Ä1 zu S2: Anhebung des Schonvermögens für Hartz IV-Empfänger ab 55 Jahre (2009): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 6. Mai 2013, 15:26 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009
Bezeichnung: Ä1 zu S2
Antragsteller: Kreisverband Lübeck


Beschluss: Überwiesen an Programmkommission

Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt wird, wird von derzeit 250 Euro auf 500 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen, maximal auf 32.500 Euro (vormals 16.250 Euro), heraufgesetzt.