Ä15: Änderungsantrag zum Antrag P1 (2014)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: Ä15
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

Füge ein nach Z. 155:

5. Innerparteiliche Demokratie stärken – auch auf Parteitagen
Der Weg der Parteireform von 2009, hin zu mehr innerparteilicher Demokratie, war das Richtige. Dieser Weg muss stetig und konsequent weiterverfolgt werden. Als SPD in Schleswig-Holstein sind wir Vorreiter und sollten diesen Status erhalten.

Wir tun dies unter anderem durch eine weitere Demokratisierung der Parteitage. In Zukunft gilt auf unseren Landesparteitagen eine maximale Redezeitbegrenzung von 30 Minuten pro Redner_in. Dieses gilt ausdrücklich auch für die Mitglieder des Parteivorstands, Ehrengäste, politische Referate sowie Eröffnungsreden. Dies gibt dem eigentlichen Zweck der Parteitage – dem innerparteilichen Willensbildungsprozess – den nötigen Raum.

Ferner soll in Zukunft die Rolle der Delegierten gestärkt werden. Dies erfolgt, indem nicht mehr zunächst über das Votum der Antragskommission abgestimmt wird, sondern gleich über den Antrag selbst. Eine Bekanntgabe des Votums der Antragskommission vor der Abstimmung wird dadurch nicht ausgeschlossen, sollte aber lediglich schriftlich erfolgen. Mittelfristig muss die Antragskommission in ihrer Rolle beschnitten werden, weil sie primär der inhaltlichen Vorausbestimmung von Parteitagen dient und damit Willensbildung vorweg nimmt.

Hauptaufgaben einer Antragskommission im besten Sinne ist deshalb: Eingegangen Anträge thematisch zu ordnen, etwaige Änderungsanträge klären, und/oder Dopplungen zu vermeiden, aber ohne dabei eine Beschlussempfehlungen auszusprechen.