Ä1 zu S2: Anhebung des Schonvermögens für Hartz IV-Empfänger ab 55 Jahre (2009): Unterschied zwischen den Versionen
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Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Elmshorn 2009 |Leitantrag = |Nr…“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 6. Mai 2013, 15:26 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009 |
Bezeichnung: Ä1 zu S2 |
Antragsteller: Kreisverband Lübeck
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Beschluss: Überwiesen an Programmkommission |
Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt wird, wird von derzeit 250 Euro auf 500 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen, maximal auf 32.500 Euro (vormals 16.250 Euro), heraufgesetzt.