Ä28 zu B1: Änderungsantrag zum Leitantrag „Lernen für die Zukunft“ (2004)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Norderstedt 2004
Bezeichnung: Ä28 zu B1
Antragsteller: Kreisverband Rendsburg-Eckernförde


Beschluss: Angenommen


Der Abschnitt „8 Weiterbildung“ (Seite 8, Zeile 72ff) ist zu streichen und wie folgt zu ersetzen:


8.0 Weiterbildung

Der technologische Fortschritt in unserer Gesellschaft verläuft mit rasanter Geschwindigkeit. Von den Menschen wird auf nahezu allen Bereichen des menschlichen Lebens eine ständige Anpassung an den gesellschaftlichen Wandel und an gesellschaftliche Entwicklungen verlangt. Es ist nicht mehr möglich, mit den in einer Berufsausbildung bzw. in einem Studium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen ein Berufsleben zu gestalten.

„Lebenslanges Lernen“ darf sich nicht auf den gelegentlichen Besuch eines Seminars beschränken, sondern bedeutet die kontinuierliche Begleitung des gesamten Berufslebens durch „Fort- und Weiterbildungsinseln“.

Die Verlagerung von Arbeitsplätzen, welche keine oder nur eine geringe Qualifikation ins Ausland erfordern, führt dazu, dass zukünftig nur höher qualifizierte Menschen die Chance auf einen Arbeitsplatz haben. Zum Erhalt von Wirtschaftskraft und Wohlstand ist es erforderlich, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur qualifiziert auszubilden, sondern ihnen auch die Möglichkeit zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung zu geben.

Zur Zeit fehlt es in weiten Teilen an der Erkenntnis dieser Situation und entsprechend an der Akzeptanz der Notwendigkeit eines zügigen und umfangreichen Ausbaus der Möglichkeiten zur Weiterbildung.

Der gesamte Bereich der Weiterbildung muss als dritte Säule eines zukunftsweisenden Bildungssystems neben der ersten Säule (Schule) und der zweiten Säule (Berufsausbildung, Studium) etabliert und weiterentwickelt werden.

Hierzu sind die folgenden Schritte erforderlich:

  • Das Netz der Weiterbildungsverbünde wird ausgebaut. Zielvorgaben regeln die Arbeit der Verbünde. Die Arbeit der Verbünde wird regelmäßig evaluiert; die Bezuschussung erfolgt in Anlehnung an die Ergebnisse der Evaluation.
  • Hochschulen und Universitäten müssen ihren gesetzlichen Auftrag zur Fort- und Weiterbildung wahrnehmen.
  • Ein Netz von Weiterbildungseinrichtungen bietet im Auftrag des Landes und in enger Verzahnung mit Hochschulen/Universitäten und mit Weiterbildungseinrichtungen der Wirtschaft ein profiliertes Angebot an Weiterbildungsprogrammen. Die Weiterbildungseinrichtungen werden hinsichtlich ihrer personellen und sachlichen Ressourcen ausgebaut, so wie es die Wichtigkeit dieser Aufgabe rechtfertigt.
  • Die Volkshochschulen werden mit der landesweiten Wahrnehmung von Fort- und Weiterbildungsaufgaben beauftragt.
  • Der Landesverband der Volkshochschulen ist verantwortlich für die kontinuierliche Entwicklung, Beurteilung und Vernetzung des landesweiten Weiterbildungsangebotes.


8.1 Berufliche Fort- und Weiterbildung

Die Fortsetzung der Ausbildung auch nach dem Erreichen von Abschlüssen, der nachträgliche Erwerb fehlender Abschlüsse und der Erwerb höherwertiger Abschlüsse wird besonders gefördert.

Die Wirtschaft wird an der Entwicklung von Fort- und Weiterbildungsmodulen beteiligt, um eine hohe Akzeptanz und eine bedarfsgerechte Gestaltung der Module zu sichern.


8.2 Kulturelle Fort- und Weiterbildung

Einschlägige Untersuchungen belegen eindrücklich den Zusammenhang zwischen persönlicher Leistungsfähigkeit und aktiver kultureller Fort- und Weiterbildung. Das Netz der Bildungsstätten und ausgewählte Volkshochschulen sichern im Auftrag des Landes ein flächendeckendes Angebot an kultureller Fort- und Weiterbildung. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Angebot kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt wird, um es bedarfsgerecht zu erhalten. Ferner ist darauf zu achten, dass die Angebote in geografischer, ökonomischer und mentaler Hinsicht erreichbar sind.


8.3 Politische Bildung

Der Zusammenhang zwischen „demokratischer Bildung“ und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit einer sozialen Gesellschaft wird in einschlägigen Veröffentlichungen dargestellt.

Die Kompetenz der Landeszentrale für politische Bildung in Verbindung mit den strukturellen Ressourcen des landesweiten Netzes der Volkshochschulen sichern ein bürgernahes Angebot an Veranstaltungen zur politischen Bildung. Die Landeszentrale und die Volkshochschulen sind so zu fördern, dass sie ein quantitativ und qualitativ sinnvolles und attraktives Angebot darstellen können.


8.4 Allgemeine Weiterbildung

Zur persönlichen Daseinsbewältigung leisten die Möglichkeiten der allgemeinen Weiterbildung nach individueller Maßgabe der Nutzerinnen und Nutzer eine wichtige Aufgabe. Das landesweite Netzwerk der Volkshochschulen bietet ein breitgefächertes Angebot.

Die Volkshochschulen sind so zu fördern, dass sie diese Angebote entwickeln und durchführen können. Die unmittelbaren Kosten der Maßnahmen sind jedoch im Wesentlichen von den Nutzern zu tragen.