentrale politische Aufgabe.
Für die vor uns liegenden Aufgaben brauchen wir die Unterstützung aller gesellschaftlichen Kräfte Schleswig-Holsteins. Wir wollen durch klare und verlässliche Entscheidungen den Menschen Sicherheit und Zuversicht vermitteln. Wir werden entschlossen und mit Augenmaß handeln. Wir alle wissen, dass wir nur so Freiheit, Wohlstand, soziale Sicherheit und die natürlichen Lebensgrundlagen bewahren können. Gemeinsam wollen wir das schaffen.
Der Handlungsrahmen für unsere Politik
Finanzen, Haushalt und Zukunftsfähigkeit
Klare Priorität für mehr Arbeit, bessere Bildung und weniger neue Schulden.
Die Finanzpolitik für Schleswig-Holstein wird Perspektiven für die Zukunft sichern und neue Gestaltungsspielräume schaffen. Derzeit reichen die Einnahmen des Landes nicht aus, um die notwendigen Ausgaben, insbesondere für Investitionen zu finanzieren. Deshalb müssen Haushaltskonsolidierung und gezielte Zukunftsinvestitionen Hand in Hand gehen. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Arbeit und Bildung. Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen durch Strukturreformen bei Sozialversicherung, Steuern und am Arbeitsmarkt verbessert werden, um langfristig eine ausreichende Finanzierung für öffentliche Leistungen sicherzustellen.
Mehreinnahmen bei Steuern und Minderausgaben durch Ergebnisse der Verwaltungsreformen werden für Investitionen in Wachstum für mehr Beschäftigung, die Senkung der Neuverschuldung und für mehr bessere Bildung verwendet.
Wir wollen die Arbeitslosigkeit in unserem Land wirksam senken, die Vorbelastung künftiger Generationen durch stetig steigende staatliche Verschuldung nachhaltig begrenzen und den Kindern eine Bildung und Ausbildung ermöglichen, die ihnen im weltweiten Wettbewerb alle Chancen eröffnet.
Der Gestaltungsspielraum zukünftiger Generationen darf nicht weiter eingeschränkt werden. Gleichzeitig sind aber bessere Rahmenbedingungen, Investitionsanreize und Investitionen notwendig, um Wachstum und Beschäftigung zu steigern. „Konsolidieren“ und „Investieren“ widerspricht sich nicht. Über Konsolidieren und Investitionen wird Wachstum generiert, das sich in steigenden Einnahmen widerspiegelt und das Defizit reduziert. Diese Ziele sind nur mit geordneten Finanzen erreichbar. Daher setzt sich die Koalition die Konsolidierung des Landeshaushaltes zum Ziel. Wir wollen zunächst die Grundlagen dafür schaffen, dass bei der Haushaltsaufstellung und dem Haushaltsvollzug die Investitionen die Nettokredite überschreiten.
Dazu sind auch Einschnitte in Besitzstände notwendig. Unsere Förderprogramme werden wir konzentrieren und insbesondere im Bereich Wirtschaft und Arbeit an der Beschäftigungswirkung orientieren. Finanzielle Mittel für neue Aufgaben können nur zur Verfügung gestellt werden, wenn durch Einsparungen zusätzliche Finanzmittel frei werden. Mit einer nachhaltigen Finanzpolitik geben wir unserem Land eine Perspektive und können zugleich bei Unternehmen, Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern für Planungssicherheit sorgen.
Derzeit reichen die Nettoeinnahmen des Landes nicht aus, um die Nettoausgaben zu decken. Die zentrale finanzwirtschaftliche Aufgabenstellung ist deshalb der Abbau des strukturellen Defizits. Grundsatz ist dabei, dass das Land seine Finanzprobleme nicht zu Lasten der Kommunen löst, denn auch sie müssen ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Die Kommunen sind ebenfalls verpflichtet, konstruktiv zur Weiterentwicklung des partnerschaftlichen Verhältnisses beizutragen.
Wir wollen die Nettoneuverschuldung spürbar und nachhaltig reduzieren. Unser ehrgeiziges Ziel ist es, sie in der laufenden Legislaturperiode zu halbieren.
Haushaltskonsolidierung ist kein Selbstzweck. Sie dient dazu, unseren Kindern und Enkeln ein wirtschaftlich gesundes und starkes Schleswig-Holstein zu hinterlassen.
Wir verfolgen eine Haushaltspolitik, die Konsolidierung und Investitionen verantwortungsbewusst ausbalanciert.
Das heißt:
- Wir müssen eigene Konsolidierungsleistungen erbringen.
- Die Investitionen in die Zukunft werden verstärkt.
- Die Rahmenbedingungen werden verbessert.
Konsolidierung des Landeshaushaltes, Effizienz der Verwaltung und Personalkosten
Den Rahmen für die Konsolidierungsanstrengungen wird ein Haushaltsstrukturgesetz bilden.
In einem Nachtrag für 2005, einem Haushalt für 2006 und nachfolgend zwei Doppelhaushalten wird der Weg der Konsolidierung bis 2010 gegangen.
Die Konsolidierung darf nicht zu Lasten der Investitionsausgaben erfolgen, Sie muss bei den konsumtiven Ausgaben ansetzen, wobei eine ständige Überprüfung aller Ausgaben zu erfolgen hat.
In einer landesweiten Kraftanstrengung werden alle gesellschaftlichen Gruppen an der Konsolidierung beteiligt. Es werden alle Leistungen auf den Prüfstand gestellt und nur dann weitergeführt, wenn der Mitteleinsatz zukunftsorientiert ist und den Schwerpunkten dient. Zuschüsse und Zuweisungen außerhalb von Investitionen werden auf das unabdingbar notwendige Maß beschränkt. Dabei wird der Vertrauensschutz der bisherigen Empfänger berücksichtigt, sodass die Umstellung auf eine Eigenfinanzierung geordnet erfolgen kann.
Aufgabenverzicht, Bürokratieabbau und neue Verwaltungsstrukturen führen zur Senkung der Personalkosten. Die Personalausstattung soll sich an dem Leitbild einer schlank und effizient organisierten Verwaltung orientieren.
Die Personalkosten stellen mit etwas unter 40 % den größten Ausgabenblock im Landeshaushalt dar. Über 60 % der Steuereinnahmen werden für Personal aufgewendet.
Die Personalkostenquote wird gesenkt. Um dies zu erreichen, werden wir alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, die zu Personalkosteneinsparungen führen.
Das schließt eine Reduzierung der Beschäftigtenzahl ( z. B. durch Aufgabenreduzierung und Verwaltungsstrukturreform) ein. Gleichzeitig wird die Landesregierung für eine Verstetigung der Ausbildungsangebote im öffentlichen Dienst sorgen. Sonderbelastungen für die Beamtinnen und Beamten (Verlängerung der Arbeitszeit auf 41 Stunden ab dem nächsten Jahr, bei den Lehrkräften erhöht sich die Unterrichtsverpflichtung mit Ausnahme der Hauptschul-Lehrkräfte entsprechend um eine halbe Unterrichtsstunde) gehen mit der Zusage einher, in dieser Legislaturperiode keine weiteren Abstriche bei den Sonderzuwendungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) vorzunehmen. Gleichzeitig sollen Sonderprobleme wie Beförderungsstau in einzelnen Bereichen oder Regelungen für Neueinstellungen in bestimmten Feldern angegangen werden.
Die notwendigen Entscheidungen für die öffentlichen Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter wird die Landesregierung im Lichte der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, aber rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen treffen. Dabei geht es sowohl um die überfällige Modernisierung des BAT als auch um Arbeitszeitfragen und Sonderzuwendungen sowie spartenspezifische Regelungen. Lösungsansätze müssen haushaltsverträglich sein und sollen ungerechtfertigte Unterschiede zwischen dem Beamtenbereich und dem Tarifbereich möglichst minimieren. Gleichzeitig bekennt sich die Landesregierung ausdrücklich zur Tarifautonomie und zum Erhalt des Flächentarifvertrags im öffentlichen Dienst und der Tarifgemeinschaft der Länder.
Personalkostenbudgets sind ein geeignetes Instrument zur Personalbewirtschaftung. Sie müssen transparent gestaltet und überprüft werden. In Teilen sind sie durch übergreifende Instrumente wie Wiederbesetzungs- und Beförderungssperren und Einstellungsstopps zu unterstützen.
Für die Bediensteten des Landes wird die Möglichkeit zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst geschaffen, sofern dies für das Land wirtschaftlich vorteilhaft ist.
Investitionen in die Zukunft Schleswig-Holsteins
Zukunftschancen unseres Landes müssen gesichert werden. Neben allen Anstrengungen zur Konsolidierung werden wir daher mutig in die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins investieren. Die Prioritäten dieser Legislaturperiode sind deshalb die Förderung von Wachstum für Beschäftigung und mehr und bessere Bildung. Auch die Investitionen werden auf die Schwerpunktbereiche Bildung und Arbeit konzentriert und in diesen Feldern optimiert Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel sollen konsequent eingesetzt werden, um das Land in den genannten Schwerpunktbereichen fortzuentwickeln.
Durch Investitionen in die Infrastruktur und die Wissensgesellschaft wird der Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein für Investoren attraktiver gestaltet.
Wir werden Hilfen für die Finanzierungsprobleme gerade kleiner Unternehmen ausbauen und die Förderinstrumente weiterentwickeln, um die erforderliche Kapitalversorgung unserer KMU zu erleichtern. Hierzu leisten die Sparkassen in der Fläche einen unverzichtbaren Beitrag.
Im Schwerpunktbereich Arbeitsplätze und Wirtschaft werden die Mittel auf Schwerpunkte konzentriert, die für das Land von zentraler Bedeutung sind und auf Anschubfinanzierungen beschränkt. Ein wichtiges Ziel ist es, Innovationen zu fördern und dauerhafte Subventionen abzubauen.
Die Investitionen werden durch den Einsatz moderner Finanzierungsinstrumente verstärkt. Die intensive Nutzung der Chancen für die Realisierung öffentlicher Projekte als Public Private Partnership stellt damit ein weiteres wichtiges Instrument zur Generierung von Wirtschaftswachstum dar. Entsprechende rechtliche Voraussetzungen werden wir schaffen.
Eine Stärkung der Investitionen in die Infrastruktur kann auch über die Inanspruchnahme von EU- und Bundesmitteln erfolgen. Die dem Land von Dritten zur Verfügung gestellten Finanzmittel werden, sofern es die Haushaltslage zulässt in Anspruch genommen und kofinanziert, wenn damit Beschäftigung gesichert und in die Zukunftsfähigkeit des Landes investiert wird.
Um die Schwerpunktbereiche Wachstum und Beschäftigung sowie Bildung und Forschung zu stärken, werden im Jahr 2005 etwa 100 Mio. € und dann jährlich 200 Mio. € in einem Schleswig-Holstein-Fonds bereitgestellt um die Konzentration der Mittel zu verdeutlichen. Der Fonds wird aus Haushaltsmitteln finanziert, die durch Haushaltsumschichtungen gewonnen werden. Der Fonds wird für mehr Investitionen und forschungs- und bildungspolitische Maßnahmen (mehr Lehrkräfte, mehr Unterricht, bessere Abschlüsse) genutzt und durch PPP ergänzt.
Mit öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) soll auch im Rahmen des Schulneubaus und der Schulbausanierung ein Investitionsschub ausgelöst werden. Innerhalb von zwei Jahren soll so der Investitionsstau aufgelöst werden. Damit kann die Wachstums- und Beschäftigungssituation zügig, unbürokratisch und deutlich verbessert werden.
Mit diesem Investitionssonderprogramm sollen die Investitionen deutlich gesteigert sowie ergänzende kommunale und private Investitionen initiiert werden.
Dies gilt gleichermaßen für ein Sonderprogramm zum Bau von Ortsumgehungen, wenn durch die damit im Zusammenhang stehenden kommunalen Planungen mit wesentlichen zusätzlichen kommunalen oder privaten Investitionen zu rechnen ist (z.B. durch die Umgestaltung der Ortskerne bzw. neue Wohnbau-, Gewerbe-, Natur- und Freizeitflächen im Zuge der Umgehung).
Für den Bereich der Hochschulen gelten die zwischen Land und Hochschulen vereinbarten Regelungen des Hochschulvertrages. Mit dieser Mischung aus Planungssicherheit, Eigenverantwortung und klaren Vorgaben wird es den Hochschulen ermöglicht ihre Stärken im nationalen und internationalen Wettbewerb zu schärfen.
Rahmenbedingungen verbessern
Wir wollen den Investitionsbegriff neu fassen und die Landeshaushaltsordnung reformieren. Eine Bundesratsinitiative für mehr Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik wird ergriffen.
In Fragen der Steuerpolitik ist sich die Koalition darüber einig, auf Bundesebene daraufhin zu wirken, Ausnahmetatbestände, Finanzhilfen und Subventionen zu verringern oder ganz abzuschaffen und Mehreinnahmen zu generieren.
Bei dem notwendigen Umbau des Steuersystems werden die Kriterien Aufkommensneutralität, soziale Gerechtigkeit und Impulse für beschäftigungs- und familienfreundlichere Strukturen angelegt.
- So setzen wir uns vor allem für eine baldige Reform der Einkommenssteuer ein. Zu unseren Zielen gehörend der Verzicht auf Ausnahmeregelungen, Vergünstigungen und steuerliche Subventionen. Ihre Beseitigung ermöglicht, die Steuersätze zu senden und das Steuerrecht einfach, transparent und gerecht zu gestalten. Dies ist zugleich Voraussetzung für die dringend notwendige Reduzierung des administrativen Aufwands für die Steuererwaltung.
- Zu den Bereichen Familienbesteuerung (Stichworte Kindergeld, Steuerklasse V) und der Umfinanzierung der sozialen Sicherungssysteme (Stichwort Senkung der Lohnnebenkosten) werden Initiativen geprüft.
- Der Subventionsabbau auf Bundesebene wird konsequent mitgetragen, solange er regional und branchenbezogen fair erfolgt.
- Zur Erbschaftsteuer sollen neue Verhandlungen mit Bund und Ländern aufgenommen werden. Die Erbschaftssteuer ist so auszugestalten, dass der Betriebsübergang von einer Generation auf die nächste nicht behindert wird.
- Der Bund wird unterstützt, die Unternehmensbesteuerung so zu reformieren, dass für die Besteuerung im europäischen Raum eine vergleichbare Bemessungsgrundlage entsteht. Eine Senkung von Unternehmensteuersätzen im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit und zu Gunsten der kleinen und mittleren Unternehmen kann es nur geben, wenn diese Einnahmeausfälle durch die Schließung von Steuerschlupflöchern mindestens kompensiert werden.
Es werden Initiativen zur stärkeren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges ergriffen. Auf Landesebene wollen wir Strukturreformen in der Steuerverwaltung nutzen, um Steuerfahndung und Betriebsprüfungen zu intensivieren.
Das Land Schleswig-Holstein wird sich weiterhin um eine Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung bemühen und mögliche weitere Verhandlungen aktiv mitgestalten. Ziel ist es, die Zuständigkeiten zu entflechten und die Finanzströme daran auszurichten. Schleswig-Holstein wird sich in diesem Zusammenhang massiv für eine Stärkung des föderalen Prinzips einsetzen und die klare Trennung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung, zwischen Bund, Ländern und Kommunen vorantreiben. Eine Neubestimmung der Aufgaben und der Finanzverantwortung zwischen Bund und Ländern darf nicht zu einer finanziellen Belastung der Länder führen. Zu den rechtlichen Regelungen zur Kofinanzierung von Bundesprogrammen wird eine Bundesratsinitiative ergriffen, die den Einsatz privaten Kapitals an Stelle der sonst fälligen Landesmittel ermöglicht.
Sonstiges
Die Verfassungsklage der CDU-Fraktion wird zurückgezogen.
Verwaltungsreform
Unter dem Motto „Aufgabe von Aufgaben“ wollen wir eine umfassende Aufgabenkritik und –bereinigung durchführen. Staatliches Handeln soll sich zukünftig nur auf staatliche Kernaufgaben beschränken. Wir wollen einen Bürokratieabbau sowohl auf der Ebene des Bundes (Bundesratsinitiativen) als auch auf der Landesebene und der kommunalen Ebene erreichen. Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Schleswig-Holstein mehrheitlich beteiligt ist, wollen wir einer Effizienz- und Effektivitätsprüfung unterziehen.
Aufgabenkritik
Die Verwaltungskosten werden nachhaltig gesenkt.
Die Koalitionspartner haben die Absicht, hierfür geeignete schlankere Strukturen öffentlicher Verwaltung in Schleswig-Holstein zu schaffen.
Dabei wollen wir diese Strukturen aus den Aufgaben von Land und Kommunen entwickeln. Deshalb wird die Verwaltungsstrukturreform mit einer grundlegenden Aufgabenkritik begonnen. Wir werden kurzfristig definieren,
- welche staatlichen und kommunalen Aufgaben vollständig entfallen,
- welche staatlichen Aufgaben künftig weiterhin beim Land verbleiben (z.B. verbindlich der Küstenschutz),
- welche Aufgaben in kommunale Aufgaben umgewandelt werden; dabei gehen wir vom Grundsatz größtmöglicher Umwandlung in Selbstverwaltungsaufgaben aus. Nur in den Fällen, in denen rechtlich, fachlich oder aus übergeordneten Gründen eine zentrale Steuerung erforderlich ist, bleibt der Charakter der Weisungsaufgabe erhalten,
- welche Aufgaben auf Dritte übertragen werden können und
- wie die Regelung dieser Aufgaben erfolgt, dabei sind insbesondere ein Abbau von Vorschriften, die Befristung von Vorschriften, der Abbau von Überregulierung im Bereich von Verwaltungsvorschriften aus Bund- Länder-Gremien, eine begleitende Vorschriftenkontrolle, der Abbau von Einvernehmensregelungen, Zustimmungs- und Genehmigungsvorbehalten sowie eine Reduzierung von Umfang und Intensität der Aufgabenwahrnehmung, insbesondere bei Mischfinanzierung, als mögliche Maßnahmen vorzusehen.
Mit einer Landesinitiative für Verwaltungsmodernisierung und Deregulierung werden wir alle Landesregelungen auf den Prüfstand stellen. Hierzu gehören insbesondere die Landesbauordnung, das Landesnaturschutzgesetz und das Landesdenkmalschutzgesetz.
Wir werden Doppelzuständigkeiten und gesplittete Aufsichtskonstruktionen auflösen. Standards wollen wir mit dem Ziel überprüfen, diese zu vereinheitlichen, zu senken oder freizugeben.
Verwaltungsorganisation
Unter dem Motto „Aufgabe von Aufgaben“ wird eine ressortsübergreifende Projektgruppe für Verwaltungsmodernisierung und Deregulierung eingerichtet, die eine ausführliche Aufgabenanalyse mit einer umfassenden Aufgabenkritik und –bereinigung durchführt. Die Arbeitsgruppe prüft alle Geschäftsbereiche und gibt der Regierung und dem Parlament Empfehlungen für ihre Entscheidung. Externer Rat wird dabei hinzugezogen.
Die Landesverwaltung wird an dem Leitbild einer effizienten Verwaltung ausgerichtet. Dazu werden moderne Instrumente der Finanz- und Haushaltswirtschaft, Budgetierung, Benchmarking sowie Kosten- und Leistungsrechnung an die Notwendigkeiten der öffentlichen Verwaltung angepasst und deren Einsatz konsequent genutzt. Bei der Entwicklung einer effizienten Verwaltung in Schleswig-Holstein wird die Zusammenarbeit mit anderen Ländern und den Kommunen weiterentwickelt und vertieft.
Durch rechtliche Regelungen werden die Voraussetzungen für die Kommunen geschaffen, diese modernen Steuerungsinstrumente in ihrer Verwaltung konsequent einzusetzen.
Auch für die sich in öffentlicher Hand befindlichen Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, sind im Rahmen der Konsolidierungsanstrengungen Benchmarkings eine geeignete Form, Effizienzpotentiale zu heben und damit den Landeshaushalt zu entlasten. Es wird ein Benchmarking für die GMSH entwickelt, um konkrete Zielvorgaben für Kosteneinsparungen machen zu können.
Grundsätze und Ziele der Verwaltungsstrukturreform
Schleswig-Holstein ist in seinen Städten, Gemeinden und Kreisen geprägt durch eine große Vielfalt ehrenamtlicher Tätigkeiten, deren Bedeutung angesichts des demografischen Wandels noch wachsen wird. Dieses gilt auch für die kommunale Selbstverwaltung. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wirken politisch engagierte Bürgerinnen und Bürger mit den hauptamtlichen Verwaltungen zusammen. Die Selbstverwaltung vor Ort muss erhalten bleiben und künftig mehr Raum für Gestaltung erhalten.
Moderne Verwaltung bedeutet
- hohe Effektivität und Wirtschaftlichkeit,
- sparsamer Ressourceneinsatz
- konsequente Bürgerorientierung
Um diese Ziele zusammen mit den kommunalen Entscheidungsträgern erreichen zu können, gelten für uns folgende Prinzipien:
- Grundsatz der Freiwilligkeit mit Orientierungshilfe und nachhaltiger Förderung des Landes bei Verwaltungskooperationen
- Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
- Professionalisierung der hauptamtlichen Verwaltung
- Verzicht auf eine gesetzlich verordnete kommunale Gebietsreform
- Förderung von freiwilligen Zusammenschlüssen von kommunalen Gebietskörperschaften
Das setzt neben der Reorganisation der Abläufe eine umfassende Straffung der Auf-bauorganisation aller Verwaltungsebenen voraus. Doppelzuständigkeiten müssen vollständig aufgehoben, Aufgabenbündelungen hingegen so weit wie möglich eingeführt werden. Um diese Ziele zu erreichen, müssen auch alle Verwaltungsprozesse vereinfacht und an einer umfassenden e-government-Strategie ausgerichtet werden.
Vorgehensweise
Konkret bedeutet dies:
Die Landesverwaltung wird im Wesentlichen auf ministerielle Aufgaben beschränkt. Daneben werden nur noch solche Aufgaben wahrgenommen, die z.B. durch gesetzliche Vorschriften oder aus wichtigen Gründen der unmittelbaren Landesverwaltung vorbehalten sind. Polizei, Justiz und Finanzverwaltung sowie die Universitäten bleiben deshalb auch künftig Landesaufgabe. Ebenfalls in der Landeszuständigkeit verbleibt der Küstenschutz.
Andere Landesbehörden, wie z.B. die Staatliche Umweltämter, die Ämter für ländliche Räume, die Katasterämter, das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie das Landesamt für Natur und Umwelt, soweit es Vollzugsaufgaben wahrnimmt, werden soweit wie möglich aufgelöst.
In der Trägerschaft der Kreise und kreisfreien Städte werden vier bis fünf Dienstleistungszentren gebildet. Ihre örtliche Zuständigkeit wird an geografischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Zusammenhängen orientiert. Mit Blick auf die Zusammenarbeit mit Hamburg ist die spezielle Situation in der Metropolregion Hamburg zu berücksichtigen. Diese Einheiten übernehmen die staatlichen Aufgaben der aufgelösten Landesämter sowie die damit im Zusammenhang stehenden, den Kreisen obliegenden Aufgaben und können weitere Aufgaben übernehmen. Die fachliche Verantwortung der staatlichen Ebene bleibt dabei gewahrt.
Die Zahl der kommunalen Verwaltungseinheiten im kreisangehörigen Bereich ist im Interesse einer weiteren Professionalisierung und Kostenreduzierung deutlich zu verkleinern, z.B. durch Schaffung gemeinsamer Verwaltungen oder Bildung größerer Ämter. Dabei sind Verwaltungen zu bilden, die grundsätzlich einen Bereich mit mindestens 8.000 bis 9.000 Einwohnern erfassen. Die Zuständigkeitsbereiche dieser neuen Verwaltungen orientieren sich an den Verflechtungsräumen, wirtschaftliche und verkehrliche Zusammenhänge sind wichtige Maßstäbe für die Gestaltung.
Dies ermöglicht, weitere Aufgaben aus der Kreisebene und Aufgaben, die bislang noch in staatlicher Zuständigkeit sind, trotz höherer Komplexität auf die gemeindliche Ebene zu übertragen und dort so weit wie möglich als Selbstverwaltungsangelegenheiten auszubilden. Dies können z.B. Aufgaben der Bau- und Verkehrsaufsicht sein.
Die Koalitionspartner unterstützen freiwillige Zusammenschlüsse und Zusammenarbeit bei Gemeinden, Ämtern und Kreisen. Eine Gebietsreform durch Zwang findet nicht statt.
Zur Steigerung der Bürgernähe können geeignete Verwaltungsdienstleistungen künftig nicht nur in den kommunalen Verwaltungen der Ämter, Städte und Gemeinden, sondern auch bei sonstigen Dienstleistern, z.B. Ländlichen Dienstleistungszentren (MarktTreffs) angeboten werden.
Die neue Landesregierung wird nach ihrer Konstituierung zügig ihre Zielvorstellungen veröffentlichen und dies mit der Aufforderung an die kommunale Ebene verbinden, diese durch geeignete Maßnahmen umzusetzen. Die Aufgabenkritik soll am 31.12.2005 abgeschlossen sein. Zu diesem Zeitpunkt soll auch ein zwischen Land und Kreisen abgestimmter Vorschlag zur Bildung der Dienstleistungszentren vorliegen. Für die Neu-ordnung der Ämterebene soll das Gesetz am 1.4.2007 in Kraft treten.